Herr Eichel selbst hat von einer Selbstfinanzierungsquote der Steuerreform gesprochen und auch Frau Keler hat davon schon gesprochen, aber wenn es die CDU sagt, ist es natürlich unseriös und unfinanzierbar,
weil das ja die Opposition sagt. Wenn man es selber sagt, ist es richtig und wahr und dann stimmt das auch.
Herr Riemann, Ihnen ist doch sicherlich bekannt, dass die Gemeinden an den Einkommenssteuereinnahmen mit 15 Prozent beteiligt sind? Dies würde, so, wie Sie sie vorschlagen, nach meiner Schätzung für die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern pro Jahr einen Einnahmeausfall von 80 Millionen DM bedeuten. Können Sie mir bitte sagen, wie Sie den decken möchten?
Herr Müller, es ist durchaus möglich. Und auch das hat in Ihrer Partei eine große Rolle gespielt, nämlich bei Herrn Lafontaine, als er gesagt hat, wir können aufkommensneutral Steuerveränderungen festlegen,
Und wenn Sie ein bisschen über Ihren vorpommerschen Tellerrand hinausgucken, sehen Sie, Herr Müller, international
(Unruhe bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Beifall Dr. Arnold Schoenenburg, PDS – Heiterkeit bei Angelika Gramkow, PDS – Zuruf von Andreas Bluhm, PDS)
ist der Beweis schon längst angetreten worden, dass eine Steuersenkung zu Steuermehreinnahmen führt, nur bei der Landesregierung und bei Teilen der Bundesregierung ist dieses noch nicht angekommen.
Herr Riemann, habe ich Sie also richtig verstanden, dass die Steuersenkung für Sie unmittelbar zu einer Steuermehreinnahme führen wird?
Herr Müller, man kann eine Aufkommensneutralität im Steuerrecht erreichen, man muss es nur wollen. Sie können Ihre Steuererklärung nicht mehr alleine machen, ich auch nicht. Ich mache sie zwar noch mit Hängen und Würgen,
aber es ist dermaßen schwierig, dass natürlich, Herr Müller, dann auch Steuern wieder mehr kommen. Und dass das auch möglich ist, haben andere Länder bewiesen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1494. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der CDU auf Drucksache 3/1494 mit den Stimmen der SPDund PDS-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Unterrichtung zu altersgerechtem und betreutem Wohnen in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1191.
Unterrichtung durch die Landesregierung: Unterrichtung zu altersgerechtem und betreutem Wohnen in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/1191 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wohnen im Alter ist ein zentrales Thema der zukünftigen Wohnungspolitik in unserem Land, vor allem wegen der demographischen Entwicklung. Ich habe heute beim Gesundheitsbericht dazu schon etliche Ausführungen gemacht. Deshalb erspare ich mir das an dieser Stelle.
Eine Zahl nur: Wenn man allein die über 60-Jährigen nimmt – man sieht auch hier das Schicksal der Sozialberichterstattung, ein anderer Erfassungsrahmen, im Rahmen des Arbeitsministeriums geht man von den über 60Jährigen aus, wir im Sozialbereich von den über 65-Jährigen –, werden es 2020 rund 30 Prozent sein. Da zeigt sich natürlich die Brisanz. Und eines ist klar: Mit dem Alter nimmt die Bedeutung der Wohnung und des engeren Wohnumfeldes in dem Maße zu, wie der Bewegungsradius abnimmt. Geeignete Wohnangebote für ältere Menschen müssen daher ihre besonderen Bedürfnisse berücksichtigen.
Ältere Menschen möchten so lange wie möglich in der eigenen Wohnung und im angestammten Wohnumfeld leben. Sie benötigen Wohnungen, die durch Gestaltung und Ausstattung verbunden mit flexiblen und bedarfsorientierten Betreuungs- und Pflegeangeboten ein eigenständiges Wohnen bis ins hohe Alter ermöglichen.
Im Land werden unterschiedliche Wohnmodelle verschiedener Träger als betreutes Wohnen bezeichnet. Diese Modelle reichen von normalen Wohnungen mit einfachen hauswirtschaftlichen Dienstleistungen bis hin zu speziellen altengerecht zugeschnittenen und ausgestatteten Wohnungen, bei denen den Nutzerinnen und Nutzern eine umfassende Vollbetreuung zuteil wird. Gemeinsam haben die verschiedenen Wohnmodelle die Leistungsabsicherung durch private Pflegedienste oder durch Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Die Betreuung wird zum Beispiel durch Sozialstationen beziehungsweise Pflegedienste oder über geeignete, innerhalb der Wohnanlage vorhandene Einrichtungen durchgeführt. Daher ist aber auch eine landesspezifische Bestandsaufnahme von altengerechten Wohnungen und damit eine Bedarfseinschätzung schwierig.
Im Rahmen der Wohnungs- und Gebäudezählung 1995 erfolgte keine spezielle Erhebung zu altengerechten Wohnungen. Auch beim Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, dessen Mitgliedsunternehmen Eigentümer von circa zwei Dritteln aller Mietwohnungen im Land sind, werden diese Wohnungen nicht gesondert erfasst. Es war daher nur möglich, in dem Bericht die Anzahl der mit Hilfe von Landesfördermitteln hergestellten altengerechten Wohnungen anzugeben.
Eine von der Landesregierung in Auftrag gegebene Studie über die soziale Situation in den Großwohnsiedlungen hat ergeben, dass die Wohnzufriedenheit bei älteren Menschen bei rund 95 Prozent – und damit deutlich höher als bei jüngeren Menschen – liegt. Diese positive Bewertung der Wohnsituation ist unter anderem auch auf die seit 1991 vom Land geförderten Sanierungsmaßnahmen zurückzuführen, die nachhaltig zu einer Verbesserung der Wohnqualität in den Großwohnsiedlungen beigetragen haben.
Die breit gefächerten Landeswohnungsbauprogramme sehen den gezielten Einsatz von Landesfördermitteln für die Schaffung altengerechter barrierefreier Wohnungen vor. Ergänzend stehen dazu Landesfördermittel zum nachträglichen Anbau von Personenaufzügen sowie zur
Verbesserung des Wohnumfeldes, zum Beispiel für barrierefreie Zuwegungen bis zu den Wohnhäusern, für geordnete Pkw-Stellflächen bis letztlich hin zu gepflegten Grünanlagen zur Verfügung. Die Förderung des Mietwohnungsbaus erfolgt ausschließlich für den Neubau von altengerechten Wohnungen mit Betreuungsangebot. Gefördert wird die Schaffung von Miet- oder Genossenschaftswohnungen, die in engem räumlichen Zusammenhang mit Sozialeinrichtungen oder Dienstleistungsangeboten geeigneter Träger stehen. Die Landeshilfen ermöglichen die Schaffung spezieller Wohn- und Versorgungsangebote für ältere Menschen, die selbständiges und selbstbestimmtes Wohnen in Verbindung mit bedarfsgerechter frei wählbarer Pflege und Hilfe möchten. Damit bleibt den Bewohnerinnen und Bewohnern die notwendige und gewünschte Selbständigkeit erhalten. Es werden aber auch Möglichkeiten einer zeitweiligen notwendig werdenden Kurzzeitpflege ohne Wohnraumwechsel und damit Heimunterbringung eröffnet.
Geförderte altengerechte Wohnungen mit Betreuungsangebot sind barrierefrei nach den jeweils gültigen DINVorschriften zu planen und auszustatten. Die Wohnungen sollen zweckmäßig und rationell zugeschnitten sein. Die Benutzung von Gehhilfen und damit verbundene größere Abstands- und Bewegungsflächen müssen bei der Planung berücksichtigt werden. Altengerechte Wohnungen mit Betreuungsangebot werden sowohl in einem Wohngebäude im Zusammenhang mit allgemeinen Mietwohnungen für Familien mit Kindern als auch in speziellen Seniorenwohngebäuden errichtet. Voraussetzung ist jeweils die Gewährleistung einer ausgewogenen sozialen Betreuung.
Für die soziale Integration älterer Menschen ist die Wohnungsumgebung mit entsprechend angepassten Dienstleistungs- und Verkehrsstrukturen von großer Bedeutung. Wir befürworten Wohnungen in zentraler und doch ruhiger Ortslage.