Dafür gebührt allen daran Beteiligten ein großes Danke aus unseren Reihen. Konterkariert wird dieser Fundus an guten Ideen und Vorschlägen aber gleich wieder durch zwei wesentliche Grundzüge des Konzeptes, die ja auch schon in der Öffentlichkeit kritisiert wurden. Das war zum Ersten der angedachte Rechtsformwechsel mit seinen möglichen Auswirkungen auf die Zielfunktion und die Bewirtschaftung der Landeswälder mit möglichen Folgen für Natur- und Umweltschutz, ich meine die angedachte Einbeziehung der Großschutzgebiete in den Landesbetrieb, und zum Zweiten die absehbar restriktive Personalpolitik. Das sind beides Punkte, die meines Erachtens weder vom Kabinettsbeschluss noch von der Koalitionsvereinbarung gedeckt
und auch in dieser Form nicht notwendig sind, weder um den Zuschuss aus dem Haushalt wesentlich zu verringern, noch um die Entwicklung einer nachhaltigen und multifunktionalen Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern in den zehn nächsten Jahren zu befördern.
Aber der Landwirtschaftsminister hat den Entwurf des Forstkonzeptes schon wieder zurückgezogen und er soll noch einmal überarbeitet werden. Herr Minister Backhaus, …
Ich weiß, dass wir in diesem Punkt nicht einer Meinung sind. Ich sage es trotzdem. Indem Sie den Entwurf zurückgezogen haben, haben Sie dem ganzen Konzept eine neue Chance gegeben und das ist gut so, denn nur wenn das Konzept zur Entwicklung der Forstwirtschaft von der Mehrheit der Beschäftigten mitgetragen wird, hat es eine Chance, realisiert zu werden. Die Notwendigkeit einer konzeptionellen Ausgestaltung der Forstwirtschaft im Lande wird sicher niemand ernsthaft bestreiten wollen. Trotzdem bleiben die Forderungen an dieses Konzept, die im Landtagsbeschluss festgeschrieben sind, bestehen. Auch auf die Gefahr hin, dass ich Sie, meine Damen und Herren, langweile, möchte ich den Beschluss des Landtages noch einmal in Auszügen zitieren:
„b) Bei der Erarbeitung des Konzeptes ist davon auszugehen, dass der jährliche … Zuschussbedarf deutlich reduziert wird.
c) Um das … genannte Ziel ohne betriebsbedingte Kündigungen zu erreichen, sind zügig Verhandlungen mit allen Beteiligten aufzunehmen und alle Möglichkeiten alternativer Beschäftigungsfelder zu erschließen. In diesem Zusammenhang sind tarifliche und übertarifliche Lösungsansätze für die Beschäftigten unter Berücksichtigung verschiedener Arbeitszeitmodelle sowie Qualifizierungsmaßnahmen zu prüfen.“
Die PDS-Fraktion sieht sich an diesen Beschluss gebunden und stellt fest, dass die Sicherung von Beschäftigung in der bisherigen Erarbeitung des Konzeptes zu kurz gekommen ist. Das ist einer der Punkte, an dem sich fast alle Kritiker des Konzeptes treffen. Zwar wurden neue mögliche Beschäftigungsfelder aufgezeigt, aber es ist kein schlüssiges Personalkonzept entstanden. Es gibt keine Ansätze zur Vernetzung mit anderen Landesprogrammen, die im ländlichen Raum greifen. Sicherung von Beschäftigung im Wald bedeutet aber auch unbedingt Strukturpolitik für den ohnehin nicht sehr starken ländlichen Raum. Sie ist gleichzeitig Sozial- und Wirtschaftspolitik.
Ernsthaft zur Diskussion bei der Erarbeitung des Konzeptes, des Personalkonzeptes, stand leider nur der Vorschlag der Verringerung der Arbeitszeit und ein 20-prozentiger Lohnverzicht für die Waldarbeiter. Ich verstehe, dass die Gewerkschaft diesen Vorschlag nicht akzeptiert hat und ich kann die Empörung der Betroffenen gut nachvollziehen, denn das bedeutet für sie die lebenslange Festschreibung einer Benachteiligung, weil sie zu den Geringerverdienenden gehören, weil sie im Osten gelebt haben und auch jetzt noch weiterhin hier arbeiten. Und diese Benachteiligung wird sich dann auch in ihrer Altersversorgung wiederfinden. Das GMO-Gutachten hat aber noch andere Vorschläge zur Sicherung von Beschäftigung aufgezeigt, die möglich wären, zum Beispiel Qualifizierung der Beschäftigten, Umsetzung oder Versetzung, Vorruhestand und Berufsunfähigkeitsregelung. Vorgeschlagen wird auch das Ausscheiden von Waldarbeitern mit gleichzeitiger Anbahnung und Überleitung in neue Arbeitsverhältnisse bei Inanspruchnahme der übertariflichen Abfindungsregelung und Nutzung der BVVG-Gelder. Möglich wäre es auch, über eine Reduzierung der Winterarbeitszeit in den Dunkelstunden zu reden. Last, but not least, in den Tarifverhandlungen müssen die Lohnformen diskutiert werden, die ja auch schon zur Einsparung von Personalkosten führen könnten. Hier ist der Arbeitgeber, und da es immerhin eine SPD/PDS-Regierung ist, genauso in der Pflicht wie die Gewerkschaften.
Wenn beide wirklich die Interessen der Beschäftigten vertreten wollen, gehören sie an einen Tisch und müssen miteinander reden,
sich gegenseitig zuhören und akzeptieren, aus welchen Gründen der Partner die Vorschläge ablehnt. Dass eine Personalreduzierung notwendig und laut GMO-Gutachten auch langfristig und bis 2009 sozialverträglich möglich ist, darüber herrscht doch Einigkeit. Wie das geschieht, das müssen die Tarifpartner miteinander aushandeln. Ich weiß, dass die Fronten verhärtet sind, ich denke nur an die 188 kw-Stellen im Haushalt auf der einen Seite und die Proteste vor dem Schloss – die Vertreter sitzen ja hinten auf den letzten Plätzen – auf der anderen Seite.
Mein Appell geht von dieser Stelle an beide Tarifparteien: Versuchen Sie miteinander zu reden und im Interesse der Beschäftigten, alle, aber auch wirklich alle Möglichkeiten der Sicherung von Beschäftigung auszuhandeln, und das eher gestern als heute!
Ein weiterer Kritikpunkt am Entwurf des Forstkonzeptes – und damit komme ich wieder auf den vorliegenden
Antrag der CDU-Fraktion zurück – war die vorgesehene Bildung eines Landesbetriebes. Nun wird es keinen Landesbetrieb nach Paragraph 26 LHO geben und in dem Sinne wird das Forstkonzept ja doch überarbeitet,
wenn ich die Presseerklärung des Landwirtschaftsministers richtig gelesen habe. Das muss auch nicht sein, denn die Forstwirtschaft ist ein Bereich, in dem Aufgaben erfüllt werden, für die kein Marktpreis feststellbar oder erzielbar ist. Diese Aufgaben sind im Waldgesetz Mecklenburg-Vorpommern verankert. Aufbau, Pflege und Erhaltung des Waldes, der den Erfordernissen eines umfassend definierten Naturschutzes genügt, der die Aufgaben als Wasserreservoir berücksichtigt, den Erholungsund Freizeitbedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird und auch seine wirtschaftliche Nutzung in allen seinen Eigentumsformen, also eine Bewirtschaftung des Waldes in seiner Nutz-, Erholungs- und Schutzfunktion, orientiert sich an den gesellschaftlichen Bedürfnissen. Aber im Zweifelsfall gilt für die Bewirtschaftung des Landeswaldes: Die Gemeinwohlinteressen haben Priorität. Wenn der Forstbetrieb so ausgerichtet ist, dann macht Privatisierung, selbst wenn es nur eine formale und inkonsequente Privatisierung wie der LHO-Betrieb wäre, einfach keinen Sinn. Diese Gemeinwohlorientierung ist keine Last, sondern eine Chance für die Forstwirtschaft und für uns alle.
Sie muss aber so ausgestaltet werden, dass sie eine gesellschaftliche Akzeptanz erhält, die so weit reicht, dass die Forstwirtschaft mit öffentlichen Mitteln finanziert werden kann. Ein Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit kann hier mit dem Einheitsforstamt und in der jetzigen Rechtsform erreicht werden, durch eindeutige Zielvorgaben bei der Bewirtschaftung, durch Kosten-Leistungs-Rechnung und Budgetierung der Forstämter, durch eine andere Lohnform und mit einer Erhöhung der Verarbeitungstiefe von einheimischem Holz. Die Forstverwaltung und damit auch das Landwirtschaftsministerium wird zukünftig mehr und mehr als Moderator gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse auftreten und sie wird zwischen den gesellschaftlichen Akteuren mit gegensätzlichen Interessen vermitteln müssen, zwischen Natur- und Umweltschutzverbänden, der Bevölkerung und der Wirtschaft. Es ist also vernünftig und zukunftsorientiert, zweckmäßig und sinnvoll, die Bewirtschaftung staatseigener Wälder, hoheitliche Funktionen, Beratung und Betreuung nichtstaatlichen Waldbesitzes in einer Hand, sprich in den Einheitsforstämtern, zu konzentrieren. Es wäre töricht von einer Landesregierung beziehungsweise dem Landwirtschaftsministerium, sich aus diesem für die Entwicklung des ländlichen Raumes so wichtigen Prozess herauszuhalten und diese Aufgabe einem erwerbswirtschaftlich orientieren Betrieb zu übertragen.
Mit einem LHO-Betrieb als äußerem Rahmen für die Einheitsforstämter käme es unweigerlich zu Zielkonflikten, die sich bei einer Einbeziehung der Großschutzgebiete in einen Landesbetrieb noch verschärfen würden. Da es aber den Landesbetrieb nicht geben wird, erübrigt sich die Diskussion um die Punkte 3 bis 5 auf der vorliegenden Beschlussvorlage. Warum sollte denn dann das Landesamt für Forsten und Großschutzgebiete aufgelöst werden, wie die CDU mit Ihrem Antrag suggeriert, und weshalb sollte die einheitliche Forst- und Großschutzgebietsver
waltung nicht mehr gewährleistet sein? Dunkel ist mir dieser Forderungen Sinn, denn die dienst- und fachaufsichtliche Zuständigkeit für die Großschutzgebiete hat sich im Großen und Ganzen bewährt, die Organisationsstruktur des LFG bleibt erhalten. Die Forstämter bleiben untere Forstbehörde, die Nationalparkämter behalten ihre Doppelfunktion als untere Forstbehörde und als untere Naturschutzbehörde, es sei denn, hinter den letzten drei Punkten dieses Antrages steht etwas anderes, nämlich dass die CDU-Fraktion in näherer oder ferner Zukunft eine vollständige Privatisierung der Forstwirtschaft anstrebt. Dann muss man natürlich die Strukturen verändern. Dem erteilen wir aber jetzt schon eine kategorische Absage.
Also lange Rede, kurzer Sinn – wir lehnen den Antrag der CDU-Fraktion ab. Der Entwurf des Forstkonzeptes ist zwar noch nicht vom Kabinett verabschiedet, aber dennoch haushaltsrelevant. Deshalb gehe ich davon aus, dass der Landwirtschaftsausschuss sein Recht auf Selbstbefassung wahrnimmt und im Verlaufe der anstehenden Haushaltsdiskussion den Entwurf des Forstkonzeptes behandelt.
Frau Schwebs, ich hätte an Sie die Bitte, vielleicht erklären Sie dem Hohen Haus noch einmal, warum Sie den Antrag, den ersten, der ja Ihrer Intention, wie Sie eben geschildert haben, besser entsprochen hätte, zurückgezogen haben und einem – ich zitiere Sie ebenfalls – „entschärften Antrag“ dann zugestimmt haben. Das ist mir bis heute verborgen geblieben, vielleicht sind Sie so freundlich.
Ich denke mal, das haben wir im Ausschuss ausführlich ausdiskutiert und ich würde auch gerne mal mit Ihnen unter vier Augen darüber diskutieren,
wenn Sie es nicht verstanden haben, und Ihnen das erklären. Aber das steht hier heute nicht zur Debatte.
Herr Backhaus, ob Ihnen mit Ihrem Forstkonzept 2000, aber insbesondere mit Ihren Ausführungen hier und heute der große Wurf gelungen ist und ob das nun eine medaillenwürdige Leistung im Sinne des olympischen Kampfgeistes war,