Protocol of the Session on May 25, 2000

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Georg Nolte, CDU: Genau! Das wollte ich nämlich auch meinen.)

wirkliche Maßnahmen in Angriff genommen worden sind. Und das ist unser Problem.

(Dr. Henning Klostermann, SPD: Was haben Sie denn getan, Herr Thomas, die Jahre vorher? – Zuruf von Eckhardt Rehberg, CDU)

Und, Herr Professor Methling, es ist Fakt, auch die CDU hat da in dieser Zeit eine ganze Menge Fehler gemacht, nur, wir hatten in der letzten Zeit genügend BeinaheUnfälle

(Dr. Henning Klostermann, SPD: Sie haben doch die Anträge abgelehnt, Herr Thomas!)

und es ist unsere Aufgabe, jetzt darauf zu reagieren. Und deswegen reden wir über Sofortmaßnahmen. Und was Sie hier heute gesagt haben, war eigentlich, um es mal nett zu sagen, mehr als dürftig.

(Minister Dr. Wolfgang Methling: Aber wir handeln, Herr Thomas.)

Das sehen wir nicht so. Das werde ich Ihnen nachher an...

(Zuruf von Dr. Henning Klostermann, SPD)

Herr Minister, von der Regierungsbank werden keine Diskussionsbeiträge...

(Minister Dr. Wolfgang Methling: Entschuldigung, Herr Präsident!)

... ein, zwei Beispielen zeigen, dass es nicht so ist. Sie haben, wie gesagt, unseren Antrag abgelehnt am 2. Februar, Sie haben Ihren Antrag favorisiert, mit dem im Wesentlichen nur die Bundesregierung aufgefordert wurde, zu sechs Punkten tätig zu werden. Im Klartext heißt das doch nur: Mach doch mal! Wir werden uns nicht so schnell bewegen und schon gar nicht, wenn es Geld kostet.

Im Gegensatz zur SPD/PDS haben wir die konzeptionellen Schwerpunkte für ein Sicherheitskonzept Ostsee mit einem 7-Punkte-Programm untermauert. Und darauf darf man doch wohl mal hinweisen. Dass dieses, unser 7-Punkte-Programm danach in wesentlichen Teilen von der Grobecker-Kommission bestätigt wurde, spricht doch wohl für unseren Weg

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Eckhardt Rehberg, CDU: Richtig. Genau so ist es!)

und nicht für Ihren laxen, Herr Dr. Klostermann. Eigene Ideen und Initiativen sind gefragt, das ist ganz entscheidend.

Und ich darf an den Expertenbericht von ’94 erinnern.

(Dr. Henning Klostermann, SPD: Wo waren Sie denn vor acht Jahren?)

Da steht drin, dass vor der deutschen Nordseeküste alle sechs Jahre mit einer Ölverschmutzung von einigen hundert Tonnen statistisch zu rechnen ist. Und genau in diesen Zeitraum fiel auch die „Pallas“-Katastrophe.

(Minister Dr. Wolfgang Methling: Ja, in der Nordsee.)

Am 29.10.1998 strandete die „Pallas“ vor Amrum. Mehrere hundert Tonnen Treiböl traten aus dem Wrack aus, verseuchten Strände, Sandbänke und töteten über 16.000 Vögel. Die Kosten aller Maßnahmen liegen inzwischen bei über 30 Millionen DM.

(Lutz Brauer, CDU: So ist das.)

Man rechnet mit 50 Millionen DM, von denen 3,5 Millionen DM durch die Versicherung der „Pallas“ gedeckt worden sind.

Auch für die Ostsee – das muss man ganz deutlich sagen – gilt leider diese Wahrscheinlichkeitsprognose. Die sechs Jahre sind um. Das haben wir doch gesehen bei den ganzen Beinahe-Katastrophen – wir sitzen auf einer Zeitbombe, ob uns das passt oder nicht. Die 20 Tonnen Schweröl vor Warnemünde haben ja die Dimension erahnen lassen, um die es hier wirklich geht. Wenn Sie die nicht ernst nehmen, tun Sie mir wirklich leid. Es genügt ein kleines Schiff mit vollem Treibstofftank, um die Küste vom Darß bis nach Rügen zu verseuchen, von einer Tankerkatastrophe ganz zu schweigen.

Zu fragen ist natürlich, was SPD und PDS mit ihrem Antrag bei der Bundesregierung erreicht haben. Und über die zwei Tonnen fragen Sie mal die Experten, die dorthin versetzt worden sind, die sagen Ihnen ganz nett und freundlich: Na, das war aber ein bisschen wenig.

Auf die Anfrage des Bundestagsabgeordneten Wolfgang Börnsen: „Sieht die Bundesregierung durch die ständig zunehmenden Schiffsbewegungen auf der Ostsee und die Zunahme von Seehavarien maritime Gefahren für Ökologie, Ökonomie und Tourismus für die Anrainer dieses Binnenmeeres und welche sind das?“, antwortete die Bundesregierung am 14. April, also vor einem Monat: „Sie sieht grundsätzlich ein vermehrtes schiffsbezogenes Gefährdungspotential. Deshalb hat sie, trotz nach wie vor geringer Unfälle im deutschen Küstenbereich“ – und ich meine, das ist vor dem Hintergrund der letzten Ereignisse ziemlich verharmlosend – „dafür gesorgt, dass die Erfahrungen aus den Havariefällen in die Fortentwicklung des Verkehrssicherheitssystems ‚Deutsche Küste‘ einbezogen werden. Und sie hat am 15. März beschlossen, eine Projektorganisation einzurichten.“ Solche Töne hören wir seit Jahren.

(Caterina Muth, PDS: Warum seit Jahren? Haben Sie davon von Ihrer eigenen Regierung gehört oder wie ist das? – Zuruf von Dr. Henning Klostermann, SPD)

Ich meine, das ist eine laxe und oberflächliche Einstellung, die dem realen Gefährdungspotential in der Ostsee eben nicht gerecht wird. Wir haben ja gemerkt, wie real das nun mittlerweile ist. Und diese NullachtfünfzehnAntwort ist doch wohl auch das Ergebnis der Bemühungen dieser Landesregierung.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Caterina Muth, PDS: Welche Antworten haben wir denn vor einem Jahr bekommen?!)

Das muss man doch mal deutlich sagen.

Aber Gott sei Dank wachen immer mehr Experten und Bürger an der deutschen Küste und an der deutschen Ostseeküste auf. Und aus diesem Grunde haben wir uns auf einem Symposium am 27.04.2000 – und nicht, um das noch einmal nur blabla mit diesem Antrag zu beraten – die Meinungen der Experten angehört, die im Übrigen bis nach Süddeutschland Gehör fanden. Wenn sie hier nicht gehört werden, tut uns das leid.

Die Staatskanzlei verkündete am gleichen Tage dazu, dass „dringender Handlungsbedarf vor allem auf Bundesebene (besteht)“. Für Insider war diese Presseerklärung eher peinlich. Entweder wurden Teile der CDU-Position

vom Sicherheitskonzept Ostsee aufgegriffen oder es wurde solcher Unsinn verbreitet wie: „Positiv sei zu vermerken, dass die Schlepperkapazität in der Ostsee bereits beträchtlich zugenommen habe.“ Na, von was redet denn der Herr Dr. Freund eigentlich?! Wo lebt der denn eigentlich?! Die Staatskanzlei lebt also fernab jeglicher Realität. Und dass im Oderhaff alles fehlt, das konnte Herr Dr. Freund bei uns nachlesen.

Um das noch einmal klar und deutlich zu sagen: Wir hatten eigentlich gehofft auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und auch mit Ihren Experten, denn mehrere bringen, denke ich, ein gutes Ergebnis.

(Beifall Lutz Brauer, CDU)

Und wenn Sie Profis und Experten hören wollen, dann hören Sie sich einmal die Meinung von gestandenen Kapitänen,

(Caterina Muth, PDS: Ja, glauben Sie denn, dass wir Sie dafür brauchen, Herr Thomas?!)

der Lotsenbrüderschaft, des BGS, des Zolls und der Marine zum Beispiel beim Rostocker Hafenstammtisch an. Da habe ich niemanden von Ihnen gesehen.

(Caterina Muth, PDS: Ihre selektive Wahrnahme ist wirklich erschreckend.)

Wir machen das, weil wir die Sache wirklich ernst nehmen und vor allen Dingen präventive Maßnahmen vorantreiben wollen, damit wir eben in absehbarer Zeit sagen können, es gibt nun endlich ein nationales Sicherheitskonzept für die Ostsee, das diesem Anspruch auch wirklich gerecht wird. Es ist unsere Aufgabe, alles Menschenmögliche zum Schutz der Küstenregion und der Tourismusbranche anzupacken. Ich halte das schon für eher peinlich, was denn hier so geäußert wurde, und das mit den Butterfahrten, na, wissen Sie, das war schon mehr als peinlich.

Die Geschichte – und das muss man deutlich sagen – der furchtbaren Schiffs- und Tankerunglücke in den letzten Jahrzehnten lehrt uns doch, dass wir uns auf Regierungsbeamte, Reeder, Versicherungsbosse und andere eben nicht nur verlassen dürfen.

(Eckhardt Rehberg, CDU: Ja. – Caterina Muth, PDS: Und was haben Sie all die Jahre gemacht?)

Die Meinungen erfahrener Kapitäne, Bergungsprofis, der Lotsenbrüderschaft, der Rettungsprofis und der Seerechtsexperten müssen endlich konzeptionell beachtet, praktisch angepackt und politisch umgesetzt werden. Das haben Sie eben noch nicht gemacht und das ist das Problem.

(Heiterkeit bei Caterina Muth, PDS)

Die bisherigen Aktivitäten der Landesregierung lassen weder konzeptionell noch fachlich ein klares Profil erkennen. Die Sache ist zu ernst, um sie nur der Bundesregierung anzuzeigen oder gar der Öffentlichkeitsarbeit von Dr. Freund zu überlassen. Aus diesem Grunde haben wir mit unserem Antrag auf die wirklichen derzeitigen Probleme nochmals aufmerksam gemacht. Und das sind Expertenmeinungen und nicht das, was wir uns nur ausgedacht haben.

Und vor dem Hintergrund, ich habe ja eben etwas gehört, dass das alles ziemlich gut geregelt ist, muss man

eindeutig sagen: Sehen wir uns doch mal die BundLänder-Zuständigkeiten auf See genauer an! Da müsste eigentlich jeder erkennen, was wir da für Schwierigkeiten haben.

Da wären zuerst die Aufgaben der Schifffahrtspolizei zu nennen, die gemäß Paragraph 1 Seeaufgabengesetz für die Abwehr, die Sicherheit des Verkehrs sowie für die Verhütung von Gefahren für die Umwelt durch den Schiffsverkehr zuständig ist. Aufgaben der Schifffahrtspolizei und die der örtlichen Sicherheit und Ordnung gelten auf Seewasserstraßen im deutschen Küstenmeer bis zur 12-Seemeilen-Hoheitsgrenze, aber auch in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf dem deutschen Festlandsockel.

Da das Grundgesetz die polizeilichen Aufgaben den Ländern zuweist, war eine gesetzliche Regelung für die Schifffahrtspolizei des Bundes notwendig. Aus diesem Grunde wurde auf der Grundlage von Artikel 87 in Verbindung mit Artikel 89 Grundgesetz sowie gemäß Paragraph 3 Seeaufgabengesetz die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes eingerichtet. Diese Verwaltung ist für schifffahrtspolizeiliche Aufgaben, Prävention, Verkehr, Gefahrenabwehr, Sicherheit und Ordnung, Katastrophenschutz und Ölbekämpfung zuständig. Ihr steht leistungsfähige Technik, wie zum Beispiel die „Mellum“, die „Neuwerk“ und die „Scharhörn“, zur Verfügung. Mit dem Seeaufgabengesetz wurde allerdings die gesamte Schiffssicherheit in die Hände der Verkehrsverwaltung gelegt. Dazu gehören auch noch Vorsorge für sichere Verkehrsmittel, Verkehrsregelungen, Prävention gegen Ölverschmutzung.

Nach dem Grundgesetzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 1990 gehört aber die komplette Beseitigung eingetretener Ölverschmutzungen einschließlich der Ölbekämpfung in Küstengewässern und am Strand in die Länderhoheit. Ein Überblick über die Zuständigkeiten verdeutlicht die Vielfalt von Aufgaben und Zuständigkeiten:

Erstens. Nehmen wir doch einmal die 12-Meilen-Zone innerhalb des Küstenmeeres. Da ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für schifffahrtspolizeiliche Aufgaben und für die komplexe Verhütung von Umweltgefahren der Schifffahrt zuständig, der BGS für Grenzschutzaufgaben, das Bundesministerium für Finanzen für Zollaufgaben, die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger für den Such- und Rettungsdienst, ebenso die Marine, Letztere noch zusätzlich für die Ölüberwachung aus der Luft und den Einsatz der SAR-Hubschrauber, das Land wiederum für die Fischereiaufsicht, das Land, und hier die Wasserschutzpolizei, für Gefahrenabwehr, Gefahrengutüberwachung, Vollzugsaufgaben, Katastrophenabwehr, Ölbekämpfung, Straftaten- und OrdnungswidrigkeitenVerfolgung und Schiffsunfallermittlung.

Und nun gibt es noch das Zweite, nämlich außerhalb des Küstenmeeres, also auf dem Festlandsockel und in der ausschließlichen Wirtschaftszone. Wiederum sind zuständig die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Schifffahrtspolizei, Gefahrenabwehr, Sicherheit und Ordnung, jetzt aber noch für Katastrophenschutz und Ölbekämpfung, der BGS für Grenzschutz, Kabelschutz, Plattformschutz, Strafverfolgung, Kontrolle von Drogenund Menschenhandel und das Bundesministerium für Finanzen wiederum für Zoll, die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger und die Marine für die gleichen, schon genannten Aufgaben. Hinzu kommt noch das Bun