In den nächsten Wochen kommen Ihnen die erarbeiteten Gesetzesentwürfe und Gesetzesänderungen auf den Tisch. Mir liegen sie zur Endabstimmung bereits vor, und zwar so: das Gesetz über die Errichtung eines Landesamtes für Gesundheit, die Änderung des Gesetzes für den öffentlichen Gesundheitsdienst, die Änderung des Landeskrankenhausgesetzes.
Dass Sie mir nun, meine Damen und Herren von der CDU, mein zielgerichtetes Handeln und das Wirken dafür, dass ein zukunftsträchtiges Konzept entsteht, vorwerfen, kann ich nur als grotesk bezeichnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erinnere mich, weil ich etwas länger in diesem Hause bin als etwa die Hälfte von Ihnen, noch sehr genau an die ersten Auseinandersetzungen und Kritiken im Sozialausschuss in Richtung Landeshygieneinstitut, in Richtung der Arbeiten, die dort erledigt wurden, und der Zielstellung, also was die dort machen, das können wir doch zum größten Teil privatisieren. Die Aufgaben, die dort übernommen werden, werden anderswo preiswerter, günstiger, billiger möglich. Lösen wir das Ganze doch auf. In dieser Richtung, meine Damen und Herren, argumentierten damals unsere zum Teil heute auch noch hier im Parlament sitzenden Kollegen auf der rechten Seite.
Es ist natürlich nicht gut, nur in dem Alten herumzurühren, sondern es ist besser, nach vorne zu schauen. Das hatte sicher der Landtag auch schon 1995 vor und im Januar 1996, als ein Landeslaborkonzept eingefordert und für gut und für richtig gehalten wurde, zu dem die Regierung sich auf den Weg begeben hat. Und ich sage hier auch in aller Deutlichkeit: Wenn Rationalisierungspotentiale im Gesamtzuständigkeitsbereich dieser Landesregierung gesehen werden, indem man ein Gesamtlaborkonzept erarbeitet, dann enttäuscht es am Ende schon, wenn als einzige erkennbare Reaktion übrig bleibt, dass am Landeshygieneinstitut Dinge umgesetzt werden,
die diesen Anspruch dann nur für diesen Bereich realisieren wollen, und nicht der Gesamtaspekt der Rationalisierungsmaßnahmen auf Landesebene von allen Ressorts ressortsübergreifend gesehen worden ist.
Die Inauftraggabe – stufenweises Vorgehen, Gutachten mit der Zielstellung für dieses Laborkonzept – ist also schon vor fünf, sechs Jahren erfolgt. 1997 ist ein erstes Gutachten vorgelegt worden, worauf die Landesregierung angefangen hat, mit weiteren Aufträgen zu reagieren. Eines der Ergebnisse war letztlich auch die Überprüfung von Aufgabenstellungen und Strukturen des Landeshygieneinstituts. Ich kann es hier nur noch einmal bestätigen, die Sozialministerin Frau Bunge hat es ausgeführt, das LHI ist als Wirtschaftsbetrieb kostendeckend am Markt nicht verträglich, das Aufgabenprofil im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes ebenfalls nicht, so dass aus diesen Gründen Integrationsmöglichkeiten, Veränderungen vom Sozialministerium angedacht werden mussten und in der Umsetzung hier auch schon erwähnt worden sind, die neue Aufgaben verknüpft mit personalverträglichen Regelungen im Auge haben mussten.
Ich möchte das hier nur an zwei Beispielen illustrieren. Ihnen ist aus den Pressemitteilungen der letzten Wochen oder Monate bekannt, wie viele Tausend Patienten in Deutschland versterben, weil es mit der Krankenhaushygiene im Argen läge.
Es hat einen ganz einfachen Grund: Man wird betriebsblind, man beachtet nicht alle Regeln der Hygiene im Krankenhaus und man ist über die eigene Situation nicht gut genug informiert. Man braucht die Information nicht nur darüber, welche Keime in einer Klinik vorliegen und welche Resistenz besteht, um das richtige Antibiotikum anzuwenden. Man braucht auch die Information, wo Schwachstellen innerhalb der Einrichtung sind, die es zulassen, dass Erreger im Krankenhaus sich ausbreiten und so eine Gefährdung für die Patienten werden können, die mit ganz anderen Erkrankungen die Klinik aufsuchen.
(Georg Nolte, CDU: Richtige Serviceverträge. – Harry Glawe, CDU: Wir brauchen doch diese Kontrollen, da sind wir uns doch hoffentlich einig!)
Hier sehe ich einen sehr wichtigen Ansatz dafür, dass dieses Institut diese Dinge im Sinne des Landes abarbeitet und im Überblick hat.
Das zweite praktische Beispiel: Wir waren in Deutschland schon einmal fast so weit – in der DDR auch –, dass wir die Tuberkulose für eine nicht mehr im Volksgesundheitssinne relevante Erkrankung erklären konnten,
vor ungefähr 30 Jahren fast. Das hat sich geändert. Wir haben die Tuberkuloseimpfung beispielsweise nicht mehr bei den empfohlenen Impfungen für die Neugeborenen. Die Reisen in Länder, in denen Tuberkulose vorkommt, haben zugenommen. Es kommen Ausländer mit Tuberkulosebelastung als Gäste zu uns, die das mitbringen. Die Erfahrung in der Diagnostik, der Aufwand, der betrieben werden muss, verlangen hohe fachliche Kompetenz. Auch die ist in diesem Institut vorhanden.
Der nächste Aspekt ist, die Ärzte sind ebenfalls nicht mehr so mit diesem Thema Tuberkulose konfrontiert, dass sie an diese Diagnose denken.
Es ist also ein Risiko für die neue Entwicklung der Tuberkulose. Die Menschen werden älter, der Widerstand gegen Tuberkulose nimmt ab, so dass das ein echtes Problem werden kann, wenn wir nicht Sachkompetenz in der Untersuchung und ein Augenmerk auf das Problem behalten. Sie dürfen also, meine Damen und Herren, davon ausgehen, dass wir sehr wohl wissen, welche Bedeutung ein solches Institut für die Gesundheitserhaltung in unserem Lande und für die ganze Situation hat. Dieser Zielstellung musste Rechnung getragen werden.
Die Landesregierung misst dieser Zielstellung, das Institut als Anbieter vielfältiger Leistungen mit einem anderen, mit einem neuen Profil als unverzichtbaren Bestandteil des öffentlichen Gesundheitswesens, des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu erhalten, eine hohe Bedeutung bei, aber in einem Rahmen, der vom Personal und von der Struktur her eben diese Veränderungen brauchte. Ich gehe davon aus, dass die Forderung des Landtages, bis zum Juni 2000 ein diesbezüglich griffiges und stimmiges Konzept vorzulegen, bis zum Juni diesen Jahres auch realisiert wird, und nach dem, was die Gesundheitsministerin sagte, muss man wohl doch mit ersten Schritten auch schon beginnen, allerdings unter Einbeziehung des Personals. Und das ist meines Wissens auch in ausreichendem Umfange und zeitgerecht erfolgt.
Mit der Umstrukturierung des Landeshygieneinstituts in ein Landesamt für Gesundheit wird den Beschlüssen des Landtages zur Neukonzeption, zumindest auf diesem Bereich der Zuständigkeit des Landes für Labore, Rechnung getragen.
(Harry Glawe, CDU: Es wäre ja auch schlimm, wenn nicht. Wir können doch nicht einfach Pflichtaufgagen abschaffen wollen.)
Oberstes Ziel der gemeinsamen Bemühungen aller Beteiligten war und ist es, notwendige Strukturveränderungen ohne betriebsbedingte Kündigungen, bezogen auf das Personal, vorzunehmen.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung unter Federführung des Finanzministeriums mit der Gewerkschaft ÖTV Tarifverhandlungen geführt. Sowohl bei den Planungen als auch bei den Tarifverhandlungen ist für meine Begriffe immer deutlich geworden, dass es zur vorgesehenen, vorgegebenen Umstrukturierung – verbunden auch mit den notwendigen sozialverträglichen Personalreduzierungen – wirklich keine Alternative gibt.
Unverständlich ist für mich, dass Ruhe, Sachlichkeit, Verlässlichkeit von Verhandlungen und von Ergebnissen in der Öffentlichkeit gestört und in Frage gestellt worden sind. Und wenn, nachdem Einvernehmen auch mit den Personalvertretungen besteht mit dem Kompromissvorschlag, von diesem Einvernehmen zurückgegangen wird, dann gibt es eine etwas laxe Bemerkung, die dem eventuell nicht ganz korrekt Rechnung trägt, aber vielleicht verdeutlicht sie das etwas: Da kommt jemand am Ende von langwierigen Bemühungen um eine Lösung und sagt, nun habe ich die Lösung gefunden, sie passt nur nicht mehr zu dem Problem. Ich bin sicher, dass bis zum 30. Juni die Umsetzung dieses jetzigen Konzeptes im Einvernehmen mit den Betroffenen, im Einvernehmen mit
dem Anspruch, den das Land an die Funktionstüchtigkeit des Instituts stellt mit dem Übernehmen neuer Leistungen mit neuem Profil, zustande kommt. Ich denke, ist es zwar ein gutes Recht, immer mal aktuell informiert zu werden, bin aber der Meinung, dass diesem Informationsbedarf hier heute in dem nötigen Umfange durch die Ministerin entsprochen worden ist. Ich würde aus diesem Grunde den Antrag eigentlich für erledigt ansehen, erwarte aber noch die Diskussion von Herrn König. Ich lasse mir noch etwas Zeit, um entsprechend seinem Redebeitrag das Votum der Fraktion noch einmal zu untermauern. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Damit Sie nun auch das Votum von Herrn Dr. König hören, gebe ich ihm jetzt das Wort. Bitte sehr, Herr Dr. König, Sie haben das Wort.
Frau Ministerin, Sie sprachen über Verlässlichkeit, über eine verlässliche Perspektive. Das ist ein Punkt. Dann sagten Sie, dass Sie mit Hochdruck am Konzept arbeiten …
… und dass Sie das vor allen Dingen ohne Unruhe bei den Betroffenen tun. Das ist so mit Sicherheit nicht der Fall.
Ich möchte Sie erinnern an die Drucksache 3/157 des Sozialausschusses. Diese Drucksache enthält Schreiben von Mitarbeitern der einzelnen Teilbereiche des Landeshygieneinstitutes, die über den Landtagspräsidenten an den Sozialausschuss verschickt wurden. Diese Schreiben bringen nicht gerade diesen Zustand der Nicht-Unruhe zum Ausdruck, sondern eher Argwohn und Besorgnis über das, was in ihrem Bereich passieren soll.
(Beifall Georg Nolte, CDU, und Wolfgang Riemann, CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Richtig! – Zuruf von Heike Lorenz, PDS)
Ja, meine Damen und Herren, mit diesem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, bevor sie strukturelle, arbeitsrechtliche und tarifliche Maßnahmen zur Umgestaltung des Landeshygieneinstitutes in ein Landesgesundheitsamt veranlasst, hier im Landtag ihre diesbezüglichen Konzepte einmal vorzustellen.
(Angelika Gramkow, PDS: Dazu gibt es bereits einen Landtagsbeschluss. Der Termin ist der 30. Juni dieses Jahres. – Torsten Koplin, PDS: Das macht sie so und so.)