um den es eigentlich geht, nämlich den Bericht des Landesrechnungshofes. Und eine oberflächliche Sicht auf
diese Dinge legt ja immer die Gefahr nahe, dass man sagt, es geht um Vergangenes, es geht um einen Blick zurück im Zorn,
weil ja immer kritisiert wird. Es werden ja in der Regel Berichte aufgeschrieben, wo man Kritisches bemerkt hat. Die Ursache dafür ist die Tatsache, dass es sich immer um die Rechnungslegung vergangener Jahre handelt – das ist schon gesagt worden – und dass auch die Untersuchung Vorgänge aus den vergangenen Jahren zumindest zum großen Teil betrifft und dass wir dann immer wieder feststellen, dass die Stellungnahmen zu den untersuchten Sachverhalten von Ministern und Ministerinnen und Staatssekretären vorgenommen werden, die zu der Zeit, die untersucht wurde, nicht im Amt waren. Das ergibt natürlich immer eine gewisse Problematik.
Und zu dem Stichwort Zorn will ich nur sagen, der Landesrechnungshof machte die ihm von der Verfassung vorgeschriebene Arbeit
und ist nicht etwa dazu da, irgendjemanden zu ärgern oder im Zorn vorzugehen. Zorn allerdings, das will ich gerne einräumen, kommt gelegentlich bei Mitgliedern des Finanzausschusses auf, weil eine ganze Reihe von Beanstandungen zu immer gleichen Sachverhalten dann doch immer wieder vorkommen.
Ich habe jetzt fünf Berichte des Landesrechnungshofes in der Bearbeitung durch den Finanzausschuss erlebt und ich muss sagen, manchmal wundere ich mich schon, wie sehr sich die Dinge immer wieder wiederholen. Und obwohl immer wieder versichert wird, es wird sich alles ändern oder es hat sich alles schon geändert, ändert sich doch manchmal leider viel zu wenig. Insofern sagt man sich schon manchmal, was soll’s, und wird etwas zornig. Aber das betrifft dann uns und das ist ja vielleicht auch ganz gut, weil wir dann dazu kommen, doch wirklich etwas zu ändern.
Aber das Wesentliche an diesen Berichten ist natürlich nicht der Blick zurück, sondern die Frage, welche Schlussfolgerungen müssen wir aus den Untersuchungen für die weitere Arbeit in der Gegenwart und in der Zukunft ziehen. Im Unterschied zu Herrn Riemann will ich nicht über allgemeine Haushaltsfragen palavern,
sondern ich will zu einigen konkreten Sachverhalten aus dem Bericht des Landesrechnungshofes sprechen und daraus natürlich Schlussfolgerungen zu ziehen versuchen, was unsere gegenwärtige Arbeit betrifft.
Eines der Dauerthemen – auch nicht zum ersten Mal in einem Landesrechnungshofbericht – ist die Situation an den Universitätsklinika.
Die konkrete Situation, die hier beschrieben wird, bezieht sich auf das Universitätsklinikum der Universität Rostock. Ich zitiere mal aus dem Bericht des Landesrechnungshofes, Ziffer 379: „Die Ursache für die erhebliche Fehlerquote liegt nach den Feststellungen des Landes
rechnungshofes teilweise in der nicht ausreichenden Kenntnis der entsprechenden Vorschriften, teilweise auch in der Oberflächlichkeit der Bearbeitung.“ Und das bezogen auf das Jahr 1997. Das ist natürlich nicht ohne Brisanz, zeigt aber – und darauf will ich deutlich hinweisen –, dass sich hier in Einzelfragen die bekannten Probleme im Management unserer beiden Universitätsklinika zeigen. Ich denke, die Schlussfolgerung, die wir daraus ziehen müssen, ist, wir müssen sehr schnell dafür sorgen, dass in beiden Universitätsklinika neue Managementformen einziehen, damit wir hier ein wirtschaftlicheres Herangehen an die Dinge erreichen können. Und ich setze große Hoffnungen – das will ich auch noch mal sagen – in die Arbeitsgruppe, die sich gebildet hat, um die Möglichkeit der Bildung einer Anstalt öffentlichen Rechts für das Universitätsklinikum Greifswald zu prüfen und in die Praxis umzusetzen.
Ich will hier auch anmerken, dass ich in diesem Zusammenhang doch gelegentlich etwas verwundert bin über Pressemeldungen, die Vorgänge an der Universität Rostock, an dem Universitätsklinikum betreffen, und die Frage, wie wird die Neubesetzung des Verwaltungsleiters am Universitätsklinikum gelöst. Ich will deutlich sagen, ich habe nichts gegen die Einbeziehung privaten Kapitals und privater Erfahrung im Management, aber ich denke, dass entsprechende Vorhaben, ehe sie umgesetzt werden können, im Landtag behandelt werden müssen, denn die entsprechenden Regelungen sind durch das derzeitige Landeshochschulgesetz nicht gedeckt und ohne Befassung des Landtages können wir hier nicht zu einer Lösung kommen. Wir als Landtag sollten dann auch darauf achten, dass, obwohl es, wie ich glaube und hoffe, im Moment nicht beabsichtigt ist,
die Anfänge dieser Lösungen, die vorgesehen sind, nicht dazu führen, dass wir eine schleichende Privatisierung am Ende erhalten.
Im Zusammenhang mit den Klinika ist vom Landesrechnungshof auch viel über zu hohe Abfindungen berichtet worden, die am Universitätsklinikum gezahlt wurden. Ich zitiere hier aus der Ziffer 368 des Berichtes: „Das BM hat dazu ergänzend mitgeteilt, es billige überhöhte Abfindungszahlungen nicht; das Klinikum habe jedoch unter immensem wirtschaftlichen und ministeriellen Druck gestanden, den zeitgerechten – wie im Haushalt ausgewiesenen – Personalabbau zu realisieren, um drohende Defizite zu verhindern.“ So richtig bestimmte Maßnahmen der effizienteren Gestaltung der Verwaltungsarbeit sind, die Frage, die sich an solchen Äußerungen spiegelt, ist: Sparen wir hier gelegentlich nach dem Motto „Koste es, was es wolle“?
Eine letzte Bemerkung zu diesem Bereich der Klinika, auch weil es hier generelle Fragen gibt: Der Landesrechnungshof weist darauf hin, dass die Dienstplangestaltungen an der Chirurgischen Universitätsklinik dem Arbeitsrecht und dem Tarifrecht widersprechen.
Und ich glaube, hier müssen wir ganz schnell zu generellen Reaktionen kommen, weil entsprechende Verstöße durch uns natürlich nicht geduldet werden können und weil wir den Hinweisen des Hofes sehr deutlich nachgehen müssen, um hier zu Konsequenzen zu kommen. Ich will auch sagen, die im Bericht zitierte Äußerung des Bildungsministeriums, dass neue Arztstellen angesichts der gegenwärtigen gesundheitspolitischen Gesetzgebung, die nicht in Schwerin gemacht wird, unrealistisch seien,
Zwei Anmerkungen möchte ich machen zum Bereich des Berichtes über die Organisationsstruktur des Bildungsministeriums. Es ist völlig klar und völlig berechtigt, dass der Landesrechnungshof sich mit der Frage der effizienten Organisation der Verwaltungsarbeit beschäftigt. Und ich würde auch sagen, der Vorschlag, Organisationsund IT-Referate im Ministerium zusammenzulegen, darüber kann man reden. Der Vorschlag, die Abteilungen für Schule und für Berufsschule zusammenzulegen, scheint mir dagegen nicht so sehr logisch, denn nicht überall, wo Schule draufsteht, ist auch die gleiche Art von Schule drin.
Und dann müssten wir die Hochschulabteilung nämlich gleich noch mit reinnehmen, denn da kommt ja auch das Wort „Schule“ vor.
Was ich damit sagen will, ich stelle jetzt nicht die Frage, ob wir uns nicht Herrn Riemann einsparen, sondern die Frage ist:
Bei aller Sach- und Fachkompetenz, die im Landesrechnungshof vorhanden ist – reicht diese immer, um in allen Einzelfragen endgültige Antworten zu formulieren? Ich sage das mit Blick auf die Nummer 411 des Landesrechnungshofberichtes: „Der Landesrechnungshof erwartet vom BM, daß es die von ihm empfohlenen Maßnahmen bis zum Ende der gegenwärtigen Legislaturperiode im wesentlichen durchgeführt hat.“ Ich denke, das geht so nicht.
dass jetzt der Landesrechnungshof darüber entscheidet, wie die Organisation in einzelnen Ministerien durchgeführt oder gestaltet wird, das geht dann sicher doch ein bisschen zu weit.
Einen letzten Punkt will ich ansprechen, der im Rechnungshofbericht einen großen Teil unter dem Titel „Erstattung der Kosten für die Unterhaltung der Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge“ einnimmt. Ich habe hier nicht die Absicht, zu den Einzelfragen Stellung zu nehmen, die im Bericht vorhanden sind, und ich habe schon gar nicht die Absicht, in daraus sich ergeben
de Straf- beziehungsweise Disziplinarverfahren einzugreifen. Mir geht es, wie ich schon gesagt habe, um den Versuch, in die Zukunft gerichtete Aufgaben aus dem Bericht abzuleiten. Und deshalb gestatten Sie mir ein Zitat aus der Beschlussempfehlung, Seite 15. Im Zusammenhang mit der Diskussion um die hier genannten Vorgänge haben Vertreter der Landesregierung sinngemäß erklärt: „Es werde selbstverständlich auf die Wirtschaftlichkeit geachtet und bei Feststellung unwirtschaftlichen Verhaltens eingegriffen. Bei den Asylbewerberheimen sei das Innenministerium gleichzeitig Genehmigungs- und Bezuschussungsbehörde. Da viele der Standards nicht eindeutig seien, sei die Entscheidung nicht immer einfach. Im Bereich der Betreuung von Asylbewerbern könne nicht allein der Maßstab sein, was durch besonders niedrige Standards am billigsten, sondern was angemessen und richtig sei.“ Zum Ende: „Zur Zeit arbeite man an der Fortschreibung der Vorschriften zur Betreuung von Asylbewerbern. Die Erstattungsrichtlinien würden im Entwurf vorliegen.“ Wenn man sich die Dinge vor Ort anguckt, merkt man sehr schnell, wie notwendig diese Erstattungsrichtlinien für die Arbeit vor Ort sind.
Ich will hier betonen, dass ich mich ausdrücklich nicht auf einen konkreten Kreis beziehe und auch keinen konkreten Vorwurf gegen einen bestimmten Betreiber erhebe, aber es ergeben sich Fragen: Wird bei der Auswahl der billigsten Anbieter, wie es vor Ort häufig geschieht, dann auch auf die Einhaltung zum Beispiel der Richtwerte für die Personalbemessung der Gemeinschaftsunterkünfte geachtet?
Wird in der täglichen Praxis die Einhaltung dieser Vorschriften kontrolliert, durch wen und mit welchen Konsequenzen?
(Angelika Gramkow, PDS: Da ist der Innenminister für zuständig. – Heiterkeit bei Caterina Muth, PDS)
In der Richtlinie steht: „Die Beratung und Betreuung der Asylbewerber ist möglichst durch ausgebildete Sozialarbeiter oder durch Personen mit mindestens“ – ich komme gleich zum Schluss, Frau Präsidentin – „gleichwertiger Ausbildung sicherzustellen.“ Ist die Einhaltung dieser aufgeführten Voraussetzungen denkbar, wenn, wie man vom Hörensagen so weiß, Stundenlöhne von 11 bis 15 DM oder gar – auch das soll es geben – bis zu 6 DM bezahlt werden?
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Herr Timm, was machen Sie denn da bloß? – Minister Dr. Gottfried Timm: Ja, was mache ich falsch?)
Die Frage, die sich hier ergibt, ist zum einen die Frage nach der fehlenden Tarifbindung und zum anderen das Problem des Umganges mit dem Begriff „Wirtschaftlichkeit“. Und ich will betonen, das ist ein Problem, das sich im ganzen Bericht – und nicht nur bei diesem Thema – immer wieder zeigt: Was ist wirtschaftlich? Der Landesrechnungshofpräsident hat schon mal ein Rundschreiben veröffentlicht, in dem er darauf hinweist, dass wirtschaft