Darüber hinaus wurden an 13 Standorten, verteilt über den gesamten Küstenabschnitt Mecklenburg-Vorpommerns, Freiwillige Feuerwehren mit Ölwehrgeräteanhängern ausgerüstet, die im Uferbereich wirksam werden können. Im Bedarfsfall würden aber auch die nicht in Mecklenburg-Vorpommern stationierten Gerätesysteme der Partnergemeinschaft zum Einsatz gelangen.
Bei aller Zufriedenheit mit dem erreichten Stand der Technik für die Havariebekämpfung muss jedoch festgehalten werden, dass bei extrem ungünstigem Wetter die beste Technik versagen muss oder zumindest versagen kann.
Das Meldesystem, über das hier auch gesprochen wurde, ist so organisiert, dass ein Zentraler Meldekopf des Bundes beim Wasser- und Schifffahrtsamt Cuxhaven besteht, der jederzeit dienstbereit ist und als Kommunikationszentrale für die Schadstoffbekämpfung zur Verfügung steht.
Herr Minister, Sie sprachen die Ausstattung der Feuerwehren mit Ölbekämpfungsgeräten an. Ist Ihnen bekannt, dass ein Teil der Feuerwehren an der Küste gar nicht mit ihren Fahrzeugen über die Düne kommt beziehungsweise sich nicht auf dem Strand bewegen kann, weil die Allradtechnik fehlt?
Das ist mir nicht bekannt. Zumindest in der Zeit, seit ich für dieses Amt verantwortlich bin, sind mir solche Fälle nicht bekannt geworden. Aber ich nehme das zum Anlass, das zu prüfen.
Durch bestehende Alarmpläne ist sichergestellt, dass im Zentralen Meldekopf alle Meldungen über Verschmutzungen oder Havarien im Nord- und Ostseebereich eingehen.
Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass mit Verschmutzungen der Gewässer, Strände, Ufer oder anderer angrenzenden Flächen im Geltungsbereich der Vereinbarung zu rechnen ist, die die Umwelt erheblich beeinträchtigen können, und gemeinsame Maßnahmen erforderlich sind, wird der Beauftragte der Einsatzleitgruppe des Bundes informiert, der entsprechend der konkreten Lageeinschätzung die Einsatzleitgruppe einberuft. Diese besteht aus Vertretern der Küstenländer und des Bundes und sie entscheidet über die erforderlichen Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen also, in puncto Schutz der Küste vor Ölhavarien ist in den letzten Jahren schon viel geleistet worden. Weitere Aktivitäten sind geplant. Einen Teil davon haben Sie in Ihren Anträgen aufgegriffen, ein anderer Teil befindet sich bereits in der Umsetzung.
Der Antrag der CDU zielt im Wesentlichen darauf ab, ein übergreifendes Kommando „Katastrophenschutz Ostsee“ zu gründen und ihm die gesamten Befugnisse der Katastrophenbekämpfung zu unterstellen. Die aktuelle Situation ist so, dass die unabhängige Expertenkommission des Bundes, also die so genannte Grobecker-Kommission, am 16. Februar 2000, also in diesem Monat, das Ergebnis der „Pallas“-Havarie aufarbeiten und Entscheidungsvorschläge für das weitere Vorgehen vorlegen wird. Dabei sollen insbesondere verbesserte Strukturen innerhalb der zuständigen Behörden dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Wohnungswesen vorgeschlagen werden. Ich halte es daher für verfrüht, einen „Katastrophenschutz Ostsee“ zu fordern, bevor die Vorschläge der Fachleute vorliegen. Unabhängig von den Vorschlägen der Kommission ist es aus der Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht praktikabel, auf die vorhandenen Landeskompetenzen zu verzichten und gegebenenfalls dem Bund Entscheidungen über Strandreinigungsmaßnahmen sowie den Einsatz von Mitteln und Kräften zu überlassen.
Eine Küstenwache nach amerikanischem Vorbild schafft eine neue Behörde, sichert aber nicht das notwendige Zusammenwirken der vorhandenen und weiter existierenden Behörden und Einrichtungen. Regelungen wie in Frankreich und England können keine Unfälle und ein Verschmutzen der Strände verhindern, wie gerade der Unfall der „Erika“ an der bretonischen Küste beweist. Und gerade dieser Unfall ist eben kein überzeugendes Argument dafür, eine solche Wache einzurichten. Vielmehr haben die für die „Erika“-Verschmutzung zuständigen Behörden in Frankreich gegenüber den deutschen Beobachtern zum Ausdruck gebracht, dass sie sich eine Struktur wie in Deutschland wünschen. Insofern können Frankreich und Großbritannien nur bedingt als Vorbild gelten, sollten aus meiner Sicht aber in den weiteren Diskussionen beachtet werden.
Die CDU fordert, Verträge und Vereinbarungen zu erarbeiten, die die nationalen Zuständigkeiten bei Seenotfällen regeln. Dieses ist zweifellos erforderlich und auch bereits – zumindest teilweise – umgesetzt. Weiteres Handeln ist auch hier erforderlich.
Die internationale Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Dänemark ist durch das sogenannte Den-GerAbkommen von 1993 geregelt. Eine Vereinbarung zur gegenseitigen Hilfeleistung zwischen der DDR und Schweden wird von der Bundesrepublik weitergeführt. Ein vergleichbares Abkommen mit Polen – und das ist aus unserer Sicht ein Problem – steht zur Zeit noch aus. Mit einem Schreiben vom 05.02. des vergangenen Jahres hat deshalb Ministerpräsident Ringstorff den Bundesverkehrsminister aufgefordert, auf den Abschluss einer bereits seit Jahren mit Polen diskutierten Vereinbarung zu drängen. Gegenwärtig verhandelt die Bundesregierung mit den polnischen Behörden in dieser Angelegenheit.
Ferner fordert die CDU von norddeutschen Anrainern, Technik präventiv vorzuhalten. Dies erscheint mir in ausreichendem Maße gegeben zu sein. Durch das Wasserund Schifffahrtsamt in Stralsund ist mit den dänischen Behörden abgestimmt, dass im Bedarfsfall die sich ständig in Bereitschaft befindlichen dänischen Schlepper mit einem Pfahlzug von bis zu 70 Tonnen bereitstehen. Mit diesen Schleppern wurden alle im Bereich der KadettRinne festgekommenen Schiffe freigeschleppt. Daneben
stehen die einheimischen Küstenschlepper mit einem Pfahlzug von circa 20 Tonnen auch ständig zur Verfügung. Die in der Nordsee operierenden deutschen Schiffe mit bis zu 130 Tonnen Pfahlzug können im Bedarfsfall ebenfalls in die Ostsee beordert werden. Für Hilfeleistungen durch die Bundeswehr und externe Seereedereien gibt es vertragliche Vereinbarungen, auch für den Einsatz von Überwachungsflugzeugen, von Hubschraubern und schwerer Räumtechnik.
Es ist selbstverständlich, dass ich keine Gelegenheit auslasse, so wie von der Koalition beziehungsweise den Koalitionsfraktionen gefordert, auf Bundesebene und darüber hinaus auf die Gefährdungspotentiale der Ostsee durch Öltransporte hinzuweisen.
Das ist auch bereits in der Vergangenheit geschehen. In den Gremien der Vereinbarung zur gemeinsamen Bekämpfung von Meeresverschmutzungen wurde der Bundesvertreter mehrfach auf das Gefahrenpotential, das durch die Schifffahrt auf der Ostsee verursacht wird, hingewiesen. Die Verlegung der Bundesbekämpfungsschiffe „Bottsand“ nach Rostock – ich hatte darüber gesprochen, dass dieses Schiff in Rostock liegt – und die „Scharhörn“ im ständigen Einsatz für die gesamte deutsche Ostsee sind Ergebnis dieser Bemühungen in den letzten Jahren. Für die nächsten Jahre ist durch den Bund ein weiteres Bekämpfungsschiff für den östlichen Bereich der Ostsee vorgesehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die schnellstmögliche Bekämpfung von Ölhavarien und anderen Umweltgefahren ist zweifellos außerordentlich wichtig. Noch wichtiger ist jedoch die Verhütung von Schiffsunfällen, die zu Katastrophen führen können.
Auch im Rahmen der Umweltministerkonferenz und im Rahmen der Umweltministerkonferenz der Nordländer wurde der Bund aufgefordert, sich für sichere Schiffe international und insbesondere in den deutschen Gewässern einzusetzen.
In der Internationalen Maritimen Organisation, der IMO, wurde beschlossen, dass ab dem Jahr 1998 Tanker nur noch als Doppelhüllenschiffe zulässig sind. Einfachhüllenschiffe haben für Tankerneubauten ab 600 Bruttoregisterzahlen noch 25 Jahre Bestandsschutz. Dass dieses internationale Abkommen ratifiziert werden konnte, ist vor allem der deutschen Haltung in den Entscheidungsgremien geschuldet. Jetzt muss es unserer Auffassung nach darauf ankommen, gemeinsam mit den anderen Küstenländern auf eine Verkürzung dieser langen Übergangszeit für die noch vorhandene Flotte der Einhüllenschiffe zu drängen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Caterina Muth, PDS: Richtig! – Peter Ritter, PDS: Das ist vergleichbar mit dem Atomausstieg.)
Leider ist die Situation hinsichtlich der Einzeltanks in Supertankern unter Umweltaspekten völlig unbefriedi
gend. Das wissen viele Menschen nicht. Diese Einzeltanks in den Supertankern können ein Volumen bis zu 25.000 Kubikmetern besitzen, wobei nur schiffstechnische Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. Bei einer Havarie wird sogar davon ausgegangen, dass zwei Tanks beschädigt werden, also dann 50.000 Kubikmeter auslaufen können. Übrigens sind jetzt vor der französischen Küste 10.000 Kubikmeter ausgelaufen. Die dann frei werdende Ölmenge kann aufgrund der unmittelbaren Nähe zu unseren Küsten zu einem großen Teil nur noch an Land beseitigt werden. Die zur Verfügung stehende Technik reicht nicht aus, um in solch einem Fall alles Öl vom Wasser abzupumpen. Mit diesem Szenario wird eine Ölkatastrophe an Land sehenden Auges – ich betone, sehenden Auges – in Kauf genommen, obwohl sie durch technische Änderungen weitgehend zu vermeiden ist. Für mich ist das ein unhaltbarer Zustand, der dringend zu beenden ist.
Hier wird es Aufgabe der Landesregierung sein, den Bund aufzufordern, dass die weitaus strengeren Regeln für den Chemikalientransport gemäß IBC-Code in Zukunft auch für die Öltanker gelten. Diese besagen, dass auf je 15 Prozent der Gesamtlänge des Schiffes ein Zwischenschott einzubauen ist, also kleinere Volumina einzurichten sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, zweifellos ist die Kadett-Rinne ein besonders gefährdeter Bereich in der Ostsee. In den letzten drei Jahren kamen in diesem Gebiet neun Schiffe mit Tiefgängen über zehn Meter fest. Das Freischleppen war zum Teil mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Bis jetzt kamen aber alle Schiffe ohne Schaden für die Umwelt frei. Trotzdem sind dringend Schiffe erforderlich, hier zu mehr Sicherheit zu kommen. Deshalb ist unser Haus in dieser Sache auch bereits aktiv geworden. Mit Schreiben vom 05.12.1999 hat sich das Umweltministerium an den Bundesverkehrsminister gewandt und auf die Probleme in der KadettRinne hingewiesen sowie wirksame Maßnahmen zur Abstellung gefordert.
In den letzten Wochen haben deutsche und dänische Behörden über eine verbesserte Wegeführung mit einer geänderten Betonnung verhandelt – Sie haben darüber in der Presse gelesen – und weitere Maßnahmen für eine sichere Wegeführung in diesem Gebiet vorbereitet. Diese Vorschläge – und das will ich hervorheben – müssen nun durch die für die Schiffswegeführung zuständigen internationalen Behörden in Kraft gesetzt werden. Das können also Deutschland und Dänemark auch nicht für sich alleine tun.
Aus meiner Sicht muss erreicht werden, dass auf schwierigen Seewegen die empfohlenen Routen obligatorisch werden. Und darüber wird bisher nicht gesprochen, denn alle auf Grund gelaufenen Schiffe hatten diese empfohlene Route verlassen.
Sie mussten aber nicht dort fahren. Weitere Schwerpunkte der Prävention von Schiffs-, insbesondere Tanke
runfällen sind die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards sowie die Qualifikation von Schiffsführungen und -besatzungen. Diese Forderungen müssen aber auch in internationalen Gremien durchgesetzt werden und das macht die Schwierigkeit aus. Frau Holznagel hat ja auch bereits darüber gesprochen.
Übungen zum Zusammenwirken der Behörden und Einsatzkräfte bei Havarien finden regelmäßig statt, zuletzt am 27. August 1999 im Rostocker Stadthafen. Und Sie haben Recht, Frau Holznagel, es war bei Bilderbuchwetter. Wir müssen vielleicht einmal darauf achten und vielleicht gelingen die Planungen, solche Übungen mal bei schwerer See zu machen.
Über die zukünftige Zusammenarbeit der einzelnen Ressorts innerhalb der Landesregierung bei der Bekämpfung von Havarien und Katastrophen wird gegenwärtig ein entsprechender Erlass vorbereitet. Hierdurch soll die Zuständigkeit der Ministerien, insbesondere also Innenministerium, Umweltministerium, Wirtschaftsministerium, bereits unterhalb der Katastrophenschwelle geregelt werden. Das scheint auch wichtig zu sein. Das ist insbesondere von Bedeutung, wenn das Territorium mehrerer Landkreise betroffen ist. Das rechnergestützte Programm für die Vorsorgeplanung wird im Frühjahr fertig gestellt und den Ämtern übergeben. In diesem System werden hydrographische Daten, Schiffsbewegungen, Ladungsinhalte und die Sensibilität der betroffenen Gebiete erfasst und es können Vorschläge für ein folgerichtiges Verhalten abgerufen werden. In Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Wismar ergibt sich die Möglichkeit der Simulation von Ölhavarien und ihrer Bekämpfung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich denke, ich konnte Ihnen verdeutlichen, dass die Landesregierung sich sehr um die Reinheit der Ostsee und ihrer Strände sorgt und alles in ihrer Kraft Stehende tut, noch mehr Sicherheit zu erreichen. Ich freue mich, dass dieses Anliegen von allen Landtagsfraktionen gleichermaßen geteilt wird. Das ist mir wichtig und von großem Wert, da es dabei auch um Haushaltsplanungen geht, denn die Weiterführung der geplanten Maßnahmen für eine Verbesserung der Vorsorge gegen Meeresverschmutzungen ist nur bei kontinuierlicher Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel möglich. Das sage ich deshalb, weil es bei der letzten Konferenz der Umweltminister der Ostsee- und Nordseeländer auch Vorstellungen gab, diese Anteile zu reduzieren.