Zur Wahrheit, Herr Grutzeck hat es auch schon angesprochen und das muss man auch immer wieder aussprechen, gehört aber auch, dass diese engagierten Menschen in einem großen Umfang Aufgaben übernehmen, die eigentlich als öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge von der Stadt übernommen werden müssten. Zur Wahrheit gehört auch, dass der Senat das Engagement von Flüchtlingshelfer:innen mit Füßen tritt, indem er
Menschen, die zu Freund:innen geworden sind, abschiebt. Solange das so ist, kann noch so viel Geld in die Engagementförderung fließen, es bleibt ein fader Beigeschmack. Machen Sie sich an der Stelle doch erst einmal ehrlich.
Da Sie das Thema so gern und oft debattieren, habe ich mal mit Ausnahme der jüngsten Debatte zu den Freiwilligendiensten in meine vergangenen Reden geschaut. Im September 2021 haben wir uns bereits mit dem Freiwilligensurvey befasst.
Meine Kritik bleibt bestehen, der Fokus der Auswertung auf Zahlen und Daten ist zu eng, wir brauchen mehr Erkenntnisse über Ursachen, warum Menschen sich engagieren beziehungsweise nicht engagieren, und es müssen daraus die nötigen Konsequenzen zur Förderung von Engagement gezogen werden. Das kostet oft Geld, das der Senat nicht in die Hand nehmen will, da nützen uns schnöde Daten reichlich wenig.
Im Februar 2022 war die Engagementkarte bereits Thema. Auch hier hat sich an meiner Kritik nichts geändert. Wir erfahren nicht, welche Anforderungen an das Engagement gestellt werden sollen, um eine solche Engagementkarte zu erhalten. Aus anderen Bundesländern ist bekannt, dass die ehrenamtliche Tätigkeit in Organisationen ausgeübt werden muss und dass ein bestimmter Umfang und eine gewisse Kontinuität erforderlich sind. Daran scheint sich auch das Hamburger Vorhaben zu orientieren. Das hat für mich nur einen Haken: Es gibt viel Engagement, das sich nicht in Organisationen abspielt. Eine Ausgrenzung dieses Engagements bei der Wertschätzung darf es nicht geben.
Daneben gibt es zivilgesellschaftliches Engagement, das sich nicht dem konkreten Einzelnutzen verschrieben hat, sondern dem es mehr um gesellschaftliche Anliegen geht. Auch Engagement, das vielleicht unbequem ist und das die Stadt nicht entlastet, verdient Wertschätzung.
Im Juni 2022 haben wir zum Forum WIR debattiert. Dort ging es um die Ungleichbehandlung verschiedener Gruppen von Migrant:innen. Das Forum WIR bleibt eine wichtige Institution. Der Senat muss aber gegen Ungleichbehandlung weit mehr tun, als dies ein Mal zu diskutieren.
Schließlich haben wir im Juni 2019 schon einmal über die Engagementstrategie debattiert. Was damals galt, gilt heute noch, da wir uns nur über die Umsetzung und nicht über Veränderungen in der Strategie unterhalten. Damals habe ich ausgeführt: Jedes demokratische Engagement muss sich in
der Engagementstrategie wiederfinden. Wir brauchen neue Kriterien für die Förderung von Engagement. Es kann nicht angehen, dass Flüchtlingshelferinnen und -helfer erwünscht sind, der Protest gegen Abschiebungen aber nicht. Unbequeme Bereiche dürfen nicht außen vor bleiben. Auch "nützliches" Engagement muss kritisch sein dürfen. Wer als Flüchtlingsinitiative die Unterbringung bei F & W Fördern und Wohnen kritisiert, darf nicht befürchten müssen, keine Förderung mehr zu bekommen.
Wir müssen klären, wie wir Abhängigkeitsverhältnisse durch Förderung vermeiden. Das ist heute genauso aktuell wie vor vier Jahren. Machen Sie sich endlich auf den Weg, kritisches Engagement in die Strategie aufzunehmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Bei den zwei letzten Wortmeldungen habe ich so ein bisschen das Gefühl, dass wir entweder unterschiedliche Drucksachen oder teilweise nur zur Hälfte gelesen haben.
Aber kommen wir lieber wieder zurück zu dem, was heute auf der Tagesordnung steht: Wir debattieren den Zwischenstand – um das noch einmal zu betonen – unserer Strategie oder besser unseres Konzepts für das Hamburger Ehrenamt. Im Vergleich zu manch einem hier sind wir tatsächlich relativ zufrieden mit dem Umsetzungsstand, besonders, da wir feststellen durften, dass manch einer uns dann doch gelegentlich zuhört. Sie betonen in dem Bericht, dass die geplanten Vergünstigungen für das Ehrenamt natürlich Vorteile verschaffen sollen, allerdings keine Monetarisierung dieser Tätigkeiten darstellen dürfen. Dies haben wir besonders während der Debatten um die Auswertung des Freiwilligensurvey von 2019 als auch bei der Schaffung der Ehrenamtkarte mehrfach betont. Bleiben Sie bei dieser Linie, ich kann meine Worte von damals nur wiederholen: Wir dürfen nicht an einem Punkt angelangen, an dem wir Ehrenamtliche mit höheren Aufwandsentschädigungen als dem jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn locken müssten. Das würde das Prinzip Ehrenamt leider gänzlich ad absurdum führen.
Auch bezüglich der Förderung der Repair-Cafés – der ehrenamtlich betriebenen und von allen Bürgern nutzbaren Reparaturwerkstätten; eine ganze Drucksache, aber ich habe heute noch keinen darüber sprechen hören – sind Sie am Ball, damals auch von uns unterstützt und begrüßt.
Herr Gladiator, Ihr Kollege hat die Drucksache schon nicht gelesen, dann hören Sie mir wenigstens zu – ich habe es nämlich gemacht.
Damals von uns unterstützt, begrüßen wir dies, auch wenn es hier unserer Auffassung nach noch an manchen Stellen Optimierungsbedarf gibt. Sie prüfen, ob man Kooperationen zwischen diesen Einrichtungen und Handwerksbetrieben schaffen könnte, und betonen dabei, dass dies lediglich durch Gewährleistung einer gewissen Mindestqualität beziehungsweise Schaffung bestimmter Qualifikationen möglich wäre. Genau dies ist aber ein nicht auflösbarer Widerspruch zu dem Konzept der Repair-Cafés. Sinn dieser Einrichtungen ist nicht immer zwangsläufig, dass sich dort kompetente Ansprechpartner für eine gewünschte Reparatur finden. Nicht selten dienen diese lediglich als Werkstatt, um das Material für die häufig nicht im normalen Haushalt befindlichen Arbeitsmittel zu finden. Wer ein solches Repair-Café mal aufgesucht hat, der weiß das. Schon jetzt, wo wir also nicht immer Fachleute an diesen Orten haben, schaffen es die Cafés aufgrund eines Mangels an Ehrenamtlichen im Schnitt lediglich, wenige Stunden an wenigen Tagen in der Woche zu öffnen. Sollten Sie hier also mit dem Gedanken spielen, diesen Betrieb der Cafés in irgendeiner Weise an Qualifikationen oder gar Berufsabschlüsse zu koppeln, appellieren wir an Sie, diesen Gedanken schnell wieder zu verwerfen. In Sachen Gemeinnützigkeitsrecht wurde erfolgreich eine Entbürokratisierung vorgenommen. Bauen wir diese dann also bitte nicht wieder gleichzeitig im Betrieb der Reparaturwerkstätten auf; ansonsten werden wir im Ergebnis lediglich einen Rückgang dieser Einrichtungen erleben.
Kommen wir noch kurz zur Ehrenamtskarte. Hier ist es zwar erfreulich, dass schon mit konkreten Daten gearbeitet wird, wie geschrieben wurde – sie soll nämlich im ersten Halbjahr 2024 kommen. Allerdings fehlen die damals in der Debatte bereits wild diskutierten Rahmenbedingungen tatsächlich
noch gänzlich. Wie genau definieren wir den Berechtigtenkreis? Soll jeder, der einmal in der Woche Flüchtlingskindern etwas vorliest, die Karte ebenso erhalten wie ein ehrenamtlicher Trainer mit einem deutlich höheren Stundensatz? Welche Partner sind konkret an Bord? Fokussieren wir uns auf die öffentlichen Unternehmen, was wahrscheinlich günstiger wäre, oder suchen wir uns primär Partner aus der freien Wirtschaft?
Herr Schulz, es ist viel zu laut im Saal. Deshalb warten wir mal kurz, bis alle wieder ihre Aufmerksamkeit dem Sprecher widmen. – Alles klar, fahren Sie fort, Herr Schulz.
Welche Partner sind an Bord? Das muss noch alles geklärt werden. Und falls wir uns mit der freien Wirtschaft zusammentun, stellt sich anschließend die Frage, wie man langfristig mit den prognostizierten Kosten von tatsächlich lediglich 50 000 Euro jährlich auskommen will. Immerhin ist mit Blick auf die Wirtschaftslage die Zeit der entgeltfreien Sponsorings zumindest vorerst vorbei; das erleben Sie selbst, wenn es um die Planung gewisser Feste geht.
Nichtsdestotrotz kann ich zusammenfassend sagen: Auch wir begrüßen vorerst den aktuellen Umsetzungsstand unserer Strategie für das Ehrenamt. Bei ursprünglich insgesamt fünf Drucksachen, komprimiert in einem Bericht, wird es den Senat wohl nicht wundern, dass hier seitens der Bürgerschaft noch ein paar Fragen bestehen. Insoweit unterstützen wir das Überweisungsbegehren an den Sozialausschuss. Dort können wir uns hoffentlich ganz in Ruhe und ohne ablaufende Redezeit darum kümmern. – Vielen lieben Dank.
Wer also möchte die Senatsmitteilung aus Drucksache 22/11540 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren einstimmig angenommen worden.
Bürgerschaftliches Ersuchen: Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Verstetigung der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 3. Juni 2021: "Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Verstetigung der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit" (Drucksa- che 22/4401) – Drs 22/11598 –]
Die Drucksache möchten die Fraktionen der SPD, GRÜNEN und CDU an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen.
Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit rund zwölf Jahren gilt auch in Deutschland die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU, also das Recht für alle Unionsbürger:innen, in jedem Land der EU eine Beschäftigung aufzunehmen. Seitdem kommen viele Menschen aus allen Ländern der EU als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu uns. Hamburgs Wirtschaft profitiert enorm von diesen Beschäftigten.