Mitte 2017 hatte die BUE dazu einen Luftreinhalteplan vorgelegt und er zeigt auf, wie stadtweit mit einer Reihe von Maßnahmen der EU-Grenzwert für Stickoxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter
schnellstmöglich eingehalten werden kann. Herr Duwe, das ist ein Vorsorgewert, weil es tatsächlich so ist, wie Sie sagen, dass diese Belastung nicht statisch ist, sondern fluktuiert. Sie ist Sonntag früh sicher anders als am Freitagnachmittag. Deswegen ist es so, dass eben auch ein Jahresmittelwert ermittelt wird. Denn es ist doch klar, man kann nicht ständig messen, sondern es ist der Jahresmittelwert, der gültig ist gerade wegen der Fluktuation. Außerdem ist es so, dass die Messstellen auch alle überprüft werden.
Hinzu kommen neben dem großen Paket für die Gesamtstadt einzelne Schritte, um die lokale Belastung zu senken. Neben dem Ausbau des ÖPNV, das kennen Sie alle, liegt der Schwerpunkt auf der Elektrifizierung des öffentlichen und privaten Verkehrs. An zwei Straßenabschnitten – wir reden in Hamburg über die Max-Brauer-Allee und die Stresemannstraße – wurden in den Luftreinhalteplan nach sorgfältiger Abwägung zusätzliche Durchfahrtsbeschränkungen aufgenommen, Ende Mai 2018 wurden die scharfgestellt.
Vor zehn Tagen ist dann eine Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Danach sollen die Fahrverbote in Städten mit geringer Überschreitung des bestehenden Stickoxidgrenzwertes bis hin zu 50 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahr in aller Regel als unverhältnismäßig angesehen werden. Den EU-Vorsorgewert für Stickoxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahr könne man auch mit anderen Mitteln erreichen, sagt der Gesetzgeber. Das heißt aber auch, der von der EU vorgegebene Jahresmittelwert für Stickoxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter gilt unverändert weiter. Das hat auch die EU-Kommission noch einmal schriftlich an die Länder gegeben. Also das ist hier nicht wegzureden.
Die neue Regelung ist gewissermaßen eine Interpretationshilfe für den Umgang mit den EU-Grenzwerten. Danach sind Fahrverbote immer das letzte Mittel. Vor ihrer Einführung muss abgewogen werden, und das hat die Umweltbehörde bei der Aufstellung des Luftreinhalteplans getan. Es ging um die Frage, ob man in Hamburg den Grenzwert von 40 Mikrogramm auch mit anderen Mitteln einhalten kann. Das erwies sich aber an der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße als unmöglich.
Auch der Antrag der FDP, darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen, weist darauf hin, dass ein Fahrverbot dann in Betracht zu ziehen ist, wenn – Zitat –
"nach Ausschöpfung aller weniger eingreifenden Maßnahmen die zwingenden Vorgaben der [EU-Richtlinie] nicht eingehalten werden können."
Genau das ist der Fall hier in Altona. Natürlich ist es so, dass die neue Rechtslage sorgfältig geprüft werden muss, aber es zeichnet sich jetzt schon ab, dass unser Weg nicht nur richtig, sondern auch rechtlich okay ist.
Das Verwaltungsgericht hat aktuell zwei Eilanträge, Herr Kruse, von Anwohnern gegen die Durchfahrtsbeschränkungen abgelehnt.
Auch wenn die Widersprüche selbst noch nicht entschieden sind, wird diese Ablehnung durchaus als Signal gewertet, dass die Durchfahrtsbeschränkungen von der Kammer als rechtmäßig angesehen werden könnten.
Auch ist es so, dass die CDU nicht mehr schreit, weg mit den Durchfahrtsbegrenzungen, sondern die CDU will – Sie wissen nicht, was Sie selbst schreiben – jetzt den Luftreinhalteplan ändern. Das ist doch etwas anderes, als einmal eben Schilder abzuschrauben. Aber, Herr Thering, Sie haben leider vergessen zu sagen, wie Sie dann die 40 Mikrogramm erreichen wollen. Das haben Sie in Ihrem Antrag nicht gesagt, und ich erwarte auch nicht, dass es hier kommt. Denn das Schilderabschrauben, denke ich einmal, das ist nicht das, was die Luft besser macht. Die Durchfahrtsbeschränkungen werden dann fallen, wenn die Grenzwerte erreicht sind und die Luft den Qualitätsgrundsätzen entspricht. Im Fazit: Die Anträge der FDP und der CDU überzeugen uns nicht, wir lehnen beide Anträge ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ein besonderes Merkmal guter Regierungsarbeit ist erst einmal, dass der Senator, den das Thema betrifft, vielleicht auch anwesend wäre; das ist er aber nicht.
Das, finde ich, ist ein sehr schräges Schauspiel. Dann ist natürlich eine weitere wichtige Fähigkeit, die eigenen politischen Fehlentscheidungen zu erkennen, wenn man denn welche getroffen hat, und diese auch zu korrigieren. Doch mit dieser Gabe ist dieser rot-grüne Senat wahrlich nicht ausgestattet.
Politische Fehlleistungen werden, wenn überhaupt, nur auf maximalen Druck der Öffentlichkeit berichtigt, so wie beispielsweise bei dem aberwitzigen Vorhaben, die sogenannte Sauberkeitsgebühr gegen den Willen einer großen Mehrheit der Hamburgerinnen und Hamburger durchzusetzen. Ich prophezeie an dieser Stelle, so wird es Ihnen am Ende auch mit den unsinnigen Dieselfahrverboten gehen. Auch wenn Sie, Frau Schaal hat das schon getan, entsprechend anführen, dass erst die Durchschnittswerte oder der Jahresdurchschnittswert über zwölf Monate entscheidend ist, bleibt es trotzdem dabei, dass die Dieselfahrverbote ein schwerer politischer Fehler waren und sind.
haben sich als weitgehend wirkungslos erwiesen und die Schadstoffbelastung in Hamburg insgesamt sogar erhöht. Da reicht bereits ein kurzer Blick in die Messwerte der vergangenen neun Monate.
Wenn man sich die Max-Brauer-Allee anschaut und die Monatszahlen mit den Vorjahreswerten vergleicht, kommt man zu folgender Erkenntnis: In zwei Monaten haben sich die Werte tatsächlich verbessert, in drei Monaten blieben Sie unverändert und in vier Monaten haben sie sich sogar verschlechtert. Das bedeutet, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Verbesserung des Jahresdurchschnittswertes im Vergleich zum Vorjahr gar nicht mehr möglich ist. Dahinter steht die Logik wie für einen Fußballverein. Wenn der nach zwei Dritteln der Saison auf einem Abstiegsplatz steht, kann dieser Verein nicht mehr Meister werden.
Nun haben wir durch die von CDU und SPD vorgenommene Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine völlig veränderte Situation. Ab Anfang April gelten Fahrverbote, wie auch bei uns in Hamburg, bei einer Überschreitung der Grenzwerte von 40 Mikrogramm Stickoxid als nicht mehr verhältnismäßig. Daraus folgt, dass auch der Luftreinhalteplan in Hamburg in dieser Frage zwingend überprüft und dann geändert werden muss. Ich weiß, das sieht Umweltsenator Kerstan zwar anders, aber die Position des Bundesverkehrsministeriums ist hier sehr klar. So hat der zuständige Parlamentarische Staatssekretär in Bezug auf Hamburg erklärt, es solle eine baldige Überprüfung der angeordneten Fahrverbote vorgenommen werden. Und Senator Kerstan tut weiter so, als ob die Änderung dieses Bundesgesetzes für ihn völlig ir
Doch er hat die Chance im Bundesrat nicht genutzt, ein Veto einzulegen oder den Vermittlungsausschuss anzurufen. Im Übrigen hat das kein Bundesland mit grüner Beteiligung getan. Das finde ich schon merkwürdig.
Die Motivation für dieses eigensinnige Verhalten ist klar: Anders als von den GRÜNEN doch immer gern behauptet, war die Entscheidung, Fahrverbote in unserer Stadt einzuführen, nicht primär der Vollzug einer gesetzlichen Vorgabe, sondern es war eine rein politische Entscheidung der Hamburger GRÜNEN, die es kaum abwarten konnten, die politische Schwäche der Hamburger SPD und des Nachfolgers von Olaf Scholz in dieser ideologischen Frage auszunutzen und sich damit bundesweit in Szene zu setzen.
Dann kommt immer wieder das Argument, der Senat hätte alle Möglichkeiten zur Schadstoffbelastung ausgeschöpft und war deshalb gezwungen, die Fahrverbote zu verhängen.
Da frage ich: Alle Maßnahmen, wirklich? 2010 wurde noch erklärt, ab 2018 sollen pro Jahr 60 bis 80 Wasserstoffbusse angeschafft werden. Die wurden jetzt vollständig verkauft. Am 16. November hat Bürgermeister Tschentscher mit großem Tamtam den ersten serienreifen Elektrobus gefeiert. In diesem Jahr werden noch 150 neue Dieselbusse angeschafft. Selbst Berlin schafft es, noch in diesem Jahr 30 Elektrobusse geliefert zu bekommen.
Dann, wie sieht es aus mit dem Einsatz von innovativem Asphalt? Es gibt nämlich Asphaltarten, die eine photokatalytische Wirkung haben, die dazu beitragen, Stickoxide abzubauen. Das gibt es auch nicht. Das kann doch nur bedeuten, entweder haben Sie wichtige politische Entscheidungen in den letzten Jahren komplett verschlafen oder Sie wollten diese Eskalation sehr bewusst herbeiführen.
Daher bleibt meine Botschaft an die Hamburgerinnen und Hamburger: Wer die Dieselfahrverbote abschaffen will, muss CDU wählen. Ich bitte daher um Unterstützung für unseren Antrag.
Das Gute an den Beiträgen von Herrn Gamm ist immer, dass es den Blutdruck ein bisschen hochtreibt, wenn der Abend schon langsam vorangeschritten ist.
(Dennis Thering CDU: Würde Ihnen auch guttun! – Michael Kruse FDP: Bei Ihren Re- den schlafen wir ein!)