Wir finden, das ist reine Bevormundung und angesichts der schon jetzt bestehenden Wahlfreiheit in Hamburg auch noch völlig widersinnig.
Deshalb sage ich ganz klar: Wir müssen hier eine Grenze ziehen; die Freiheit und Gleichheit der Wahl sind Kernprinzipien der Demokratie. Und wer wie Herr Hofreiter so weit geht und meint, für eine Zwangsquote solle man jetzt auch einmal eben die Verfassung ändern, der geht entschieden zu weit.
Seit der Einführung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren spielt die Kategorie Geschlecht keine Rolle mehr und die GRÜNEN wollen 100 Jahre später das Rad zurückdrehen,
sodass es wieder einen Sonderstatus gibt. Wissen Sie was? Nach derselben verqueren Logik, mit der man früher Frauen benachteiligt hat, sollen sie heute bevorzugt werden. Ist es das, was Sie wollen? Das ist eine rückwärtsgewandte Politik.
(Christiane Blömeke GRÜNE: Die FDP ist rückwärtsgewandt! – Sabine Boeddinghaus DIE LINKE: Das ist so ein Quatsch!)
Dem werden wir uns entgegenstellen. Wir stehen für freie Bürger und eine freie Wahl. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau von Treuenfels-Frowein, Sie haben sich hier an etwas abgearbeitet, worauf ich gar nicht weiter eingehen möchte, sondern ich möchte das Ganze erst einmal historisch einordnen. Wir feiern in Deutschland in diesem Jahr das 100-jährige Jubiläum der Einführung des Frauenwahlrechts.
1919, zu Beginn der Weimarer Republik, wurde der gesetzliche Grundstein für die Gleichstellung der Geschlechter gelegt und dies, nachdem die SPD – das kann ich Ihnen jetzt auch nicht ersparen – sich bereits seit 1891 nachdrücklich für das
Wenn wir nun aber 100 Jahre später in dieses Parlament schauen, dann wird es offensichtlich, dass bei der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter noch einiges zu tun ist und wir weiterhin in der Pflicht sind, die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter zu erreichen.
Hamburg ist unter den Bundesländern in Deutschland mit immerhin gut 37 Prozent an zweiter Stelle, wenn es um den Frauenanteil im Landesparlament geht, aber dennoch, auch hier ist das nur wenig mehr als ein Drittel aller Abgeordneten. Damit Sie es noch einmal einordnen können – manchmal scheinen Sie es zu vergessen – : 51 Prozent der Menschen in unserer Gesellschaft sind weiblich. Ich sage, die Differenz ist groß genug und ein Anlass, um das Thema Gleichstellung immer wieder umfassend zu diskutieren und dementsprechend auch zu handeln.
Sehr geehrte Abgeordnete der FDP, Sie haben einen Antrag eingebracht, der sich vollmundig Bekenntnis zur Freiheit der Wahl nennt, und ich muss gestehen, ich habe mich gefragt, welche Intention
hinter diesem Antrag steckt. Dass sich der Großteil der hier vertretenen Fraktionen zu den Grundsätzen der Freiheit und der Gleichheit von Wahlen und zur Chancengleichheit von Parteien bekennt, sollte eigentlich selbstverständlich sein.
(Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf von Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein FDP)
Worüber ich mich in diesem Kontext allerdings wundere, ist, dass Sie beantragen, keine Regelung zur paritätischen Besetzung von Wahllisten einzuführen, ohne dass bisher irgendein Gremium dieses Parlaments Sinn oder Möglichkeit einer solchen Maßnahme geprüft hätte. Ich finde das relativ vorschnell.
Nach der Hamburgischen Verfassung und nach dem Grundgesetz haben wir den Auftrag und die Verpflichtung …
(Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein FDP: Ja, wann denn, wann denn? – André Trepoll CDU: In fünf Minuten!)
Wir haben den Auftrag und die Verpflichtung, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Nimmt man die Verfassung ernst, kann man sich diesem Ziel nicht verschließen.
Jetzt wird es ein bisschen juristisch. Wir wissen aber auch, dass es gravierende verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Nach Artikel 28 Grundgesetz gelten die Grundsätze der Artikel 20 und Artikel 38 des Grundgesetzes auch in Hamburg. Es wäre deswegen ratsam, die Rechtsprechung zu dem in Brandenburg beschlossenen Parité-Gesetz abzuwarten. Im Anschluss können wir dann eine fundierte und abgewogene Diskussion in Bezug auf das Hamburger Wahlrecht führen.
Wir möchten, wie es auch unser Zusatzantrag deutlich macht, der nächsten Bürgerschaft an dieser Stelle empfehlen, das Thema zu diskutieren und die gesetzlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.
Sie, sehr geehrte Abgeordnete, müssen sich aber den Appell gefallen lassen, eine paritätische Aufstellung auch aus eigenem Antrieb vorzunehmen. Was passiert, wenn man sich überhaupt keine Gedanken über die Gleichstellung macht, das sehen wir hier im Hause, wenn wir zu der Fraktion der FDP und der CDU schauen.
Wir in der SPD stellen längst paritätisch auf und werden dies Ende März auch in unserer Satzung festschreiben. Andere in diesem Haus tun das bereits.
Unser Anspruch ist es jedenfalls, auch auf unseren Wahllisten und im Parlament die Diversität in der Bevölkerung widerzuspiegeln und nach unseren Möglichkeiten eine gleichberechtigte politische Teilhabe aller sicherzustellen. Dies, liebe Abgeordnete der FDP, hat für uns nichts mit einer Bevormundung der Wählerinnen und Wähler zu tun,
sondern es entspringt unserem Anspruch, alle Bürgerinnen und Bürger so gut es geht zu vertreten und ihnen auch bei der Wahl des Parlaments ein vielfältiges und paritätisches Angebot zu machen.
So steht es zu Recht in der Verfassung und dafür werden wir auch weiterhin einstehen. – Vielen Dank.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Gelächter beginnt offenbar doch schon, weil jetzt hier vorn ein Mann steht.