Wer möchte diesem Antrag seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 37, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Mietendeckel für Hamburg umgehend einführen.
Die Fraktionen sind übereingekommen, die Debatte nicht zu führen; sie ist schon geführt worden. Deshalb kommen wir gleich zu der Abstimmung.
Wer möchte den Antrag der LINKEN aus Drucksache 21/15921 an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Wer möchte dann dem Antrag der LINKEN seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wer möchte sich hier zunächst der Empfehlung anschließen, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 1935/18 betreffend Ausbildungsduldung abgegeben hat? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit hat sich die Bürgerschaft der Empfehlung angeschlossen.
Wer möchte dann den Empfehlungen zu den Eingaben 707/18 und 186/19 folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist den Empfehlungen einstimmig bei einigen Enthaltungen gefolgt worden.
Wer schließt sich darüber hinaus den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben an? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die sind so angenommen.
Wer möchte sich den Empfehlungen zu den Eingaben 1140, 1211 und 1834, alle aus dem Jahr 2018, anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Empfehlungen angenommen.
Wer möchte dann den Empfehlungen zu den Eingaben 659/18 sowie 1726/18 folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Empfehlungen bei einigen Enthaltungen einstimmig angenommen worden.
Es bestehen Zweifel, ob wir in Tagesordnungspunkt 12 alle Abstimmungen durchgeführt haben. Ich wiederhole die Abstimmungen, bei denen umstritten ist, ob sie durchgeführt worden sind, gern noch einmal.
Es ist jetzt ein bisschen Unruhe. Wir haben uns gerade darauf verständigt, dass das jetzt geklärt wird und dass wir das, wenn es wiederholt werden muss, am Ende der Sitzung wiederholen.
Wir haben die Eingaben abgeschlossen und ich war schon zu der Sammelübersicht übergegangen und stelle fest, dass Sie die in der Geschäftsordnung für bestimmte Punkte der Tagesordnung vorgesehene
Ich stelle nun zunächst fest, dass die Bürgerschaft die unter A aufgeführten Drucksachen zur Kenntnis genommen hat.
Wer stimmt den Überweisungsbegehren unter B zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist den Überweisungsbegehren entsprochen.
Wer schließt sich dann den Ausschussempfehlungen unter C an? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind auch die Ausschussempfehlungen angenommen worden.
Also, wir machen jetzt einfach weiter. Es ist ein bisschen Chaos eingetreten; dafür entschuldige ich mich herzlich. Wir sind uns noch nicht ganz einig, aber das macht nichts, wir gehen auf Nummer sicher und führen noch einmal eine Abstimmung zum Thema Eingabenausschuss durch, und zwar zum Bericht 21/15931.
Wer möchte sich hier der Empfehlung anschließen, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 123/19 abgegeben hat? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit hat sich die Bürgerschaft den Empfehlungen angeschlossen.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 10, dringlicher Senatsantrag: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
[Dringlicher Senatsantrag: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen – Drs 21/15986 –]
Diese Drucksache möchte die Fraktion DIE LINKE an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen.
Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der LINKEN gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. – Frau Özdemir, Sie haben das Wort für maximal drei Minuten.
Ich halte nicht so oft Dreiminutenbeiträge, aber ich glaube, es ist hier dringend notwendig, weil es wirklich große Kritik gibt an dem Vorgehen, das wir in den letzten Tagen mitbekommen haben. Wir haben das Thema Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Das ist ein sehr wichtiges Thema; wir haben es auch im Landesaktionsplan. Es wurde bis jetzt im Landesaktionsplan nicht konsequent umgesetzt, aber auch in der UNBehindertenrechtskonvention hat die Bürgerschaft beschlossen, dass dem Senat bis Ende 2015 eine neue Fassung der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung vorgelegt wird. Diese sollte nach einer Evaluation der jetzt noch gültigen Verordnung zusammen mit Menschen mit Behinderungen und mit deren Verbänden überarbeitet werden. Davon ist jetzt leider nicht die geringste Spur zu sehen. Anstatt dies endlich gemäß den UN- und EU-Maßstäben vorzulegen, kommen Sie nun mit einem Entwurf, der mit der heißen Nadel gestrickt wurde. Das ist ein Schnellschuss, der mehr schlecht als recht die Anwendung der EURichtlinie zum barrierefreien Zugang in Hamburg umsetzen soll.
Diese Richtlinie hätte schon letztes Jahr im Herbst umgesetzt werden sollen. Warum nun diese Eile auf einmal, wenn Sie doch schon viel früher geboten war? Und warum wurden Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände nicht mit einbezogen? Frau Koeppen, Sie haben in der Aktuellen Stunde gesagt, unsere Debatte führe zu Politikverdrossenheit. Aber genau das Verhalten, dieses Verfahren führt zu Politikverdrossenheit, es führt dazu, dass die Menschen sich nicht ernst genommen fühlen, obwohl sie seit Jahren, vielleicht seit Jahrzehnten in diesem Bereich aktiv sind.
Der Hamburger Blinden- und Sehbehindertenverein und ein Bundesverein haben letzte Woche ein Schreiben an die Sozialsenatorin, die Senatskoordinatorinnen und -koordinatoren und die Fachsprecherinnen und Fachsprecher der Fraktionen verfasst. Ich möchte hieraus einmal zitieren: Sie bitten uns, diesem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, ihn nicht zu beschließen, mit dem Argument, dass in einem transparenten Verfahren nachgebessert werden müsse. Das sieht meine Fraktion genauso. In dem Schreiben heißt es außerdem, dass Sie, meine Damen und Herren vom Senat, mehr Barrieren vorsehen, als die Richtlinie
der EU festlegt. Es soll nun Ihrem Antrag nach möglich sein, von einer barrierefreien Gestaltung von Webseiten abzusehen. Außerdem hat der Senat zu viel rechtlichen Spielraum in Ihrem Entwurf. Die Bürgerschaft selbst muss hier wesentliche Veränderungen im Gesetz beschließen, nicht der Senat.
Zudem muss auch überprüft werden, welche Aspekte der EU-Richtlinie noch oder anders eingebaut werden sollten, sonst drohen der Stadt Hamburg mehrere Vertragsverletzungsverfahren durch die EU. Deshalb können wir diesem Gesetzentwurf so nicht zustimmen. Es soll eine nachträgliche Überweisung geben. Aber was bringt es, wenn die Verbände sich da nicht einbringen können?