Frau Präsidentin, meine sehr geehrten anwesenden Kolleginnen und Kollegen! Die tatsächlichen und rechtlichen Bewertungen, die im vorliegenden Antrag vorgenommen werden, sind reine Spekulation. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern noch an. Das Bezirksamt Hamburg-Nord und die Behörden unterstützen dabei die Staatsanwaltschaft, und wir warten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ab. Sie trifft alle Feststellungen und nimmt die erforderlichen rechtlichen Bewertungen vor. So lange gilt die Unschuldsvermutung für die Betroffenen. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab.
Der Kollege von der CDU macht sich auf den Weg. Eine Meldung hilft uns immer weiter. Aber bitte sehr.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland die Behörde, die für die Strafverfolgung zuständig ist. Sie ist ein Teil der Rechtspflege. Das Parlament ist dies nicht. Vielleicht muss das der AfD einmal gesagt werden.
Nach der Unschuldsvermutung ist jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren nachgewiesen ist. Dieser Grundsatz gilt für Mitarbeiter der Verwaltung ebenso wie für alle Bürger.
Wenn die AfD hier rechtsstaatliche Grundsätze nicht respektiert, was will sie dann? Offenbar doch nichts anderes als eine Art Pranger. Sie wollen eine Liste der Personen öffentlich machen, gegen die ermittelt wird. Dieses Vorgehen ist bislang nur aus den äußeren politischen Rändern bekannt, etwa wenn die Mitglieder der Antifa Anschriften und Bilder angeblicher Neonazis publizieren oder wenn die Neonazis angebliche Antifa-Mitglieder im Internet veröffentlichen. Eine angemessene parlamentarische Auseinandersetzung mit diesem Thema ist das allerdings nicht. Die politisch entscheidende Frage tritt hier nämlich in den Hintergrund. Die Frage lautet: Was wusste der damalige Senator Tschentscher von dieser Sache? Der Senat hat hierzu auf eine Kleine Anfrage geantwortet, der damalige Präses der Finanzbehörde, der heute ja nicht mehr hier ist, habe erst im November 2017 davon Kenntnis genommen. Das ist doch seltsam, wo doch die "Hamburger Morgenpost" bereits am 11. September 2017 davon berichtet hat. Vielleicht liest Herr Tschentscher ja keine "Hamburger Morgenpost".
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich möchte zunächst klarstellen, dass für alle und damit auch für politische Beamte wie Staatsräte, die Regeln des Rechtsstaates gelten. Nach diesen Regelungen gibt es keinen Anspruch für die Öffentlichkeit auf konkrete Informationen zu laufenden Ermittlungsverfahren. Dagegen spricht auf jeden Fall schon mal die bereits angesprochene Unschuldsvermutung, also der Schutz vor Vorverurteilung; das gilt in strafrechtlichen und auch in disziplinarischen Ermittlungsverfahren. Der Sachverhalt ist aufzuklären und die Schuld zu beweisen. Das ist gerade bei Beginn von Ermittlungen wichtig, wenn noch ein vager Anfangsverdacht besteht.
Zum anderen geht es um den Datenschutz, der hier ein besonderes Gewicht erhält. Auch das wurde schon gesagt: Es geht hier um einen öffentlichen Pranger, und es sollen nach dem Antrag die Namen sämtlicher Konzertbesucher veröffentlicht werden, also aller Personen, die die Karten angenommen haben. Damit wird ein Generalverdacht begründet, der auch viele Unschuldige trifft. Das ist ein gravierender Eingriff in Persönlichkeitsrechte.
Außerdem hat sich das Parlament aus laufenden Ermittlungen herauszuhalten. Das ist schon wegen der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz notwendig. Außerdem kommt noch hinzu, dass die Offenlegung laufende Ermittlungen gefährden kann. Wenn nämlich Verdächtige bekannt sind, dann ist das eine Art Frühwarnsystem. Das kann geplante Ermittlungsmaßnahmen durch bestimmte Verdunklungsmaßnahmen natürlich noch vereiteln. Das kann niemand wollen, im Gegenteil, der Sachverhalt sollte lückenlos aufgeklärt werden. Dafür müssen aber die zuständigen Behörden, also insbesondere die Staatsanwaltschaft, ungestört ihre Arbeit machen können; und das ist eben ermitteln und aufklären. Populistische Forderungen nach einem öffentlichen Pranger helfen da nicht weiter. Deshalb ist der Antrag auch für die Klärung der Vorwürfe kontraproduktiv. Wir haben stattdessen ein Interesse an der Aufklärung,
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schon der Titel des Antrags ist falsch und spiegelt überhaupt nicht wider, was drinsteht. Es ist das große Halali der Freizeitjäger, die versuchen, möglichst viele Menschen in dieser Gesellschaft zu diskreditieren.
Das mangelnde Vertrauen, das Sie hier in die Justiz einbringen, ist wirklich eklatant. Um es klar zu sagen – die Kolleginnen und Kollegen haben es vorher auch schon gesagt –: Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Justiz ermittelt, und so lange sollten wir hier auch die Füße ruhig halten.
Aber es ist eine Unverschämtheit – ich weiß nicht, welche moralische Grundeinstellung bei Ihnen da drinsteht –, auch noch die Namen derer zu verlangen, denen die Karten angeboten worden sind, die sie aber nicht angenommen haben. In diesem Zusammenhang gestehe ich, dass mir auf Jamaika Drogen angeboten worden sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Abgrund von Urbanisierung in dieser Stadt, den diese Fraktion am rechten Rand praktiziert. Wir werden diesem nicht Vorschub leisten und Ihren populistischen Diskreditierungsversuchen garantiert nicht zustimmen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir leben zum Glück noch immer in einem Rechtsstaat, und wir sollten die Staatsanwaltschaft arbeiten lassen.
Die Forderung, dass jetzt auch noch die Namen derer genannt werden sollen, denen diese Karten angeboten worden sind … Stellen Sie sich einmal vor, auf dieser Liste stünde Herr Dr. Wolf. Wie wol
len Sie diese Liste dann kommentieren beziehungsweise wie wollen Sie verhindern, dass damit in den nächsten 50 Jahren über Sie hergezogen wird? Das sollten Sie sich einmal vorstellen, denn die Unschuldsvermutung gilt sogar für Herrn Dr. Wolf. – Vielen Dank.
Wer möchte also nun zunächst den AfD-Antrag aus Drucksache 21/13436 an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wer möchte den Antrag annehmen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 51, Drucksache 21/13437, Antrag der AfD-Fraktion: Abberufung der Landesamt-für-Verfassungsschutz-Vizepräsidentin Domres.
Mir ist mitgeteilt worden, dass die Debatte auch hier gestrichen wird und wir direkt zu den Abstimmungen kommen.
Wer möchte nun zunächst die Drucksache 21/13437 an den Innenausschuss überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.