Die SPD und die GRÜNEN stellen den Antrag auf Überweisung der Drucksache 21/12887 an den Schulausschuss.
Wer der Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig überwiesen worden.
Dann kommen wir zum Punkt 45, Antrag der FDPFraktion: Zusammensetzung der Jugendhilfeausschüsse anpassen.
Die Fraktion DIE LINKE möchte diese Drucksache an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss überweisen.
Auch dieser Tagesordnungspunkt ist von der FDPFraktion als Kurzdebatte angemeldet worden, sodass wiederum jeder Rednerin und jedem Redner pro Debattenbeitrag jeweils zwei Minuten Redezeit zur Verfügung stehen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wahrscheinlich wird Ihnen das Achte Buch des Sozialgesetzbuches klar sein und Sie wissen alle, was darin steht. Ich kann Ihnen verraten, es steht etwas über die sehr wichtigen Jugendhilfeausschüsse in den Bezirken darin. Man kann sagen, das ist der wichtigste Ausschuss in den Bezirken, sogar mehr als der Stadtplanungsausschuss. Einige werden jetzt sagen, nein, aber es ist trotzdem der Wichtigste; er ist für die örtliche Politik und für die Sozialpolitik in den Bezirken sehr wichtig. Wir wissen ja, dass wir in Hamburg noch einige Probleme haben, an denen wir arbeiten, was die Jugendhilfe angeht, und man möchte sie natürlich auch noch optimieren.
Derzeit ist es so: Es ist natürlich in jedem Bundesland unterschiedlich, wie die Regelungen sind, wie die Jugendhilfeausschüsse zusammengesetzt werden. Das steht zwar im Achten Buch, aber da gibt es dann Ausführungsgesetze auf Länderebene, auch ein hamburgisches Ausführungsgesetz. Dieses Ausführungsgesetz ist ein bisschen älteren Datums. Da steht nämlich drin, dass die Zahl der Mitglieder in den Jugendhilfeausschüssen entweder 10 oder 15 sein dürfen. Das ist damals, als man drei Fraktionen maximal in den Bezirksversammlungen hatte, kein Problem gewesen; in der heutigen Zeit ist zumindest ein Problem, dass eben nicht jede Fraktion in den Bezirksversammlungen
auch Anspruch auf einen Sitz im Jugendhilfeausschuss hat. In den anderen Ausschüssen haben sie dies, in Jugendhilfeausschüssen nicht. Diese technische Änderung möchten wir gern vorschlagen. – Vielen Dank.
Dann hat sich der Kollege Schmitt für die SPD-Fraktion gemeldet und erhält das Wort für zwei Minuten.
Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Duwe, ich halte das SGB auch für ein sehr wichtiges Gesetz und Sie haben recht, der Jugendhilfeausschuss ist der wichtigste Ausschuss in den Bezirken. Das kommt daher: Er hat eine Sonderrolle, weil der Jugendhilfeausschuss neben der Verwaltung Teil des Jugendamts ist. Das Jugendamt besteht also aus der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss, und daher hat er diese Sonderrolle. Der Gesetzgeber hat dann auch in Paragraf 71 SGB VIII festgeschrieben, dass sie folgendermaßen zu besetzen sind: Drei Fünftel der Mitglieder kommen aus der Vertretungskörperschaft, also aus der Bezirksversammlung oder auf Vorschlag der Bezirksversammlung gewählten Bürgerinnen und Bürgern, die in der Jugendhilfe erfahren sind, und zwei Fünftel auf Vorschlag der freien Träger, also der Jugendverbände, der Jugendhilfeträger im Bezirk. Das wiederum leitet sich ab aus dem Subsidiaritätsprinzip und der guten Zusammenarbeit. Das heißt, der Gesetzgeber hat hier ganz klar ein Verhältnis vorgegeben: drei Fünftel zu zwei Fünftel.
Ihr Antrag geht darauf überhaupt nicht ein. Diese Zahlen 10 und 15 sind ja nicht willkürlich gesetzt, sondern das sind Zahlen, die sich eben durch fünf teilen lassen. Das heißt, bei einem Fünfzehnerausschuss werden neun Mitglieder über die Bezirksversammlung besetzt. Da geht es also überhaupt nicht um den Ausschluss von kleineren Fraktionen, sondern es geht darum, dass man die Sachkompetenz der Freien Träger mit einbezieht und auch die Kompetenz von allen anderen, die noch als beratende Mitglieder dazukommen. Wir haben also bei einem Fünfzehnerausschuss noch bis zu 13 beratende Mitglieder – in der Mädchenarbeit erfahrene Fachkräfte, in der Jungenarbeit, die Polizei, von den Gerichten – und es ist auch gut so, dass diese gesammelte Kompetenz drin ist. Wenn wir das jetzt aufblähen würden auf 20, dann hätten wir Gremien von über 30 Personen und da kann keine sach- und fachgerechte Beratung mehr stattfinden. Deswegen wird es Sie nicht wundern, dass wir auch dieses Mal Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte erst einmal sagen, dass ich den Antrag aus Sicht der FDP eigentlich ganz gut verstehen kann und es wurden hier von der FDP auch, glaube ich, Argumente vorgetragen, die sich hören lassen. Nichtsdestotrotz ist es so, dass Herr Schmitt, wie so oft, sich gut in die Details eingearbeitet hat und es natürlich genau so ist, wie er sagt: Die Zahlenverhältnisse sind bundesgesetzlich vorgegeben und es ist so, dass am Ende auch eine Arbeitsfähigkeit des Gremiums noch gegeben sein muss. Dies kann, und auch das hat zum Beispiel das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich festgestellt, auch zulasten der Repräsentation der politischen Mehrheitsverhältnisse gehen. Das trifft im Einzelfall besonders kleine Fraktionen, das sehe ich ein. Aber man muss ja auch sehen: Es gibt die Möglichkeit, sich auf Bezirksebene dann eben dafür einzusetzen, dass es ein Fünfzehnerausschuss wird. Dann haben wir neun Vertreter der Bezirksfraktionen darin. Wenn da dann einmal zufällig keiner dabei sein sollte, kann ich verstehen, dass das vielleicht nicht immer glücklich ist für die betroffene Fraktion, aber man muss sehen, dass bei neun politischen Vertretern schon eine sehr große Möglichkeit da ist, auch politische Mehrheitsverhältnisse abzubilden.
Insofern, denke ich, ist hier die Arbeitsfähigkeit dieses, wie zu Recht gesagt wurde, sehr wichtigen Gremiums höher zu bewerten als der Anspruch auch sehr kleiner Fraktionen, in jedem Fall dann vertreten zu sein. Deswegen werden auch wir diesem Antrag heute nicht zustimmen können. – Vielen Dank.
und ich kann mich natürlich auch dem Kollegen Herrn Schmitt, den ich sehr schätze, anschließen. Und damit ist auch alles an dieser Stelle gesagt. Den Antrag gab's ja schon zum dritten Mal jetzt, also …
Herr Präsident! Wir finden, dass das Anliegen schon durchaus nachvollziehbar ist, Herr Duwe. Ich würde mich als kleine Fraktion auch ärgern, wenn ich dann kein Stimmrecht hätte im Jugendhilfeausschuss. Ich würde nicht so weit gehen, zu sagen, es sei der wichtigste Ausschuss im Bezirk; er ist auf jeden Fall ein sehr besonderer Ausschuss. Deswegen finde ich auch, dass der Charme … Dass die Träger zum Beispiel mit bestimmten Fraktionen auch einmal die Mehrheitsfraktion überstimmen könnten, finde ich, ist auch sehr wertvoll. Deswegen darf es auf keinen Fall zulasten der Träger gehen.
Was mich jetzt aber wundert bei all Ihren Statements: dass eigentlich niemand von Ihnen gesagt hat, dass wir auch einmal die bezirklichen Vertreter aus den Jugendhilfeausschüssen dazu anhören könnten. Ich finde, das ist ja nicht nur allein unsere Sache, das hier zu bestimmen. Ich weiß – ich war selbst lange im Jugendhilfeausschuss in Harburg –, dass die sieben Bezirke das durchaus auch sehr unterschiedlich handhaben und oft auch sehr kollegial damit umgehen. Aber ich fände es wirklich auch einmal spannend zu hören, was eigentlich die Vertreterinnen und Vertreter in den Jugendhilfeausschüssen dazu sagen. Deswegen würden wir sehr gern dafür plädieren, dass der Antrag überwiesen wird an den Fachausschuss und wir einmal eine kleine Anhörung machen mit den bezirklichen Jugendhilfeausschussvertreterinnen und -vertretern. Das ist unser Plädoyer. – Vielen Dank.
Und Herr Feineis hat sich gemeldet für die AfD-Fraktion und erhält das Wort für ebenfalls zwei Minuten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir gehen natürlich auch davon aus – und das wollen wir auch –, dass die Arbeitsfähigkeit dieses Jugendhilfeausschusses gewährleistet ist und gewährleistet bleibt. Allerdings sind wir auch der Meinung, dass auch kleine Fraktionen dort ihr Votum einlegen können sollten und darum sind wir für diesen Antrag der FDP. – Vielen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident, sehr verehrte Volksvertreter! Ich glaube, es gibt wenige Leute, die bestreiten, dass wir ein massives Problem haben mit der Verfilzung zwischen politischen Parteien und der Helferindustrie, und da wäre es schon wichtig, dass in diesem Gremium, wo sicherlich nicht die Mehrheiten gekippt werden können, aber wo wenigstens dann einmal eine Stimme von außen gehört werden könnte … Und das würde ich natürlich am ehesten der FDP und auch der AfD zutrauen. Wenn Sie nicht völlig in Ihrem eigenen Saft schmoren wollen, sondern auch einmal abweichende Meinungen anzuhören bereit sind, dann stimmen Sie dem Antrag der FDP zu. – Vielen Dank.
Herr Flocken, ich weise die Verunglimpfung von demokratisch legitimierten Gremien in unserer Stadt zurück und erteile Ihnen dafür einen Ordnungsruf.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich ist mir bewusst, dass es da eine Regelung gibt, wie viele Vertreter aus den politischen Parteien der Bezirksversammlung dorthin entsandt werden. Das ist mir bekannt. Mir ist auch bekannt, dass in der Vergangenheit einige kleinere Fraktionen kein Mitglied in die Jugendhilfesitzungen entsenden konnten und es in einigen Bezirksversammlungen die Regelung gab, dass da einmal gönnerhaft eine große Fraktion einer kleinen Fraktion einen Sitz übergeben hat. Bloß: Diese gönnerhafte Geste ist meistens mit irgendwelchen anderen Nebenabsprachen …
Ja, ja. Nein, nie. In meinem Bezirk nie, das kenne ich ja, nicht wahr? Aber es gibt eben auch Gegenbeispiele.
Es wird sich wahrscheinlich auch nicht um eine großartige Vergrößerung von Jugendhilfeausschüssen handeln. Sie haben da vorhin einmal eine Zahl von 20 genannt; wahrscheinlich würde es darauf hinauslaufen. Der Vorteil wäre: Bei 20 statt 10 oder 15 würden ja auch mehr Vertreter von Organisationen teilnehmen, die bisher nicht die Möglichkeit hatten, dort gewählt zu werden. Vorhin wurde ein böses Wort genannt, das will ich jetzt nicht nennen, aber es ist immer besser, noch ein bisschen mehr frischen Wind in Organisationen zu bekommen. Und deshalb würde ich trotzdem dafür plädieren, diesem Antrag zuzustimmen. Falls nicht, bleibt das auf meiner Liste und bei der nächsten Koalitionsverhandlung ist er wieder drauf. – Vielen Dank.
Wer möchte also nun die Drucksache 21/12888 an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war unter Berücksichtigung der stehenden Kollegen die Mehrheit.
Wer möchte den Antrag der FDP-Fraktion aus Drucksache 21/12888 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe auf Punkt 40 der Tagesordnung, Antrag der AfD-Fraktion: Glasflaschen- und Alkoholverkaufsverbot am Hansaplatz an Abenden und in Nächten.
[Antrag der AfD-Fraktion: Glasflaschen- und Alkoholverkaufsverbot am Hansaplatz an Abenden und in Nächten – Drs 21/12831 –]