Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kleibauer, ich glaube, Sie haben gute Chancen, den Vertrag zu bekommen, auch wenn das nicht vorab mitgeteilt worden ist. Das, worauf Herr Schreiber rekurrierte, war ein spezielles Gutachten von Ernst & Young, das von der Bank selbst beauftragt ist und deswegen in der Sphäre der Bank ist und auf das wir ohne die Freigabe der Bank keinen Zugriff haben. Das ist der Punkt, auf den Herr Kleibauer rekurriert hat, nicht auf das Thema Vertrag. Insofern würde ich jetzt behaupten, dass wir erst einmal die Nachlieferung abwarten und uns dann darüber unterhalten.
Das zweite Thema ist … Ich kann allem, was Herr Schreiber hierzu beigetragen hat, beipflichten. Ich glaube, wir haben alle ein hohes Interesse an
Transparenz. Wir wollen auch die Unterlagen vorlegen. Es gibt überhaupt keinen Grund, zu glauben, dass wir das nicht tun. Herr Kleibauer hat, wenn ich es richtig verstanden habe, sich auf dem kurzen Dienstweg auch noch einmal an einen ehemaligen Abgeordneten gewandt, der jetzt Finanzsenator ist, um zu gucken, dass wir nicht nur mehr Beratungszeit haben, um sozusagen die Gutachten und die Unterlagen besser sichten zu können, weil es doch auch eine umfangreichere Aktenvorlage ist, sondern gleichzeitig auch geguckt, ob wir da links und rechts noch mehr mitnehmen können. Ich würde Sie, Herr Hackbusch, ausdrücklich dazu ermuntern – denn es gibt aus unserer Sicht da relativ wenig zu verschweigen –, zu sagen: Wir wollen da die Transparenz. Ich würde Sie ausdrücklich ermuntern, dass Sie sagen: Wir gucken uns jetzt einmal die Aktenvorlage an. Und wenn Sie dann konkrete Punkte haben, sollten wir das auch noch einmal unter den Obleuten besprechen, um zu gucken, ob man da eventuell, wenn Sie da noch Bedürfnisse haben, Nachlieferungen machen kann. Das ist das, was man hier anbieten kann. Ich glaube, dafür hat der Finanzsenator, der ja nun lange auch Abgeordneter war, einiges Verständnis. Vor dem Hintergrund, was Herr Schreiber gesagt hat, dass wir den Punkten 5 und 6 aus den genannten Gründen nicht zustimmen können, würden wir jetzt hier Ihren Antrag ablehnen. Es gibt aber keinen Grund, zu glauben, dass wir nicht transparent sind, sondern es ist so, dass wir als Ausschuss alle die Möglichkeit und die Meinung haben, da Transparenz herstellen zu wollen. Ich glaube, es gibt keinen Grund, jetzt ein Aktenvorlageersuchen zu beschließen, sondern wir können gemeinsam miteinander darüber reden, wenn noch weiterer Bedarf besteht. – Danke schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich glaube, die Hauptintention des Antrags ist durchaus verständlich. Wir sind seit einigen Wochen dabei, dass wir mit diesem Verkaufsprozess gern in medias res gehen wollen, und wir haben das Gefühl, dass wir uns ein bisschen schwer damit tun, alle Unterlagen zu bekommen. Ursprünglich war ja einmal vorgesehen, dass wir uns schon vor zweieinhalb Wochen im Ausschuss mit dem Thema beschäftigen wollten. Das ist dann nicht gelungen, weil wir die Unterlagen nicht bekommen haben. In Schleswig-Holstein läuft die Beratung auf Hochtouren und wir haben so ein bisschen das Gefühl, dass hier zwei unterschiedliche Timings passieren, nämlich in Schleswig-Holstein ist das Ding irgendwann durchgewun
(Jan Quast SPD: Durchgewunken ist ein wichtiges Stichwort! – Dirk Kienscherf SPD: Da sind Sie doch in der Regierung!)
Ich frage mich übrigens, warum der Finanzsenator nicht da ist, wenn wir so eine Debatte darüber führen. Ich glaube, er täte …
Dafür gibt es eigentlich auch ein System, dass uns das mitgeteilt wird, damit wir da Bescheid wissen.
Ich glaube, im Kern geht es bei dieser Akteneinsicht um die Fragestellung, ob wir alle Informationen bekommen, um uns ein eigenständiges Bild darüber machen zu können, welches Szenario eigentlich wie teuer ist. Das eine ist das Szenario Verkauf, das andere ist das Szenario Einstellung des Neugeschäfts und dann geordnete Abwicklung.
Auch bei diesem Punkt würde ich gern noch einmal darauf hinweisen, dass wir ein großes Interesse daran haben, insbesondere das zweite Szenario – das erste wird ja nun dargestellt – vollumfänglich beurteilen zu können, weil davon dann auch abhängt, wie wir zu diesem Verkauf stehen. Wenn wir das bekommen, dann ist das Aktenvorlageersuchen ohnehin hinfällig. Insofern würde ich einfach sagen: Legen Sie die Akten vor, dann ist das erledigt und dann passt es. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverständlich möchten auch wir Transparenz und möglichst viele Unterlagen einsehen, soweit das rechtlich möglich ist. Den Antrag der LINKEN werden wir heute allerdings ablehnen. Wir sind sicher, dass wir uns da im Ausschuss einigen können und dass auch ein Aktenvorlageersuchen im Zweifel im Ausschuss noch möglich ist. – Vielen Dank.
machen … Wir sind natürlich etwas beunruhigt, weil Schleswig-Holstein uns wirklich voraus ist und wir gegenwärtig einiges mehr an Unterlagen sehen könnten. Deswegen bleiben wir durchaus skeptisch. Wir haben in der Schätzung hinsichtlich der Sphäre der Bank einen Unterschied zu Ihnen. Das ist bisher unsere Bank; sie kommt uns unheimlich teuer zu stehen. Wir müssen, finde ich, einen Streit darüber führen, inwieweit wir das einsehen können oder nicht. Ich sehe, dass Ihre Position dort gegenwärtig eine andere ist, und unterstütze da ausdrücklich Herrn Kleibauer.
Zum weiteren Vorgehen würde ich vorschlagen, es dann doch so zu machen – wir haben natürlich immer die Möglichkeit, Aktenvorlage zu beantragen –: Wir machen einfach ziffernweise Abstimmung. Wenn Sie 1 bis 4 abstimmen können, dann hätten wir dieses Problem schon einmal gelöst.
5 und 6 werden wir dann immer noch zur Abstimmung stellen, aber dann haben wir diese Sache klar geklärt und nicht nur in Äußerungen, dass es irgendwie passieren könnte. – Danke sehr.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Zunächst stelle ich fest, dass der Antrag nicht mit dem erforderlichen Quorum für eine Aktenvorlage gestellt worden ist. Also stimmen wir ab und machen das jetzt ziffernweise. Ein Fünftel der Mitglieder brauchen wir jeweils, also mindestens 25 Abgeordnete, wenn Sie die Punkte beschließen möchten.
Wer möchte Ziffer 1 seine Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das war dann einstimmig.
Wir kommen zu Ziffer 2. Wer möchte die so beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch hier ist das Quorum, und zwar einstimmig, zustande gekommen.
Ziffer 3, Nebenabreden. Wer möchte zustimmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch hier ist das Quorum einstimmig zustande gekommen.
Ziffer 4, Gutachten. Wer stimmt zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch dies ist einstimmig zustande gekommen.
Ziffer 5, die Bewertungsgutachten. Wer stimmt zu? – Das sind keine 25 Stimmen. Damit ist das Quorum nicht zustande gekommen.
Dann haben wir die ersten vier Punkte so beschlossen und damit auch das Aktenvorlageersuchen in Bezug auf diese vier Punkte.
Wir kommen zu Ziffer 36 unserer Tagesordnung, Drucksache 21/12485, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Förderung des Radverkehrs nicht zulasten des Fußverkehrs.
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Förderung des Radverkehrs nicht zulasten des Fußverkehrs – Drs 21/12485 –]
Die Debatte entfällt und wir stimmen über den Antrag der Fraktion DIE LINKE ab, die Drucksache an den Verkehrsausschuss zu überweisen. Verkehr ist richtig?
Wer möchte dahin überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann haben wir das bei wenigen Gegenstimmen an den Verkehrsausschuss überwiesen.
Punkt 50, Antrag der AfD-Fraktion: Keine Ausgrenzung von Abgeordneten bei öffentlichen Veranstaltungen.
[Antrag der AfD-Fraktion: Keine Ausgrenzung von Abgeordneten bei öffentlichen Veranstaltungen – Drs 21/12499 –]
Die AfD-Fraktion möchte die Drucksache gern an den Verfassungsausschuss überweisen. Auch hier handelt es sich um eine Kurzdebatte. Sie findet statt, zwei Minuten Redezeit pro Rednerin oder pro Redner. Wer möchte beginnen? – Herr Professor Kruse, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sie alle sind bereits informiert, wenngleich ich glaube, dass der hohe Lärmpegel, der geherrscht hat, den Informationsfluss insgesamt vielleicht ein bisschen gemindert hat; aber den Sachverhalt kennen Sie alle. Eigentlich ist es peinlich, dass ein solcher Antrag überhaupt gestellt werden muss.