Es sind nämlich nur acht Länder und nicht neun, weil Nordrhein-Westfalen sich da ausgeklinkt hat, und wir bedauern, dass unsere Parteifreunde – aber das ist in der FDP durchaus möglich – da anderer Meinung sind.
Das Thema an sich ist nicht neu, die meisten Argumente sind ausgetauscht und das haben wir hier auch schon gemacht. Ich habe noch einmal ein Zitat der Kollegin Möller, die ich sehr schätze. Sie hat schon vor einigen Jahren gesagt:
"Wohlgemerkt reicht es eben nicht, sich in einer Legislaturperiode mit dem Thema zu beschäftigen, dann festzustellen, dass es auch in Hamburg massiven Widerstand der Polizeigewerkschaften gibt, und dann in der nächsten Legislaturperiode unter veränderten Mehrheiten zu sagen, dass uns das Thema jetzt nicht mehr interessiere und wir es totschweigen."
Also wenn Sie einen Termin mit den Gewerkschaften in vier Jahren hatten, vielleicht schaffen Sie dann noch einmal, einen zweiten hinzukriegen, zu dem dann auch alle kommen. Wir würden sehr begrüßen, wenn es da einmal weitergehen würde.
Ich kürze es jetzt etwas ab, weil das meiste schon gesagt worden ist. Wir halten eine Überweisung an den Innenausschuss, wie ich schon erwähnte, für wenig sinnvoll, weil diese Materie eigentlich schon von oben bis unten diskutiert worden ist. Wir empfinden das als Zeitspiel, was da im Moment passiert. Wir hätten es begrüßt, wenn einer der Anträge angenommen worden wäre. Wir finden auch, dass – jedenfalls im Petitum des Antrags der LINKEN – vieles zustimmungsfähig ist; für uns wäre es das gewesen, genau wie bei unserem. Wir bedauern, dass das nicht der Fall war, und hoffen, dass wir nicht noch weitere vier Male über dieses Thema hier reden müssen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anträge auf Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte sind so falsch, wie in diesen Zeiten zunehmender menschenverachtender, brutaler Gewalt gegen Polizeibeamte nur etwas falsch sein kann.
Die Angriffe auf Polizeibeamte und auch deren Privathäuser nehmen zu. Private Carports werden in Brand gesetzt mit der Gefahr, dass das Feuer auf die Häuser der Polizeibeamten und auf deren Familien übergreift. Seitens der Antifa, seitens der Geheimdienste der Antifa werden Namensregister von Polizeibeamten geführt. In Berlin sind Fotos von Polizeibeamten durch die Antifa veröffentlicht worden, die an der Häuserräumung beteiligt gewesen sind. Sie erwarten doch nicht im Ernst, dass die AfD-Fraktion irgendeinen Beitrag dazu leistet, den Geheimdienst der Antifa auch noch zu munitionieren?
(Sabine Boeddinghaus DIE LINKE: Das er- warten wir auch nicht, Sie können sich wie- der setzen! – Zurufe von der LINKEN: Nee!)
Kommt doch überhaupt nicht infrage. Im Rechtsstaat muss staatliches Handeln, und das ist korrekt, immer zuzuordnen sein. Regelwidriges Handeln von Staatsorganen muss auch sanktionierbar sein. Eine gesetzliche oder sonstige Regelung muss allerdings auch immer notwendig, muss auch immer erforderlich sein. Aus tatsächlichen Gründen gibt es allerdings keine Notwendigkeit für eine derartige Regelung. Wie wir wissen, gibt es in Hamburg keinen einzigen Fall, und dafür garantiert das D.I.E., in dem ein Polizeibeamter nicht seiner Verantwortung zugeführt werden konnte, nur weil es keine Kennzeichnungspflicht gibt.
Frau Schneider, Sie haben doch Ihre Chance gehabt, Sie haben diesen Fall doch nicht dargelegt, also unterbrechen Sie mich nicht. Ausgerechnet von jemandem, der ständig postet, wie niedlich er die Antifa findet, und dafür dankt, dass die Antifa ständig auf der Straße ist,
Aus dem angeführten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom November 2017 ergibt sich auch keine Notwendigkeit für die Einführung einer Kennzeichnungspflicht, denn
wie wir alle wissen, war seinerzeit der zugrunde liegende Sachverhalt so, dass der Polizeibeamte, dem ein Fehlverhalten vorgeworfen wurde, eben nicht identifizierbar war. Das ist aber in Hamburg noch nicht vorgekommen,
Die seitens der Links-Fraktion geforderte Kennzeichnungspflicht, den Antrag der FDP nehme ich hier ausdrücklich einmal aus, ist ein Zeichen grundsätzlichen Misstrauens in unsere tüchtige Polizei. Das sage ich nicht erst heute, das habe ich hier bereits 2001, als es um die Abschaffung der sogenannten Polizeikommission ging, genauso formuliert. Es ist auch weiterhin nicht nur ein Zeichen grundsätzlichen Misstrauens, sondern die Polizei soll verunsichert, sie soll eingeschüchtert werden nach dem Motto: Wir wissen, wer ihr seid, und wir wissen, wo ihr wohnt. Das ist die Politik der Antifa, für die Sie hier auch im Parlament sitzen.
Die meisten Beamtinnen und Beamten im Streifendienst tragen schon Namensschilder; sie tragen sie freiwillig. Darüber hinaus ist für mich keine Kennzeichnungspflicht nachvollziehbar. Wir müssen der Polizei viel mehr den Rücken stärken. Wir müssen dafür sorgen, dass es vernünftige Nachwuchsförderung gibt. Wir müssen dafür sorgen, dass Stellen besetzt werden, ja dass sogar neue Stellen geschaffen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Links-Fraktion, ich hatte es bereits mehrfach durch Zwischenruf geltend gemacht: Die Transparenz, die Sie hier fordern, fordern Sie diese doch einmal seitens Ihrer Freunde von der Antifa, wenn die auf Polizisten einprügeln. Sagen Sie denen doch einmal, sie sollen, wenn überhaupt, dann mit offenem Visier kämpfen. Am besten wäre es, sie würden ihre brutalen Maßnahmen völlig einstellen.
Frau Schneider, ich finde es schon grotesk, um nicht zu sagen, ich finde, es ist für eine Vizepräsidentin der Bürgerschaft unwürdig, wenn Sie offiziell am 20. März 2018 posten, dass Sie Ihren Freunden von der Antifa für deren Einsätze in der Stadt danken.
(Christiane Schneider DIE LINKE: Das ist die Unwahrheit! Bleiben Sie bei der Wahr- heit! – Sabine Boeddinghaus DIE LINKE: Zi- tieren Sie richtig, Herr Nockemann!)
Ach, halten Sie doch einmal den Babbel hier vorn. Ich rede jetzt mit Frau Schneider. Frau Schneider, stellen Sie doch Ihre Zwischenfrage, gehen Sie ans Mikrofon, das können Sie gern machen.
Sie müssen nicht brüllen. Ich gebe Ihnen die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen, und jetzt kneifen Sie.
Liebe Kollegen von der Links-Fraktion, in dieser Hinsicht sind Sie für mich überhaupt kein adäquater Gesprächspartner. Ausgerechnet die Sympathisanten der Antifa spielen sich hier als Ankläger auf – unerträglich.
Ich möchte nur drei Sätze zu Ihnen sagen, Herr Nockemann, weil Sie einen Zusammenhang hergestellt haben, den es so nicht gibt. Es gibt keine Belege dafür, dass aufgrund individueller Erkennbarkeit – wir reden ja hier nicht darüber, dass die Personen in ihren Einsätzen Name und Adresse vor sich hertragen, sondern wir reden über ein chiffriertes, wechselndes Kennzeichnungssystem – und dass aufgrund dieses Tragens von Kennzeichen es zu Übergriffen gegenüber Polizistinnen und Polizisten gekommen ist. Dafür gibt es keine Belege. Alle Bundesländer, die mit der individuellen Erkennbarkeit arbeiten, verfolgen genau das, und die Übergriffe, die Sie hier beliebig aufgezählt haben, stehen schlicht und einfach in keinem Zusammenhang mit dem Thema.
(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD und der LINKEN – Dennis Gladia- tor CDU: Gibt aber keine Notwendigkeit!)
Fall. Dann stelle ich fest, dass nach Paragraf 45 unserer Geschäftsordnung die Abgeordnete Sudmann eine persönliche Erklärung abgeben will.