Deshalb möchte ich noch einmal sagen, wie froh ich darüber bin, dass es uns gemeinsam gelungen ist, diesen Antrag auch mit der Idee eines freien Museumstages für alle zu verbinden. Ich bin den Regierungsabgeordneten ausgesprochen dankbar dafür, dass sie den Weg dafür freigemacht haben, dass der Senat die Einnahmeausfälle der Museen kompensiert, denn wir können nicht zulasten der Museen freien Eintritt geben. Aber es ist eine Chance, sich mit der Geschichte, mit der Kultur in den Museen auseinanderzusetzen und deshalb bin ich sehr froh, wenn das hier heute beschlossen wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Meine heutige Entscheidung ist vor allem dadurch geleitet, dass ich mir einen Feiertag wünsche, der nicht allein große Symbolwirkung mit sich bringt, sondern sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen und mit dem konkreten Leben verbinden lässt. Genau das kann der Weltfrauentag.
Jedes Jahr am 8. März feiern wir weltweit die Errungenschaften im harten Kampf um die Gleichberechtigung der Geschlechter. Ich betone, das ist nicht allein für die Frauen, sondern für die gesamte Gesellschaft Grund zur Freude.
Denn es liegt auf der Hand, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern nicht nur ein Wert an sich ist, sondern ein Gradmesser für die Offenheit von Gesellschaften. Diese Offenheit und diesen Fortschritt dürfen wir nicht als selbstverständlich wahrnehmen. Wenn einige Gruppen rechts bis rechts außen in diesem Land gegen genderge
rechte Sprache, gegen das Recht auf Schwangerschaftsabbruch, gegen jede Förderung von Frauen kämpfen und andererseits sexualisierte Gewalt nur in Verbindung mit Zuwanderung bringen, dann muss unser Kampf für dieses fortschrittliche Hamburg und für dieses fortschrittliche Deutschland weitergehen, und dafür kann der Weltfrauentag ein ideales Symbol sein.
Der Zeitpunkt der Einführung kann nicht idealer sein: das 100. Jubiläum des Frauenwahlrechts. Mit bewundernswertem Mut und eisernem Durchsetzungswillen haben es die Frauenrechtlerinnen vor 100 Jahren geschafft, unsere Gesellschaft grundlegend zu verändern. Der Weltfrauentag erinnert uns aber auch daran, dass wir alle weiterhin dafür kämpfen müssen, dass Frauen die gleichen Chancen wie Männer haben. Es geht um gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben, an politischen Entscheidungsprozessen und an gesellschaftlichen Ressourcen und natürlich geht es um den Schutz vor Gewalt.
Lassen Sie uns jedes Jahr einen Moment innehalten, um uns dieser Aufgabe zu erinnern. Lassen Sie uns ein klares Signal für Aufbruch in dieser Stadt setzen, lassen Sie uns den Weltfrauentag zum Feiertag in der Freien und Hansestadt Hamburg erklären. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche für den Tag der Reformation, aber ich möchte mich auch von hier aus noch einmal sehr herzlich insbesondere für den Redebeitrag von Christiane Schneider bedanken, weil ich fand, dass er sehr, sehr nachdenkenswert war für diesen Tag, der für uns eine große Bedeutung hat, für den Tag der Befreiung.
Für die meisten Hamburgerinnen und Hamburger ist ein neuer Feiertag zuallererst einmal ein arbeitsfreier Tag, der auch ohne inhaltliche Überschrift für Entspannung und Erholung, Familie und Freundeskreis, Sport und Kultur da ist. Die Gewerkschaften haben recht: Gerade in einer hochverdichteten Arbeitswelt mit wachsenden Anforderungen und ständig steigendem Druck muss es auch immer wieder Pausen und Tage des Innehal
tens geben, nicht nur in Süddeutschland. Und es ist gut, wenn die norddeutschen Landesgrenzen nicht dazu führen, dass die einen Familienmitglieder zur Arbeit und zur Schule müssen und die anderen frei haben.
Ich trete dafür ein, dass der Tag der Reformation in unserer Stadt kein neuer religiöser Feiertag wird, sondern ein Feiertag der Religionsfreiheit. Luthers Kampf gegen die Hegemonie der klerikalen Obrigkeit seiner Zeit, aber auch sein militanter Antisemitismus vor 500 Jahren sind für mich heute eine Lehre und ein Ansporn, entschieden gegen jeglichen Religionszwang und für die Glaubensfreiheit jedes Einzelnen, aber genauso gegen Rassismus und gegen Militarismus zu kämpfen.
Ebenso trete ich dafür ein, dass ein Tag der Reformation ein Feiertag für das Recht auf allseitige Bildung und für alle Menschen in unserer Stadt wird. Die Übersetzung der lateinischen Bibel in die deutsche Sprache und in Hamburg von Bugenhagen ins Plattdeutsche, ihre Verbreitung und die Reformation insgesamt waren nicht nur ein religiöses Ereignis, sondern in der Folge Teil einer gesamtgesellschaftlichen Bildungs-, Freiheits- und Emanzipationsbewegung.
Meine Lehre daraus für heute ist der entschiedene politische und gesellschaftliche Kampf für umfassende Chancengleichheit in der Bildung. Denn Wissen und Bildung waren damals und sind auch heute die entscheidende Grundlage für die Mündigkeit des Einzelnen und für seine Teilhabe an der demokratischen Gesellschaft insgesamt. – Herzlichen Dank.
Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr, meine Damen und Herren. Dann können wir zu den Abstimmungen kommen.
Wer möchte dort Ziffer 1 der Ausschussempfehlung folgen und das darin beschriebene Verfahren zur Abstimmung beschließen? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das bei wenigen Gegenstimmen so beschlossen.
Wir werden nach dem eben beschlossenen Verfahren gleichzeitig über die uns vorliegenden fünf Anträge abstimmen. Dabei werden wir zunächst
nur die Gesetzesvorlagen abstimmen. Die Ersuchen, die in den Anträgen 1 und 3 enthalten sind, stimmen wir im Anschluss ab. Die Abstimmung über die Gesetzesvorlage wird gemäß dem eben beschlossenen Verfahren im Rahmen einer namentlichen Abstimmung durchgeführt. Um uns allen die Abstimmung zu erleichtern, bitte ich Sie, die Ihnen vorliegende Abstimmungshilfe zur Hand zu nehmen.
Sie finden darauf noch einmal alle Anträge übersichtlich nach Stärke und Unterstützerinnen und Unterstützern aufgeführt und den einzelnen Anträgen sind Nummern zugeordnet. Sie haben die Möglichkeit, sich für eine der fünf Gesetzesvorlagen zu entscheiden oder alle Gesetzesvorlagen abzulehnen oder sich gegenüber allen Gesetzesvorlagen zu enthalten. Wenn Sie also eine der Gesetzesvorlagen gleich annehmen möchten, dann antworten Sie bitte deutlich mit der im jeweiligen Antrag zugeordneten Zahl 1 bis 5. Wenn Sie mit Nein stimmen wollen, dann antworten Sie mit Nein, wenn Sie sich enthalten möchten, dann antworten Sie bitte mit Enthaltung. Frau Yilmaz und Herr Kreuzmann werden Sie gleich in alphabetischer Reihenfolge aufrufen, wie Sie das kennen. Ich bitte Sie, sich deutlich für eine der Vorlagen zu entscheiden, ebenso deutlich gegebenenfalls auch mit Nein oder Enthaltung zu stimmen.
Ist ein Mitglied der Bürgerschaft nicht aufgerufen worden? – Dann sind alle aufgerufen worden. Ich erkläre die Abstimmung für beendet. Wir ermitteln das Abstimmungsergebnis und unterbrechen so lange die Sitzung.
Meine Damen und Herren, bitte nehmen Sie doch wieder Ihre Plätze ein. Wir haben ein Ergebnis ermittelt.
Meine Damen und Herren, die Auszählung ist beendet und ich gebe Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt. Das Gesetz aus Drucksache 21/12153, das betrifft die Vorlage Nummer 1, erhielt 66 Ja-Stimmen. Das Gesetz aus Drucksache 21/12154, das ist die Vorlage Nummer 2, erhielt 14 Ja-Stimmen. Das Gesetz aus Drucksache 21/ 12155, Vorlage Nummer 3, erhielt zwölf Ja-Stimmen. Der Gesetzentwurf aus Drucksache 21/12156, Vorlage Nummer 4, erhielt neun JaStimmen. Das Gesetz aus Drucksache 21/12157,
Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf aus Drucksache 21/12153, Tag der Reformation, damit mehr Ja-Stimmen als die anderen Gesetzesvorlagen zuzüglich der Nein-Stimmen erhalten hat. Damit ist dieses Gesetz in erster Lesung angenommen worden.
Der Senat ist einverstanden mit einer sofortigen zweiten Lesung. Gibt es Widerspruch aus dem Haus? – Den sehe ich nicht.