Das hat mich nun auch etwas überrascht, dass das so abrupt ging, aber danke. – Das Wort bekommt Herr Lenders von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Herr Rosenfeldt, sehr schlank ist der Gesetzentwurf, da gebe ich Ihnen wahrlich recht. Das "Hamburger Abendblatt" überschrieb in der Ausgabe am 1. Dezember 2017 den Leitartikel zum Thema Einheitsversicherung richtigerweise mit den Worten "Gleichmacher-Fantasie". Weiter hieß es in dem Artikel – ich zitiere das "Hamburger Abendblatt" –:
"Es ist blanker Populismus, die heutige Situation als 'Zweiklassenmedizin' zu diffamieren. Genau die droht erst, wenn die Bürgerversicherung käme."
So wird der Präsident der Ärztekammer, Professor Ulrich Montgomery, zitiert. In seiner Presseerklärung von heute Morgen warnt Montgomery Hamburg vor einem Alleingang und bezeichnet genau dieses Gesetz als gefährliches Experiment.
Nicht nur Montgomery, auch der Präsident der Zahnärztekammer, von Laffert, hat am gestrigen Tage vehement diesem Gesetzentwurf widersprochen. Nicht nur die Standesvertreter der Ärztekammer bemühen sich deutlich zu machen, welchen Irrweg der Senat hier eingeschlagen hat. Auch die Vertreter der jeweiligen Betroffenen, und einer sitzt dort oben, der Kollege Klüver des dbb beamtenbund und tarifunion, lehnen vehement Ihr Gesetzesvorhaben ab.
Dann werfen wir doch einmal einen Blick nach Berlin und wir stellen fest, dass in dortigen Sondierungsgesprächen das Thema Bürgerversicherung schlicht und ergreifend vom Tisch ist. Im Übrigen auch eine vollkommen falsche, missverständliche
und, ich meine auch, irreführende Namensgebung, denn Bürgerversicherung dürfte es nicht lauten, sondern es müsste eigentlich eher Volkszwangsversicherung heißen, Einheitsbreiversicherung oder wie auch immer Sie genau dieses nennen möchten.
Danke schön. Ich habe jetzt mitbekommen, dass Sie uns gesagt haben, wer es alles blöd findet. Aber was ich nicht mitbekommen habe, ist, wie Sie inhaltlich herleiten, dass es dann so blöd sein soll.
Können Sie das noch einmal ausführen? Ihre These ist ja, dass Sie sagen, das sei der Turbolader zur Zwei-Klassen-Medizin. Aber Sie haben das aus meiner Sicht bisher, so, wie ich die Debatte verfolgt habe, inhaltlich in keiner Weise unterlegt.
Liebe Kollegin Gallina, erstens hätten Sie sich noch einen Moment gedulden müssen, bevor Sie Ihre Zwischenfrage stellen, dann wäre ich dazu gekommen.
Zu Nummer 2 hätten Sie mir wenigstens in den ersten zwei Minuten und 45 Sekunden aufmerksam zuhören müssen. Nicht ich habe das so gesagt, sondern der Präsident Montgomery, den ich zitiert habe.
Zurück zum Thema. Während sich Olaf Scholz und seine SPD in Berlin zu diesem Thema nicht durchgesetzt haben oder womöglich sogar die Erkenntnis in den Sondierungsgesprächen gekommen und gereift ist, dass dieses Vorhaben unsinnig ist, bleibt man in Hamburg bei dem einmal eingeschlagenen Weg. Nun kommt es als Versuchskaninchen, darf dann hier in Hamburg im Versuchslabor des Amtszimmers des Bürgermeisters oder der Frau Senatorin der öffentliche Dienst herhalten. Sehr geehrte Frau Senatorin, für Ihren parteipolitisch-ideologisch verblendeten Weg taugen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nicht.
Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes haben auch keine Lust, nach Ihrer politischen Tagesform und Laune Versuchslabormäuse zu sein.
Wir haben den Anspruch auf Verlässlichkeit und Sicherheit in einem System, welches sich jahrzehntelang bewährt hat und welches im Übrigen auch verfassungsrechtlich geschützt ist, um die Eingangsfrage von Frau Gallina, zu der ich jetzt komme, noch zu erläutern.
In Berlin, lieber Herr Quast, hat man auch einen akzeptablen, vernünftigen Weg gewählt, indem man nämlich die Parität wiederhergestellt hat. Das wollten Sie, das wollte Lauterbach, das wollte Ihre rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin, das wollte die CDU. Also können wir dann doch auch so diesen Weg ohne diese ideologische Verblendung, die Sie im Kopf haben, vernünftig gehen.
Lassen Sie mich, vermutlich erst in einer zweiten Runde, noch auf einige Teilaspekte Ihres Gesetzes eingehen. Frau Senatorin, ich kann nur an dieser Stelle sagen, dass das, was Sie bisher in Ihr Gesetz hineingeschrieben haben, schlicht und ergreifend aus Sicht der CDU-Fraktion unausgegoren, unausgereift und, dazu werde ich in einer zweiten Runde kommen, verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist. Kommen Sie zur Einsicht, bevor Ihnen ein Verfassungsgericht genau diese Einsicht ins Stammbuch schreibt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Lenders, da war ja sehr viel heiße Luft bei Ihnen, sehr viel Stimmungsmache zu einem Thema, das Sie, denke ich, aus unserer Sicht völlig falsch beurteilen.
Da erzähle ich auch nichts Neues. Sie haben aus den Sondierungsgesprächen hier kurz berichtet. Sie waren zum Glück nicht Teil dieser Sondierungsgespräche,
sonst wäre es dort noch polemischer zugegangen. Aber eines muss ich wirklich sagen: Ich glaube, Sie verkennen auch, dass sehr viele Bundesländer durch diesen Vorstoß hier in Hamburg doch sogar etwas neidisch auf Hamburg geschaut und gesagt
und sich viele Bundesländer auf den Weg machen und genauso schauen, wie sie es vielleicht einführen. In einem Punkt irren Sie meiner Meinung nach sehr gewaltig. Es gibt seit vielen Jahren ein breites Bündnis für die Bürgerversicherung. Das sind nicht Sie mit der CDU, das ist richtig, sondern das sind SPD, GRÜNE und LINKE, die hier an einem Strang ziehen.
Auch die Umfragen in der Bevölkerung zeigen immer wieder, dass diese Idee der Bürgerversicherung breit getragen wird.
Ich will auch noch einmal sagen, Herr Lenders, auch wenn Sie vielleicht nicht zu denen gehören: Die Menschen sind es leid, eine unterschiedliche Behandlung von privaten und gesetzlichen Versicherungen zu erleben.