Wenn Sie fragen, was für eine Drucksache das ist, in der keine Ergebnisse stehen, dann muss ich Ihnen sagen: Ja, natürlich stehen darin noch keine Ergebnisse. Wir haben einen Fahrplan für einen Arbeitsprozess vorgelegt, an dessen Ende wir Ergebnisse vorlegen werden. Insofern mag das vielleicht Ihre Enttäuschung ein wenig mildern. Was Sie anscheinend sehr verwirrt hat, ist, dass wir unser Arbeitsprogramm anhand einer Bestandsaufnahme gemacht haben. Bevor wir gesagt haben, wo wir eigentlich hin wollen, haben wir uns gefragt, wo wir sind und was wir bisher in welchen Bereichen gemacht haben.
Was haben wir bisher erreicht? In der Tat tauchen bei den verschiedenen Schwerpunktthemen, die wir definiert haben – im Bereich Umwelt und Stadt, nachhaltige Wirtschaft und Finanzpolitik, Teilhabe und sozialer Zusammenhalt, Bildung und Wissenschaft –, Projekte auf, an denen wir in der Vergangenheit gearbeitet haben. Anhand dieser Bestandsaufnahme haben wir diese Schwerpunkte festgelegt und darauf aufbauend einen Prozess aufgesetzt, mit dem wir in Zukunft gemeinsam mit der Verwaltung und der Zivilgesellschaft und auch mit der Wissenschaft an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen arbeiten wollen. Was diesbezüglich vielleicht eine neue Qualität hat, ist, dass wir einen umfassenden Nachhaltigkeitsbegriff verwenden. Es mag vielleicht verwundern, dass ich das als Umweltsenator sage. Bisher wird Nachhaltigkeit häufig nur auf ökologische Nachhaltigkeit begrenzt.
Das ist natürlich nicht das, was mit Nachhaltigkeit gemeint ist. Erstmals in unserem Prozess sind wir als Umweltbehörde zwar federführend im Senat für
dieses Thema, aber diese Drucksache haben wir gemeinsam mit den Kollegen aus der Wirtschaftsbehörde, der Sozialbehörde und der Wissenschaftsbehörde erarbeitet und damit demonstriert, dass wir das Nachhaltigkeitsprinzip ernst nehmen und es deshalb nicht nur eine Sache der Ökologen ist.
Deshalb haben wir auch nicht in unserem eigenen Saft geschmort, nur die Verwaltung, nur die Politik. Es wäre viel zu kurz gegriffen, wenn es um Nachhaltigkeit, um die Entwicklung unserer Gesellschaft als Ganzes ginge. Deshalb haben wir in fünf Workshops gemeinsam mit Initiativen, Kammern, Kirchen, Verbänden, Unternehmen und sozialen Einrichtungen konkrete Inhalte und Projekte für Hamburg erarbeitet. Insofern ist das eine sehr gute Basis für diesen Prozess, den wir jetzt starten wollen. Denn eines muss man sagen: Nachhaltigkeit lebt von Partizipation. Deshalb setzen wir auf Transparenz und Partizipation. Und deshalb wollen wir gemeinsam mit der Zivilgesellschaft ein dynamisches Gremium entwickeln, in dem die Zivilgesellschaft auf Augenhöhe gemeinsam mit Verwaltung und Politik diesen Prozess gestaltet und die Ergebnisse diskutiert. Diese Ziele und Prozesse müssen überprüfbar sein. Deshalb wollen wir ein regelmäßiges Monitoring und Reporting über den Fortschritt der Projekte implementieren. Natürlich ist es für uns eine Selbstverpflichtung, uns immer selbst vergewissern zu wollen, ob wir rechtzeitig und richtig auf unserem Weg unterwegs sind. Wir wollen nicht nur reden, sondern Dinge ausprobieren. Es sind die von Herrn Schinnenburg etwas ins Lächerliche gezogenen Labore, wo wir mit dem Mobilitätslabor anfangen wollen, um für bestimmte Projekte nicht lange Konzeptpapiere zu entwickeln, sondern zukunftsweisende Projekte einfach einmal auszuprobieren, um zu sehen, ob man dort gemeinsam vorankommen kann. Deshalb freue ich mich, dass die Bürgerschaft heute diese Drucksache nicht nur an den Umweltausschuss überweisen will, sondern dass sie jetzt an viele weitere Ausschüsse überwiesen wird, an den Schulausschuss, den Wissenschaftsausschuss, den Stadtentwicklungsausschuss, den Sozialausschuss, den Europaausschuss und den Wirtschaftsausschuss. Sie unterstreichen damit die Breite und die Interdisziplinarität, die man für Nachhaltigkeit braucht, und Sie setzen auf breite Partizipation, was dem Prozess nur helfen kann. Insofern bedanke ich mich sehr herzlich für diesen breiten Ansatz und die gute Unterstützung des Parlaments und freue mich auf die gemeinsame Arbeit in den nächsten Jahren. – Vielen Dank.
fast eingehalten haben, die Abgeordneten zur Verfügung steht. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wer also möchte nun zunächst die Drucksache 21/9700, an den Ausschuss für Umwelt und Energie überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann bei einer Gegenstimme überwiesen.
Wer darüber hinaus die Drucksache mitberatend an die zuvor genannten sechs Fachausschüsse überweisen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Drucksache auch an die sechs weiteren vorgenannten Fachausschüsse überwiesen.
Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 29, Drucksache 21/9929, Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 12. Mai 2016 "Gremienbesetzungsgesetz – Regelmäßige Berichterstattung gewährleisten".
[Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 12. Mai 2016 "Gremienbesetzungsgesetz – Regelmäßige Berichterstattung gewährleisten" (Drucksache 21/4233) – Drs 21/9929 –]
Diese Drucksache möchten die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN an den Ausschuss für Wissenschaft und Gleichstellung überweisen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Am 13. Dezember 2013 trat in Hamburg das Gesetz über die Besetzung von Gremien im Einflussbereich der Freien und Hansestadt Hamburg mit Frauen und Männern, kurz Hamburgisches Gremienbesetzungsgesetz, in Kraft. Dieses Gesetz war und ist eines der Kernstücke in unserem Bemühen, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und Nachteile eines Geschlechts, meistens der Frauen, zu beseitigen.
Vizepräsidentin Christiane Schneider (unterbre- chend): Entschuldigen Sie, Frau Dobusch, Sie haben zwar eine laute Stimme, aber ich glaube, es gibt einige Kolleginnen und Kollegen, die versuchen, Sie zu übertönen. Ich bitte also um ein bisschen Ruhe im Saal, damit Frau Dobusch reden kann, und zwar nur Frau Dobusch. – Fahren Sie fort.
Vielen Dank. – Dieses Gesetz gilt für alle Gremien, für die Hamburg Mitglieder benennt, kollegiale Beiräte, Kommissionen, Aufsichts-, Beschluss- und Beratungsorgane, öffentlich-rechtliche ebenso wie privatrechtliche Einrichtungen. Ziel des Gesetzes ist es, eine gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern sicherzustellen. Davon waren wir vor wenigen Jahren noch meilenweit entfernt. Der Anteil von Frauen in den Aufsichtsgremien der Hamburger öffentlichen Unternehmen ist von unfassbar niedrigen 16,3 Prozent in 2011 über 30 Prozent in 2013 auf immerhin 41,9 Prozent in 2016 gestiegen. Damit hat sich der Anteil der Frauen in diesen Organen in den letzten fünf Jahren tatsächlich mehr als verdoppelt.
Mit dem Gesetz ist Hamburg also seiner verfassungsrechtlichen Aufgabe nachgekommen und hat sehr erfolgreich den Rahmen für eine gerechte, gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an gesellschaftlichen und staatlichen Entscheidungsprozessen und an Gestaltungsmacht gesetzt. Gleiche Chancen auf Mit- und Selbstbestimmung in Politik, Verwaltung, Unternehmen, Wissenschaft, Justiz und so weiter, das ist aus unserer Sicht eine der entscheidenden Fragen in der Demokratie. Es war allerhöchste Zeit, die tradierte, überkommene Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern an dieser Stelle aufzubrechen.
Frauen zeichnen sich sehr wohl schon sehr lange durch ein hohes bürgerschaftliches und freiwilliges Engagement aus, nur taten sie das bisher an anderen, meist weniger einflussreichen Stellen. Da die Frauen auch im Berufsleben seltener Führungspositionen einnahmen, wurden sie seltener für Gremien benannt. Da sie in keinen Gremien saßen, bekamen sie wiederum keine Führungspositionen. Solche unguten und zutiefst ungerechten Routinen galt es zu durchbrechen. Das ist mit dem Gremienbesetzungsgesetz tatsächlich gelungen.
Wir alle konnten zu unserer Genugtuung in der letzten Legislaturperiode zur Kenntnis nehmen, dass das Gesetz, lange bevor es tatsächlich in Kraft trat, bereits einiges an Wirkung entfaltet hatte. Nun liegt endlich der erste Bericht zur Verteilung der Geschlechter in den Gremien vor, und wir können feststellen, dass sich die Erfolgsgeschichte fortsetzt. Mit relativ großen Schritten nähern wir uns einer paritätischen Besetzung sämtlicher Gremien in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Trotzdem gibt es natürlich noch Luft nach oben. So verläuft die insgesamt positive Entwicklung überall
dort, wo die Freie und Hansestadt Hamburg zwar Einfluss nehmen, aber nicht entscheiden kann, viel langsamer. Dass Unternehmensführung von Vielfalt profitiert, hat sich tatsächlich noch nicht überall herumgesprochen, aber das ist ja bei manchen Parteien oder Fraktionen ähnlich. So gibt es immer noch Aufsichtsorgane und Gremien mit zu wenigen Frauen, noch immer gibt es reine Männerveranstaltungen. Wobei ich nicht verschweigen will, dass in einigen wenigen Fällen mittlerweile auch die Männer das Nachsehen haben.
Insgesamt aber konnte die Unwucht in den letzten Jahren stetig verringert werden und gehört hoffentlich demnächst tatsächlich der Geschichte an. Wir werden jedenfalls weiterhin daran arbeiten, Frauen und Männern gerechte Chancen auf eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Dobusch. – Gemeldet hat sich nun Frau Grunwaldt von der CDU-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Dobusch, ich habe natürlich die kleine Stichelei sehr wohl gehört, werde darauf aber jetzt nicht eingehen.
Ja, ich kann mich Ihren positiven Bewertungen nur anschließen und möchte Ihnen allen jetzt das Vorbeten guter Zahlen ersparen. Aber ich möchte auch noch einmal den Blick auf die Zahlen schärfen; das hatten Sie, Frau Dobusch, auch schon angekündigt. Es ist richtig, der Anteil ist um über 40 Prozent gestiegen. So weit, so gut. Aber das gilt nur für die Plätze, die die Freie und Hansestadt Hamburg in den öffentlichen Unternehmen zu besetzen hat. Das waren im Jahr 2016 insgesamt 2 556 Plätze. Davon konnten lediglich 1 024 von der Freien und Hansestadt besetzt werden und davon zu 40 Prozent mit Frauen. Das relativiert die Zahlen und die Freude leider ein wenig. Die große Herausforderung in der nächsten Zeit wird also sein, wie man den Rest – in Anführungszeichen – dazu bringen kann, sich ebenfalls an die Vorgaben zu halten.
Nichtsdestotrotz freut mich die positive Entwicklung sehr. Allerdings gibt es tatsächlich, das sieht man in der Anlage, noch einige Stellen, wo der Anteil der Frauen bei 0 Prozent liegt. Zum Beispiel liegt bei Dataport der Frauenanteil bei 0 Prozent, ebenso bei der Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG oder bei der Erneuerbare Energi
en Hamburg Clusteragentur GmbH. Da gibt es wirklich noch Verbesserungsbedarf, und ich freue mich auf eine Diskussion im Ausschuss. Wir sind uns ja über die Überweisung einig. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! So viel Lob zu diesem Gesetz von der CDU – vielleicht kann sie sich davon etwas abgucken, dann würde es im nächsten Bundestag mehr Frauen geben.
Aber nun zum Bericht, der uns hier vorliegt. Die Hälfte der Macht den Frauen – das fordern das Grundgesetz und Feministinnen schon lange. Das Grundgesetz verpflichtet, bestehende Nachteile bei der Gleichstellung zu beseitigen. Das Gremienbesetzungsgesetz hilft dabei, dass der verfassungsrechtliche Auftrag Wirklichkeit wird. Im Dezember 2013 ist das Gremienbesetzungsgesetz in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist die gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern in allen Gremien. Der Senat ist damit verpflichtet, eine Geschlechterquote von 40 Prozent in den von ihm zu besetzenden Gremien und Posten sicherzustellen.
Der Senat hat nun den ersten Bericht vorgelegt, und es zeigt sich einmal wieder, dass die Quote wirkt. Der Frauenanteil hat sich im Durchschnitt aller Gremien positiv entwickelt.
Danke schön. Das ist nämlich eine wirklich gute Nachricht. Das ist ein Mehr an Demokratie in unserer Stadt, und deswegen ist es diesen Beifall wert,