Protocol of the Session on June 14, 2017

(Erster Vizepräsident Dietrich Wersich)

Vielen Dank. – Das Wort erhält Frau Senatorin Dr. Stapelfeldt.

Sehr geehrter Herr Meyer, meine sehr verehrten Abgeordneten! Zu den beiden von Ihnen gestellten Fragen möchte ich gern Folgendes antworten.

Zu Frage 1: Die Frage, welche Auswirkungen der gestellte Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung sowie auf Erlass eines sogenannten Hängebeschlusses hat, ist hypothetisch. Das wissen Sie auch. Eine derartige Frage kann nicht beantwortet werden. Wir als Stadtentwicklungsbehörde gehen aber davon aus, dass das Verwaltungsgericht weder die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anordnen noch einen Hängebeschluss erlassen wird.

Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Meyer: Die Frage basiert auf falschen Grundannahmen. Es handelt sich bei der am 12. Januar erteilten Baugenehmigung nicht um eine Teilbaugenehmigung für ein Einkaufszentrum. Beantragt und erteilt wurde vielmehr ausschließlich die Genehmigung zur Herstellung einer Baugrube. Da keine Teilbaugenehmigung erteilt wurde, war eine Gesamtbewertung des Vorhabens einschließlich des angekündigten Hochbauvorhabens nicht vorzunehmen. Die Erteilung einer Baugenehmigung für die Baugrube war eine gebundene Entscheidung, auf die ein Anspruch bestand. Ein wie auch immer geartetes Ermessen stand der Bauaufsichtsbehörde somit nicht zu, die Genehmigung war also zu erteilen.

Gibt es eine Zusatzfrage der FDP? – Dann hat Herr Meyer erneut das Wort.

Die Nachfrage: Was unternehmen Sie konkret, um dem Handel in der Kernstadt gegenüber dem Überseequartier gleichwertige Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen?

Herr Meyer, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben sowohl den Masterplan für die HafenCity als auch das Innenstadtkonzept, das im Jahr 2014 vom Senat vorgelegt worden ist, und in beiden ist vorgesehen, dass die HafenCity ein kommerzielles Zentrum mit dem Überseequartier erhält. Gleichzeitig – ich verweise auf das Innenstadtkonzept, das wir mehrfach an dieser Stelle diskutiert haben – ist klar, dass es zu einer Aufwertung anderer Räume in dem Bereich der Innenstadt kommen wird. Ich gehe davon aus, dass dies nicht nur zu einer verbesserten Aufenthaltsqualität, sondern auch zur verbesserten Funktion des Einzelhandels in der Innenstadt selbst führt. Und mit den großen

Veränderungen, die bevorstehen im Zusammenhang mit den Umgestaltungen für den Hauptbahnhof, sehe ich erst recht große Potenziale für den Einzelhandel in der Innenstadt.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Gibt es Nachfragen aus den anderen Fraktionen? Dann ist als Erstes die SPD dran. Jede Fraktion darf nur eine Nachfrage stellen, das gilt auch für fraktionslose Abgeordnete. – Herr Kienscherf von der SPD-Fraktion.

Frau Senatorin, welche stadtentwicklungspolitischen Perspektiven ergeben sich konkret für die HafenCity durch die Realisierung dieses Vorhabens?

Die Realisierung des Vorhabens, also des Überseequartiers auch als großer Einzelhandelsstandort, ist ein wesentlicher Baustein in dem Masterplan für die HafenCity und auch in dem eben schon erwähnten Innenstadtkonzept. In dem Masterplan für die HafenCity haben wir verschiedene Bausteine. Dazu gehören solche wie die für die Kultur, natürlich die Elbphilharmonie, wir haben die Ansiedlung beziehungsweise die Etablierung der HafenCity Universität, wir haben das Wohnen in der HafenCity. Wir werden mit dem Überseequartier, anders als in der vorherigen Planung, nicht nur Einzelhandel haben, sondern wir werden dort auch 500 Wohnungen haben. Es wird ein großes Kino errichtet werden und eine besondere Gastronomie. Das heißt: Für die Entwicklung der HafenCity hat die Erstellung des Überseequartiers und dessen Entwicklung in all seinen Funktionen eine wirklich hohe Bedeutung.

(Beifall bei der SPD und bei Farid Müller GRÜNE)

Es liegen weitere Nachfragen vor. Als Erstes David Erkalp von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Senatorin! Ich möchte aufbauen auf die Frage von Herrn Meyer. Sollte ein möglicher Baustopp nun erfolgen aufgrund der Klage, so erhöhen sich auch die Kosten linear zur Bauzeit. Mit welchen zusätzlichen Kosten ist dann zu rechnen bezüglich des Baustopps, wer trägt diese Kosten, und gibt es gegebenenfalls noch weitere Klagen? Und eine folgende Frage: Ist es möglich, dass der Einzelhandel, Hotellerie und weitere Betriebe, die einen Standort im Überseequartier planen, bei einer zeitlichen Verzögerung abspringen oder sich anderswo ansiedeln, gegebenenfalls auch außerhalb Hamburgs? Und auch hier die Frage: Könnte es auch dazu Klagen geben?

Ihre vielen Fragen, sehr geehrter Herr Abgeordneter, beantworte ich gern wie folgt: Ich habe eben schon zu der Frage von Herrn Meyer gesagt, dass die Frage nach einem Baustopp eine hypothetische ist. Wir gehen davon aus als Stadtentwicklungsbehörde, dass es diesen nicht geben wird. Insofern kann ich Ihnen keine Antworten geben zu welchen Auswirkungen auch immer. Ich glaube, dass wir mit dem lange diskutierten Bebauungsplan-Entwurf HafenCity 15 für genau dieses Quartier mit den vielfachen Abwägungen, die wir getroffen haben, mit der eingetretenen Vorweggenehmigungsreife eine gute Grundlage dafür haben, dass wir dieses Vorhaben im Überseequartier tatsächlich entwickeln und voranbringen können. Deswegen bin ich guter Dinge, dass nach der Entscheidung des Gerichts die Bauarbeiten zur Herstellung der Baugrube – denn das ist ja das Erste jetzt – tatsächlich positiv voranschreiten werden.

(Zuruf)

Nein, Nachfragen gibt es nur, wenn man das Fragerecht angemeldet hat. – Als Nächstes sind die GRÜNEN an der Reihe. Herr Duge hat das Wort für maximal eine Minute.

Frau Senatorin, ich möchte einmal den Blick auf die Bewohnerschaft in der HafenCity werfen und möchte Sie gern fragen, wie denn die nachbarschaftlichen Belange der Bewohnerschaft, die dort lebt, in die Planungen einbezogen worden sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Duge! Es hat eine Reihe von Veranstaltungen und Gesprächen der HafenCity GmbH gegeben, die als Einladung an die Nachbarn, an die Einwohner in der HafenCity zu verstehen war und vor allen Dingen natürlich auch als Bitte darum, die Risiken, die gesehen werden, oder die Probleme zu erörtern. Es sind im Wesentlichen folgende Kritikpunkte, die die Größe der Einzelhandelsflächen betreffen: die Verschattung, die Windbelastung oder auch das Verkehrsaufkommen. Bei den verschiedenen Veranstaltungen und Gesprächen, aber selbstverständlich auch schon bei den Abwägungen, die im vergangenen Jahr erfolgt sind zu dem Entwurf des Bebauungsplans HafenCity 15 , sind diese wesentlichen Abwägungen den Nachbarn mitgeteilt worden. Deswegen glaube ich fest, dass wir, auch wenn einige jetzt den Weg vor das Gericht gewählt haben, auf eine große Akzeptanz dieses Vorhabens stoßen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Jetzt ist die Fraktion DIE LINKE an der Reihe. Frau Sudmann, bitte, mit einer Nachfrage für maximal eine Minute.

Frau Senatorin, Sie sprachen gerade die vielen Gespräche mit den Nachbarinnen und Nachbarn an. Es gab die öffentliche Plandiskussion, und das, was damals vorgestellt wurde, weicht zum Beispiel von der Gebäudehöhe ab, die jetzt im Bebauungsplan festgesetzt werden soll. Deswegen meine Frage: Wie wird es bei der Gesamtbewertung der Baugenehmigung aussehen, von welchen Verkehrszahlen werden Sie ausgehen? Werden Sie die erhöhten Verkehrszahlen nehmen? Und welche Geschosshöhen werden Sie zugrunde legen für die Bewertung, ob ein Bauantrag genehmigt werden kann?

Sehr geehrte Frau Sudmann, meine Damen und Herren! Es ist so, dass im vergangenen Jahr nach Befassung der Kommission für Stadtentwicklung eine öffentliche Auslegung vom 30. August bis zum 30. September stattgefunden hat. Die Argumentationen, die dort eingebracht worden sind, werden selbstverständlich abgewogen. Und das, was vorgetragen worden ist, auch zum Beispiel im Hinblick auf Belastungen, die Sie eben angesprochen haben, die den Verkehr betreffen, wird selbstverständlich in ausführlichen Begründungen für den Bebauungsplan HafenCity 15 erörtert werden, sodass ich davon ausgehe, dass wir auf der Basis des Entwurfs für diesen Bebauungsplan bis zum Ende dieses Jahres im Senat einen Bebauungsplan mit einer sehr intensiven Auseinandersetzung mit allen vorgetragenen Argumenten aus der Nachbarschaft haben werden. Selbstverständlich werden wir uns auch mit dem Thema des Verkehrsaufkommens auseinandersetzen, denn wir gehen davon aus, dass das Verkehrsaufkommen sich erhöhen wird, dass es aber nicht zu unverträglichen Belastungen für den Stadtteil führen wird.

Als letzte Fraktion hat jetzt die AfD-Fraktion die Möglichkeit einer Nachfrage. Herr Ehlebracht, Sie haben das Wort für maximal eine Minute.

Frau Senatorin Stapelfeldt! Die Anfrage zielt auf Luft- und Verkehrsbelastung. Sie haben in Drucksache 21/8034 geschätzt, dass es zu einer Mehrbelastung, einem Mehraufkommen von gut 2 500 Fahrzeugen kommen wird. Vor dem Hintergrund, dass das Überseequartier, welches keine bessere Anbindung an den ÖPNV bietet als das Alstertal-Einkaufszentrum,

(Dirk Kienscherf SPD: Was? Das stimmt doch gar nicht!)

eine größere Einzelhandelsfläche aufweisen wird und mit deutlich höheren Besucherzahlen zu rechnen ist, dass es dort einen Entertainmentbereich gibt, der bis spät in die Nacht besucht wird, wenn keine Bahnen mehr fahren, dass es dort mehrere Hotels geben wird, dass es dort deutlich mehr Büroflächen, Flächen mit entsprechend Firmen geben wird, dass es Wohnungen geben wird, die ebenfalls im AEZ nicht vorhanden sind, und dass zu guter Letzt ein Kreuzfahrtterminal integriert werden soll …

(Glocke)

Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Die Minute …

… ist um? Bleiben Sie bei der Aussage, dass es vor diesem Hintergrund tatsächlich nur bei einem Mehraufkommen von 2 500 Fahrzeugen bleiben wird?

Ich kann Ihnen eine Zahl im Einzelnen, sehr geehrter Herr Abgeordneter, meine Damen und Herren, gar nicht bestätigen. Selbstverständlich wird es, wenn das Überseequartier errichtet ist, zu Veränderungen insgesamt kommen. Diese Veränderungen betreffen das Verkehrsaufkommen. Diese Veränderungen betreffen möglicherweise auch die Frage, wie die Luftbelastung sein wird. All diese Themen sind in dem Bebauungsplanverfahren Gegenstand gewesen und sehr gründlich und intensiv abgewogen worden, sodass ich der Überzeugung bin, dass es eine gute Grundlage dafür gibt, diesen Bebauungsplan für dieses konkrete Ziel der Errichtung des Überseequartiers zu beschließen.

Vielen Dank. – Die Frage an die fraktionslosen Abgeordneten: Gibt es von Ihnen weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall.

Dann rufe ich die zweite Fragestellung auf, die die AfD-Fraktion eingereicht hat. Herr Professor Kruse stellt die Frage in maximal einer Minute.

[In Hamburg sind dem Verfassungsschutzbericht 2016 zufolge die salafistischen Personenpotentiale im vergangenen Jahr stark angestiegen, was bedeutet, dass es 2015 noch 460 Salafisten in Hamburg gegeben hatte, wohingegen der Verfassungsschutz deren Anzahl gegenwärtig auf 670 kalkuliert, und den Behörden 320 Salafisten als Jihadisten bekannt sind (2015: 270). Hält der Senat die bestehenden Konzepte zu Prävention und Eindämmung des Salafismus in Hamburg noch immer für geeignet oder sind weitere Maßnahmen geplant? (Fragethema der AfD-Fraktion)]

In Hamburg sind dem Verfassungsschutzbericht 2016 zufolge die salafistischen Personenpotentiale im vergangenen Jahr stark angestiegen, was bedeutet, dass es 2015 noch 460 Salafisten in Hamburg gegeben hat, wohingegen der Verfassungsschutz deren Anzahl gegenwärtig auf 670 kalkuliert und den Behörden 320 Salafisten als Jihadisten bekannt sind. Hält der Senat die bestehenden Konzepte zu Prävention und Eindämmung des Salafismus in Hamburg noch immer für geeignet oder sind weitere Maßnahmen geplant?

(Sören Schumacher SPD: Die Antwort ist: Ja!)

Für den Senat antwortet Frau Senatorin Dr. Leonhard.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, meine Damen und Herren! Grundsätzlich hält der Senat seine Konzepte zu einerseits Prävention, andererseits aber auch Intervention von religiös motiviertem Extremismus, insbesondere Salafismus, weiterhin für geeignet. Wir haben in Hamburg ein weitestgehend einmaliges System etabliert, in dem die Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden und Präventionsmaßnahmen seitens der Behörden und zivilgesellschaftliche Akteure ineinander greifen und strukturell miteinander vernetzt sind. Die von Ihnen aufgeworfene Frage, warum es dennoch so ist, dass die Zahl der uns über das Landesamt für Verfassungsschutz bekannten Salafisten höher ist als in den Vorjahren, muss man zweigeteilt beantworten. Einerseits hängt es natürlich damit zusammen, dass wir insgesamt durch die starke Verstärkung beim Landesamt für Verfassungsschutz – insgesamt 23,5 Stellen innerhalb einer Jahresfrist – eine bessere Dunkelfeldaufklärung haben betreiben können, und wir es andererseits, wie Sie möglicherweise wissen, mit einer sehr dynamischen Bewegung zu tun haben, sodass es weiterhin ein Thema sein wird, das höchster Aufmerksamkeit bedarf.

Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen, dass es sich bei den Konzepten zur Prävention von und Intervention bei Salafismus oder salafistischen Aktivitäten und religiösem Extremismus insgesamt nie um starre, keinen Veränderungen unterliegenden Handlungsansätze handelt. Wir überprüfen die Grundlagen für die verschiedenen Ansätze sowohl in der Prävention als auch in der Intervention und in der Strafverfolgung regelhaft. Das können Sie zum Beispiel daran sehen, dass die Beratungsstelle Legato, die wir in Hamburg haben, sich jüngst zusätzlich dem Thema widmet, Präventions- und Ausstiegsangebote zum Beispiel für Kinder aus Familien mit salafistischem Hintergrund auszuweiten, zu spezifizieren, also der Frage, wie man mit Radikalisierung in zweiter Generation an dieser Stelle umgeht – das

(Detlef Ehlebracht)

ist eine Ausweitung des Themas –, und wir insbesondere über die Justizbehörde unsere Ansätze ergänzt haben mit einem großen Projekt, gefördert über "Demokratie leben!" seitens des Bundes, aber auch mit Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg, die das Thema Radikalisierung und Justizvollzug noch einmal unter Zuhilfenahme der Erfahrung von Legato fest in den Blick nimmt. Wir sind also einerseits der Auffassung, dass unsere Konzepte und Handlungsansätze weiterhin geeignet sind, und zweitens sind wir immer dabei, diese aktuellen Entwicklungen anzupassen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Herr Professor Kruse erhält das Wort für eine Nachfrage.

Frau Senatorin, darf ich Ihren Worten entnehmen, dass Sie der Auffassung sind, dass Hamburg sehr gut geschützt ist gegen die Gefahren, von denen wir gesprochen haben?

Wir tun in Hamburg alles, was in unserer Macht steht, um uns aufzustellen für diese Art von Gefahr, die von radikalisierten religiösen Extremisten, insbesondere Salafisten, ausgeht. Sie wissen, das sind nicht die einzigen Gruppen. Wir glauben, dass der beste Schutz darin liegt, die Präventionsangebote möglichst eng mit den ohne Zweifel sehr notwendigen und sehr erforderlichen Formen von Intervention und Strafverfolgung zusammenzubinden und gleichzeitig viel Arbeit über unseren Verfassungsschutz zu betreiben. Insofern glaube ich, dass die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, geeignet sind, um so viel wie möglich zu tun, um größtmöglichen Schutz zu bieten an dieser Stelle.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Es gibt Nachfragen aus anderen Fraktionen. Wir beginnen wiederum mit der stärksten Fraktion. Das Wort hat Herr Abaci von der SPD-Fraktion.

Frau Senatorin, können Sie uns bitte einmal darstellen, wie und warum die für die Prävention und die Repression zuständigen Fachstellen gleichermaßen in das bundesweit vorbildliche Hamburger Beratungsnetzwerk zu gewaltbereitem Salafismus eingebunden sind?

Es ist in Hamburg grundsätzlich so, dass wir nicht nur diese Maßnahmen in den einzelnen Behörden durchführen, auf die ich zum Teil schon eingegangen bin – beteiligt ist die Sozialbehörde, die Bildungsbehörde, die Justizbehörde, die Innenbehörde mit dem LKA und dem Landesamt für Verfassungsschutz und anlassbezogen auch noch weitere Be