Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Noch ein Beauftragter also. Hamburg hat richtigerweise
einen Datenschutzbeauftragten. Eine eigene Stelle sammelt seit einiger Zeit Fluglärmbeschwerden. Auch das ist gerechtfertigt. Ein Koordinator kümmert sich um den Fahrradverkehr. Da stellt sich schon eher die Frage, ob die Berücksichtigung des Fahrradverkehrs nicht auch ohne eine eigene Stelle in der bisherigen Struktur hätte sichergestellt werden können. Gleichstellungsbeauftragte in Hamburgs Diensten könnten größere Räumlichkeiten füllen. Spätestens hier kommen wir in den Bereich der Beschäftigungstherapie.
Wir wollen nun noch einen Tierschutzbeauftragten einführen. Wir messen dem Wohl des Tieres einen hohen Stellenwert bei. Mehr als ein weiterer Beauftragter würden aber konkrete Initiativen helfen. Es stünde Hamburg zum Beispiel gut zu Gesicht, sich deutlich gegen das betäubungslose Schlachten von Tieren zu positionieren und so tatsächliches Leid Tausender Tiere in Deutschland zumindest abzumildern. Und bevor Sie jetzt die Islamophobieoder Antisemitismuskeule schwingen: Es gibt durchaus Schlachtmethoden, die zumindest im Rahmen nicht-radikaler Glaubensauslegung sowohl Tierleid vermeiden als auch den religiösen Vorgaben zum Beispiel eines aufgeklärten Judentums gerecht werden. Wenn Sie in diese Richtung arbeiten wollen, dann lassen Sie es uns wissen. Da sind wir gern mit von der Partie, da reicht aber vermutlich ein Tierschutzbeauftragter nicht. Da müssen Lebensmittelkontrollen, Gewerbeaufsicht und andere zusammenwirken, um dem um sich greifenden Treiben ein Ende zu bereiten. Tierschutz voranbringen, ja, aber so völlig ohne Fokus wird das nichts. In der vorgeschlagenen Form lehnen wir den Antrag ab. – Danke.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, dann können wir über den Antrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen.
Wer möchte sich ihm anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen zu Punkt 41 unserer Tagesordnung, der letzten Debatte, ebenfalls einer Kurzdebatte. Es ist auch ein Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 21/7976: Bleiberecht für Opfer rechter und rassistischer Gewalttaten.
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Bleiberecht für Opfer rechter und rassistischer Gewalttaten – Drs 21/7976 –]
Die Fraktionen der SPD, der GRÜNEN und der LINKEN möchten die Drucksache gern im Innenausschuss beraten.
Wie gesagt, es ist eine Kurzdebatte, zwei Minuten Redezeit. – Frau Schneider von der Fraktion DIE LINKE bekommt das Wort.
Guten Abend! Kürzlich erst hörte ich von einem Geflüchteten, der vor Wochen an einer S-Bahn-Haltestelle angegriffen und so erheblich verletzt wurde, dass er im Krankenhaus behandelt werden musste. Er leidet bis heute unter diesem Angriff. Die Anzeige ergab bisher nichts. Ein Einzelfall? Von Juli 2015 bis Dezember 2016 sind in Hamburg 33 rassistisch beziehungsweise rechtsmotivierte Körperverletzungen aktenkundig geworden. Das sind im Bundesvergleich vielleicht wenige Vorfälle, aber 33 zu viel. Und die Dunkelziffer ist der Beratungsstelle empower zufolge deutlich höher.
Viele Opfer sind Geflüchtete. Gewaltsame Angriffe enthalten eine Botschaft: verschwinde. Immer wieder kommt es vor, dass Opfer von rechter Gewalt abgeschoben werden. Kürzlich erst wurde aus Thüringen bekannt, dass vier Opfern rechtsextremistischer Angriffe die Abschiebung droht. Der Prozess gegen die Täter könnte in diesem Fall platzen. Aus Hamburg ist bisher kein solcher Fall bekannt, aber es wird auch nicht systematisch erhoben. Und es kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Deshalb haben wir die Frage auf die Tagesordnung gesetzt, wie zuvor Rot-Rot in Brandenburg und wie von Rot-Rot-Grün in Thüringen und Berlin geplant. Geflüchtete, die Opfer rassistischer oder rechter Gewalt werden, brauchen ein sicheres Bleiberecht.
Sie dürfen in Straf- und Ermittlungsverfahren nicht deutlich schlechter gestellt werden als andere Opfer. Es muss ausgeschlossen werden, dass sie, weil sie abgeschoben werden, ihre verbrieften Rechte als Opfer und Zeuginnen und Zeugen einer Gewalttat nicht wahrnehmen können. Das fordern, und zwar schon lange, auch die Opferberatungsstellen. Die Gesellschaft hat das Interesse, den Tätern zu verdeutlichen, dass sie mit Gewalt das Gegenteil von dem erreichen, was sie erreichen wollen. Hamburg kann durch Regelungen auf Landesebene die bestehende Gesetzeslücke schließen. Wie, können wir dann, dank der Überweisung, im Ausschuss ausführlich beraten. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen diesen Antrag an den Innenausschuss überweisen, damit wir dieses, wie ich finde, sehr wichtige The
Grundsätzlich stehen wir der Intention des Antrags sehr positiv gegenüber, der Idee der generalpräventiven Wirkung, wenn der rechtsextreme Straftäter mit seiner Straftat das Gegenteil erreicht, als das, was er wollte, das Element der Wiedergutmachung und die Gewährleistung des Strafverfahrens, indem das Bleiberecht der Opfer als Zeugen sichergestellt wird. Auf der anderen Seite muss aber auch festgestellt werden, dass eben dieses bereits heute möglich ist, Paragraf 60a Absatz 2 oder Paragraf 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz seien hier exemplarisch genannt. Inwiefern diese also in der Praxis ins Leere gehen, müssen wir dann im Ausschuss eruieren.
Was wir nicht mitmachen werden, ist ein parteipolitisch orientierter Showantrag, wenn wir feststellen, dass das Geforderte schon gängige Praxis ist. Dafür ist das Thema zu wichtig. Hier müssen wir sprechen.
Auch hinsichtlich der tatsächlich generalpräventiven Wirkung besteht hier Diskussionsbedarf. Zum einen die Frage, ob diese auch in Fachgesetzen wie dem Aufenthaltsgesetz Einschlag finden sollten und dürfen, und, nicht zu vergessen, ob ihrer tatsächlichen Auswirkungen. Nur weil es intuitiv schlüssig klingt, führt es nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Das wissen Sie doch selbst. Härtere Strafen führen auch nicht zwangsläufig zu weniger Kriminalität. Sie kennen die Debatte und positionieren sich doch sonst anders.
Über all das müssen wir und werden wir sprechen, denn klar ist, in einer weltoffenen Stadt wie Hamburg ist kein Platz für Rassismus und Rechtsextremismus, und wir werden alles daran setzen, diesen zu bekämpfen.
Noch einen Satz zu meiner Rechten hier im Hause. Dass dieses nicht Ihr Leib- und Magenthema ist, überrascht mich nicht, dass Sie aber Opfer von Gewaltverbrechen mit Ihrer Pressemitteilung auch noch verhöhnen, indem Sie abstruse Vergleiche mit Baugenehmigungen in Naturschutzgebieten heranziehen, ist beschämend und zeigt ein neues Level der Verwirrtheit Ihrer Politik. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum die Partei DIE LINKE eine weitere Ausnahme von den gesetzlich geregelten Aufenthaltszwecken erfinden muss. Und warum hier nur rechte Gewalt eine Rolle spielen soll, ist ein Zeichen von Scheinheiligkeit. Extremisten, ob links oder rechts, religiös oder anderswie motiviert, sind allesamt eine Gefahr, ich wiederhole, eine Gefahr für die Werte unserer Demokratie.
Aber Sie sind doch gern blind auf dem linken Auge. Das eigentliche Problem, liebe LINKE, ist aber, dass Sie gar keine Notwendigkeit für eine solche Änderung haben können. Mit der Härtefallkommission der Hamburgischen Bürgerschaft gibt es bereits ein Gremium, das sich mit außergewöhnlich harten Fällen befasst.
Herr Warnholz, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Schneider? Es wird nicht auf Ihre Redezeit angerechnet.
Opfer politischer Straftaten sind hier ebenso denkbar wie andere harte Schicksale, bei denen die Härtefallkommission für ein Bleiberecht stimmen kann. Diese Härtefallkommission hat sich überparteilich, meine ich, sehr gut bewährt. Wir sollten das Augenmerk also nicht auf linkspopulistische Forderungen nach möglichst vielen Bleiberechten richten, sondern den Vollzug des geltenden Rechts fokussieren. Nur auf diese Weise ist die Flüchtlingskrise zu meistern und Integration zu schaffen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Warnholz, ich glaube, es geht nicht um möglichst viele Bleiberechte, was immer das auch genau sein soll, sondern es geht darum, dass wir uns anlässlich des Antrags der LINKEN im Innenausschuss noch einmal damit befassen werden müssen, ob die jetzige Rechtslage tatsächlich sicherstellt, dass Opfer von Übergriffen,
die aus Hass und Hetze gegen Minderheiten, aus rassistischer Ideologie heraus entstehen, ihre Rechte tatsächlich wahrnehmen können. Frau Schneider hat es so formuliert, ob es gewährleistet sei, ähnlich wie bei Opfern von Zwangsprostitution zum Beispiel, dass ihre Aufenthaltssituation in dieser Situation besonders berücksichtigt werde.
Ja, es ist richtig, dass das Aufenthaltsgesetz dafür schon Regelungen vorsieht. Und ich teile auch nicht unbedingt die Einschätzung, dass es Ziel sein soll, den Täterinnen und Tätern zu verdeutlichen, dass den Opfern durch die Verfestigung des Aufenthalts Gerechtigkeit widerfährt. Das halte ich mehr für ein emotionales Argument. Und ich weiß nicht, ob das wirklich generalpräventiv ist, Herr Ilkhanipour, Sie haben das so genannt, das werden wir aber ausführlich besprechen können. Ich glaube schlicht, es geht darum, dass Menschen, die in einer besonderen Situation aufgrund eines prekären Aufenthalts, aufgrund einer Unkenntnis von bestimmten Regularien in dieser Republik in eine Situation kommen, die sich noch verschärft, wenn sie Opfer von Übergriffen von Hass und Hetze werden. Und um die rechtlichen Möglichkeiten zu überprüfen und im Detail zu besprechen, zu überlegen, ob die Beratungsmöglichkeiten, die es gibt, ausreichen, halte ich den Antrag für eine gute Grundlage, und wir werden ihn im Innenausschuss befassen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Bleiberecht als Opferentschädigung ist schon etwas abwegig. Hier wird etwas vermengt, das nicht vermengt gehört, und zu dieser Auffassung kommt auch eine Antwort der Bundesregierung auf eine eben gefasste Anfrage der LINKEN im Bundestag. Mich wundert, dass der Kollege der SPD, die doch nun Teil der Bundesregierung ist,