Was ich wirklich schon fast putzig finde, ist, mit welcher Inbrunst Sie nun gerade diesen Punkt 14 der Vereinbarung des Poppenbütteler Vertrags vertreten, wohingegen Sie eine Menge anderer Punkte, die dort vereinbart sind, durchaus mit – ich sage es einmal so – Zurückhaltung bearbeiten. Zum Beispiel haben Sie sich darauf verständigt, dass nach Erlass der Baugenehmigung für den zweiten Bauabschnitt innerhalb von vier Wochen ein städtebaulicher Vertrag geschlossen wird. Das sollte in der 43. Kalenderwoche passieren, ist aber nicht passiert. Mit den Dingen also, die eigentlich anstehen und die wirklich dringlich wären, um den Vertrag zu erfüllen, lassen Sie sich außerordentlich viel Zeit, und in dieser Sache sind Sie so sehr eifrig – vielleicht, weil es einfacher ist, aber eine gewisse Skepsis besteht. Deshalb halten wir es für dringend erforderlich, noch einmal wirklich sehr genau darauf zu schauen.
Mit dem Eifer bei der Umsetzung der Vereinbarung ist es ohnehin recht merkwürdig. Schauen wir auf Fragen der Art, wie wir eigentlich die Schulen im Umfeld ausstatten und wie wir es eigentlich schaffen, die Schülerinnen und Schüler, die dort beschult werden sollen, vernünftig unterzubringen. Die Schulbehörde schaltet da auf stur. Bei anderen Themen wie der Errichtung eines total überdimensionierten Begegnungshauses werden plötzlich 600 000 Euro zur Verfügung gestellt. Und wenn Sie sich dann anschauen, wie zum Beispiel die Turnhalle am Heinrich-Heine-Gymnasium aussieht, dann ist das eine Sache, die schon sehr fragwürdig ist, Herr Dr. Dressel, und die bei vielen Bürgerinnen und Bürgern durchaus zu Verdruss führt. Insofern würde ich mir den Eifer, den Sie im Zusammenhang mit der Änderung des Gesetzes über f & w fördern und wohnen an den Tag legen, in anderen Fragen, bei den Infrastrukturfragen, die die Bürger wirklich sehr bewegen vor Ort, auch wünschen, und bei der Frage der Ausgestaltung der Aufgaben für f & w fördern und wohnen dafür ein bisschen mehr Zurückhaltung. Aber vielleicht kommen wir uns da in den Ausschussberatungen noch ein bisschen näher. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Prien, Sie haben gesagt: Zur Umsetzung der Bürgerverträge brauchen wir
dieses Gesetz, insbesondere am Poppenbütteler Berg. Vielleicht in einer leicht anderen Ausführung – einen Vorschlag dazu haben Sie nicht gemacht –, aber das haben Sie gesagt. Sie haben viele Worte gemacht und viel Skepsis verbreitet, auch in Ihrer Pressemitteilung – "Trickserei", "durch die Hintertür", "gefährlicher und vermurkster Reparaturversuch" und so weiter –, und hätten einfach nur sagen können: Dieses Gesetz brauchen wir jetzt, um die Bürgerverträge zu erfüllen. Die Bürgerverträge seien ja, haben Sie gesagt, sogar Ihr Erfolg. Insofern könnten Sie eigentlich sagen: Gut, dass dieses Gesetz jetzt auf den Weg gebracht wird – und wenn wir es gemeinsam auf den Weg bringen, umso besser.
Ich spreche das auch deswegen an, weil ich gut fände, wenn wir den heutigen Tag einmal Revue passieren lassen, was uns heute Morgen erreicht hat und auch, worüber wir in den vorherigen Debatten gesprochen haben, wenn wir in der Flüchtlingsfrage vom sprachlichen Duktus her zu dem zurückkehrten, was wir schon einmal hatten. Ich bemühe mich jetzt darum, aber das gilt auch für Pressemittelungen der Opposition. Natürlich kann die Opposition sagen, es sei vieles falsch gelaufen oder sie sehe das alles anders, aber die Frage ist schon, ob man das mit diesen Worten wie "Trickserei" oder "durch die Hintertür" tun muss. Ich weiß nicht, was da die Hintertür ist; ich stehe hier mitten in der Vordertür: Es geht an den Ausschuss. Wir diskutieren das. Wir überweisen sogar den FDPAntrag, den ich inhaltlich nicht richtig finde. Da ist nichts Hintertür, da ist auch nichts Trickserei, sondern das ist das normale parlamentarische Verfahren, und ich glaube, das sollte man dann auch so benennen. Und gerade wenn man sich einig ist, dass man das alles braucht, um diesen Bürgervertrag zu erfüllen – was wir tun wollen, was Sie tun wollen –, dann muss man gar nicht so viele harte Worte fallen lassen über das, was wir hier diskutieren.
Schauen wir uns das Gesetz in der Sache an, geht es darum, dass man f & w fördern und wohnen erlaubt, auch Wohnungen an Menschen mit Wohnberechtigung und Dringlichkeitsscheinen zu vermieten. Die einen fragen, ob das nicht eigentlich den Auftrag von f & w fördern und wohnen zu weit öffne, und die anderen fragen, ob denn dann auch die soziale Mischung, die wir uns in Poppenbüttel wünschen, hinkomme; Sie haben es angesprochen. Ich glaube, es hilft, einfach noch einmal in den Vertrag für Poppenbüttel zu schauen. In dem Punkt zu den vordringlich Wohnungssuchenden – ich habe die Nummer jetzt nicht im Kopf – ist die Anzahl der Wohnungen auf 15 begrenzt. Zudem müssen wir sehen, dass 48 Prozent der Hamburgerinnen und Hamburger einen Paragraf-5-Schein
haben. Da gibt es dann eine diskriminierungsfreie Vermietung. Ich glaube, das ist das Einzige, was wir machen können, und das ist dann auch sinnvoll für eine soziale Wohnraumversorgung in der Stadt. Insofern kann ich nicht erkennen, wo das Problem ist.
Und es geht noch weiter. Dieses Gesetz hat einen Passus, dass man sich das sehr genau anschauen muss. Nach fünf Jahren haben wir explizit eine Evaluation hineingeschrieben, und wir haben gesagt, f & w fördern und wohnen darf frei vermieten, 20 Prozent, auch unter relativ engen Bedingungen, um dieser Sorge der Initiative entgegenzuwirken und zu sagen: Genau das haben wir vereinbart und genau das soll dort auch geschehen. Insofern ist das etwas, mit dem wir am Ende des Tages gut in der Sache weiterkommen und gut dahin kommen, dass wir den Bürgervertrag am Poppenbütteler Berg umsetzen werden, dass wir ihn zeitgerecht umsetzen, dass wir ihn sinnvoll umsetzen. Die grundsätzliche Idee, dass f & w fördern und wohnen für die Menschen, die in Hamburg vordringlichen Wohnungsbedarf haben, die einen Wohnberechtigungsschein haben, auch immer als Bauherr auftritt, nicht so, wie die FDP hofft oder fürchtet, als SAGA-Konkurrenz – ich glaube, es ist keine schlechte Idee, dass wir in dem Segment mehr Wohnungen bauen; die sind wirklich dringend nötig.
Noch ein paar Worte zum FDP-Antrag, den wir auch überweisen werden. Ich hatte es schon einmal gesagt: Wenn man Ihre Parteitagsbeschlüsse anschaut, dann sagen Sie im Wesentlichen, alle staatlichen oder städtischen Unternehmen, für die es einen Markt gibt, sollten privatisiert werden. Einen Wohnungsmarkt gibt es und er funktioniert, also müssten Sie damit auch SAGA GWG meinen.
Dann können Sie das ja gleich noch einmal hier vorn erklären, aber das steht so in Ihren Beschlüssen drin, Frau Suding, und das ist auch die logische Konsequent.
Sie haben die Sorge, dass wir hier den nächsten staatlichen Anbieter schaffen. Das ist aus meiner Sicht nicht berechtigt, weil ich glaube, wir brauchen gerade auch Anbieter, die für dieses Segment im Zweifelsfall einmal die eine oder andere Wohnung bauen.
Und dann kommt diese Fragestellung, wer denn die Betreiber der Unterkünfte sein sollten. Da sagen Sie, wir sollten jetzt alle Erstunterkünfte und alle Folgeunterkünfte ausschreiben. Das geht ein
bisschen über die Bürgerverträge und den Beschluss der Bürgerschaft hinaus – und zwar deutlich. Frau Dutschke, wenn die Menschen, die mit uns die Bürgerverträge verhandelt haben, sich gewünscht haben, es solle vielleicht ein anderer Anbieter als f & w fördern und wohnen sein, dann haben sie das getan, weil sie die Hoffnung haben, dass es damit ein anderes Qualitätsversprechen gibt. Sie schreiben, das solle man machen, weil es ein anderes Preisversprechen gebe. Das ist aber etwas völlig anderes. Wenn Sie das machen, dann bekommen Sie Schöner Wohnen aus Mecklenburg-Vorpommern oder von sonst wo her hierher, und dann haben Sie definitiv nicht die bessere Integration von Flüchtlingen. Und Sie haben noch ein anderes Problem auf der anderen Seite der Fahnenstange: In Berlin, wo all die Dinger ausgeschrieben werden, haben sie mittlerweile die Situation, dass sich vor der Vergabekammer alle gegenseitig beklagen und sie deswegen nicht mehr in der Lage sind, die Vergaben für die Folgeunterbringungen zu machen, sodass sie da ein sehr massives Problem haben und die Überresidenten noch langsamer abbauen können als wir. Das ist ein sehr komplexer Prozess, aber mit dem Petitumspunkt 4 wird er nicht gelöst werden. Insofern: Wir überweisen das zur weiteren Debatte an den Ausschuss, und ich glaube, dann kommen wir sinnvoll voran. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Dr. Tjarks. – Als Nächstes bekommt das Wort Heike Sudmann von der Fraktion DIE LINKE.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das klingt doch eigentlich alles sehr gut: Der Konsensvertrag soll umgesetzt werden. Das Stichwort soziale Mischung – das noch einmal genauer zu definieren ist; was ist das eigentlich und was ist gut – wird positiv dargestellt. Es sollen Sozialwohnungen auch den Gruppen zugänglich gemacht werden, die bisher nicht mit im Gespräch waren, also Leute mit Dringlichkeitsschein, mit Paragraf-5-Schein und so weiter. Und es soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, dass f & w fördern und wohnen das auch umsetzen kann.
Da kann man erst einmal sagen, wunderbar. Aber dann schauen wir ein bisschen genauer und stellen fest, dass es eine Frage gibt, nämlich: Warum ist das eigentlich nötig? Das müssen Sie im Ausschuss einmal beantworten. Wir erinnern uns sehr gut an die Drucksache, die hier immer genannt wird. Sie wurde vor über einem Jahr der Bürgerschaft vorgelegt; in ihr hat der Senat damals das sogenannte Expresswohnen vorgestellt. Dort heißt
es ganz klar, eines der Ziele sei, dass für die Standorte, an denen die Expresswohnungen entstehen sollen, zügig ein Planrecht geschaffen werden solle, – ich zitiere –
"sodass bereits deutlich vor Ablauf des für die Unterkunft vorgesehenen Zeitraums von 15 Jahren für einzelne Wohnungen oder Baublöcke auch reguläre Mietverträge abgeschlossen werden können."
Das ist genau das Ziel, was Sie uns mit dieser Gesetzesänderung darstellen, und darum müssen Sie schon sagen, warum das jetzt auf einmal noch gesetzlich bei f & w fördern und wohnen geändert werden muss, wenn Sie eigentlich gesagt haben, das hätten Sie ohnehin drin. Das werden Sie im Ausschuss sicherlich beantworten.
Ich finde, Sie haben ein Grundproblem bisher ausgeblendet, und auch das werden Sie im Ausschuss darstellen müssen: Wir haben in Hamburg 2 000 Obdachlose, circa 10 000 Wohnungslose. f & w fördern und wohnen ist ein wichtiger Dienstleister, ein wichtiger Anbieter, der dafür Sorge tragen will, dass Menschen ein Obdach haben, dass sie eine Unterkunft haben. Und jetzt haben Sie in diesem Gesetzestext einen Punkt eingebracht, der uns doch sehr irritiert. Sie sagen nämlich, Sie wollen nicht nur die rechtliche Grundlage schaffen, dass f & w fördern und wohnen an Leute mit Dringlichkeitsschein und Paragraf-5-Schein vermieten kann, nein, Sie sagen, maximal 20 Prozent des Bestands solle auch den Menschen zugänglich gemacht werden, die – in Ihren Worten – nicht hilfsbedürftig sind. Da müssen Sie uns erklären, wie Sie in einer Situation, in der so viele Menschen in Hamburg keine Wohnung haben, dem Markt für diese Menschen noch Wohnungen entziehen können. Wir finden, das geht nicht.
Zu f & w fördern und wohnen ist das gerade eine sehr spannende Debatte, finde ich. Sie wissen, dass wir als LINKE sehr viel Sympathie dafür haben, dass die Stadt möglichst viel Einfluss hat, dass die Stadt ihre städtischen Grundstücke behält, dass die SAGA GWG zu einem kommunalen Wohnungsunternehmen wird. Wenn Sie jetzt die SAGA GWG um eine Abteilung von f & w fördern und wohnen erweitern, haben wir auch kein Problem; da sind wir eher bei Ihnen. Wenn wir aber lesen, was die FDP – Frau Dutschke lächelt schon milde – und auch die CDU dann wiederum vorhaben, die versuchen wollen, f & w fördern und wohnen am liebsten sofort zu privatisieren
oder denen nicht mehr so viele Möglichkeiten zu geben, dann finde ich, das können wir nicht machen. Aber der Kernpunkt bleibt: Wenn wir uns hier im Hause einig sein sollten, dass wir in Hamburg etwas für die Geflüchteten erreichen wollen, dass
wir etwas für die Obdach- und Wohnungslosen erreichen wollen, dass wir den 51 Prozent – es sind nicht 48 Prozent, es sind 51 Prozent, also jeder zweite Hamburger Haushalt –, die Ansprüche haben auf einen Paragraf-5-Schein, helfen wollen, dann müssen Sie darlegen, wie Sie das machen wollen. Das geht nicht, indem Sie das Angebot an geförderten Wohnungen, an mit öffentlichen Geldern geförderten Wohnungen, verknappen. Das ist der falsche Weg. Und deswegen bin ich sehr gespannt auf die Diskussion im Sozialausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben uns von Anfang an für eine gute soziale Durchmischung von Flüchtlingsquartieren eingesetzt. Wir haben unterschiedlichste Vorschläge gemacht, wie durch eine ausgewogene Verteilung die Integration von geflüchteten Menschen gelingen kann. Aber der Senat wollte mit dem Kopf durch die Wand und keine Zugeständnisse bei den Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen machen. Die Folgen sind hinlänglich bekannt: Demonstrationen in der Stadt, Klagen vor Gericht und letztlich der drohende Volksentscheid.
Die Verständigung mit der Volksinitiative "Hamburg für gute Integration" hat aber de facto bis heute nicht zu einem tragfähigen Konzept zur Durchmischung der geplanten Flüchtlingsquartiere geführt. Der vorliegende Gesetzentwurf ist das beste Beispiel dafür.
In dem Antrag der rot-grünen Regierungsfraktionen ist zwar von gemischten Quartieren und mehr Flexibilität bei der Vermietung die Rede, aber es geht eigentlich um etwas völlig anderes. Unter dem Deckmantel der Durchmischung von Flüchtlingsquartieren wird hier ein zweites staatliches Wohnungsunternehmen durch die Hintertür aus der Taufe gehoben. Damit benutzt Rot-Grün die Flüchtlingskrise als Vorwand, um nach dem Vorbild sozialistischer Regierungen Staatstätigkeiten auszuweiten.
(Beifall bei der FDP und der CDU – Zurufe von der SPD und den GRÜNEN: Oh! – Zu- ruf: Peinlich! – Dr. Anjes Tjarks GRÜNE: Wie war das? Nicht privatisieren die SAGA? – Glocke)
Dass die Einigung mit der Volksinitiative "Hamburg für gute Integration" hierfür nun als Rechtfertigung herhalten muss, ist an Unverschämtheit kaum zu überbieten. Dabei hat der Senat bereits im Sofortprogramm für vordringlich Wohnungssuchende angekündigt, möglicherweise eine zusätzliche städtische Gesellschaft zum Bau von 300 Wohnungen pro Jahr zu gründen. Nur zur Erinnerung: Die Senatsmitteilung kam im Januar 2016. Die Rechtsgrundlage hierfür liegt Ihnen allen nun vor. Wenn Rot-Grün also weiterhin behauptet, dass es bei diesem Gesetz nur um die Durchmischung der Flüchtlingseinrichtung am Poppenbütteler Berg gehe, dann frage ich Sie, ob der Senat denn dann tatsächlich noch ein drittes staatliches Wohnungsunternehmen gründen möchte.
Die regierungstragenden Fraktionen beantragen hier, dass f & w fördern und wohnen Wohnungen kaufen, bauen, anmieten und vermieten darf, dabei hat das Unternehmen so gut wie keine Kompetenzen in genau diesem Bereich. Damit macht RotGrün f & w fördern und wohnen zu einem weiteren staatlichen Anbieter auf dem Wohnungsmarkt, der dann in Konkurrenz zur SAGA GWG, anderen Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften und privaten Anbietern steht. Der Ausbau des Wasserkopfs dieser Gesellschaft geht allerdings zulasten der Steuerzahler.
Durchmischung ist das Stichwort Ihres Antrags, denn der Gesetzentwurf verfolgt angeblich nur das Ziel, eine bessere Durchmischung der Flüchtlingsquartiere zu erreichen. Ob diese Durchmischung sozial ist, mag fraglich bleiben. f & w fördern und wohnen ist ein soziales Dienstleistungsunternehmen, das Expertise und Know-how bei der Betreuung, Rehabilitation und Unterbringung von Wohnungslosen hat und darauf spezialisiert ist, Personen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt ein Dach über dem Kopf zu bieten. f & w fördern und wohnen hat damit einen klar umrissenen Auftrag. Wir stützen diesen Auftrag und fordern deshalb in unserem Zusatzantrag, dass f & w fördern und wohnen sich auf seine Kernkompetenzen konzentriert. Insofern kann ich auch nicht nachvollziehen, dass hier irgendeiner einwirft, wir würden f & w fördern und wohnen privatisieren wollen; das Gegenteil steht in unserem Antrag.
f & w fördern und wohnen ist, im Gegensatz zur Hamburger Immobilienwirtschaft, nicht darauf spezialisiert, Wohnungen zu bauen, zu kaufen und zu vermieten. Dafür werden Wohnungsunternehmen benötigt, die über ein Immobilienportfolio verfügen, das durch effektive Belegungssteuerung tatsächlich soziale Durchmischung schafft. f & w fördern und wohnen hingegen wird den Flüchtlingen so gut wie gar keine Wohnungen außerhalb der jetzigen