Lieber Hansjörg Schmidt, in der Tat war ich in den Neunzigern und 2000 noch nicht im Parlamentsbetrieb, sondern brav in der Ausbildung und habe die Schulbank gedrückt. Aber ich glaube, ich habe in den letzten Jahren so viel dazugelernt, dass ich
weiß, dass diese SPD-Politik Hamburg nicht voranbringt, da hilft auch kein schlechtes Lesen unserer Anträge. Wir wollen nicht Kapazitäten bündeln, die dann quasi Geld verwalten – was die Investitionsund Förderbank macht –, sondern wir wollen Kapazitäten bündeln, die neues Geld nach Hamburg holen. Lesen Sie bitte die CDU-Anträge richtig, überweisen Sie an den Ausschuss oder stimmen Sie hier gleich zu, dann kommen wir auch weiter mit dem Thema. – Danke.
Kurz zu Ihnen, Herr Schmidt: Vielleicht sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Zahlen zu den Gründungen und dass diese rückläufig sind in Ihrem Haushalt für die Jahre 2017/2018 stehen.
Insofern ist die Basis, die ich gewählt habe, auch bei meiner Kommentierung, richtig, nämlich Ihr Haushaltsplan. Insofern sollten Sie das Problem nicht einfach wegreden. Dass das in der Zeitung ein bisschen verkürzt dargestellt wird, liegt nicht in meiner Hand. Ich habe gesagt: Der Startup Monitor, die Zahlen unterstreichen das, was in Ihrem Haushaltsplan schon drinsteht.
Strengen Sie sich weiter mit für den Standort an, dann sind wir völlig beieinander, und das ist auch das, was wir heute als Impuls lostreten wollten. – Vielen Dank.
Wir kommen zu den Punkten 5 und 6 unserer heutigen Tagesordnung: Wahl eines Mitglieds und Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Drs 21/6256 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Drs 21/6257 –]
Die Fraktionen haben vereinbart, dass beide Wahlen in einem Wahlgang durchgeführt werden können. Da das Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht in seinem Paragrafen 4 eine geheime Wahl vorschreibt, finden die Wahlen in Wahlkabinen statt. Wir verfahren so, dass Frau Yilmaz und Herr Kreuzmann abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie dann, zur Kanzleibank zu gehen und dort Ihre beiden Stimmzettel entgegenzunehmen. Jeder Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Mit den Stimmzetteln gehen Sie bitte in eine der Wahlkabinen und nehmen Ihre Wahlentscheidung vor. Ich bitte, die Stimmzettel jeweils nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich bitte zur Präsidiumsbank, an der die Wahlurne steht. Stecken Sie dann bitte Ihre Stimmzettel in die Wahlurne.
Ich darf nun Herrn Kreuzmann bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Es wäre nett, wenn es im Plenum so leise wäre, dass die Abgeordneten die Chance haben, ihren Namen zu verstehen. – Herr Kreuzmann, bitte.
Ist ein Mitglied dieses Hauses nicht aufgerufen worden? – Das ist nicht der Fall und ich stelle fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und die Stimmenabgabe abgeschlossen ist. Damit erkläre ich die Wahlhandlungen für geschlossen.
Ich bitte nun, die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung unterbrochen.
Bei der Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind 106 Stimmzettel abgegeben worden, davon war ein Stimmzettel ungültig und somit 105 Stimmen gültig. Herr Peter Gonne Winter erhielt 88 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 14 Enthaltungen. Damit ist Herr Winter zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt worden.
Bei der Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind 106 Stimmzettel abgegeben worden, davon waren zwei Stimmzettel ungültig, somit 104 Stimmen gültig. Herr Rainer Funke erhielt 86 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen. Damit ist Herr Funke zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt worden.
Sehr geehrter Herr Winter, die Bürgerschaft hat Sie soeben zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt. Ich darf Ihnen als Erstes die Glückwünsche des Hauses aussprechen und frage Sie nun, ob Sie die Wahl annehmen.
Sehr geehrter Herr Funke, die Bürgerschaft hat Sie soeben zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichtes gewählt. Im Namen des ganzen Hauses beglückwünsche ich natürlich auch Sie und ich darf auch Sie fragen, ob Sie die Wahl annehmen.
Wunderbar. Dann kommen wir zur Vereidigung. Nach Paragraf 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht haben die Mitglieder des Verfassungsgerichts vor Antritt Ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor und ich bitte zuerst Sie, Herr Winter, bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel "Ich schwöre es" oder "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" nachzusprechen. Der Eid hat folgenden Wortlaut:
"Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter allezeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung und die Gesetze getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde."
Damit haben Sie beide den erforderlichen Eid vor der Bürgerschaft geleistet. Im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen, Herr Winter, als Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts sowie Ihnen, Herr Funke, als stellvertretendes Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts eine glückliche Hand in der Amtsführung, alles Gute, Glück und auch Befriedigung für Ihre neuen Aufgaben.
Dann bleibt mir, die Punkte 3, 4 und 8 der heutigen Tagesordnung aufzurufen, die Drucksachen 21/ 2316, 21/5119 und 21/6377: Deputationswahlen.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Schule und Berufsbildung – Drs 21/2316 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Justizbehörde – Drs 21/5119 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Finanzbehörde – Drs 21/6377 –]
Die Fraktionen haben vereinbart, dass die drei Wahlen in einem Wahlgang durchgeführt werden können. Die drei Stimmzettel liegen Ihnen vor. Sie enthalten bei den Namen jeweils Felder für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Sie dürfen auf jedem Stimmzettel ein Kreuz machen, aber bitte nur eines. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Bitte nehmen Sie nun Ihre Wahlentscheidungen vor.
Gibt es noch Stimmzettel, die nicht eingesammelt worden sind? – Das ist nicht der Fall. Die Wahlhandlung ist geschlossen. Die Wahlergebnisse werden sogleich ermittelt und wir werden Sie Ihnen im Laufe der Sitzung bekanntgeben.