mals erhebliche funktionale Schwächen auf, zum Beispiel eine wasserdurchlässige Fassade und eine Ladenpassage, in der keine Menschen eingekauft haben. Diese funktionalen Schwächen muss man doch anerkennen. Wir tun das.
Nicht irgendwelche SPD-Experten, wie Sie den Eindruck vermitteln wollen, sondern der renommierte Kulturhistoriker Professor Hipp hat sehr deutlich gesagt, zum ersten Mal in seinem Leben halte er ein Gebäude für nicht denkmalschutzwürdig. Ich glaube, deutlicher kann eine Aussage gar nicht getroffen werden.
Deswegen war es richtig, dass der Senat ein umfangreiches Vergabeverfahren durchgeführt hat, und am Ende stand ein eindeutiges Ergebnis.
Es gab nur ein Ergebnis. Liebe Frau Stöver, auch Herr Marg und HOCHTIEF haben nicht gesagt, dass sie die Fassade erhalten wollen, sondern sie haben gesagt, sie würden die Ladenpassage abreißen und eine Metallfassade vor die alte Fassade setzen. Falls das alles nichts helfe und das Gebäude einzustürzen drohe, möchten sie von der Stadt die Genehmigung haben, um das Gebäude abreißen zu können. Das war der Vorschlag von HOCHTIEF und von Herrn Marg. Einen ähnlichen Vorschlag, der relativ undefiniert war, haben wir vor ein paar Jahren bei der Elbphilharmonie erlebt. Ich sage Ihnen ganz deutlich, es muss wasserdichte Verträge geben, damit die Stadt handlungsfähig bleibt und nicht erpressbar wird. Das haben wir garantiert.
Wir beschließen heute eine Neuordnung an diesem wichtigen Eingangstor zur inneren Stadt. Das machen wir vor dem Hintergrund der Qualität oder Nichtqualität dieses City-Hofs, und das machen wir auch, weil wir glauben, dass das Kontorhausviertel und die Hamburger Innenstadt Besseres verdient haben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Kienscherf, es ist wirklich beachtlich, mit wie viel Verve Sie den Sachverhalt verdrehen und versuchen, die Situation auf den Kopf zu stellen.
(Beifall bei der CDU, der FDP und vereinzelt bei der LINKEN und der AfD – Farid Müller GRÜNE: Was hat er denn verdreht?)
Aber letztlich hilft Ihnen Ihr Ausflug kreuz und quer durch die Stadt, durch alle möglichen Gebäude der Fünfzigerjahre bis hin zur Elbphilharmonie nicht. Dieser Bürgermeister ist vor gar nicht allzu langer Zeit angetreten, um ordentlich zu regieren. Was ich in den letzten anderthalb Jahren als Einziges noch sehe, ist ein gewisser Starrsinn selbst in Situationen, in denen für alle offensichtlich ist, dass eine Position nicht mehr zu halten ist. Seit Tagen, Wochen und Monaten lesen Sie in jeder Zeitung, in jeder Pressemitteilung von nationalen und internationalen Architekten und Denkmalpflegern im Konsens nur eines: Erhaltet die City-Hochhäuser. Das alles versuchen Sie an sich abperlen zu lassen und bringen so abenteuerliche Argumente und Begründungen wie Vergleiche mit den Grindel-Hochhäusern.
(Dr. Anjes Tjarks GRÜNE: Sie haben doch die Argumente verdreht angeführt! Jetzt be- legen Sie es doch einmal!)
Die Argumente, die Ihr Senat bringen möchte, sind niemandem klar. Sie liegen auch nicht auf dem Tisch. Deshalb kam – nicht von uns als Opposition, sondern von den Architektenverbänden – auch der Vorwurf der Mauschelei. Das ist ein Vorwurf, dem Sie sich stellen müssen und den Sie bis heute nicht entkräftet haben.
(Beifall bei der CDU, der FDP und der AfD – Dirk Kienscherf SPD: Natürlich habe ich das entkräftet!)
Ich erinnere an den heutigen Artikel im "Hamburger Abendblatt", in dem Herr Hesse, der frühere oberste Denkmalpfleger – Sie kennen ihn alle –, diesen Senat, insbesondere den Ersten Bürgermeister, an seinen Amtseid erinnert hat.
Herr Bürgermeister, das ist nichts, worüber man einfach hinwegsehen kann, sondern wenn jemand mit fundierter Material- und Fachkenntnis den Bürgermeister bittet, über seinen Amtseid nachzudenken, dann sollte man sich das doch einmal gut durch den Kopf gehen lassen.
Wer hat was gemauschelt, lautet die Frage, der wir uns gern stellen können. Nicht nur wir im Ausschuss, sondern auch die Architekten, Stadtplaner und Denkmalschützer haben immer wieder nachgefragt, auf welcher Grundlage in der Ausschrei
bung stand, es gebe keinen Denkmalschutz mehr, es dürfe abgerissen werden. Diese Frage konnte zu keinem Zeitpunkt beantwortet werden. Sie sind losmarschiert und wussten nicht einmal, wie und vor allem mit welcher Begründung Sie diese Gebäude aus dem Denkmalschutz nehmen. Es sind gesetzlich geschützte Gebäude, die nicht einfach durch Zufall, Ipsa Lege, einmal ins Denkmalschutzgesetz gerutscht sind. Oder wollen Sie sagen, Ihr Regierungshandeln sei irgendwie zufällig, da käme jemand mit einer Stellungnahme und plötzlich stünden Gebäude unter Denkmalschutz, Herr Kienscherf? Das ist doch völlig abwegig.
wie er fachlich, sachlich, auf der Grundlage des Gesetzes begründen will, warum der Denkmalschutz nicht mehr zur Anwendung kommen soll. Er konnte es nicht beantworten. Das war schon eine Peinlichkeit sondergleichen.
Und damit nicht genug. Er wurde von Juristen, Rechtsanwälten, aber nicht von einem einzigen Denkmalschützer begleitet. Und jetzt verweisen Sie auf diese Protokollerklärung. Bleiben Sie ruhig sitzen, Herr Kollege, jetzt rennen Sie doch nicht weg.
Sehen Sie sich einmal diese Protokollerklärung an, die uns versprochen wurde, weil der Senat in der Sitzung nicht erklären konnte, weshalb diese Häuser nicht mehr unter Denkmalschutz stehen. Aufgrund der fortschreitenden Zeit versuche ich es einmal in aller Kürze, trotzdem aber verständlich. Der Senat schreibt, im vorliegenden Fall sei gemäß Paragraf 9 Absatz 2 Satz 1 des Denkmalschutzgesetzes …
"Die beantragte Genehmigung darf nur versagt werden, wenn ihr überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen."
Wie das? Überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen? Ist das Haus jetzt nicht mehr denkmalschutzwürdig? Ja, Sie gucken. Eben waren Sie doch noch ganz weit vorn, genau wie Ihr Senator. Beredtes Schweigen aufseiten der Regie
(Beifall bei der CDU, der FDP und bei Heike Sudmann DIE LINKE – Dirk Kienscherf SPD: Natürlich haben wir das verstanden!)
Damit noch nicht genug. Etwas später in der Stellungnahme wird darauf verwiesen, es seien überwiegende öffentliche Interessen. Das ist aber nicht Satz 1, sondern Satz 2 und von der Gesetzessystematik her etwas vollkommen anderes.
Jetzt leuchtet das rote Lämpchen auf. Ich erkläre es Ihnen gleich gern auch noch einmal in der nächsten Runde. Festzustellen bleibt, dass weder Ihr Senator noch Sie es verstanden haben. Und Sie wollen das heute durchziehen? Das ist ein unglaublicher Vorgang. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Hamann, wir müssen noch einmal darüber sprechen, wer hier was nicht versteht, denn das, was in Paragraf 9 Absatz 2 steht, sollten Sie sich etwas genauer angucken. Wenn man über überwiegende öffentliche Interessen spricht und das abwägen muss, muss man natürlich auch Alternativen dazu haben. Diese Alternativen wollen wir im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens darstellen. Dann wird man eine Entscheidung treffen. In der Drucksache steht auch, dass mit dem Wettbewerbsverfahren noch nicht die Abrissgenehmigung erteilt worden ist. Lesen Sie sich das doch einmal genau durch.