Mitte vergangenen Jahres kam dann die Berichterstattung zu dieser Evaluation, und die Rundfunkkommission hat in ihrer Zusammenfassung festgestellt, der Rundfunkbeitrag sei ein Erfolgsmodell und es gebe keinen grundlegenden Handlungsbedarf.
Nun hat unsere Fraktion im vergangenen Jahr bereits eine Schriftliche Kleine Anfrage zu diesem Thema gestellt und die Situation bei den Rundfunkbeiträgen in Erfahrung gebracht. Vor solchen Erfolgsmodellen kann man Angst haben.
Wir hatten bis zum 8. November 2015 – das geht wiederum aus einer Anfrage der FDP-Fraktion hervor – über 35 000 Vollstreckungsersuchen für säumige Zahlerinnen und Zahler des Rundfunkbeitrags allein in Hamburg. Da kann man wirklich sagen, es läuft etwas nicht richtig in dieser Stadt, es läuft etwas nicht richtig mit dem Rundfunkbeitrag. Irgendwo ist da eine Fehlgewichtung.
Man kann vor allen Dingen feststellen, dass es nicht der große Wurf ist, den die Rundfunkkommission sieht, sondern eher ein Golfball, der in irgendeinem Sandbunker gelandet ist, jetzt so vor sich hintreibt und nicht aus diesem Bunker herauskommt.
Aber das wäre nicht so schlimm, wenn wir nicht den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hätten, die Grundversorgung der Bevölkerung wahrzunehmen. Und dieser Grundversorgung kann sich niemand mit der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag entziehen. Das heißt, auch hier müssen wir für eine sozial gerechte Regelung sorgen, wenn nach Wohnungen bemessen wird.
Diese Regelungen, die 2013 eingeführt wurden, sind völlig unausgewuchtet und haben zu vielen sozialen Verwerfungen geführt. Die FDP stellt gern Anträge, die sich immer auf die Gewerbetreibenden beziehen, aber das ist nur ein Teil der Wahrheit, auch wenn die FDP da durchaus recht hat.
Nein, es gibt eine ganze Reihe von sozialen Ungerechtigkeiten, die bei dieser Umstellung aufgetreten sind und anscheinend von der Rundfunkkommission völlig ignoriert werden. Hier sind die Länder gefordert, initiativ zu werden und die entsprechenden Beitragsregeln sozial gerechter zu gestalten.
Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir uns anschauen, dass von den Außenständen gerade einmal 20 bis 29 Prozent tatsächlich durch die
Vollstreckungsmaßnahmen eingezogen werden können, dann können wir doch an dieser Stelle wirklich nur sagen, man könne einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen. Hier stimmt etwas mit den Grundlagen dieses Rundfunkbeitrags nicht. Und da müssen wir dann entsprechend umstellen.
Vor allen Dingen möchten wir eine Justierung bei den gemeinnützigen Einrichtungen wie Jugendeinrichtungen, Kindereinrichtungen, Einrichtungen der Pflege, Senioreneinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus brauchen wir eine Sozialstaffelung. Viele Bürgerinnen und Bürger, die knapp über dem Hartz-IV-Satz liegen, müssen trotzdem den vollen Beitrag von 17,50 Euro aufbringen. Das ist eine soziale Ungerechtigkeit und aufgrund der Mittel, die ihnen zur Verfügung stehen, nicht wirklich zu leisten. Hier sieht die Beitragsordnung schlicht und ergreifend keine ausreichenden Regelungen vor. Dies muss unbedingt und zügig geändert werden, damit wir eine sozial gerechtere Regelung einführen können.
Ebenso gibt es eine Vielzahl weiterer reformbedürftiger Punkte, die augenscheinlich mit der Umstellung der Rundfunkgebühren auf den Rundfunkbeitrag einfach mitkassiert worden sind nach dem Motto, vielleicht merkt es keiner. Das betrifft natürlich die Kleingartenlauben und diejenigen, die nur einen Radioempfang haben, und das betrifft natürlich die Regelung des Datenaustauschs mit den Meldeämtern. Dazu kann ich nur sagen, dass der regelhafte Datenaustausch zwischen Meldeämtern und den einziehenden Stellen für die Rundfunkbeiträge datenschutzrechtlich von unserer Seite aus nicht zu vertreten ist.
Was einer Stadt wie Hamburg ganz besonders schlecht zu Gesicht steht, sind mehr als 35 000 Vollstreckungsersuchen gegen Bürgerinnen und Bürger dieser Freien und Hansestadt Hamburg. Bei den meisten von ihnen ist überhaupt nichts zu holen, weil sie das Geld einfach nicht aufbringen können, da es keine sozialen Staffelungen in dieser Beitragsregelung gibt. Deswegen fordern wir in diesem Zusammenhang ein Moratorium bei den Vollstreckungsmaßnahmen, um den sozialen Frieden an dieser Stelle zumindest wieder teilweise herzustellen, bis es eine entsprechende sozial gerechtere Regelung für die Beitragsbemessung gibt. In diesem Sinne bitte ich natürlich um die Zustimmung für unseren Antrag, damit wir auch beim Rundfunkbeitrag endlich ein bisschen mehr soziale Gerechtigkeit herstellen können. – Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim Thema "Der Rundfunkbeitrag und DIE LINKE" komme ich mir immer ein wenig vor wie im Film "Und täglich grüßt das Murmeltier".
In guter Regelmäßigkeit werden nämlich genau zu diesem Thema Anträge gestellt, mit denen DIE LINKE ihr vermeintlich soziales Profil ein wenig schärfen möchte. Dafür soll in einem hochkomplexen System an irgendwelchen Schrauben gedreht werden, was dann als gerecht verkauft werden kann.
Die in dem Antrag genannten Forderungen sind nahezu allesamt im Rahmen der mehrjährigen Evaluierung des Rundfunkbeitragssystems eingeflossen. Die Ergebnisse dieser Evaluation sind dann in den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingeflossen. Dieser wurde am 3. Dezember 2015 von allen Ministerpräsidenten beschlossen, auch vom Ministerpräsidenten des Landes Thüringen, der bekanntermaßen der Links-Partei angehört. Am 28. Oktober 2015 sind vorher alle Vorsitzenden der Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft ausführlich über den Inhalt des Staatsvertrags vor Unterzeichnung informiert worden. Also auch hier gibt es schon lange Klarheit und Transparenz bei diesem Thema.
Das neue System des Rundfunkbeitrags gibt es nun auch schon seit einigen Jahren. Zur Ehrlichkeit gehört auch, dass es inzwischen eine Vielzahl von verfassungs- und verwaltungsgerichtlichen Urteilen gibt, die das neue Modell des Rundfunkbeitrags in seiner derzeitigen Ausprägung für verfassungskonform halten. Eine grundlegende Änderung, wie sie die Links-Partei vorschlägt, ist schlichtweg nicht angezeigt.
Die Debatte über die Rundfunkgebühren wird von vielen interessierten Kreisen immer wieder gern für populistische Meinungsmache missbraucht. Dann kommen markige Sprüche und Forderungen, bei denen man bei näherer Betrachtung auch wiederum merkt, dass diese von wenig Sachkenntnis geprägt sind. Die SPD lehnt diese Form der Auseinandersetzung mit unserem öffentlichen Rundfunk in Deutschland ab und mahnt hier zur Sachlichkeit.
Beitragsbefreiung sozialer Einrichtungen. Ja, zu Zeiten der GEZ waren diese Einrichtungen befreit, aber eben nicht die Radios oder andere Empfangsgeräte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Teeküche oder am Arbeitsplatz. Für die hier angesprochenen Einrichtungen des Gemeinwohls gilt jetzt, dass für bis zu acht Mitarbeiter pro Betriebsstätte ein Beitrag von 5,99 Euro fällig wird. Ab neun Mitarbeitern erhöht sich dieser Beitrag dann auf 17,98 Euro. Für die auf die Einrichtung zugelassenen Fahrzeuge wird kein weiterer Beitrag erhoben. Die Gebühren werden zusätzlich im Rahmen der Zuwendung auch als zuwendungsfähig anerkannt. Im Klartext: Der bisherige Beitragstatbestand entfällt zwar, aber die gemeinnützigen Einrichtungen sind insoweit privilegiert, da pro Betriebsstätte nur ein einziger Rundfunkbeitrag anfällt. Da vorher zum Beispiel für Mitarbeiterradios und PCs auch Rundfunkgebühren zu entrichten waren, ergibt sich nicht unbedingt eine Kostensteigerung, sondern oftmals eine Beitragsminderung. Jede Einrichtung kann für sich selbst einmal eine Rechnung aufmachen: Betriebsstätte mal 5,99 Euro oder 17,98 Euro je Mitarbeiter. Mittlerweile ist es gesenkt worden.
Genau, je Mitarbeiterzahl. Ich gebe zu, ich habe aus der Rede vom letzten Mal Copy-and-paste gemacht, weil es genau der gleiche Antrag ist, den Sie in der letzten Legislaturperiode auch schon einmal eingebracht haben, und da haben wir Ihnen dieses Thema auch schon erklärt.
Wir reden von Beschäftigten pro Betriebsstätte, und deswegen werden Kitas und Co. häufig auf den geringeren Beitragssatz von 5,99 Euro kommen. Ich rate deshalb davon ab, mit weiteren Zahlenspielen für Verunsicherung zu sorgen.
Ein weiterer Punkt, mit dem Sie ein wenig spät kommen, ist die von Ihnen erwünschte Verlängerung der Verweildauer bei Onlineangeboten. Das ist aktuell Gegenstand der Debatte und wurde bereits in der letzten Legislaturperiode auf Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich in der Bürgerschaft beschlossen. Die Stellungnahmen der Ministerpräsidenten, die ich dazu höre, sind so, dass man davon ausgehen kann, dass das auf einem sehr guten Weg ist.
Last, but not least gewährleistet das duale Rundfunksystem in Deutschland die Meinungsvielfalt. Dadurch können die Radio- und Fernsehprogramme unabhängig von Politik und Wirtschaft gestaltet werden. Zudem ermöglichen die Rundfunkgebühren ein vielfältiges Programmangebot, das den verschiedenen Interessen der Hörerinnen und Hörer gerecht wird. Wir sollten aufpassen, dass es in der momentan aufgeheizten Debatte nicht noch weiter
angeschossen wird, denn unabhängige Medien sind Teil unseres demokratischen Fundaments. Deswegen werden wir auch Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Unabhängig davon, dass der Rückschluss von einer erhöhten Anzahl an Zwangsvollstreckungen auf einen erhöhten Handlungsbedarf beim Rundfunkbeitrag etwas eigenartig erscheint, ist für mich auch fraglich, welches Signal das Aussetzen der Zwangsvollstreckung in die Bevölkerung aussenden würde. Außerdem ist auch die Notwendigkeit des Antrags zweifelhaft. Zum einen schafft das Mehr der darin geforderten Sonderregelungen ein erhebliches Mehr an Bürokratie. Jede Sonderregelung bedarf einer gesonderten Kontrolle. Eigentlich prangert der Antrag eine übermäßige Überbürokratisierung – das ist jetzt doppelt gemoppelt – an. Aber mit den Forderungen wird eine Überbürokratisierung befeuert und gefüttert.
Wir lehnen diesen Antrag ab. Entscheidend für unsere Ablehnung ist, dass man nicht so tun muss, als gäbe es derzeit keinerlei Befreiung oder Ermäßigungen, denn diese sind nicht gerade wenige. Es besteht bereits heute die Möglichkeit, sich aus finanziellen Gründen von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen oder aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen.
Ein besonders abenteuerliches Antragshighlight für mich ist aber, dass der Eingangstext den derzeitigen Rundfunkbeitrag als mittelstandsfeindlich bezeichnet. Dann aber verlangt er später bei den Forderungen, dass bei den Unternehmen der Beitrag entsprechend der Zahl der Beschäftigten entrichtet werden soll. Das wäre für uns alle wohl ein großer Schritt zurück. Im Juni des letzten Jahres nämlich konnte sich die Ministerpräsidentenkonferenz darauf einigen, dass der Beitrag der Betriebe nach sogenannten Vollzeitäquivalenten, also der Summe der Stundenzahl der Arbeitskräfte, und eben nicht nach der Beschäftigtenzahl berechnet wird. Uns als CDU-Fraktion genügt das aber nicht. Deshalb haben wir den Senat ebenfalls im Sommer letzten Jahres aufgefordert, auf das Entfallen der Veranlagung von nicht privaten, gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen hinzuwirken. Doch Rot-Grün hat dies abgelehnt, und DIE LINKE hat sich enthalten. Mit Mittelstandsfreundlichkeit hat das also alles nichts zu tun.
finanzierung zu Mehreinnahmen beim öffentlichrechtlichen Rundfunk führt, den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen zwingend zurückgegeben werden müssen, und dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich mache mir ernsthafte Sorgen über die Position der LINKEN gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Wenn man diesen Antrag liest, wird einem angst und bange. Ich möchte jetzt zum wiederholten Mal die Widersprüchlichkeit einiger Punkte im vorgelegten Antrag deutlich machen.