Dazu hat gerade unser Datenschutzbeauftragter in Hamburg sehr viel geleistet, beispielsweise mit der Klage gegen Facebook zur Klarnamenpflicht.
Dieser Antrag hingegen verkennt die Rolle des Datenschutzbeauftragten völlig, ebenso wie die angeblich gut gemeinten Datenschutzgesetze, denn gerade diese Datenschutzgesetze geben dem Datenschutzbeauftragten eine Rechtsposition, um auch etwas durchsetzen zu können, und das ist gerade in diesem Bereich sehr wichtig.
Die Datenschutzgesetze regeln den Umgang mit Daten und Informationen nach den Grundsätzen der Erforderlichkeit und Zweckbindung.
Dadurch wird gewährleistet, dass die Daten nur an diejenigen gelangen, die es etwas angeht. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für Datensicherheit, denn je weniger Daten zur Verfügung stehen und je besser diese geschützt sind, desto geringer ist das Risiko des Datenmissbrauchs. Diesen Schutz gewährleistet das Datenschutzrecht durch klare Vorgaben zum Umgang mit den Daten und zur Regelung der Stellung des Datenschutzbeauftragten, der die Einhaltung dieser Vorschriften überwacht und vor allem auch die Rechte der Betroffenen durchsetzt, und vor diesen Hintergründen brauchen wir kein Forschungszentrum. – Vielen Dank.
Liebe Hamburgerinnen und Hamburger, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin! Ich habe eine Weile überlegt, ob ich überhaupt etwas zu diesem Antrag sagen soll oder nicht, weil er ziemlich wirr ist, aber ich werde doch etwas sagen, weil das Thema wichtig ist.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist für DIE LINKE ein Leitfaden zur Gestaltung kommunikativer Beziehungen in der heutigen und in der künftigen Gesellschaft. Dazu gehören auch Datenschutz und Datensicherheit. Der Antrag der AfD ist ein erneutes Beispiel für vordergründig erst einmal ziemlich wirre Politik, die genauer betrachtet jedoch elitär ist und oft auch gefährlich für den gesellschaftlichen Frieden sein kann.
Ein Problem wird erkannt, in dem Fall das des Umgangs mit Datensicherheit und Datenschutz, und dann macht die AfD einen relativ vernunftbefreiten Vorschlag aus dem Repertoire populistischer Maßnahmen,
in diesem Fall ein auf Exzellenz getrimmtes Forschungsinstitut für Datensicherheit. Das Problem dabei ist, dass eigentlich klar ist, wie man Datensicherheit herstellen kann, und dass wir erst recht kein Institut dazu brauchen – das hat Herr Tode richtig beschrieben –, weil an den Universitäten, an den Hochschulen in Hamburg und auch in weiteren Bundesländern ausreichend und sehr gut dazu geforscht wird und auch, was wichtig ist, Lehre betrieben wird.
Es ist natürlich ziemlicher Unsinn, dass Datensicherheit ein juristisches Problem ist. Nein, Datensicherheit ist ein gesellschaftliches Problem, und es muss auch juristisch reguliert werden.
Ich möchte noch auf eines hinweisen und dann mit einigen Ideen, die wir zur Datensicherheit haben, schließen.
"Datensicherheitsexperten weisen gelegentlich im kleinen Kreise darauf hin, dass zum Teil große Sicherheitslücken bestehen, die von Kriminellen, Terroristen und Dunkelmännern im Dienste fremder Staaten […] zu unserem Nachteil genutzt werden könnten."
Mit den Dunkelmännern bedienen Sie wieder einmal ein rechtspopulistisches Klischee und ein erzpatriarchales Klischee noch dazu.
Alles Dunkle ist unbekannt, fremd und gefährlich. In Ihrer Rede und in Ihrem nachfolgenden Satz haben Sie dann auch noch die juristischen Maßnahmen zum Datenschutz herabgewürdigt als gut gemeinte Gesetze, die das Wissen von kompetenten IT-Unternehmen nicht ersetzen könnten. Und genau da geht es in eine gefährliche Richtung. Sie präsentieren ein halbprivates Forschungsinstitut als Ersatz für gesetzliche Regulierungen zu Datensicherheit und Datenschutz. Das finde ich ziemlich problematisch, ehrlich gesagt.
Als LINKE setzen wir dem einen freien und selbstbestimmten Umgang mit Daten und deren Sicherheit entgegen, und die Rahmenbedingungen dafür sollten eben nicht von kommerziellen, sondern gesellschaftlichen Interessen bestimmt werden. Die Maßnahmen, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Bezug auf Datensicherheit und Datenschutz zu gewährleisten, sind uns bekannt. Ich nenne nur einige:
Die Möglichkeit zur Nutzung von Diensten im Internet sollte nicht an eine Einwilligung zur Datenerhebung oder Weitergabe gekoppelt sein, wie sie von vielen Anbietern – oder sollen wir sagen, einschlägigen Unternehmen – gefordert wird. Eine Stärkung der Informations- und Widerspruchsrechte der Nutzerinnen und Nutzer muss gewährleistet werden. Ein klares gesetzliches Verbot der Profilbildung von Personen, Unternehmen oder Institutionen durch Sammeln von Daten ist nötig. Datenschutzfreundliche Technik nennt man Privacy by Design im Fachbegriff und datensparsame Grund
einstellungen bei Webdiensten Privacy by Default, und diese sind wichtig. Ein Löschungsanspruch gegenüber Unternehmen, etwa für persönliche oder eigene Daten in einem nicht mehr genutzten Account, sowie das Recht, bei einem Anbieterwechsel die eigenen Daten mitzunehmen, all das ist notwendig.
Was insbesondere notwendig ist und was wir als LINKE einfordern, ist ein vernünftiger Datenschutz und kein Aushöhlen des Datenschutzes, und dies ist leider in den letzten Jahren oft betrieben worden. Ich erinnere nur an den biometrischen Personalausweis, an die Prepaid-Karten oder jetzt an die Vorratsdatenspeicherung. Da werden einfach Fehler gemacht, und da muss auch ein Umdenken stattfinden. Wir brauchen durchsetzungsstarke und fortschrittliche Regelungen zum Schutz der Privatsphäre und zur emanzipationsfördernden Gestaltung datenbasierender und datenproduzierender Beziehungen. Genau das brauchen wir, und wie das funktionieren kann und wie es auch schon funktioniert, habe ich eben dargestellt.
Der Antrag der AfD zielt darauf ab, noch mehr Zeit zu sparen, um noch mehr Geld zu machen, und das ist nicht im Sinne aller Menschen, sondern lediglich im Interesse einschlägiger Unternehmen. Insgesamt war der Antrag so wirr, dass es schwer war, etwas dazu zu sagen, aber einige Momente in diesem Antrag finde ich eben gefährlich im Sinne des Aushebelns von Regeln, die die Menschen vor Missbrauch schützen. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieser Antrag lag in verschiedenen Drucksachennummern schon zum dritten Mal bei uns vor, und ich hatte mich auch gefragt, was man dazu sagen kann und welchen Sinn dieser Antrag eigentlich hat. Seit der Debatte weiß ich es, und ich bin jetzt recht froh, dass dieser Antrag gestellt wurde. Herr Tode hatte nun Gelegenheit, nach Monaten einmal wieder zu reden und seinen inneren Dampf abzulassen.
Das können wir hier eigentlich nicht machen, als gesundheitspolitischer Sprecher muss man es aber gut finden, dass Herr Tode einmal seinen inneren Druck ablassen konnte. Insofern, Herr Kruse, einen Nutzen hat Ihr Antrag schon einmal gehabt. Und er hat sogar noch einen zweiten Nutzen gehabt. Es war wirklich ein Genuss, zuzuhören, wie Herr Dolzer uns hier einmal ein Grundsatzrefe
Auch das hat durchaus seinen Sinn gehabt. Eigentlich wollte ich damit beginnen, dieser Antrag mache keinen Sinn, aber das sage ich jetzt nicht. Nein, dieser Antrag hat also Herrn Tode, Herrn Dolzer und uns allen viel Freude gemacht. Insofern vielen Dank, Herr Kruse, dass Sie diesen Antrag gestellt haben.
Nun aber zum Inhalt des Antrags. Als Ergebnis kann ich nur Ähnliches wie meine Vorredner sagen. Er taugt weder zur Beschlussfassung und noch nicht einmal zur Überweisung. Lassen Sie mich dazu noch einige Punkte nennen.
Ich glaube, dass die Konstruktion, die Sie beschreiben oder andeuten, noch etwas unklar ist. Sie schreiben:
Das ist ein Widerspruch in sich. Wollen Sie nun mit den Universitäten, innerhalb der Universitäten oder abseits der Universitäten etwas Neues gründen? Es bleibt zumindest unklar, was Sie wollen.
Möglicherweise weiß ich mehr als Sie, denn Sie haben sich in einem Fachbereich betätigt, und wir als Wissenschaftssprecher beschäftigen uns seit Jahren mit allen Hochschulen und allen Fragen, mit denen die Hochschulen zu tun haben. Aber, wie gesagt, ich finde, diese Formulierung lässt alles offen, und deshalb ist es schwierig, sich mit diesem Antrag zu beschäftigen.
Der zweite Punkt: Was ist eigentlich die Zielrichtung Ihres Antrags? Wollen Sie nur die Datensicherheit verbessern? Sie schreiben: