Sie würden sich in der deutschen Öffentlichkeit und im Ausland lächerlich machen. Also tun Sie es noch nicht. Der Verdacht drängt sich auf, dass Sie schon jetzt planen, mithilfe des zu schmiedenden Schwertes eine CO2-Diktatur zu errichten, in der alle Grundrechte zurückstehen. Denn eine Diktatur müsste es sein, sonst würden zu Verfassungsfeinden nicht nur die rechten Klimaleugnerkartoffeln,
sondern auch in der Regierung – ich benutze wieder die Terminologie des Präsidiums – jedes Umweltschwein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Der Senat hat einen Klimaplan und ein Klimagesetz vorgelegt und beschlossen und in diesem Klimagesetz den Vorschlag gemacht, die Hamburgische Verfassung zu ändern und als Staatsziel die Begrenzung der Erderwärmung in unsere Verfassung aufzunehmen. Ich freue mich, dass der Vorschlag, mit diesem wichtigen Staatsziel die Verfassung zu ändern, was in Zeiten des Wahlkampfes keineswegs selbstverständlich ist, hier auch von den Oppositionsfraktionen mitgetragen wird und wir deshalb in diesem Parlament die notwendige Mehrheit dafür bekommen. Dafür möchte ich mich auch noch einmal bedanken.
Denn eine Verfassung ändert man nicht so einfach. Nicht ohne Grund ist eine Zweidrittelmehrheit für Verfassungsänderungen vorgeschrieben, denn unsere Verfassung ist der Grund und Boden unserer freiheitlichen demokratischen Ordnung und definiert die Grundsätze und die wichtigsten Prioritäten, die wir als Grundlage des demokratischen Handelns in unserer Stadt niedergelegt haben. Vor dem Hintergrund ist es keine Petitesse und nicht nur einfach ein Bekenntnis, wenn man ein neues Staatsziel in die Verfassung aufnimmt.
Um das noch einmal sehr deutlich zu sagen: Anders als Sie, Herr Abgeordneter Gamm, gesagt haben, ist das jetzt nicht nur einfach ein Bekenntnis, das nichts ändert. Es verpflichtet die staatlichen Akteure, bei widerstreitenden Interessen diesem Ziel Priorität einzuräumen.
Darum komme ich schon noch zu dem Punkt: Einer Verfassungsänderung zuzustimmen, Klimaschutz eine Priorität einzuräumen und dann aber einem Klimaplan mit 400 Maßnahmen und einem Klimagesetz mit umfangreichen Gesetzesänderungen zur Durchsetzung dieses Ziels nicht zuzustimmen, das passt eigentlich nicht zusammen.
Bei der Umsetzung kann es natürlich Streit geben. Wir haben 400 Maßnahmen vorgelegt. Der Senat hat sich verpflichtet, in den nächsten zehn Jahren 2 bis 3 Milliarden Euro entweder aus dem Haushalt oder von öffentlichen Unternehmen auszugeben. Darüber könnte man streiten. Man könnte auch über einzelne Maßnahmen streiten, die man vielleicht für nicht richtig, nicht weit genug hält oder für die man andere vorschlägt.
Ich muss mich aber schon sehr darüber wundern, dass sowohl der Redner der CDU als auch der Redner der FDP als auch der Redner der Linkspartei, als sie über diesen umfassenden Klimaplan und das Gesetz, über Verfahren, über Zeitabläufe, meinetwegen auch über Verfahrensfehler geredet haben, nicht auch nur eine einzige Maßnahme angesprochen oder diskutiert haben. Ehrlicherweise hat das nur die Kollegin der AfD gemacht. Ich muss ehrlich sagen, das empfinde ich bei einem so wichtigen Thema nicht als eine Sternstunde des Parlaments.
Vielen Dank, Herr Senator. Sternstunden des Parlaments kann man auch darüber definieren, dass, wie in diesem Hause eigentlich üblich, Verfassungsänderungen vor allem erst zwischen den Fraktionen besprochen werden, bevor sie in die Öffentlichkeit getragen werden. Es wäre nett, wenn Sie dazu dann auch einen Satz verlieren würden.
Dann möchte ich einfach Ihr Gedächtnis auffrischen, denn es ist so, dass ich schon, als wir im Hause das erste Mal diskutiert haben, nachdem Sie das sehr kurzfristig eingebracht hatten, da vorn
am Rednerpult gestanden bin und Ihnen sehr genau gesagt habe, welche Maßnahmen, mit denen Sie kurzfristig eine sehr große Wirkung entfalten könnten, Sie innerhalb dieses Plans nicht bedacht haben. Sie sind in der Debatte nicht darauf eingegangen. Wenn Sie sich dann heute hier hinstellen und sagen, kein anderer habe Vorschläge gemacht, dann, kann ich nur sagen, möchte ich hiermit Ihr Gedächtnis auffrischen, denn offensichtlich reden Sie sich die Welt gerade so zurecht, wie es Ihnen passt; das mag im Wahlkampf opportun sein. Aber wir haben Ihnen aus unserer Fraktion Vorschläge gemacht, und Sie sind darauf nicht eingegangen.
Sie haben recht, Herr Abgeordneter, wir haben in diesem Haus schon umfassend bei der Regierungserklärung des Ersten Bürgermeisters über diesen Plan nach der Verabschiedung im Senat beraten. Seitdem hat es öffentliche Anhörungen gegeben, es hat Expertenanhörungen gegeben, es hat Senatsbefragungen gegeben, und es hat Beratungen in mehr als sechs Ausschüssen gegeben. Ich glaube, seit der damaligen Debatte, auf die Sie sich beziehen, wäre, wenn man sorgfältig beraten hätte, ein durchaus anderer Diskussionsstand entstanden, von dem ich mir gewünscht hätte, dass er angesichts der Wichtigkeit dieses Themas und der großen Bedeutung für die Zukunft nicht nur unserer Stadt, sondern unseres Landes und auch unserer jungen Menschen von der Opposition in dieser Debatte dann auch gewürdigt und berücksichtigt worden wäre.
Ich will einfach auch noch einmal eins sagen: In der Tat unterscheidet sich der Klimaplan, den wir hier zusammen mit dem Klimaschutzgesetz vorgelegt haben, eigentlich von allen anderen Klimaplänen und -gesetzen dieser Republik, weil wir einen stärkeren Schwerpunkt auf Ordnungsrecht gelegt haben, gerade vor dem Hintergrund der Dringlichkeit dieser Maßnahme, dass wir nur noch 10 bis 15 Jahre haben, um wirklich eine Wende zu erreichen. Das ist nicht mehr die Zeit, wo man darauf setzen kann, den Letzten zu überzeugen. Das ist nicht mehr die Zeit, wo man noch lange debattieren kann, sondern der Staat muss die Maßnahmen ergreifen, die innerhalb kürzester Zeit das größte Veränderungspotenzial haben. Das sind in einem Rechtsstaat nun einmal rechtliche Vorgaben.
Das ist in der Vergangenheit auch in der Energieund Umweltpolitik üblich gewesen. Als es darum ging, die Bevölkerung vor schädlichem Blei in Kraftstoffen zu bewahren, hat man keine Förderprogramme für Automobilkonzerne aufgelegt oder eine Prämie für Bürgerinnen und Bürger ausgelobt, die sich Autos gekauft haben, die kein verbleites
(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – André Trepoll CDU: Nein! Kataly- satortechnik wurde gefördert vom Staat!)
Das liegt schon ein bisschen in der Vergangenheit. Sie haben anscheinend den damaligen Sachstand nicht mehr ganz präsent, Herr Trepoll. Das mag vielleicht auch an Ihrem jungen Alter liegen.
Zum anderen will ich auch noch einmal darauf hinweisen: Als es darum ging, den deutschen Wald vor Schwefelgasen zu schützen, hat man nicht Prämien für Unternehmen ausgelobt, die ihre Kraftwerke entschwefeln, sondern der Staat hat das vorgeschrieben.
Und als es darum ging, Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Unfällen zu schützen, ist eine Gurtpflicht verankert worden. Es geht bei Ordnungsrecht also nicht darum, Dinge zu verbieten. Wenn angesichts dieser Debatte auch eine demokratische Partei wie die FDP von Planwirtschaft redet, dann liegt dem wirklich ein sehr bedenkliches Staatsverständnis zugrunde. Das muss man einfach einmal so deutlich sagen.
Insofern: Der Staat nimmt hier Milliarden Euro in die Hand. Damit Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt sich umweltfreundlich verhalten können, werden wir die Infrastruktur schaffen, indem wir den öffentlichen Nahverkehr ausbauen, indem wir zu einer Verkehrswende beitragen, und auch, indem wir mit den städtischen Fernwärmeunternehmen den ehrgeizigsten Kohleausstieg dieser Republik bis 2030 vereinbart haben.
Aber wir nehmen Bürgerinnen und Bürger auch in die Pflicht, Beiträge zu leisten, insbesondere im Gebäudebereich. Jeder, der die Ziele, in denen Einigkeit herrscht, ernst nimmt und sich vor diesen Dingen drückt, handelt nicht nur fahrlässig, sondern wird der Aufgabe und der Herausforderung nicht gerecht. Dieser Senat hat die Kraft. Wir mussten dort diskutieren, aber nicht umsonst ist in der Expertenanhörung von vielen Experten gesagt worden, das seien der ehrgeizigste Klimaplan und das ehrgeizigste Klimagesetz dieser Republik.
Ich kann durchaus auch Schlagzeilen in der Presse nicht widersprechen, die sagen, wenn das umgesetzt werde, dann sei das eine Revolution.
(Michael Kruse FDP: Bei einer Revolution wird doch immer die Regierung abgewählt! Wie soll das gehen, wenn die Revolution vom Senat ausgeht?)
Der Hamburger Senat und diese Regierungskoalition nehmen die Aufgabe ernst, gehen ernsthaft mit großen Schritten voran und werden ihrer Aufgabe gerecht.
Am Ende werden wir das nur gemeinsam hinbekommen, Politik gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern und Wirtschaft. Allerdings legt unser Plan auch sehr deutlich nieder, dass wir auch die Unterstützung der Bundesregierung brauchen. Von den 7,5 Millionen Tonnen, die wir bis zum Jahr 2030 einsparen müssen, müssen 3 Millionen Tonnen durch Maßnahmen der Bundesregierung erbracht werden. Vielleicht erlauben Sie mir noch diese Bemerkung: Wenn ich mir ansehe, was die Bundesregierung heute im Kabinett mit dem Kohleausstieg vorgelegt hat, dann muss man leider sehr daran zweifeln, ob die Bundesregierung, anders als der Hamburger Senat, die notwendige Entschlossenheit hat, ihren Beitrag zu leisten, um diese 3 Millionen Tonnen einzusparen. Dafür brauchen wir insbesondere den Ausbau der erneuerbaren Energien, der eigentlich auch das Lieblingsprojekt der CDU und FDP sein müsste, denn wenn die von Ihnen propagierte Wasserstoffwirtschaft Realität werden sollte,
dann brauchen wir nicht nur 65 Prozent erneuerbare Energien, dann müssten wir die Windkraft hier in Norddeutschland vervierfachen.
Das passt nicht zusammen mit einer Bundesregierung, die den Ausbau der erneuerbaren Energien bremst.
(Michael Kruse FDP: Dann hören Sie auf, immer gegen diese Projekte zu klagen! Das sind doch Ihre Leute, die immer klagen!)