Abseits davon, dass der politische Zug längst abgefahren war, als Sie diesen Antrag eingebracht haben, kann ich nur sagen, wir haben in der Abwägung von diesem Vorschlag abgesehen, wir haben uns auf den Weg gemacht mit der SPD und auch mit CDU und FDP, hoffe ich, zusammen, einerseits im Bundestag und andererseits hier, dass wir das Ziel haben, ein Gesetz für diese Stadt zu erlassen, das die Belastung für die Mieterinnen und Mieter so gering hält wie möglich und gleichzeitig den Haushalt auch möglichst schont, im Sinne des Länderfinanzausgleichs.
Ob das mit dem Ländermodell möglich ist, werden wir sehen, das rechnen wir aus, und deswegen geht es noch nicht vor der Wahl,
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist immer wieder die gleiche Schaufensterforderung der LINKEN, die hier vorliegt. Dieser Antrag zeigt zweierlei, zum einen, dass DIE LINKE jenseits ihrer ideologischen Systemfragen das kleine Einmaleins der Ökonomie immer noch nicht verstanden hat,
zum anderen, dass billiger Populismus mit Sicherheit keine exklusive Domäne der politischen Rechten ist. Beides sind keine neuen Erkenntnisse.
(Sabine Boeddinghaus DIE LINKE: Das hat aber gesessen, Frau Dutschke! – Heike Sudmann DIE LINKE: Geht's noch?)
Insofern kann ich es an dieser Stelle kurz machen und es Ihnen noch einmal erklären: Steuern sind Kosten. Wenn Sie die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abschaffen, fehlt den Vermietern das Geld an anderer Stelle, zum Beispiel für Reparaturen oder Sanierungen; die Kollegen haben darauf hingewiesen. Über kurz oder lang würde die Grundsteuer in die Kaltmiete eingepreist, womit die Links-Fraktion gerade den Wohnungssuchenden in Großstädten wie Hamburg einen echten Bärendienst erweist.
Sie fördern mit diesem Antrag massiv die Ungleichheit zwischen denen, die in einer Mietwohnung leben, und denen, die in ihrer eigenen Wohnung leben, denn nur Letztere müssten weiterhin die Grundsteuer zahlen, während Mieter diese zwar sparen, aber dafür langfristig in zunehmend verfallenden Häusern wohnen müssten. Das ist unsolidarisch und kurzsichtig.
Letzter Punkt zu dem Thema: Sie treffen mit der Abschaffung der Umlagefähigkeit die öffentlichen Wohnungsunternehmen wie die SAGA GWG und damit den sozialen Wohnungsbau. Auch das ist hier schon Thema gewesen, denn genau die blieben doch dann auf den Grundsteuerkosten sitzen und könnten einfach weniger bauen, weniger sanieren und müssten sogar Mieten erhöhen. Aber selbst in der staatswirtschaftlichen Welt der LINKEN ist dieser Antrag ein unbedachter, unsozialer und populistischer Schnellschuss. Wir lehnen diesen Antrag ab.
Unsere FDP-Bundestagsfraktion hat sich konstruktiv-kritisch in die Neuregelung der Grundsteuer eingebracht. Keine Frage, dass das Scholz-Modell ein politischer Irrweg ist, den wir als FDP nicht mitgetragen haben und auch nicht mittragen werden. Doch die strittige Schattenbuchhaltung bei Nutzung der Länderöffnungsklausel ist vom Tisch, denn die FDP hat den Weg für eine bürokratiearme Länderöffnungsklausel ohne Doppelbewertungen von Grundstücken bereitet und damit auch für Hamburg alle Möglichkeiten geschaffen, um den drohenden Mietenturbo durch ein wertabhängiges Grundsteuermodell à la Scholz zu verhindern.
In diesem Sinne erwarten wir auch von der Hamburger Landesregierung ein klares Signal. Doch Rot-Grün, allen voran Finanzsenator Dressel, schwadroniert stattdessen über ein Flächenlagemodell und spricht sich damit explizit für eine Wertkomponente bei der Grundsteuer aus. Dabei ist der Grundgedanke der Grundsteuer eine Sicherstellung der Basisfinanzierung der Kommunen – Herr Quast, das haben Sie wunderbar ausgeführt, ich wünschte, Ihr Senator würde Ihnen zuhören –, die Grundsteuer ist damit explizit keine Besteuerung von Vermögen. Und wir Freie Demo
kraten werden dafür Sorge tragen, dass die Grundsteuer auch nicht zu einer verkappten Vermögensteuer in dieser Stadt gemacht wird.
Nach dem Ausrutscher in die Klassenkampfrhetorik der LINKEN ist Finanzsenator Dressel doch inzwischen wieder zurückgerudert und will von einer klaren Positionierung in Sachen Grundsteuer vor der Bürgerschaftswahl absehen. Dabei haben die Hamburger ein Recht darauf zu wissen, was auf sie zukommt, wenn sie im Februar zur Wahlurne schreiten.
Deshalb sage ich hier noch einmal sehr deutlich: Wir Freie Demokraten favorisieren nach wie vor ein nach Nutzungsart differenziertes reines Flächenmodell zur einfachen, unbürokratischen und transparenten Grundsteuerberechnung.
Jegliche Versuche, eine Vermögensteuer durch die Hintertür einzuführen, werden wir ablehnen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Dutschke, und schön, dass Sie sich nicht durch diese Uhr haben irritieren lassen. Nein, Sie haben pünktlich Schluss gemacht, obwohl die Uhr nicht ging. – Frau Oelschläger für die AfDFraktion, Sie haben nun das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion über die Umlagefähigkeit der Grundsteuer ist nicht neu. Um diese Diskussion zu führen, müssen wir damit beginnen, was die mehr als 2 000 Jahre alte Grundsteuer überhaupt ist oder vielleicht besser, was die Grundsteuer heute für eine Steuer ist. Die Fraktion DIE LINKE geht von einer Vermögensteuer aus, und wäre sie eine Vermögensteuer, so wäre die Abschaffung der Umlagefähigkeit sogar folgerichtig. Für mich, und mit dieser Auffassung stehe ich zum Glück nicht allein, ist die Grundsteuer eine Art Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der kommunalen Infrastruktur. Und damit trifft sie richtigerweise Mieter und selbstnutzende Eigentümer gleichermaßen. Das ist in Ihrem Antrag der erste Denkfehler. Der Bewohner erhält über eine Grundsteuerzahlung im weitesten Sinne eine Leistung der Gemeinde, die nicht durch Gebühren abgedeckt ist. Und genauso wird auch die Bundesratsinitiative des Bundeslandes Berlin begründet. Es kommt darauf an, wer die kommunale Infrastruktur vor Ort nutzt. Das sind üblicherweise die Menschen, die vor Ort leben, nämlich die
Mieter und die selbstnutzenden Eigentümer; also schon ist die Bundesratsinitiative falsch begründet.
Der zweite Denkfehler, den Sie machen: Sie gehen davon aus, dass die Grundsteuer ab dem nächsten Jahr kräftig steigen wird. Das ginge nur über eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes. Das hat Herr Dr. Dressel aber bisher nicht angekündigt, und ich hoffe sehr, das passiert auch nach den Bürgerschaftswahlen nicht. Bis zum Jahr 2024 ändert sich an der bisherigen Höhe der Grundsteuer nichts. Die vom Senat versprochene Aufkommensneutralität nehme ich zumindest in den nächsten vier Jahren wörtlich. Für Aktionismus ist somit kein Grund vorhanden, denn bisher wissen wir nicht einmal, ob die Öffnungsklausel genutzt wird. Wir gehen alle davon aus, aber genau wissen wir es noch nicht, und wenn ja, wie das Gesetz aussehen könnte. Wir ahnen aufgrund der Berechnung des Herrn Senators, dass vielleicht Altbauwohnungen und ältere Einfamilienhäuser mit einer höheren Grundsteuer später belastet werden könnten und Neubauten vielleicht besser wegkommen, aber auch das ist selbstverständlich noch ungewiss. Und natürlich ahnen wir, dass die SPD auf Bundesebene die Berechnungsbasis wohl gern für eine richtige Vermögensteuer nutzen möchte.
Aber den dritten und schlimmsten Denkfehler, den Sie machen, meine Damen und Herren von der Links-Fraktion, ist die Unterstellung, dass durch einen Wegfall der Umlagefähigkeit der Grundsteuer den Mietern am Ende mehr im Portemonnaie verbleiben würde. Alle Vermieter, auch die sehr netten und sozialen Vermieter, werden beim Wegfall der Umlagefähigkeit noch einmal die Miete erhöhen, um erstens jetzt den Wegfall zu kompensieren, aber um zweitens auch schon im Vorgriff auf die kommende Reform einen Puffer zu haben. Dann haben Mieter am Ende sogar höhere Mietkosten, und Ihr Antrag geht völlig in die falsche Richtung.
DIE LINKE als Preistreiber, wir werden Ihren Antrag aus diesem Grunde nicht unterstützen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte mit einem Dank beginnen, einem Dank an die CDU, die GRÜNEN und die FDP – natürlich auch an die SPD, aber das versteht sich an der Stelle irgendwie von selbst –, dass es im Bundestag in der letzten Sitzungswoche möglich gewesen ist, zu einem verfassungsändernden Konsens für die Grundsteuer zu kommen. Das war keine Selbstverständlichkeit. Und ich sage einmal so, das ist vor allem
für die kommunale Familie in Deutschland wirklich relevant, es geht um 14 Milliarden Euro, und dass es diesen Konsens gegeben hat und auch alle mitgeholfen haben am Schluss, dass es dazu gekommen ist, das ist ein gutes Zeichen für den Föderalismus.
Und was war Bestandteil des Konsenses? Eben keine Zusatzbedingungen zu erheben, und da sind wir dann gleich bei dem Antrag der LINKEN, der einen Konsens unmöglich gemacht hätte. Denn wenn – und ich weiß, dass es durchaus Überlegungen in der Bundestagsfraktion der GRÜNEN gab, diesen Punkt aufzugreifen –, dann ist klar, dass die verfassungsändernde Mehrheit – wir haben auch die Meinung der FDP und die Meinung der CDU gehört – nicht zustande gekommen wäre. Dann hätten wir tatsächlich am 31. Dezember die Situation gehabt: 14 Milliarden Euro weg und einige Kommunen wirklich vor der Pleite. Das ist auch dafür verantwortlich gewesen, dass man auf solche Positionen verzichten wollte, um diesen Konsens möglich zu machen. Deswegen ist es eine gute Entscheidung, dass hier die überwiegende Zahl der Fraktionen gesagt hat, das machten sie an dieser Stelle nicht mit, um diesen Konsens nicht zu gefährden.
Dann möchte ich auch einmal – das kommt sehr selten vor – der FDP danken, denn sie hat auf der Zielgeraden – jetzt muss Herr Kruse einmal zuhören, ich danke gerade der FDP –
darauf bestanden, dass in die finale Gesetzesausarbeitung mit hineinkommt, dass für Länder, die die Abweichungsklausel nutzen wollen, klar ist, dass die Steuerpflichtigen dort nicht zwei Steuererklärungen ausfüllen müssen, eine für die eigene Grundsteuerbelastung und eine für Zwecke des Länderfinanzausgleichs. Das wäre ein Irrsinn gewesen. Deshalb war es gut, dass Sie die Hinweise, die auch von den Länderfinanzministern, zum Beispiel von mir, gekommen sind, aufgegriffen haben und zum Gelingen dieses Gesetzentwurfs beigetragen haben. Vielen Dank dafür.
(Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und bei Dr. Jörn Kruse fraktionslos – Michael Kruse FDP: Ach, so ist das gelaufen! Dann danken wir Ihnen für Ihr Interesse!)
Jetzt geht es darum, wie wir damit umgehen. Es war verschiedentlich kritisiert worden, warum wir nicht schneller einen Landesentwurf machen. Ich will einmal kurz auf die Fakten hinweisen. Wir dürfen ein eigenes Gesetz erst ab dem 1. Januar machen.