siven Widerstand der Polizeigewerkschaften gibt und dann in der nächsten Legislaturperiode unter veränderten Mehrheiten zu sagen, dass uns das Thema jetzt nicht mehr interessiere und wir es totschweigen. Das ist nicht ausreichend und so findet sich auch kein politischer Konsens.
Ich kann verstehen, dass der deutlich zunehmende Druck der Gewerkschaften Ihnen möglicherweise zusetzt, aber wir brauchen auch in Hamburg die Auseinandersetzung über eine Entwicklung, die bundesweit stattfindet. Es mag das Ziel der SPD sein, sich an dieser Stelle als Letzte zu rühren, das Ziel der Grünen ist es nicht. Wir werden eine öffentliche Debatte über die Notwendigkeit oder Unmöglichkeit der individuellen Erkennbarkeit von Polizistinnen und Polizisten führen, die im Rahmen des Gewaltmonopols, das wir ihnen verliehen haben – um es einmal ein bisschen pathetisch zu sagen –, ihre Arbeit tun.
Die Debatte über die Frage, ob es in das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Polizistinnen und Polizisten im Einsatz eingreift oder ob wir der individuellen Erkennbarkeit und Zurechenbarkeit staatlichen Handelns eigentlich mehr Raum einräumen müssen, täte uns allen gut.
"Und wir verbessern damit zugleich die Rechtssicherheit für die Polizeibeamten. Wenn zukünftig ein Beamter angezeigt wird, lässt sich viel schneller als heute herausfinden, ob ein Dienstvergehen vorliegt oder ob er entlastet werden kann."
"Daher sollte es auch im Interesse der Polizei sein, endlich die Polizisten zu belangen, die durch unangemessene Gewaltausbrüche Demonstranten verletzen."
Jetzt habe ich es verwechselt, das waren die Jusos. Die CDU hat es erkannt, das erste Zitat war von der SPD-Kollegin Britta Stark in Brandenburg.
Meine Damen und Herren! In Bayern – darauf weise ich noch einmal hin – gibt es eine breite Debatte im Parlament und in den Ausschüssen und das wünsche ich uns auch.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Frau Möller hat bereits angesprochen, dass die individuelle Kennzeichnungspflicht eine Geschichte in dieser Bürgerschaft hat, insbesondere in der letzten Legislaturperiode. Wir hatten damals einen Gesetzentwurf vorgelegt und ich habe mir die Protokolle noch einmal angesehen.
Herr Schäfer, in der Debatte im November 2008 gab es einen sehr schönen Beitrag von Ihnen, in dem Sie sich wärmstens für eine Überweisung an den Ausschuss eingesetzt haben. Sie haben damals gesagt – aufgrund einer Kleinen Anfrage und der Antwort des Senats –, dass es in Hamburg einzelne Fälle gäbe, die nicht verfolgt werden könnten, weil die Polizeibeamten im geschlossenen Einsatz nicht erkennbar gewesen sind. Und Sie haben gesagt, es müsse deshalb im Ausschuss diskutiert werden, wie man dieser Einzelfälle Herr werde und wie man verhindere, dass solche rechtswidrige Polizeigewalt nicht verfolgt werden kann, weil die Beamten nicht erkennbar sind. Das war ein sehr guter Beitrag und es gab dann eine lange Diskussion im Ausschuss.
Herr Dressel, ich habe mir auch Ihre Beiträge dort noch einmal angeschaut. Sie haben sich stark für eine Evaluation dieser in Hamburg geltenden Regelungen eingesetzt. Es sind unterschiedliche Regelungen, zum Beispiel müssen Revierführer individuell gekennzeichnet sein, die Beamten in besonderen Fußstreifen müssen gekennzeichnet sein,
die Beamten im mittleren Polizeidienst, die in der Ausbildung sind, müssen das sein. Für die anderen im mittleren und gehobenen Dienst ist es freiwillig und im geschlossenen Einsatz – und darum geht es im Wesentlichen – steht es gar nicht zur Debatte.
Sie haben damals gesagt, das müsse evaluiert werden, es müsse festgestellt werden, wie weit das mit der Freiwilligkeit zum Beispiel umgesetzt werde, wie weit auch die Polizeiführer vorbildhaft wirkten. Ihr Plädoyer für eine Evaluation und für eine Aufarbeitung der Zahlen ist damals abgelehnt worden. Es gibt also noch vieles, was unerledigt ist.
Sie haben damals, Herr Dressel, darauf hingewiesen, dass Sie nicht für einen Gesetzentwurf seien. Weil Hamburg nicht allein handeln könne, müsse es eine Übereinstimmung mit anderen Bundesländern geben, weil es sonst bei Großeinsätzen in anderen Bundesländern schwierig sei,
wenn die einen gekennzeichnet seien und die anderen nicht. Sie haben damals gesagt, Hamburg könne nicht vorausgehen und jetzt zeigt sich langsam, dass Hamburg in Gefahr gerät, hinterherzulaufen.
Im Brandenburger Landtag sind alle vertretenen Parteien der Meinung, dass die individuelle Kennzeichnungspflicht eingeführt werden soll. Das war ein Antrag – liebe CDU, hört zu – der CDU,
den die anderen Parteien etwas erstaunt aufgegriffen haben. Aber die Tatsache bleibt eben, dass andere Länder jetzt vorangehen, aber Sie wollen es nicht einmal an den Ausschuss überweisen.
Die Geschichte damals hat damit geendet, dass es ein Petitum gegeben hat. Es sollten Gespräche mit dem Personalrat und den Polizeigewerkschaften geführt werden mit dem Ziel, auch bei geschlossenen Einsätzen eine Regelung zu finden, die die individuelle Identifizierbarkeit ermöglicht und gleichzeitig der Fürsorgepflicht gegenüber den Polizeibeamten gerecht wird. Es sind Gespräche geführt worden, wir haben es auch noch einmal kurz erörtert, es ist aber buchstäblich nichts herausgekommen. Und jetzt stellen Sie sich auf den Standpunkt, was stört mich mein Geschwätz von gestern, wir wollen das nicht einmal mehr im Ausschuss beraten.
Wir werden diese Debatte natürlich trotzdem im Zusammenhang mit der Novellierung der Polizeigesetze führen. Sie können dieser Debatte also überhaupt nicht ausweichen. Es wäre schön gewesen, wenn man vorher diese Frage im Ausschuss etwas gründlicher hätte erörtern können. Sie wollen das verweigern, das ist für Sie kein gutes Zeichen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist es richtig, dass wir es in der letzten Legislaturperiode ausführlich im Ausschuss beraten haben. Dabei kam heraus, dass Gespräche geführt werden sollten. Soweit ich das mitkriegen konnte, Frau Möller, ruhte daraufhin weitestgehend still der See.
Nun bringen Sie das wieder ein. Zur Sache selbst kann ich Ihnen erst einmal versichern, dass fast al
Die Ausnahme sind Einsätze in geschlossener Einheit und dann, wenn es tatsächlich gefährlich wird; das ist die einzige Ausnahme. Es werden weiterhin Gespräche geführt werden und ohne Einvernehmen mit der Polizei werden wir diese Sache nicht umsetzen. Deswegen werden wir die beiden Anträge heute ablehnen.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr, sodass wir zur Abstimmung in der Sache kommen können. Zunächst zum Antrag der FDP-Fraktion aus Drucksache 20/717.
Wer diesen annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer nun dem GAL-Antrag aus Drucksache 20/625 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zum Punkt 37 der Tagesordnung, Drucksache 20/629, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu Steinwerder.
Die CDU-Fraktion möchte diese Drucksache an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien überweisen.
Wer dem Überweisungsbegehren zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt worden.
Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE dazu gemäß Paragraf 26, Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. Herr Hackbusch, Sie bekommen es für maximal fünf Minuten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben jetzt diese Fünf-Minuten-Beiträge aufgrund der Bockigkeit der SPD. Das tut mir sehr leid.