Man kann unterschiedlicher Meinung darüber sein, ob man das machen möchte oder nicht, aber man muss erst einmal darüber sprechen, bevor man in Verhandlungen tritt.
Herr Kollege Kerstan, wollen Sie die Hamburgerinnen und Hamburger, die für den Volksentscheid gestimmt haben, verschaukeln,
indem Sie ihnen die öffentliche Hand nicht zu hundert Prozent versprechen, sondern eine Genossenschaft beteiligen wollen, die ein mit den GRÜNEN eng verbandelter Anwalt ins Leben gerufen hat? Ist es das, was Sie uns jetzt verkaufen?
Unser Argument ist, dass die Volksinitiatoren dieses Modell als eine Möglichkeit zur Umsetzung des Volksentscheids öffentlich zur Debatte gestellt haben.
Man kann sich darüber streiten, aber man muss zumindest über dieses Modell sprechen, und wenn es daraufhin ausscheidet, dann ist das so. Man könnte diesen Weg aber unter Umständen gehen, wenn man den Kaufpreis für die Stadt reduzieren will, der eine der großen Sorgen der Gegner ist. So lange man das nicht getan hat, kann man den Senat nicht beauftragen, mit den Konzernen zu ver
Aus unserer Sicht kann die Umsetzung des Volksentscheids nicht so aussehen, dass der Senat den Auftrag bekommt zu handeln und die Bürgerschaft nachgelagert über die Verfahrensschritte berät. Der Satz, über den abgestimmt wurde, lautet:
Aus unserer Sicht bedeutet dies, dass die Bürgerschaft Eckpunkte einer möglichen Lösung definiert. Das ist wesentlich mehr als das, was unter Punkt 2 vorgeschlagen wird, und muss innerhalb der nächsten drei Wochen passieren. Dabei müssen auch die Volksinitiatoren gehört werden, so wie es beim Primarschulentscheid auch war.
Natürlich haben diejenigen, die einen Volksentscheid initiiert und gewonnen haben, rechtlich gesehen eine andere Stellung als Menschen, die sich dagegen gewandt haben. Dass man Erstere im Prozess mitnimmt und bei einer Sachverständigenanhörung anhört, ist richtig, wenn wir die Spaltung aufheben wollen.
Bei der Umsetzung des Primarschulentscheids war bei den Gesprächen zwischen Bürgerschaft, Senat und der Initiative "Wir wollen lernen!" die Initiative "PROSchulreform", die genau wie das Nein-Bündnis bei diesem Volksentscheid gekämpft und verloren hat, nicht eingebunden. Wir sagen nicht, dass das Nein-Bündnis nicht einbezogen werden soll, aber darüber, dass dieses eine andere Rolle zu spielen hat als die Volksinitiatoren, die einen erfolgreichen Volksentscheid durchgeführt haben, sollte es keine Debatte geben, und wir sollten uns darüber nicht streiten.
Wir sind noch nicht dort, wo wir sein müssten. Die Bürgerschaft sollte erst mit den Volksinitiatoren beraten und dann mit dem Senat die Eckpunkte dazu festlegen, wie die weiteren Schritte zu erfolgen haben.
(Philipp-Sebastian Kühn SPD: Den Unter- schied zwischen Legislative und Exekutive kennen Sie schon, oder?)
In den letzten Tagen haben wir unseren Neuantrag präsentiert und Verhandlungsbereitschaft mit der Überweisung an den Ausschuss gezeigt. Wir können dort darüber sprechen, ob wir zu einer Übereinstimmung kommen. Der Vorschlag, als Erstes ein Gespräch der Fraktionsvorsitzenden mit der
Präsidentin und den Vertrauensleuten zu führen, ist durchaus in diesem Sinne. Darum sehen wir es vorsichtig positiv und hoffen, dass wir uns einigen können. Im Moment ist Ihr Antrag aus unserer Sicht jedoch noch nicht zustimmungsfähig, und darum werden wir ihn ablehnen. In den Beratungen werden wir, so hoffe ich, einen guten Konsens erzielen und das Verfahren einvernehmlich und ohne Streit so durchführen,
Die Stadt legt die Kriterien des Auswahlverfahrens fest, die alle Bewerber erfüllen müssen. An den fünf Kriterien aus dem Energiewirtschaftsgesetz, Paragraf 1, kommt man nicht vorbei, das ist völlig unstrittig. Aber auch diese Kriterien kann man unterschiedlich gewichten, das kommt im Rahmen des Gesetzes und ohne die Verfassung zu beugen durchaus vor, und es ist darüber hinaus zulässig, weitere Kriterien festzulegen.
Nein, das ist so. Schauen Sie sich andere Konzessionsverfahren an, dort ist das gemacht worden. Es war unstrittig und auch erfolgreich.
Darüber müssen wir sprechen, bevor ein solches Verfahren beginnt, denn wenn der Senat erst einmal bestimmte Dinge gesetzt hat, dann kann die Bürgerschaft nachträglich nichts mehr ändern, weil sofort das vielbeschworene Klagerisiko besteht und die juristische Position der Stadt geschwächt ist.
Insofern müssen wir viele schwierige Prozesse steuern und abwägen, und wir alle sollten ein Interesse an Rechtssicherheit haben. Das Energiewirtschaftsgesetz sieht einen politischen Gestaltungsauftrag nicht nur im Interesse des Volksentscheids, sondern auch der Stadt vor. Diesen sollten wir ausnutzen und darüber sollten wir sprechen. Ich hoffe, dass wir bezüglich dessen, wie man das Petitum 3 ausführt, in den Ausschüssen weiterkommen. Mehr brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Ich freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine knappe Mehrheit der Hamburgerinnen und Hamburger hat sich am Sonntag für den Volksentscheid ausgesprochen.
Wir halten das weiterhin für falsch und denken, dass diese Entscheidung eine große Belastung für die Stadt ist. Die Emotionen haben offensichtlich über die Argumente gesiegt. Ich will aber die Netzdiskussion nicht noch einmal aufmachen, sondern zum Antrag kommen. Als Befürworter der Volksgesetzgebung respektieren wir den Ausgang des Volksentscheids. Volksentscheide haben nach Artikel 48 der Hamburgischen Verfassung Gesetzesrang, und die Vorlagefrage richtete sich ausdrücklich nicht nur an den Senat, sondern auch an die Bürgerschaft.
Die FDP wird daher dem vorliegenden Antrag der SPD zustimmen, aber nicht, ohne noch einmal ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich dabei im Kern um nichts anderes als die Rückabwicklung des Energiekonzepts des SPD-Senats handelt. Ich habe vorhin schon in der Aktuellen Stunde gesagt, dass das die persönliche politische Niederlage des Bürgermeisters ist.
Eine städtische Beteiligung an den Konzessionsverfahren halten wir ebenfalls weiterhin für politisch falsch und wirtschaftlich riskant, aber es gilt, den Willen der knappen Mehrheit der Hamburger und Hamburgerinnen zu respektieren und anzuerkennen.
Wir begrüßen, dass die Anträge zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei der jetzt anstehenden Debatte darf es nicht nur um die Rückabwicklung der Energiewendekonzepte des Bürgermeisters und die Umsetzung des Volksentscheids gehen, sondern auch um die Frage, wie das Ausschreibungsverfahren für die Konzessionen gestaltet werden muss. Ich möchte die für uns wichtigen Positionen noch einmal zusammenfassen.
Die Ausschreibungen der Konzessionen müssen international, transparent und diskriminierungsfrei erfolgen. Eine Vorzugsstellung für Vattenfall und E.ON darf es dabei ebenso wenig geben wie für einen städtischen Betreiber. Die Ausschreibung ist mit der bindenden und nach dem Energiewirtschaftsgesetz einzig zulässigen Auflage zu versehen, zugleich ein Konzept vorzulegen oder Maßnahmen vorzuschlagen, die einen rationellen und sparsamen Umgang mit Energie fördern. Wenn der städtische Betreiber den Zuschlag für den Netzbetrieb nicht erhält, dann muss diese Zweckgesellschaft sofort wieder aufgelöst werden, denn einen weiteren Aufwuchs städtischer Unternehmen und Stadtwerke durch die Hintertür oder neue Nebenhaushalte halten wir für den falschen Weg und werden ihn ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Von dieser Bürgerschaftssitzung gehen drei wichtige Signale an die Stadt aus.
Erstens werden unverzüglich Gespräche mit der Initiative aufgenommen. Das begrüßen wir sehr, und das haben die Beratungen nach dem Volksentscheid zwischen den Fraktionen ergeben. Der politische Anstand gebietet es, als Erstes mit der Initiative zu sprechen. Wir haben am Montag einen Termin, und es wird darum gehen, einen gemeinsamen Prozess für die Umsetzung des Volksentscheids festzulegen. Auch die Initiative hat ein Wörtchen dabei mitzureden, welche externen Experten benannt werden. Ich habe vorhin schon gesagt, dass wir es sehr begrüßen, dass auch die Arbeitnehmerinnenvertreterinnen und -vertreter im Umweltausschuss dabei sind.
Das zweite wichtige Signal ist, dass die Bürgerschaft – und das haben wir immer gefordert – über den Haushalts- und Umweltausschuss beteiligt wird. Dort wird die Initiative mit ihren drei Vertrauensleuten vertreten sein, und das begrüßen wir sehr. Dass auch die Bürgerschaft sich um die Umsetzung des Volksentscheids kümmert, sehen wir somit gewährleistet.
Das dritte Signal ist, dass die Bürgerschaft heute Maßnahmen beschließt. So wird der Bevölkerung deutlich, dass wir nicht nur sagen, dass wir den Volksentscheid umsetzen wollen, sondern dass wir es auch tun.