Wer möchte den Empfehlungen folgen, die der Eingabenausschuss zu den Eingaben 164/11 und 251/11 abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann mehrheitlich der Fall.
Wer schließt sich darüber hinaus den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist dann mehrheitlich so geschehen.
Schließlich zum Bericht 20/366, zunächst zu Ziffer 1. Hierin sind nur einstimmige Empfehlungen enthalten.
Wer stimmt den dort aufgeführten Überweisungsbegehren zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann einstimmig so geschehen.
Wir kommen zu Punkt 10 unserer Tagesordnung, Drucksache 20/220, Senatsantrag: Tätigkeit der Senatorinnen und Senatoren in Aufsichtsgremien hamburgischer Beteiligungen.
[Senatsantrag: Tätigkeit der Senatorinnen und Senatoren in Aufsichtsgremien hamburgischer Beteiligungen – Drs 20/220 –]
Wer möchte zu diesem Antrag das Einvernehmen nach Artikel 40, Absatz 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg herstellen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so geschehen.
Dann kommen wir zu Punkt 11, Drucksache 20/ 221, Senatsantrag: Mandat von Herrn Senator Frank Horch im Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
[Senatsantrag: Mandat von Herrn Senator Frank Horch im Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau – Drs 20/221 –]
Wir kommen zu Punkt 18, Drucksache 20/404, Antrag der GAL-Fraktion: Schullaufbahnempfehlung nach Klasse 4.
Wer stimmt dem Überweisungsbegehren zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE hierzu gemäß Paragraf 26, Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. – Herr Dr. Scheuerl, Sie haben es für maximal fünf Minuten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was wir hier erlebt haben, ist nach dem Erlebnis des letzten Jahres aus meiner Bürgersicht eine Ungeheuerlichkeit.
Wir haben am 18. Juli 2010 einen Volksentscheid gehabt. Bei diesem Volksentscheid haben sich mehr Hamburgerinnen und Hamburger für die Vorlage der Volksinitiative "Wir wollen lernen!" ausgesprochen, als die SPD bei der Bürgerschaftswahl 2008 Stimmen bekommen hat. Nur so als Erinnerung für Sie, Herr Scholz, der Sie damals in Berlin waren. Im September 2010 haben wir daraufhin nach Verhandlungen zwischen Volksinitiative und den Parteien das Schulgesetz geändert und den Volksentscheid einvernehmlich umgesetzt. Bei diesem Änderungsgesetz ist im Interesse aller Eltern dieser Stadt eine klare gesetzliche Regelung in Paragraf 42 aufgenommen worden, und zwar ist danach vorgesehen, dass alle Eltern in Klasse 4 zum Halbjahreszeugnis eine Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn bekommen und diese Einschätzung auszuhändigen ist.
Was wir jetzt erlebt haben, ist zweierlei. Die GAL hat einen Antrag gestellt und will diese Empfehlung ganz abschaffen. Vor dem Hintergrund, sehr geehrte Frau Goetsch, dass wir genau morgen vor drei Jahren das erste Mal zusammen bei "Schalthoff Live" saßen und die GAL damals noch die Auffassung vertreten hat,
die Lehrer könnten sowieso in der Zeugniskonferenz in Klasse 6 allein entscheiden, welche künftige Schullaufbahn die Kinder nehmen, ist es eine Rolle rückwärts, wie ich sie von Ihnen nicht erwartet habe, wenn Sie jetzt sagen, die Lehrer sollten überhaupt nichts mehr sagen und Sie würden das abschaffen. Aber der Antrag ist schon abgelehnt, wir brauchen nicht darüber zu sprechen.
(Christiane Schneider DIE LINKE: Der An- trag ist noch gar nicht abgelehnt! Sie können das doch nicht vorwegnehmen!)
Was die SPD angeht, ist die Sache viel ungeheuerlicher. Die SPD, in der Regierungsverantwortung mit Schulsenator Rabe, der den Raum verlassen hat, wahrscheinlich, um die inneren Zerwürfnisse in der SPD zu diesem Punkt nicht mitzubekommen, möchte tatsächlich den Senat anweisen, Schüler mit irreführender Werbung in die Stadtteilschulen zu locken. In dem Antrag lesen wir, dass die Eltern künftig durch die Lehrer eine Empfehlung in die Hand bekommen sollen, in der es heißt – völlig egal, wie begabt das Kind ist und völlig egal, ob die Lehrer davon ausgehen, dass das Kind vielleicht schon nach acht Jahren Abitur machen kann –, für ihr Kind sei die Stadtteilschule sowieso die richtige Schule.
Es geht um die politische Anweisung, dass vor allem Eltern, die keine eigene Erfahrung mit dem Gymnasium haben, also gerade die bildungsferneren Familien, aufs Glatteis geführt werden sollen. Ich erinnere mich an die großen Töne, als es vor ein, zwei Jahren noch hieß, dass eine Stadt alle Talente brauche. Und was ist jetzt mit den Migrantenfamilien, was ist mit den Familien, wo die Eltern selber nicht auf dem Gymnasium gewesen sind, die keine Ahnung haben, was es bedeutet, einen G8 zu machen? Diesen Eltern wollen Sie erzählen, die Kinder sollten auf die Stadtteilschule gehen. Das ist eine Verschaukelung der Eltern, aber vor allem der bildungsfernen, denn die GAL-Wähler, die sowieso die besser gebildeten sind, wie wir wissen, werden sowieso ihre Kinder weiter aufs Gymnasium schicken. Benachteiligen würden wir
Machen wir uns nichts vor, die Stadtteilschule ist im Moment nicht das Gleiche wie das Gymnasium, es ist nicht die gleiche Schulform. Wir haben eine unterschiedliche Dauer. Auf der Stadtteilschule können Kinder nach neun Jahren Abitur machen, auf dem Gymnasium nach acht. Wir haben einen unterschiedlichen Bildungsauftrag, lesen Sie es im Schulgesetz nach. Solange die Stadtteilschulen im Moment faktisch in der Struktur der Gesamtschule gehalten werden und solange wir aus jeder PISA-Erhebung in Hamburg wissen, dass die Gesamtschulen in Hamburg schlechter als die Realschulen abgeschnitten haben, solange ist es unverantwortlich, den Senat anweisen zu wollen, dass alle Eltern einen Schein in die Hand bekommen sollen, auf dem steht, dass sie ihr Kind auf die Stadtteilschule schicken sollen.
Der Senator ist aufgefordert, die Stadtteilschule zu einer guten Schule zu machen, zu einer gleichwertigen Schule.
Das ist sie aber noch nicht. Bevor diese Hausaufgaben nicht gemacht sind, ist es unverantwortlich, den Eltern einen Schein in die Hand zu geben, auf dem steht, dass sie ihr Kind auf die Stadtteilschule schicken sollen. Deswegen ist dieser Antrag abzulehnen. – Vielen Dank.
Ich will gar nicht lange auf den Antrag der GAL eingehen, sondern auf unseren Antrag, nämlich zur Sache sprechen. Wenn man den Empfehlungsbogen für die Eltern reduziert auf ein oder zwei Kreuze für das Gymnasium und/oder die Stadtteilschule, dann ist das pädagogischer Unsinn.