Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren und vor allem sehr geehrte Frau Senatorin Prüfer-Storcks! Der Antrag der SPD, auf den ich mich konzentrieren möchte, zur Einführung des Verbandsklagerechts, das sich so auch in Ihren Anträgen wiederfindet, hat mich ehrlich überrascht. Dabei spreche ich nicht zu Ihnen als, wie das heute in der "Hamburger Morgenpost" irreführend betitelt war, Lobbyist irgendwelcher Unternehmensgruppen – ich habe nämlich keine Hamburger Mandanten, die in dem Bereich tätig sind –,
sondern ich spreche als Bürger und Abgeordneter dieser Stadt und in diesem Sinne verstehe ich mich in vornehmstem Sinne als Lobbyist aller Men
schen dieser Stadt, die ein Recht darauf haben, dass der Tierschutz in dieser Stadt effektiv und ordentlich durchgeführt wird.
Was Sie vielleicht nicht wissen oder an dieser Stelle Ihrer Anträge vergessen, ist, dass wir in Deutschland eines der besten Tierschutzsysteme der Welt haben. Wir haben den Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz, wir haben ein effektives Tierschutzgesetz, zahlreiche Nebengesetze, Rechtsverordnungen und Ausführungsverordnungen und wer ist für die Einhaltung all dieser tierschutzrechtlichen Vorschriften in Hamburg zuständig? Die Senatorin, Frau Prüfer-Storcks, die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz. Wenn Sie also, als SPD-Fraktion insbesondere, einen Antrag stellen und sagen, dass Sie der Senatorin und der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz nicht vertrauen, und dass wir externe private Tierrechtsgruppen mit einem Klagerecht versehen müssten, dann fragt man sich, woran das liegt, dass Sie ihr nicht vertrauen. Dann kann man Herrn Petersen verstehen, der das Angebot, diese Behörde zu leiten, abgelehnt hat.
Wer möchte auch für eine Behörde zuständig sein, die künftig, wenn es nach Ihnen geht, möglicherweise für die Zwangskastration freilaufender Katzen zuständig ist? Stellen Sie sich das einmal in der Praxis vor. Da werden in der Behörde unter Leitung der SPD Stellen für Tierfänger geschaffen, die künftig wieder durch Hamburg streunen und Katzen jagen. Und wenn sie diese gefunden haben, dann wird es wahrscheinlich noch A14-Stellen mit Kastratoren und Kastratorinnen geben, die dafür zuständig sind, die Katzen anschließend vom geschlechtlichen ins ungeschlechtliche Leben zu bringen.
Über allem – und da wittere ich die Karrierelust einiger SPD-Mitglieder – thront anschließend ein Senatsbeauftragter für die Ermittlung des Familienstandes freilaufender Katzen. Denn machen Sie sich nichts vor: Wenn Sie selbst eine Katze haben und die einmal artgerecht draußen im Garten angetroffen wird, der nicht eingezäunt ist, dann müssen Sie damit rechnen, dass der Tierfänger kommt und sie von der Stelle weg kastriert wird.
Aber kommen wir zum Verbandsklagerecht, bei dem Sie sich eines vor Augen führen müssen: Das Verbandsklagerecht ist in der Verwaltungsgerichtsordnung nicht vorgesehen. Die Verwaltungsgerichtsordnung regelt, wer wann wie verwaltungsgerichtlich klagen und die Entscheidungen der Senatorin überprüfen kann. Das ist Bundesrecht und im Tierschutzgesetz gibt es keine Ermächtigungs- und Öffnungsklausel für landesweite Regelungen. Das hat in Bremen noch niemand beanstandet, weil in
Bremen auch noch niemand geklagt hat, dort ist es leergelaufen. Seriöse Tierschutzvereine bedienen sich dieses Instruments sowieso nicht. Wer also bedient sich dieses Instruments? Das sind klagefreudige Tierrechtsgruppen wie zum Beispiel PETA,
die keine Gelegenheit auslassen, um PR-Instrumente zu suchen, Pressemeldungen herauszugeben und anschließend Spendenaufrufe zu veröffentlichen.
Vereinigungen wie PETA stehen bei CharityWatch.de – schauen Sie sich die Seite an – auf der Warnliste, weil sie ihre Mittel intransparent verwenden. Diesen Gruppen wollen Sie ein Klagerecht in die Hand spielen. Der angesehene Publizist Michael Miersch, der heute für den "Focus" schreibt, hat vor einigen Jahren völlig zu Recht über die B-Promis, die sich für Plakatkampagnen von PETA hergeben, gesagt, das seien nützliche Idioten. Bei aller Wertschätzung müssen wir uns fragen, ob wir uns, wenn wir hier als Parlament Verantwortung für die Stadt übernehmen, solchen Aktionen an die Seite stellen können.
Die Bürger dieser Stadt haben ein Recht darauf, dass der Tierschutz durch die Behörde effektiv kontrolliert wird.
Wenn Sie den Wunsch haben, etwas darüber hinaus für den Tierschutz zu tun, dann sprechen Sie mit der Senatorin, aber lassen Sie es, diesen unsinnigen Antrag zu stellen, der in allen Punkten abzulehnen ist. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Diese Rede, Herr Scheuerl, war wie immer kaum zu überbieten. Auch wenn Sie eingangs sagten, Sie würden hier nicht als Lobbyist, sondern als Abgeordneter sprechen, dann muss man sich doch ehrlich fragen, ob das die Rede eines Abgeordneten war, weil Sie nur Ihre Lobbyinteressen vertreten haben. Es ist eines Abgeordneten nicht würdig, nur die eine Seite zu beleuchten, auf Organisationen wie PETA zu schimpfen und darauf zu schimpfen, dass das Verbandsklagerecht nicht vorgesehen ist. Diese Rede heute war dieses Parlaments nicht würdig.
Auf die üblichen sachfremden Äußerungen wie ein angebliches Misstrauen gegenüber der Senatorin möchte ich nicht eingehen und auch nicht auf diese Dinge wie Kastrationspflicht für Katzen, weil wir hier tatsächlich noch ein Parlament sind. Wir halten hier keine Büttenreden und wir sind auch nicht mitten im Karneval.
Es ist auch dem Parlament nicht angemessen, gerade diese Kastrationspflicht für Katzen so lächerlich zu machen und hier als besonders witzigen Beitrag abzuliefern.
Auch wenn es nach dieser Rede schwer ist, will ich doch versuchen, ein bisschen auf das Sachliche zurückzukommen, und möchte Sie gerne auf einiges hinweisen. Das Tierschutzrecht ist aus gewissen und bestimmten Gründen in Artikel 20a des Grundgesetzes aufgenommen worden, weil es nämlich besonders wichtig ist und weil der Tierschutz dadurch noch besser gewährleistet werden kann. Sie sagten, solche Organisationen wie PETA würden vom Verbandsklagerecht Gebrauch machen. In Bremen gibt es dieses Verbandsklagerecht und bei der Expertenanhörung, die wir im letzten Jahr durchgeführt haben, stellte sich heraus, dass es eben nicht zu explodierenden Klagewellen gekommen ist, wie allgemein befürchtet wurde. Es gab in dem Zeitraum in Bremen genau zwei Klagen, die erhoben wurden, und zwar nicht von irgendwelchen Organisationen, obwohl ich auch das für gerechtfertigt halten würde, sondern vom ortsansässigen Tierschutzverein. Genau dafür ist das Verbandsklagerecht richtig und genau dafür wollen wir es auch schaffen, weil es eben auf andere Weise nicht möglich ist, diese Tierschutzinteressen durchzusetzen.
Man könnte argumentieren, dass der Tierschutzverein vor Ort sich strafrechtlich dagegen wehren kann, wenn er feststellt, dass es da Verstöße gegen den Tierschutz gibt und Tiere nicht artgerecht gehalten werden oder Ähnliches. Das Problem an diesen strafrechtlichen Prozessen ist, dass es in Strafverfahren nur dann zu Verurteilungen kommt, wenn in extremen Fällen die artgerechte Haltung so vernachlässigt und verletzt wird, dass eine objektiv rechtskonforme Tierhaltung nicht sichergestellt werden kann. Das sind ganz besondere Extremfälle und wenn man dies vielleicht noch vor Gericht durchbekommt, dann wird man auf jeden Fall große Schwierigkeiten haben, den Vorsatz nachzuweisen. Insofern ist das strafrechtliche Schwert ein sehr stumpfes und deshalb sind wir natürlich für die Einführung einer Feststellungskla
ge, eines Verbandsklagerechts, das gerade auch für die Tierschutzverbände sicherstellen könnte, dass sie ihren Sachverstand einbringen und dass sie irgendwann ein Feststellungsurteil haben, das von den Gerichten bei zukünftigen Verfahren und Genehmigungen beachtet werden muss. Genau das ist wichtig für uns und auch für die meisten anderen Fraktionen, die hier geredet haben.
Kurz noch zu weiteren Äußerungen der CDU. Gerade beim Verbot wild lebender Tiere nur den bürokratischen Mehraufwand in den Vordergrund zu stellen, ist völlig falsch. Wild lebende Tiere leben in der Wildnis und sie können grundsätzlich in einer Wohnung überhaupt nicht artgerecht gehalten werden. Es ist ein Modetrend, wir haben immer mehr dieser Tiere und wir haben übrigens auch immer mehr Fälle von Kaimanen, Boaschlangen und sonstigen Tieren, die durch die Zeitungen geistern, die nämlich entweichen, irgendwo auftauchen und Menschen gefährden. Es gibt keinerlei Registrierung für solche Fälle, ob Tiere ausgesetzt werden oder ob es Verletzungen gegenüber Haltern oder anderen Menschen gegeben hat, das heißt, man kann es nicht nachweisen. Man hat diesen Modetrend und man muss dagegen vorgehen. Es ist ein wichtiges Thema und man kann diesem eigentlich nur mit dem Verbot der Haltung wild lebender Tiere entgegentreten.
Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Verbot der Haltung wild lebender Tiere in Zirkussen. Sie haben laut "Hamburger Morgenpost" heute geäußert, der Zirkus sei eine jahrhundertealte Kulturform. Das mag richtig sein und es geht hier auch nicht um das Verbot eines Zirkus, sondern es geht um das Verbot der Haltung wild lebender Tiere in Zirkussen. Das gefährdet die jahrhundertealte Kulturform eines Zirkus nicht, das rückt nur gerade, dass festgestellt wurde, dass nämlich wilde Tiere auch in Zirkussen nicht artgerecht gehalten werden können. Das macht sich am besten daran fest, dass es auch in Hamburg im letzten Jahr zu einem Zwischenfall gekommen ist.
Dompteur der halbe Arm zerfetzt wurde, weil eben dieses Tier nicht artgerecht gehalten wurde und den Dompteur angefallen hat. Insofern ist auch das in Zirkussen nicht gewährleistet. Vielleicht noch einmal kurz zur Klarstellung: Wir haben seit 2003 eine Bundesratsentschließung, die sich genau für das Verbot wild lebender Tiere in Zirkussen ausgesprochen hat. Grundsätzlich sind diese Tiere in Zirkussen bereits verboten, das Ganze ist nur bis heute nicht umgesetzt. Es ist also nichts völlig Neues, das wir fordern, sondern wir fordern die Umsetzung in Form einer Rechtsverordnung und würden uns dafür gerne auf Bundesratsebene weiter einsetzen.
Grundsätzlich ist es sehr schön, wenn Sie sagen, Sie hätten daran mitgeholfen, dass Tierschutz als Staatsziel verankert wurde. Tierschutz als Staatsziel ist sehr schön und auch sehr wichtig, die Frage ist nur, warum Sie beim Kinderschutz, der genauso wichtig sein sollte, nicht in die gleiche Richtung gesprochen haben. – Vielen Dank.
Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung. Wir kommen zunächst zum GAL-Antrag aus Drucksache 20/519.
Wer stimmt einer Überweisung dieser Drucksache an den Gesundheitsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das mit großer Mehrheit so angenommen.
Wer möchte nun außerdem die Drucksachen 20/ 382 und 20/422 an den Gesundheitsausschuss überweisen? Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das abgelehnt.
Nun lasse ich in der Sache abstimmen. Zunächst zum Antrag der SPD-Fraktion aus Drucksache 20/422. Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion möchten diesen ziffernweise abstimmen lassen.