Der Ruf von GRÜNEN und LINKEN nach Einführung von Aufenthaltstiteln ist für mich eigentlich nur eine Geste. Er versucht erstens zu verschleiern, dass die meisten Opfer von Menschenhandel in der EU aus EU-Mitgliedsstaaten kommen. Die brauchen, wie jeder weiß, überhaupt keinen Aufenthaltstitel. Sie brauchen dagegen ganz andere Hilfsmaßnahmen wie psychologische Betreuung und dergleichen mehr, die in den meisten Fällen schon sehr gut gewährt wird.
Zweitens gibt es für EU-Ausländer ausreichende Möglichkeiten, einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Deshalb gilt, meine Damen und Herren von der SPD: Anstatt hier vorzupreschen und knapp verpasste Umsetzungsfristen zu kritisieren, hätte es Ihnen offen gestanden, eigene Vorschläge im Bundestag oder Bundesrat einzubringen. Das haben wir vermisst.
Ihr Antrag hat sich erübrigt und deshalb werden wir ihn ablehnen. Wir bedauern allerdings, dass Sie ihn noch nicht einmal im Ausschuss diskutieren wollen, weil das Thema für uns wichtig ist. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Weltweit sind fast 21 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen. Die Illegalität ist das Druckmittel, Menschen gnadenlos auszubeuten, sei es im Haushalt, in der Pflege, in Restaurants, auf Baustellen oder in Bordellen. Oft bekommen die Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen keinen Lohn. Sie haben niemanden, an den sie sich wenden können, und schweigen aus Angst vor einer Abschiebung.
Wirtschaftliche Not, Kriege, zu versorgende Kinder oder Eltern, politische oder religiöse Verfolgung und die Hoffnung auf eine bessere Zukunft bringt die Menschen durch falsche Versprechen nach Deutschland, manche auch nach Hamburg. Sexuelle Ausbeutung, menschenverachtende Löhne und überlange Arbeitszeiten sind für diese Menschen an der Tagesordnung. Gerade einmal 5 bis 10 Prozent der Fälle von Menschenhandel werden den zuständigen Behörden überhaupt bekannt. Opfer von Menschenhandel sind überwiegend Frauen und Kinder. Eben wurde gesagt, dass es
Die Europäische Kommission hat eine Studie in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen uns nun vor und zeigen deutlich, dass Deutschland eine Drehscheibe dieser modernen Sklaverei ist. Ein EU-Gesetz sollte Opfern von Menschenhandel helfen. Die Frist zur Übertragung der Richtlinie in nationales Recht ist am 5. April verstrichen. Die Bundesregierung – das muss ich noch einmal sagen, auch wenn Sie das ärgert – hat sie verstreichen lassen, und das ist wirklich ein Armutszeugnis.
Wir brauchen dringend Maßnahmen, die die Rechte der Opfer stärken, die den Menschenhandel unterbinden, aber vor allem müssen die Profiteure strafrechtlich verfolgt werden.
Sie müssen die Möglichkeit haben, sich an die zuständigen Behörden zu wenden, ohne dabei Angst zu haben, Konsequenzen daraus zu tragen wie zum Beispiel eine Abschiebung. Die Opfer brauchen Rechtsbeistand und Rechtshilfe, Schutz, Unterkünfte und medizinische sowie psychische Betreuung.
Kinder brauchen besonderen Schutz. Den Betroffenen muss auch der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu sozialen Leistungen und zu Bildungsangeboten ermöglicht werden. Dazu brauchen sie aber einen sicheren und eigenständigen Aufenthaltsstatus.
Wir kritisieren die Bundesebene, aber wir müssen auch schauen, was auf Landesebene noch zu tun ist. Ich denke, in Hamburg ist noch genug zu tun. Vor allem Projekte und Anlaufstellen für Opfer von Menschenhandel müssen ausgebaut und gestärkt werden, aber auch "Streetwork" muss gestärkt werden.
Hamburg ist eine Metropole, die aufgrund der Finanzkrise der EU viele Migrantinnen und Migranten in der letzten Zeit aus den osteuropäischen, seit Neuestem jedoch auch aus den südeuropäischen Ländern anzieht. Der Senat muss hier rechtzeitig handeln. Handeln heißt aber beispielsweise nicht, die Sexarbeiterinnen zu stigmatisieren oder sie zu vertreiben, sondern Menschenhandel zum
Wir stimmen dem Antrag der SPD-Fraktion zu. Ich glaube auch, dass wir den Antrag bis zum Wahlkampf vielleicht nicht mehr wiederfinden. Aber ich denke schon, dass das eine gute Sache ist.
In der Datenbank vielleicht schon, aber wichtig ist es doch auch, das in Ihren Köpfen wiederzufinden und das, was man auf dem Papier hat, in die Praxis umzusetzen.
Wir stimmen dem Antrag zu und fordern auch die Bundesregierung auf, ihre Versäumnisse nachzuholen, ihre Hausaufgaben besser zu machen. Sie hatte zwei Jahre Zeit, hat es aber nicht gemacht. Wir erwarten auch vom Hamburger Senat, die hiesige Arbeit in Sachen Opferschutz zu stärken.
Wer einer Überweisung der Drucksache 20/8202 an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt.
Wer dem Antrag der SPD-Fraktion aus der Drucksache 20/8202 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen.
Punkt 55 der Tagesordnung, Drucksache 20/8001, Antrag der CDU-Fraktion: Benachteiligung behinderter Menschen bei der Berechnung der Kita-Gebühren und der Gebühren für die Randzeiten- und Ferienbetreuung an den Ganztagsschulen stoppen.
[Antrag der CDU-Fraktion: Benachteiligung behinderter Menschen bei der Berechnung der Kita-Gebühren und der Gebühren für die Randzeiten- und Ferienbetreuung an den Ganztagsschulen stoppen – Drs 20/8001 –]
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Behinderte Menschen sind in vielerlei Hinsicht benachteiligt und, um es bildlich zu sagen, sie haben es schwerer als andere, die Hürden des Alltags zu überwinden. Deswegen haben Gesellschaft und Politik im letzten Jahrzehnt eine Menge getan, um diese Benachteiligungen abzumildern.
Im Jahr 2002 wurde das Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet, dessen Ziel es ist, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten. Diese rechtliche Absicherung wurde noch einmal vorgenommen durch den Beschluss des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 2006.
Auch das SGB IX enthält umfangreiche Regelungen zum Bereich der Leistung, zur Rehabilitation und Teilhabe. Inzwischen gibt es in Deutschland Antidiskriminierungsstellen, es gibt einen Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und Gleichstellungsbeauftragte in den Ländern und vor allen Dingen auch die Vorgabe an Arbeitgeber, bevorzugt schwerbehinderte Menschen einzustellen. Es gibt noch ein weiteres Thema, das wir auch häufig diskutieren, die Barrierefreiheit von Gebäuden, Bahnhöfen und Kultur- und Tourismusangeboten, die wir mehr und mehr vorangetrieben haben, zuallerletzt natürlich auch das Thema Inklusion der Kinder in der Kita und in den Schulen.
Kurzum, wenn man es zusammenfasst, so sind Deutschland und Hamburg auf dem mühsamen Weg gleichberechtigter Teilhabe von behinderten Menschen bereits ein großes Stück vorangekommen. Dies ist eine beachtliche Leistung, die nicht zu unterschätzen ist.
Aber gleichwohl haben behinderte Menschen in ihrem Lebensalltag erhebliche finanzielle Mehraufwendungen zu tragen. Um diese persönlichen Nachteile auszugleichen, gibt es eine entsprechende Regelung im Steuerrecht, nämlich diese Belastungen als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen durch Pauschalbeträge nach Paragraf 33b des Einkommensteuergesetzes. Sie werden auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und gelten dann für das gesamte Kalenderjahr. Das Besondere ist, dass ein separater Nachweis dieser Mehrbelastungen nicht erforderlich ist, um die Freibeträge geltend zu machen.
Jetzt komme ich zum Thema. Genau diesem Nachteilsausgleich im Steuerrecht läuft die jetzige Beitragsbemessung in Hamburg für die Betreuung der Kinder in der Kita und in den Rand- und Ferienzeiten der GBS-Betreuung zuwider. Diese Beitragsbemessung richtet sich nämlich nach dem
Jahresnettoeinkommen. Gleiches gilt im Übrigen auch für das Mittagessen an den Grundschulen. Das Nettoeinkommen von behinderten Eltern ist eben höher, weil dieser Steuerfreibetrag gewährt wird, sodass auch zwangsläufig die Eigenanteile, die behinderte Eltern für die Betreuung ihrer Kinder zu zahlen haben, höher sind. Das bedeutet, dass das, was den Eltern auf der einen Seite steuerrechtlich zu Recht gegeben wird, ihnen auf der anderen Seite wieder zu Unrecht genommen wird. Diese Benachteiligung wollen wir als CDU nicht hinnehmen.
Herr de Vries, bevor Sie den nächsten Gedanken entwickeln: Wir befinden uns hier auch eindeutig an den Randzeiten der Diskussion des Parlaments, aber ich möchte insbesondere die Abgeordneten, die gerade den Senat daran hindern zuzuhören, bitten, die Gespräche entweder später zu führen oder draußen.
– Danke. Es ändert sich aber auch nichts. Aber vielleicht können wir die Aufmerksamkeit des Senators doch noch gewinnen.
Wir waren an der Stelle stehengeblieben, dass diese Benachteiligung eben nicht mit dem steuerrechtlich gewährten Pauschalbetrag vereinbar ist und es eigentlich keine fachliche Rechtfertigung für diese finanzielle Benachteiligung gibt. Die Schulbehörde hat in dem Zusammenhang auf die Möglichkeit verwiesen, im Einzelfall einen Härtefallantrag zu stellen. Aber genau das widerspricht dem Ziel des Bundesgesetzgebers, und es führt auch bei den betroffenen Eltern zu einem Mehraufwand, der eigentlich nicht zu rechtfertigen ist.
(Beifall bei der CDU und bei Christiane Blö- meke GRÜNE, Finn-Ole Ritter FDP und Tim Golke DIE LINKE)