denn das Unbehagen, das Herr Kluth für seine Fraktion zum Ausdruck gebracht hat, teilen wir. Wir haben in den letzten Wochen in rasanter Geschwindigkeit erfahren müssen, dass der Wirtschaftssenator im Hinblick auf den Hafen offensichtlich völlig planlos ist. Jedenfalls sind die Datenannahmen, die dem Hafenentwicklungsplan zugrunde liegen, auch nach Aussage des Wirtschaftssenators nicht mehr tragfähig. Wir warten alle auf neue Zahlen und das neue PLANCO-Gutachten.
Ich würde so weit wie Herr Kluth im Moment noch nicht gehen, dass wir es mit einem Wegfall der Geschäftsgrundlage zu tun haben, aber es bestehen erhebliche Zweifel an der Werthaltigkeit des Hafenentwicklungsplans. Deshalb hätte es der Mehrheitsfraktion gut angestanden, dem Rücküberweisungsbegehren der FDP stattzugeben. Es ist ein Armutszeugnis, wenn wir über die Entwicklung unseres Hafens nicht mehr gemeinsam parlamenta
Wird weiter das Wort gewünscht? – Wenn das nicht der Fall ist, dann kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 20/7584.
Wer möchte sich der Ausschussempfehlung anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das mehrheitlich so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 25, Drucksache 20/7604, Bericht des Innenausschusses: Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg über die Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Unterelbe.
[Bericht des Innenausschusses über die Drucksache 20/6662: Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, SchleswigHolstein und Hamburg über die Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Unterelbe (Unterelbeabkommen) (Senatsantrag) – Drs 20/7604 –]
Wer möchte der Ausschussempfehlung folgen und das Gesetz zum Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg über die Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Unterelbe aus Drucksache 20/6662 beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann haben wir das einstimmig in erster Lesung so beschlossen.
Wer möchte das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Wir kommen zu Punkt 27, Drucksache 20/7520 in der Neufassung, Antrag der GRÜNEN Fraktion: Vorfahrt für den Radverkehr.
Die Drucksache 20/7520 in der Neufassung möchte die Fraktion der GRÜNEN an den Verkehrsausschuss überweisen.
Wer stimmt diesem Begehren zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Wer möchte diesem seine Zustimmung geben? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann einstimmig so beschlossen.
Punkt 29, Drucksache 20/7569, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Beauftragung eines unabhängigen Gutachters zur Prüfung des Geschäftsmodells der HSH Nordbank AG.
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Beauftragung eines unabhängigen Gutachters zur Prüfung des Geschäftsmodells der HSH Nordbank AG – Drs 20/7569 –]
Wer möchte diesem Antrag folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Beide Drucksachen möchte die GRÜNE Fraktion federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Gesundheitsausschuss überweisen.
Wer möchte dem Überweisungsbegehren folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das Überweisungsbegehren abgelehnt worden.
Mir ist mitgeteilt worden, dass aus der Fraktion der GRÜNEN das Wort gewünscht wird. Frau Möller, Sie haben es für maximal fünf Minuten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich muss an dieser Stelle doch einmal auf die Möglichkeit des Fünfminutenbeitrags zurückgreifen, weil wir die Situation haben, dass die Mehrheitsfraktion mit einem Antrag auf unseren Antrag geantwortet hat, sich inhaltlich aber über ein anderes Thema auslässt. Wir hätten hierzu dringend eine Beratung im Ausschuss nötig, damit wir uns überhaupt verständlich machen, worüber wir sprechen.
Im Kern geht es sicherlich auch der SPD um die nicht nur nach EU-Richtlinien besonders schutzwürdige Gruppe von schwangeren Frauen und deren Umverteilung und Aufenthaltsmöglichkeiten in Hamburg. Sie gehen aber auf einen ganz anderen Aspekt ein, der für uns nicht nachvollziehbar ist. Unser Antrag behandelt im Kern zwei Punkte. Einmal geht es um die zunehmende Entwicklung, dass die Ausländerbehörden den Frauen nur sogenannte Meldeauflagen erteilen, statt ihnen umgehend eine Duldung auszustellen. Der zweite Punkt ist, dass wir zunehmend Kenntnis von Frauen bekommen, die sich überhaupt nicht mehr melden, weil sie Sorge haben, umverteilt zu werden und aus ihrem sozialen Umfeld heraus zu müssen, sich also während der Schwangerschaft bis zur Geburt außerhalb des gewohnten Raumes aufzuhalten. Das sind zwei Punkte, die nicht nur uns aufgefallen sind, sondern mit denen sich inzwischen NGOs, die Ärztekammer und andere Institutionen in dieser Stadt beschäftigen. Wir sollten dringend im Ausschuss darüber sprechen.
Es gibt auch den unverblümten Vorwurf, dass sogar Schwangere aus der Sportallee weggeschickt werden. Das mag Platzmangel sein. Wenn sie aber ohne Duldung fortgeschickt werden, dann haben sie keinerlei Zugang zu sozialer und medizinischer Versorgung. An der Stelle kommt vielleicht Ihr Antrag ins Spiel, der schlicht und einfach die aktuelle Rechtsprechung beschreibt, nämlich dass Sie im Einzelfall sehr wohl auf eine Umverteilung von Schwangeren verzichten, und zwar, wenn ein medizinisches Risiko besteht. Gleichzeitig sagen Sie aber auch, dass mit solch einer Stichtagslösung, wie wir sie haben, ein Automatismus geschaffen werden würde. Dann müsste nämlich auch für Frauen, die nicht schon länger hier leben, sondern frisch eingereist sind, eine Duldung ausgestellt werden. Dazu kann ich nur – und vielleicht macht das auch noch einmal den Gesprächsbedarf deutlich – auf die Rechtsprechung des Bundesver
fassungsgerichts verweisen. Im Übrigen entspricht das auch der Rechtsprechung der Bundesverwaltungsgerichte. Das System des Ausländergesetzes lässt keinen Raum für einen derartigen ungeregelten Aufenthalt zu. Der Zeitpunkt, wann eine Duldung erteilt wird, steht nicht im Belieben der Behörden. Dies wird aber hier und heute in Hamburg zigfach praktiziert, und darüber müssen wir sprechen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Sorge schwangerer Frauen, aus Hamburg heraus in andere Länder umverteilt zu werden, verstehen wir. Immer dann, wenn eine Risikoschwangerschaft vorliegt oder medizinische Gründe darauf hinweisen, dass diese Frau nicht umziehen sollte, ist es nach Einzelfallprüfung Usus, dass diese Frau und ihre Familie hierbleiben dürfen. Daran möchten wir weiterhin festhalten. Wir wenden uns allerdings dagegen, dass hier ein Automatismus geschaffen wird, der vor allem ein Risiko beinhaltet. Schwangere Frauen, die in medizinischer Hinsicht während ihrer Schwangerschaft gefährdet wären, könnten sich, wenn dieser Automatismus eingebaut wird, bei den Behörden erst einmal nicht melden, und zwar aus Angst, es könnte zu irgendwelchen Folgen kommen, die ihnen unangenehm sind. Sie könnten die 26. Woche abwarten, statt sich schon zuvor in medizinische Behandlung zu begeben, und zwar nach Möglichkeit in reguläre medizinische Behandlung, denn grundsätzlich ist in Hamburg jeder Frau die Möglichkeit eröffnet, medizinisch behandelt zu werden. Wir haben die Clearingstelle, das Medibüro und andere Einrichtungen, die dafür sorgen, dass auch Papierlose, wenn es notwendig und medizinisch geboten ist, eine adäquate Behandlung finden.
Ich möchte ein paar Zahlen nennen, die darauf hindeuten, dass die Einzelfallprüfung in Hamburg auch dazu führt, und zwar in zahlreichen Fällen, dass Frauen hierbleiben dürfen, nachdem sie sich bei den Behörden gemeldet haben. Sie schreiben in Ihrem Antrag, und das ist nicht richtig, dass, wenn ein Bundesland auf eine Umverteilung verzichte und eine Duldung erteilt, dieses auf die Quote angerechnet würde. Das ist dann richtig, wenn sich jemand in einem Asylbewerberverfahren befindet, aber nicht in der Duldung. In der Duldung gibt es ein ziemliches Ungleichgewicht zwischen diversen Bundesländern. Mit Stichtag letzter Mittwoch sind es in Bayern entsprechend der Zahl, die dort geduldet sein müsste, 1576 Personen weniger und in Baden-Württemberg 575 weniger. Jetzt möchte ich Ihnen die zwei Bundesländer nennen, bei denen es genau andersherum ist: Berlin mit 1389 darüber und Hamburg mit 1476 darüber. Das
heißt, dass Hamburg der Verpflichtung nachkommt, Frauen, wenn es medizinisch geboten ist, eine Duldung zu erteilen. Insofern bleiben wir bei unserem Antrag, die Einzelfallprüfung weiterhin so durchzuführen, wie es bisher geschehen ist, und sehen keine weitere Notwendigkeit.