Zweitens bitte ich zu beachten, dass wir auf die Kooperation mit Dritten, das heißt hier insbesondere mit dem Landesjugendamt Brandenburg, angewiesen sind, denn Einrichtungen außerhalb Hamburgs werden von den Landesjugendämtern der anderen Bundesländer beaufsichtigt. Wir sind mit dem Landesjugendamt Brandenburg im Gespräch und diskutieren auch unterschiedliche Modelle, wie Hamburg sich besser und über das FIT hinaus an Aufsichtsgremien beteiligen kann. Das tragen wir gern im Ausschuss vor, denn auch ich finde, dass wir, wenn 15 oder 16 Hamburger Kinder in Brandenburg untergebracht sind, schauen müssen, wie wir zu einer besseren Zusammenarbeit kommen, entweder im Rahmen der Brandenburger Aufsichtskommission oder mit der Aufsichtskommission, die wir dann haben werden. Ich wollte aber gerne ausführen, dass wir nicht untätig sind, sondern dass das FIT sehr wohl darauf achtet, so gut es kann, ob und wie die Jugendlichen vor Ort untergebracht sind, und auch zur Verfügung steht, wenn es Beschwerden gibt. Ansonsten können wir gerne im Ausschuss die verschiedenen Alternativen der Kooperation mit Brandenburg in aller Offenheit und Ernsthaftigkeit miteinander besprechen. – Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin! Ich bin ein übertriebener Gegner geschlossener Unterbringung. Da Senator Scheele diesen Begriff benutzt hat, benutze ich ihn auch. Ich bin ein übertriebener Gegner geschlossener Unterbringung und teile die Meinung meines Vorredners, dass da etwas unternommen werden muss.
Was bedeutet geschlossene Unterbringung für die Kinder, liebe Kolleginnen und Kollegen? Es bedeutet, dass die Kinder weit weg sind von ihren Familien
und isoliert von anderen Kindern, es bedeutet, dass ihnen die Freiheit genommen wurde und es bedeutet seltsame Entwicklungsmöglichkeiten. Die Folge ist, dass sich Persönlichkeitsstörungen entwickeln.
Was brauchen die Kinder eigentlich? Die Kinder brauchen Zuneigung und Unterstützung, in der Regel durch professionelles Personal. Die Erfahrung ist, dass eine Eins-zu-Eins-Betreuung mehr bringt als eine geschlossene Unterbringung.
Kinder brauchen keine psychische Gewalt, keine körperliche Gewalt und keine Isolation. Geschlossene Unterbringung ist eine Folge von gesellschaftlicher Armut, Ausgrenzung und Isolierung und hat, das lehrt die Erfahrung – vielleicht haben auch Sie den "Frontal 21"-Bericht angeschaut, Herr de Vries –, bisher noch keinem Kind geholfen. Alle Kinder, die aus der geschlossenen Unterbringung gekommen sind, haben ihre Karrieren leider genauso fortgesetzt, wie sie vorher schon verlief. Daher muss nicht nur eine Aufsichtskommission eingesetzt, sondern auch ein Konzept entwickelt werden, nach dem die Kinder durch Eins-zu-EinsBetreuung unterstützt und wieder in die Gesellschaft integriert werden können.
Die Entwicklung in Brandenburg ist eine Folge der zwanzigjährigen Privatisierung in der Kinder- und Jugendhilfe, die mit sich bringt, dass Vereinbarungen mit Privatunternehmen getroffen werden und die Stadt zwar haften muss, aber keine Zugriffsmöglichkeiten hat. Das kann nicht sein. Ich habe letztens in einem anderen Bereich erfahren, dass Hamburg Pflegekinder zwar außerhalb unterbringt – ich finde es gut, dass es solche Unterbringungsmöglichkeiten gibt, wenn wir in Hamburg für Pflegekinder keinen Platz haben –, die Hamburger Jugendämter aber keine Einblicke bekommen, sondern Kooperationen treffen müssen. Das geht nicht. Wenn wir Kinder außerhalb Hamburgs unterbringen, dann müssen auch Vereinbarungen getroffen werden, damit wir auch die Aufsicht über diese Kinder haben und eingreifen können, wenn diese Kinder in diesen Einrichtungen unmenschlich behandelt werden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte nur noch zwei Dinge sagen. Grüne Scheinheiligkeit trifft es hier absolut nicht.
Ich habe in meiner Rede ganz klar deutlich gemacht, woran es gescheitert ist, dass wir unter Schwarz-Grün die Aufsichtskommission nicht wieder in Gang bringen konnten. Es gibt keine Partei, die so klar gegen die geschlossene Unterbringung Position bezogen hat – damals gab es DIE LINKE noch nicht
Ein Blick ins Archiv hilft, Senator Scheele. Wir haben Fachtagungen mit Experten dazu durchgeführt und Alternativen aufgezeigt.
Eines ist doch völlig richtig, eine Erfolgsquote gibt es nicht. Wir haben bei der Feuerbergstraße erleben müssen, dass die Jugendlichen, sobald sie dort heraus waren, wieder rückfällig wurden. Das ist doch ganz klar, und dasselbe passiert auch in der Haasenburg. Wo der Erzieher gleichzeitig den Schlüsselbund in der Hand trägt und Kinder einsperrt, entsteht kein Vertrauen, sondern nur der Wunsch, dort herauszukommen. Das ist eine grundsätzlich falsche Methode, die in der Jugendhilfe nichts zu suchen hat.
Solche Methoden gehören in die Innenpolitik – dann reden wir nämlich über Gefängnisse, die wir brauchen und die zu unserem Rechtsstaat gehören –, aber nicht in der Jugendhilfe.
Hierzu hat mir die Abgeordnete Martina Kaesbach mitgeteilt, dass sie sich an der Abstimmung nicht beteiligen werde.
Wer einer Überweisung der Drucksachen 20/6463 und 20/6471 an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist angenommen.
Tagesordnungspunkt 27, Drucksache 20/6337, Senatsmitteilung: Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Hamburg, hier: Landesaktionsplan.
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der 18. Dezember 2012 war ein guter Tag für Menschen mit Behinderung in Hamburg. Warum? Der Hamburger Senat hat den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung beschlossen, und das ist gut so.
Ein kurzer Rückblick. Am 26. März 2009 trat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland in Kraft. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, an den sich 124 Staaten binden. Dieser Vertrag soll bereits bestehende Menschenrechte gleichberechtigt für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen konkretisieren. Hier erhält Politik ihren konkreten Auftrag.
Der Leitgedanke: Weg von der Politik der Fürsorge, hin zur Politik der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das Ziel ist die soziale Inklusion. Mit der Ratifizierung hat sich Deutschland gegenüber der internationalen Gemeinschaft verpflichtet, diese Konvention einzuhalten und umzusetzen auf allen staatlichen Ebenen. Was hat Hamburg getan? Mit dem Hamburger Landesaktionsplan wurde ein Instrument zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geschaffen. Wie wurde der Landesaktionsplan erarbeitet? Unter der Federführung der BASFI und mit Beteiligung der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen haben Behörden, Senatsämter und Senatskanzlei ihre Beiträge für den Aktionsplan erarbeitet. Beteiligt waren Bezirke und Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen. Somit mussten keine zusätzlichen Gremien geschaffen werden, sondern es konnten vorhandene Strukturen und bewährte Formen der Zusammenarbeit mit den Schulen, den Behindertenbeauftragten der Hochschulen, den studentischen Organisationen, der AG barrierefreier ÖPNV, dem Fachausschuss für Verkehr und Straßenwesen, der LRG für behinderte Menschen, der AG Frühförderung in der Kita der BASFI, mit Kita-Trägern und Verbänden genutzt werden. Von besonderer Bedeutung war die Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen. Der
Sommer 2012: Die Arbeiten wurden abgeschlossen. September 2012: Die BASFI und die Senatskoordinatorin stellten den Landesaktionsplan im Rahmen eines Fachtages vor. Die breite Öffentlichkeit in Hamburg diskutierte, machte Anregungen und Vorschläge. Ergebnisse dieser erfolgreichen Veranstaltung wurden in den Landesaktionsplan aufgenommen. Dezember 2012: Der Landesaktionsplan wurde vom Senat beschlossen. Damit hat der SPD-Senat sein Wahlversprechen gehalten, und das ist gut so.
Wie geht es weiter? Der Landesaktionsplan stellt ein effektives Arbeitsprogramm dar, das uns Schritt für Schritt in eine inklusive Gesellschaft führt. Und hier sind wir uns sicher. Es werden wichtige Handlungsfelder mit einer Vielzahl von konkreten Maßnahmen mit Zeithorizonten und Verantwortlichkeiten beschrieben. Dazu gehören: Bildung, Arbeit und Beschäftigung, selbstbestimmt leben und Einbezogensein in die Gemeinschaft, Bauen und Wohnen, Stadtentwicklung, Gesundheit, die Querschnittsthemen Frauen mit Behinderung, Zugänglichkeit, Barrierefreiheit, Bewusstseinsbildung, Beispiele für den Umsetzungsprozess, Maßnahmen zur Inklusion in Schule und Kita, Einführung des Hamburger Budgets für Arbeit, mit dem Menschen aus den Werkstätten für Behinderte auf dem Ersten Arbeitsmarkt integriert werden, soziale Stadtentwicklung mit dem Förderprogramm für Neu- und Umbau von Mietwohnungen. Im Bereich Verkehr arbeitet der Ausschuss für Straßen- und Verkehrswesen mit der Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen zusammen. Weiter gehören dazu: die stufenweise barrierefreie Ausgestaltung der S-Bahn-Haltestellen bis 2016, die barrierefreie Ausgestaltung der U-Bahn-Haltestellen bis 2020, der Zugang zu Informationsangeboten der Stadt – hier verweise ich auf die Überarbeitung der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung –, Maßnahmen im Bereich der Bewusstseinsbildung, die Errichtung des Inklusionsbüros und die Einführung des Inklusionschecks aufgrund der Initiative der SPD-Fraktion. Im Jahr 2013 wird die BASFI Maßnahmen in den Landesverwaltungen veranstalten. Sie wird über die UN-Konvention, deren Ziele und ihre Umsetzung informieren. Ab Februar 2013 wird die Senatskoordinatorin zu diesen Themen Veranstaltungsreihen für die Öffentlichkeit organisieren.