Protocol of the Session on January 24, 2013

Ich bin in diesem Fall den Medien sehr, sehr dankbar, damit meine ich das Fernsehen und den "Frontal 21"-Bericht und "die tageszeitung", die in Hamburg hartnäckig Recherchen betreibt und viele Missstände der Haasenburg aufdeckt. Das allein ermöglicht es uns als Oppositionspolitiker nämlich erst zu handeln, denn wir können nicht jede Einrichtung im Fokus haben. Durch diese Medienberichte sind wir aufmerksam geworden, und daraufhin folgten eine Reihe parlamentarischer Anfragen, auch vonseiten der FDP.

Ich hätte vom Senat etwas mehr erwartet, denn alleine 2012, als die drastischen Zustände in den Heimen im "Frontal 21"-Bericht beschrieben worden sind, war diese Einrichtung sehr stark belegt. Hamburg hat dafür innerhalb eines Jahres immerhin 1,5 Millionen Euro ausgegeben, und das, wie Gerichte in Berlin und Cottbus attestierten, für eine weitgehend unzureichende und ineffiziente Behandlung, die zur Folge hatte, dass Erziehungserfolge – wohl nicht zuletzt aufgrund der dortigen Erziehungsmethoden – ausblieben; 1,5 Millionen Euro für eine Nullnummer.

Nachfolgende parlamentarische Anfragen machten zudem auch noch deutlich, dass es gravierende Verstöße gegen die Betriebserlaubnis gegeben hat. In einer Einrichtung fehlten schlichtweg acht

(Christoph de Vries)

Pädagogen; ob es überhaupt noch welche gab, wissen wir nicht. Trotzdem wurde diese Einrichtung weiterhin kritiklos belegt, als gäbe es diese Anfragen und die Öffentlichkeitsarbeit nicht. Und genau aus diesem Grund brauchen wir die Aufsichtskommission, und zwar eine unabhängige, externe. Wir brauchen gerade nicht das, was Frau Schneider schon beschrieben hat, eine trägereigene Kommission, die sozusagen mit dem Vorsitzenden der Haasenburg GmbH kontrolliert, ob dort alles mit rechten Dingen zugeht.

Schwarz-Grün hat es – da hat Frau Schneider recht – nicht geschafft, die Aufsichtskommission zu reaktivieren, nachdem die Feuerbergstraße geschlossen wurde; das bedauere ich sehr. Es war immer ein grünes Anliegen, diese Aufsichtskommission wiederzubeleben. Worin das Problem lag, kann Herr de Vries vielleicht nicht wissen. Ich bin froh, dass Sie den Antrag heute unterstützen. Ihre Kollegen damals, das weiß Herr Hesse sicherlich noch, haben einen entsprechenden Antrag der GRÜNEN nicht unterstützt, und so konnte er nie das Licht der gemeinsamen Koalition erblicken.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Das Licht der ge- meinsamen Koalition?)

Das Licht der gemeinsamen Arbeit.

Ich bin deswegen sehr froh, dass wir als LINKE und GRÜNE heute gemeinsam die Anregung geben, die Aufsichtskommission aufgrund der aktuellen Geschehnisse in der Haasenburg wiederzubeleben. Aber eines ist ganz wichtig, und darüber sollten wir uns klar sein: Wir brauchen die Aufsichtskommission nicht nur als Feigenblatt, wir brauchen sie nicht nur irgendwie einzurichten und dann haben wir etwas Gutes getan. Das Problem damals war – und das ist es heute noch –, dass die Aufsichtskommission nur dann arbeiten kann, wenn sie darüber informiert wird, wo und wie viele Jugendliche auswärtig untergebracht sind. Daran scheiterte es nämlich, deswegen hat die Aufsichtskommission 2009 um ihre Entpflichtung gebeten. Sie wollte nicht nur eine Feigenblatt-Arbeit tun, sondern ihre Arbeit richtig machen. Solange sie aber nicht informiert wird, wo die Jugendlichen sind, klappt das nicht.

Wir freuen uns erst einmal, dass die Anträge überwiesen werden. Wir glauben, dass die Aufsichtskommission das richtige Mittel ist, und möchten gern mit Ihnen darüber reden, welche Mittel Sie noch in petto haben. Darauf bin ich sehr gespannt. Wir werden das im Ausschuss weiter beraten, und ich glaube, dass die Haasenburg noch weitere Fragen aufwirft, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen. Dazu gehört auch – Frau Schneider hat es schon gesagt –, warum wir aus der BASFI keine Informationen über Verträge bekommen, während "die tageszeitung" auf Anfrage vielleicht Musterverträge erhält, oder die Frage, was das FIT und das Jugendamt bei ihren Besuchen in der Haasenburg

entdeckt haben, denn laut Senatsantwort ist das Jugendamt verpflichtet, sich im Rahmen der Hilfeplanung vor Ort selbst einen Eindruck davon zu verschaffen, wie die Jugendlichen untergebracht werden. Da bin ich schon auf die Antworten gespannt. Das werden wir dann hoffentlich im Ausschuss erfahren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Christiane Schneider DIE LINKE)

Das Wort bekommt Herr Ritter.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Blömeke, ich folge vielem von dem, was Sie gesagt haben, und gebe Ihnen in vielen Punkten recht, aber einen Punkt verstehe ich nicht ganz. Sie sprechen gegen geschlossene Unterbringung, erinnern an die Repressalien und daran, was in der Feuerbergstraße vorgefallen ist und dass diese 2008 geschlossen wurde. Das war Ihre Lösung, aber seit Ende 2008 oder Anfang 2009 wurden die Kinder dann einfach – aus den Augen, aus dem Sinn – in eine vergleichbare Einrichtung nach Brandenburg geschickt. Das kann doch kein Lösungsansatz sein, Frau Blömeke.

(Beifall bei der FDP – Christiane Blömeke GRÜNE: Das haben Sie auch falsch ver- standen!)

Ende 2008 wurde in Hamburg die geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße geschlossen. Viele Probleme, Querelen, Skandale und sogar ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss waren dem vorausgegangen; viele Politikerinnen und Politiker haben sich an diesem Thema die Finger verbrannt. Seit der Schließung der Feuerbergstraße wird die Unterbringung nun vor allem in Einrichtungen der Haasenburg GmbH in den brandenburgischen Wäldern organisiert. Probleme verschieben statt zu lösen war offenbar die Politik des damaligen schwarz-grünen Senats, und zwar koste es, was es wolle, doch dazu später mehr.

Ein bedingungsloses "Weiter so" kann und darf es nach Auffassung der FDP-Fraktion nicht geben.

(Beifall bei der FDP)

Werte Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, weiter mit Ihnen, das macht mir jetzt so richtig Spaß. Sie schreiben in Ihrem Antrag:

"Einzelne minderjährige Mehrfach- und Intensivtäter aus Hamburg werden seit 2009 in geschlossenen Einrichtungen in anderen Bundesländern untergebracht […]."

Das Wort "einzelne" ist schon bemerkenswert, denn laut Anfragen waren zwischen 2008 und 2010 mehr als zwei Dutzend Hamburger Minderjährige in geschlossener Unterbringung außerhalb

(Christiane Blömeke)

Hamburgs. Ihre Partei hat damals doch mitregiert, Frau Blömeke.

(Christiane Blömeke GRÜNE: Das habe ich doch eben erklärt!)

Wo war denn damals Ihr Ruf nach der Aufsichtskommission? Das ist typisch grüne Scheinheiligkeit.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der SPD – Frank Schmitt SPD: Bravo!)

Wenn die Angaben aus den Antworten auf die diversen Schriftlichen Kleinen Anfragen stimmen, die nach dem schon genannten "Frontal 21"-Bericht von uns gestellt wurden, sind seit 2008 rund 50 Hamburger Minderjährige zur Haasenburg GmbH nach Brandenburg geschickt worden, nach Antwort auf meine letzte Schriftliche Kleine Anfrage allein 31 im vergangenen Jahr. Mittlerweile übernimmt der Träger Haasenburg fast alle Hamburger Fälle jugendlicher Intensivtäter.

Hamburg lässt sich die eingangs erwähnte Ausden-Augen-aus-dem-Sinn-Mentalität viel kosten, auf Basis der mir vorliegenden Zahlen schätzungsweise rund 2 Millionen Euro alleine im vergangenen Jahr. Diese Mittelverwendung sollte von uns auf ihre Effizienz und vor allem auf ihre Wirkung überprüft werden. Die Tagessätze der Haasenburg GmbH liegen circa 20 Prozent über denen anderer Träger, dabei scheint bei dem Träger in Brandenburg, wie Frau Blömeke zu Recht erwähnte, immer wieder einiges im Argen zu liegen. Nach den von uns und von Frau Blömeke gestellten Schriftlichen Kleinen Anfragen gab es Mängel beim Fachpersonal laut Prüfung des Landesjugendamts in Brandenburg. Weitere Schriftliche Kleine Anfragen ergaben Fluchtversuche, Bedrohung, sexuelle Belästigung, Einsatz von Psychopharmaka – quasi dieselben Probleme, die wir damals schon im PUA diskutiert haben, nur diesmal nicht in Hamburg, sondern in Brandenburg. Darüber muss schnell Klarheit her, dafür setzen wir uns ein.

Zuständig für die Aufsicht ist das Brandenburger Landesjugendamt, aber auch die Hamburger Aufsichtskommission kann tätig werden, wenn eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit dem Träger der Einrichtung geschlossen wird. Generell ist eine Dopplung von Aufsichtsstrukturen immer dann zu hinterfragen, wenn deutliche Mehrkosten entstehen. Allerdings ist die Hamburger Aufsichtskommission quasi ehrenamtlich aktiv, also ein sehr effizientes Konstrukt. Wir Liberale unterstützen ihr Tätigwerden folglich.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach Ansicht der FDP-Fraktion ist nicht nur bessere Aufsicht gefragt. Ein echtes Konzept zum weiteren Umgang mit intensivpädagogisch zu betreuenden Jugendlichen beziehungsweise Hamburger Intensivtätern wird seit Ende 2008 nicht vorgelegt. Insofern verfolgen wir Liberale mit Spannung, welche Pläne der jetzi

ge SPD-Senat zusammen mit einem Träger entwickelt. Auch wir meinen, dass eine große Stadt wie Hamburg nicht auf Verträge angewiesen sein kann und darf, die kleine, überlastete Jugendämter in Landkreisen von Flächenländern mit den Trägern vor Ort abschließen, ohne dass es eine eigene effiziente Aufsichts- und Kontrollmöglichkeit gibt. Bevor es allerdings zu Beschlüssen kommt, sollten wir in der Bürgerschaft und im Familienausschuss rechtzeitig in die Konzepterarbeitung eingebunden sein; ein intransparentes Gewurschtel im Hintergrund ist nicht zielführend. Die Debatte der Anträge im Ausschuss kann als Aufhänger eines solchen Konzepts dienen. Wir als FDP-Fraktion unterstützen jedenfalls eine Überweisung der Anträge an den Familienausschuss.

(Beifall bei Dr. Kurt Duwe FDP, der CDU und bei Ekkehard Wysocki SPD)

Das Wort bekommt Senator Scheele.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will eine Vorbemerkung machen, ich habe nämlich noch einmal in die letzte Legislaturperiode geschaut. Auch ich bin kein Freund übertriebener geschlossener Unterbringung und wollte sehen, wie das denn so war in der Historie. Und da steht im schwarz-grünen Koalitionsvertrag, dass die Feuerbergstraße abgeschafft, die geschlossene Unterbringung außerhalb Hamburgs aber im Einzelfall beibehalten wird. Dazu sollte es eine Liste geben, die es dann aber nie gegeben hat; es ist auf eine Liste des Deutschen Jugendinstituts verwiesen worden, auf der die Haasenburg stand und steht. Wenn wir also darangehen, Frau Blömeke, uns das ordentlich anzuschauen – und das sage ich Ihnen zu –, dann darf das Denken nicht 2011 anfangen, sondern es hat auch etwas davor gegeben.

(Beifall bei der SPD)

Bevor ich auf die Anträge eingehe, möchte ich einige Worte zu den Kindern und Jugendlichen sagen, die von der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung betroffen sind. Es geht, ich bitte das im Auge zu behalten, um einige wenige Minderjährige, die einen hohen erzieherischen Bedarf haben und mit anderen Angeboten ganz offensichtlich nicht mehr zu erreichen sind. Ich will noch einmal wiederholen, was ich eben schon gesagt habe: Ich bin kein übertriebener Anhänger geschlossener Unterbringung, aber wir wissen, dass es eine kleine Gruppe gibt, für die diese Form der Unterbringung nach wie vor das letzte Mittel ist, um sie selbst und andere zu schützen.

Die meisten delinquenten Kinder und Jugendlichen werden zum Glück in ihren Familien oder in ambulanten oder offenen stationären Angeboten der Jugendhilfe betreut und dadurch resozialisiert, aber

(Finn-Ole Ritter)

das geht eben nicht überall. Warum werden Kinder also überhaupt in eine geschlossene Einrichtung gebracht? Und eine sehr wichtige Frage ist, wie dabei die Rechte der Kinder und Jugendlichen gewahrt werden.

Kinder und Jugendliche in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen, geschieht nicht einfach so. Der Gesetzgeber hat hohe rechtliche Hürden geschaffen, denn diese Maßnahme greift erheblich in die Freiheitsrechte der Kinder und Jugendlichen ein. Die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung erfordert einen Beschluss des Familiengerichts, nachdem die Sorgeberechtigten – also die Eltern oder der Vormund – einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Das Familiengericht bittet das Jugendamt um eine Stellungnahme und holt außerdem ein jugendpsychiatrisches Gutachten ein, das Stellung dazu nimmt, ob überhaupt und wie lange eine geschlossene Unterbringung notwendig ist, und ob und wie die vorliegende Symptomatik eher einer pädagogischen, sozialtherapeutischen oder psychiatrischen Behandlung bedarf. Zudem wird ein Verfahrenspfleger bestellt, der in diesem Rechtsverfahren einzig und allein die Interessen der Kinder und Jugendlichen vertritt.

Wenn wir heute von geschlossener Unterbringung reden, so bedeutet dies nicht, dass die Einrichtungen dauerhaft geschlossen sind und die Minderjährigen für die gesamte Zeit ihres Aufenthalts das Gelände nicht verlassen dürfen. Meistens bezieht sich die geschlossene Phase nur auf die ersten vier bis sechs Wochen. In dieser Zeit sollen die Jugendlichen verstehen und begreifen, dass sie hier weder mit Provokationen und Gewalt etwas erreichen noch ihren Konflikten und Problemen aus dem Weg gehen können.

Wir reden von Minderjährigen, die in anderen Jugendhilfeeinrichtungen nicht mehr zu halten waren, weil sie jegliche Mitarbeit verweigerten, ständig entwichen oder sich selbst und andere gefährdeten, bei denen es nicht mehr gelingt, ihnen Grenzen zu setzen, und die keine Einsicht in die negativen Konsequenzen ihrer Grenzüberschreitungen zeigen. Neben der Delinquenz sind oftmals Drogen und Alkohol im Spiel. Ein Schulbesuch hat bei vielen lange nicht mehr stattgefunden. Fast immer bilden schwierigste Familienverhältnisse den Hintergrund für das massive Problemverhalten der Jugendlichen.

Ende des Jahres 2012, das ist gesagt worden, waren 16 Hamburger Kinder und Jugendliche in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht, davon 15 Jugendliche in der Brandenburger Einrichtung der Haasenburg GmbH. Die Haasenburg, Frau Leonhard hat darauf hingewiesen, ist eine der wenigen Einrichtungen, die diese Minderjährigen aufnehmen. Andere Einrichtungen lehnen die Aufnahme aufgrund der erheblichen Delinquenz und des

höheren Aufnahmealters der Minderjährigen mit dem Hinweis ab, dass erzieherische Maßnahmen nur noch wenig Aussicht auf Erfolg hätten.

Für die Haasenburg gelten die gleichen hohen fachlichen Anforderungen wie für andere geschlossene Einrichtungen. Es trifft aber ohne Zweifel zu, dass es in der Vergangenheit Mängel gegeben hat. Das ist auch vom zuständigen brandenburgischen Landesjugendamt festgestellt worden. Wie uns das Landesjugendamt berichtet, hat der Träger die daraufhin erteilten Auflagen beachtet.

Die Haasenburg befindet sich nicht auf Hamburger Boden, sondern wird durch das Landesjugendamt Brandenburg beaufsichtigt. Das Landesjugendamt Brandenburg hat zur Wahrung des Kindeswohls und der Rechte der Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern eine Besuchskommission eingerichtet. Diese Besuchskommission entspricht von der Aufgabenstellung her dem, was in Hamburg die Aufsichtskommission ist. Insofern beaufsichtigt die Haasenburg sich nicht selbst, sondern das Landesjugendamt hat diese unabhängige Aufsichtskommission eigesetzt. Damit will ich nicht sagen, dass ich nicht skeptisch bin, aber man muss schon zusammentragen, was sich dort wirklich abspielt. Gleichzeitig besteht ein enger Kontakt meines Hauses zur Heimaufsicht in Brandenburg, und außerdem haben, was ich besonders wichtig finde, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Familieninterventionsteams FIT im Rahmen der Hilfeplanung sehr engen Kontakt zu den Jugendlichen und besuchen die Einrichtung regelmäßig.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Es gibt in der Regel wöchentlichen telefonischen Kontakt des FIT mit den Jugendlichen. Die Jugendlichen wissen, dass sie jederzeit die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit ihrer Vertrauensperson haben, und machen davon auch Gebrauch. Die Fachkräfte genauso wie die Amtsvormünder sind bekannte und vertraute Personen, an die sich die Jugendlichen wenden und mit denen sie besprechen, was sie beschäftigt. Das können auch Beschwerden sein, die von den Fachkräften dann möglichst umgehend geklärt werden. Dennoch bin auch ich der Meinung, dass gerade bei freiheitsentziehenden Maßnahmen keinerlei Zweifel an den Kontrollmechanismen bestehen sollten. Daher halte ich die angestoßene offene Diskussion über die Anträge im zuständigen Ausschuss für richtig. Der Senat ist dazu auch gerne bereit. Ich möchte auf zwei Punkte hinweisen, die wir bei der Diskussion nicht außer Acht lassen sollten.

Erstens müssen im Mittelpunkt der Überlegungen folgende Fragen stehen: Was nützt dem Kind oder dem Jugendlichen? Was bietet die besten Perspektiven, wenn diese Unterbringung beendet wird? Wie geht es danach weiter? Wie kann man nicht von einer Maßnahme zur anderen kommen, wenn die Jugendlichen schon eine lange Karriere

(Senator Detlef Scheele)

in solchen oder ähnlichen Einrichtungen hinter sich haben?