burg GmbH in Brandenburg untergebracht worden. Die Haasenburg GmbH steht seit Jahren immer wieder in der Kritik von Betroffenen, von Medien, von einem Gericht und auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das autoritäre Konzept nicht mehr mittragen konnten und kündigten. 2008 beinhalteten die – ich zitiere jetzt aus einer uns vorliegenden Anlage zur Erklärung der Sorgeberechtigten aus dem Jahr 2008 –
Das Fixierbett als pädagogisch-therapeutische Maßnahme bei Kindern und Jugendlichen soll es heute in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH nicht mehr geben. Auch die Videoüberwachung wurde der Haasenburg GmbH durch das Landesjugendamt Brandenburg Ende 2011 endlich untersagt. Aber trotz einiger der Einrichtung auferlegter Änderungen bleibt die Tatsache, dass die Kinder und Jugendlichen, auch die Hamburger Kinder und Jugendlichen, in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH schwerwiegenden Grundrechtseingriffen ausgesetzt sind durch freiheitsentziehende Maßnahmen, durch teilweise erhebliche Einschränkung der Freizügigkeit, durch Eingriffe in das Postund Telekommunikationsgeheimnis, durch körperliche Gewalt, durch körperliche Durchsuchungen, durch Isolation, durch die Verabreichung von Psychopharmaka und so weiter.
Die Plenardebatte ist nicht der Raum, sich ausführlich mit den – in Anführungszeichen – therapeutischen Konzeptionen der Haasenburg GmbH auseinanderzusetzen, aber uns liegt ein Vertrag vor, aus dem hervorgeht, dass es sich um ein Konditionierungskonzept härtester Art handelt, ein Konzept, das unter den Fachleuten sehr umstritten ist und das von den Kritikern als Dressur bezeichnet wird. Die Kinder durchlaufen drei Phasen, und in der ersten, der roten Phase, werden sie in allen ihren Lebensäußerungen kontrolliert, eingeschränkt, sanktioniert, teilweise extrem isoliert und zum Beispiel bis auf die Toilette begleitet. Bei jedem Regelverstoß setzt es Strafen, und generell gilt, dass sich die Kinder und Jugendlichen jede noch so kleine Selbstverständlichkeit, zum Beispiel Musik hören, spazieren gehen oder ein Eis essen, durch sogenannte Verhaltenspunkte erst einmal verdienen müssen. Wie gesagt werden wir uns hier in der Bürgerschaft mit dieser therapeutischen Konzeption kaum ausreichend fachlich auseinandersetzen können. Was wir aber tun können und tun müssen – wir als Bürgerschaft, Sie als Senat und wir zusammen als Stadt –, ist, dafür Sorge zu tragen, dass die Kinderrechte und das Kindeswohl
bestmöglich geschützt wird und dass die Eingriffe in die Grundrechte in jedem Fall dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen.
Hamburg trägt für das, was mit den Hamburger Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen mit geschlossener Unterbringung geschieht, die volle Verantwortung. Deshalb hat der Gesetzgeber gut daran getan, eine Aufsichtskommission für Einrichtungen mit geschlossener Unterbringung einzurichten. Diese Aufsichtskommission soll aufgrund besonderer Vereinbarungen, deren Abschluss mit Trägern von außerhalb Hamburgs gelegenen Einrichtungen anzustreben ist – so steht es im Gesetz –, auch diese Einrichtungen, und konkret geht es vor allem um die Haasenburg GmbH, besuchen können. Leider hat es der Senat seit Ende 2008, also sowohl der schwarz-grüne wie auch der SPDSenat, bisher versäumt, solche Vereinbarungen abzuschließen und die Aufsichtskommission, so wie das Gesetz es vorschreibt, zu berufen.
Rund 50 Hamburger Kinder und Jugendliche waren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 in Einrichtungen mit geschlossener Unterbringung außerhalb Hamburgs untergebracht, ohne dass die Stadt ihrer Verantwortung für den Schutz des Kindeswohls und der Kinderrechte ausreichend nachgekommen ist. Amtsvormünder der BASFI haben in etlichen Fällen Betreuungsverträge mit der Haasenburg GmbH unterschrieben. Das haben wir schriftlich. Vielleicht können Sie, Herr Senator Scheele, Ihren Amtsleiter Herrn Riez belehren, dass es nicht angeht, dass er eine Anfrage nach dem Transparenzgesetz wahrheitswidrig beantwortet, indem er diesen Tatbestand einfach leugnet. So darf das mit dem Transparenzgesetz erst gar nicht angehen.
Wenn Hamburger Kinder und Jugendliche durch Jugendämter oder das FIT in Einrichtungen mit geschlossener Unterbringung eingewiesen werden oder wenn die FHH Betreuungsverträge abschließt, dann kann die Aufgabe der Kontrolle weder an das Jugendamt Brandenburg delegiert werden noch darf auf die existierende Kontrollkommission verwiesen werden, denn diese Kontrollkommission, an die sich die Kinder und Jugendlichen in den Haasenburg-Einrichtungen mit Beschwerden wenden können, wurde von der Haasenburg GmbH selbst eingesetzt, und der langjährige Vorsitzende dieser Kommission – er ist im Dezember zurückgetreten – fungiert zugleich als Rechtsanwalt für die Haasenburg GmbH. Wenn das kein Interessenkonflikt ist.
Wir begrüßen, dass unser Antrag und der Antrag der GRÜNEN an den Fachausschuss überwiesen werden. Wir hoffen auf eine gute Diskussion mit einem Ergebnis, das dem Anspruch der Hamburger Kinder und Jugendlichen auf Wahrung ihrer Rechte und ihres Wohls gerecht wird. Wir unterstützen selbstverständlich auch den Antrag der GRÜNEN, wenngleich Sie mir die Anmerkung gestatten müssen, dass dieser Antrag leider auch deshalb notwendig wurde, weil Sie in der Koalition mit der CDU versäumt haben, selbst umzusetzen, was Sie jetzt fordern und was unserer Meinung nach auch geboten ist. Wir sind wie die GRÜNEN grundsätzlich gegen die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen mit geschlossener Unterbringung. Die Berufung einer Aufsichtskommission zur Wahrung der Rechte dieser Kinder und Jugendlichen, einer Aufsichtskommission, die auch auf die Bedingungen der Unterbringung Einfluss nehmen kann, ist das Mindeste, was wir den Kindern und Jugendlichen schuldig sind. Einrichtungen, die sich weigern, entsprechende Vereinbarungen abzuschließen, können für die Freie und Hansestadt Hamburg keine Vertragspartner sein. – Danke schön.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Es gibt in Hamburg einige wenige Kinder und Jugendliche, deren Leben so aus den Fugen geraten ist, dass sie trotz aller Bemühungen, wie so oft gesagt wird, nicht mehr erreichbar sind, weder durch offene Angebote, weder durch engmaschige Begleitung in einer Jugendwohnung noch durch andere Maßnahmen der Jugendhilfe. Oft spielen Gewalterfahrungen, Missbrauch, vielfach Alkohol, Drogen und im Ergebnis leider häufig auch Straffälligkeit eine Rolle. Sie stellen oft für sich und andere eine Gefahr dar. Für diese Kinder und Jugendlichen halten bundesweit einige wenige Einrichtungen, es sind ungefähr 30, Angebote der sogenannten geschlossenen Unterbringung bereit. Für diese Jugendlichen und Kinder ist oftmals die Unterbringung in einer solchen Einrichtung eine Chance, überhaupt wieder Struktur und Stabilität in ihrem Leben zu erreichen, um überhaupt Zugänglichkeit für andere Hilfen herzustellen. Oftmals ist gar die Unterbringung in einer solchen Einrichtung die Voraussetzung für andere Angebote.
Die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung ist aber nicht nur die Ultima Ratio in der Jugendhilfe, sie ist vor allem eine freiheitsentziehende Maßnahme. Sie greift unmittelbar in die Persönlichkeitsrechte der Kinder und Jugendlichen ein. Nicht umsonst gibt es gesetzlich festgeschrieben
hohe Hürden und Regeln, die eingehalten werden müssen, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden soll. Soll also ein Kind oder ein Jugendlicher auf Antrag des Jugendamtes oder seiner Sorgeberechtigten in einer Einrichtung untergebracht werden, so ist hierfür ein Beschluss des Familiengerichts erforderlich. Bevor dieser ergeht, ist die Vorlage von Gutachten – psychologisch, sozialpädagogisch, zum Teil psychiatrisch – erforderlich. In einem solchen Verfahren müssen vor Beschluss des Gerichts umfangreiche Gutachten vorgelegt werden, die belegen, dass eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung wirklich geboten ist.
Die Haasenburg in Brandenburg, Frau Schneider hat es eben erwähnt, gehört zu den wenigen Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche mit den geschilderten schwierigen Problemlagen nach einem entsprechenden richterlichen Beschluss überhaupt aufnehmen. Für diese geschlossene Unterbringung gelten aber hohe fachliche Anforderungen. Es kann deshalb überhaupt keinen Zweifel daran geben, dass wir auch besondere Kontrollmaßnahmen brauchen, und hierin stimmen wir mit Ihnen überein.
Im Falle der Haasenburg, in der seit 2010 auch Hamburger Kinder und Jugendliche untergebracht werden, hat gesetzlich zwar die Heimaufsicht des Landesjugendamts in Brandenburg die Fachaufsicht, dennoch glauben wir, dass wir von Hamburger Seite eine Verantwortung haben sicherzustellen, dass die fachlichen Standards eingehalten werden und das Wohl und vor allen Dingen die Entwicklungschancen der Kinder und Jugendlichen gewahrt bleiben. Weil wir dabei immer auf die Kooperation mit anderen Bundesländern angewiesen sein werden, in denen sich diese Einrichtungen befinden, müssen wir hier eine wirksame und von allen akzeptierte Lösung finden.
Ob wir dieses Ziel einer vernünftigen fachlichen Kontrolle mit der Wiedereinsetzung einer Kommission erreichen, die 2009 selbst um ihre Entpflichtung gebeten hat, das wollen wir im Ausschuss gerne in aller Ruhe und gemeinsam mit allen Fraktionen besprechen. Uns ist an einer wirksamen Lösung gelegen, die die Chancen der Kinder und Jugendlichen im Fokus hat. Daher werden wir die beiden vorliegenden Anträge an den Familienausschuss überweisen und daran arbeiten, dass wir zu einer gemeinsamen Lösung kommen.
(Beifall bei der SPD und bei Christiane Blö- meke GRÜNE, Christiane Schneider und Mehmet Yildiz, beide DIE LINKE)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eines will ich vorab sagen, und so habe ich auch Frau Leonhard verstanden: Wir als CDU-Fraktion sind der festen Überzeugung, dass es die Notwendigkeit einer geschlossenen Unterbringung gibt als letzten Schritt, wenn alle anderen pädagogischen Maßnahmen der Jugendhilfe versagt haben und es das einzige Mittel ist, um diese Jugendlichen zu stabilisieren. Es ist auch nicht nur ein Problem der Jugendlichen, sondern es ist ganz häufig ein Problem für die Mitmenschen und die Umwelt, ob es in den Schulen ist oder auf den Straßen. Wir brauchen diese Einrichtungen als letzten Schritt, auch um die Gesellschaft zum Teil vor diesen Jugendlichen zu schützen, und deswegen ist es richtig, dass wir diese Einrichtung haben.
Frau Schneider, es ist zu Recht von Ihnen auf Missstände in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH hingewiesen worden. Ich finde es auch erstaunlich, dass das Landesjugendamt in Brandenburg oder die Landesregierung bisher keine ernsthaften Schritte gegen den Betreiber eingeleitet haben, obwohl Mängel und Defizite offensichtlich sind. Ich habe den Eindruck, dass sich die Verantwortlichen dort auch einen etwas schlanken Fuß machen mit der Aussage, dass ihnen keine Mängel bekannt seien, die ein solches Eingreifen erforderlich machen würden.
Aber wir sind nicht hier, um die brandenburgische Verwaltung zu beurteilen. Uns geht es um Kinder, die aus Hamburg kommen und die auswärtig untergebracht sind. Dazu will ich zwei Dinge sagen, das eine ist das Fachliche. Wenn wir diese sehr schwierigen oder problematischen Jugendlichen, die wir vielleicht in dieser Stadt haben, außerhalb Hamburgs in einer geschlossenen Einrichtung unterbringen, dann müssen der Senat und die Stadt erst recht dafür Sorge tragen, dass klare Regelungen zur Aufsicht und Kontrolle bestehen. Das ist wichtig, damit Qualitätsstandards eingehalten werden, damit, wie Sie es gesagt haben, auch Grundrechtseingriffe ausgeschlossen werden und damit Erziehungskonzepte mit geschultem und dafür auch ausreichend qualifiziertem Personal angewendet werden. Die Tatsache, dass wir in Hamburg keine eigene Einrichtung mehr haben, erfordert also nicht weniger, sondern mehr Aufsicht und Kontrolle.
Das Zweite ist das Rechtliche, was auch von Ihnen angesprochen wurde. Die Lage ist eindeutig. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass eine Aufsichtskommission für Einrichtungen mit geschlossener Unterbringung einzusetzen oder einzuberufen ist. Nur weil wir in Hamburg unsere Einrichtung in der
Feuerbergstraße 2008 geschlossen haben – man mag darüber denken, was man will –, entbindet das die Stadt natürlich nicht von diesem Erfordernis der Aufsicht. Es ist auch eindeutig geregelt, dass eine besondere Vereinbarung mit Trägern zu beschließen ist, wenn sie eine Einrichtung außerhalb Hamburgs betreiben, deswegen ist das richtig. Sie haben darauf hingewiesen, dass das in der Vergangenheit nach 2008 nicht geschehen ist. Der Hinweis mag zu Recht kommen, häufig braucht man aber auch Anlässe, die ein solches Erfordernis noch einmal anschaulich machen. Da denken wir eher in die Zukunft als in die Vergangenheit. Insofern ist die Forderung richtig, auch wenn es in der Vergangenheit nicht gemacht wurde.
Ich finde ganz richtig, was die GRÜNEN in ihrem Antrag geschrieben haben: Die Verantwortung Hamburgs für diese Jugendlichen endet nicht an der Landesgrenze. Das sehen wir ganz genauso, deswegen unterstützen wir den Antrag und sehen der Beratung im Familienausschuss mit Spannung und Interesse entgegen. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In einem Punkt stimmen wir auf jeden Fall überein, Herr de Vries, dass in der Tat die Verantwortung für Hamburger Kinder nicht an den Hamburger Landesgrenzen aufhören darf. Das hat nicht zuletzt auch der Fall Jeremie Ende letzten Jahres ganz drastisch gezeigt. Aber vieles von dem, was Sie sonst gesagt haben, kann ich nicht teilen. Allein bei den Worten "geschlossen untergebracht" sträuben sich bei mir die Nackenhaare.
Einrichtungen wie die Haasenburg, in der Kinder durch Einsperren, repressive Erziehungsmaßnahmen und tagelange Isolation wieder zu gesellschaftlichen Normen zurückfinden sollen, gehören nach Meinung der GRÜNEN nicht in den Maßnahmenkatalog der Jugendhilfe.
Bei meinen Recherchen zur Haasenburg hatte ich wirklich ein Déjà-vu. Der Name Feuerbergstraße wurde schon oft hier fallen gelassen. Das hatten wir doch schon alles einmal: Isolation, Ausgangssperre, Verletzung des Briefgeheimnisses, Vergabe von Psychopharmaka zum Ruhigstellen und das Einsperren der Kinder. Das war ein sehr trauriges Kapitel, und in der Tat mag man darüber, Herr
de Vries, sehr unterschiedlich denken, wie Sie es genannt haben. Die Einrichtung Feuerbergstraße ist damals auf Initiative der CDU, der FDP und der Schill-Regierung in Hamburg eingerichtet worden. Und erst durch die neue schwarz-grüne Regierung ist es uns GRÜNEN im Koalitionsvertrag gelungen, die Feuerbergstraße zu schließen,
nachdem ein zweijähriger Untersuchungsausschuss vorausgegangen war, der wirklich keine Zustände aufgedeckt hatte, sondern ausschließlich Missstände.
Es sind vielleicht nur wenige Kinder, die die Spitze dieser Negativspirale erreichen, und es sind auch nur wenige Kinder, die geschlossen untergebracht sind. Aber eines ist richtig und da sind wir uns alle einig, Frau Leonhard sagte das eben auch schon, Freiheitsentzug in der Jugendhilfe erfordert unsere besondere Aufmerksamkeit. Wir GRÜNE können hier allerdings nur feststellen: Solange es keine politischen Mehrheiten für die Ablehnung einer geschlossenen Unterbringung gibt, und das war recht eindeutig bei SPD und CDU zu hören, solange trägt Hamburg die Verantwortung, und zwar in besonderem Maße für jedes einzelne Kind, das geschlossen untergebracht ist.