Wir kommen zum Antrag der CDU-Fraktion aus Drucksache 20/5973. Diesen möchten die SPDFraktion und die Fraktion DIE LINKE ziffernweise abstimmen lassen.
Wer möchte Ziffer 1 des CDU-Antrags mit Ausnahme des letzten Satzes beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist Ziffer 1 mit Ausnahme des letzten Satzes abgelehnt.
Wer möchte den letzten Satz beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der letzte Satz aus Ziffer 1 mit großer Mehrheit so beschlossen.
Wer möchte den Ziffern 2 und 4 folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Ziffern 2 und 4 mehrheitlich abgelehnt.
Wer möchte Ziffer 3 zustimmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch Ziffer 3 abgelehnt.
Wer möchte auch hier zunächst Ziffer 1 der Ausschussempfehlung folgen und das Hamburgische Kultur- und Tourismustaxengesetz aus Drucksache 20/4386 in der vom Ausschuss geänderten Fassung beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist Ziffer 1 so beschlossen.
Wer möchte also das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung und damit endgültig beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen.
Wer möchte sodann dem in Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen enthaltenen Ersuchen seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch das Ersuchen mehrheitlich beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 33, Drucksache 20/5857, Bericht des Innenausschusses: Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein örtliches Alkoholverbot.
[Bericht des Innenausschusses über die Drucksache 20/2993: Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein örtliches Alkoholverbot (CDU-Antrag) – Drs 20/5857 –]
[Antrag der SPD-Fraktion: Dem Alkoholmissbrauch im öffentlichen Raum entgegenwirken – den Jugendschutz stärken – Drs 20/5970 –]
Ich schlage vor, dass wir jetzt die Debatte führen. Dazu wäre es schön, wenn Sie entweder Platz nähmen oder hinausgingen, denn Herr Voet van Vormizeele hat jetzt das Wort, und nur er.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich verspreche, dass wir nach den Höhen der Kultur die Niederungen der Innenpolitik jetzt nicht ganz so lange auswalzen, weil wir diese Debatte vor beinahe einem Jahr schon einmal geführt haben. Inzwischen liegt uns ein Ausschussbericht vor, der in letzter Konsequenz deutlich sagt, dass die Mehrheit dieses Hauses den von uns als CDU-Fraktion eingebrachten Gesetzantrag nicht beschließen möchte.
Ich will noch einmal kurz darauf zurückkommen, worum es in diesem Antrag eigentlich ging, weil in den Debatten, die zeitversetzt und über Monate später in den Medien stattgefunden haben, manchmal eigenartige Dinge berichtet worden sind. Tatsächlich war der damalige Antrag meiner Fraktion darauf ausgerichtet, dem Instrumentarium, das die
Sicherheits- und Ordnungskräfte in dieser Stadt haben, ein weiteres Handwerkszeug hinzuzufügen. Es ging darum, ein örtlich und zeitlich begrenztes Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen dann aussprechen zu können, wenn es auf diesen vorher zu einer erheblichen Anzahl schwerer Ordnungswidrigkeiten gekommen ist oder diese gar Kriminalitätsschwerpunkte geworden sind.
Das war Gegenstand unseres Antrags, und das soll heute gemäß Ausschussbericht abgelehnt werden. Das ist auch gar nicht überraschend, wenn man sich einmal anschaut, was dieser Senat in den vergangenen Wochen getan hat. Wer sich selbst aus der Verantwortung für öffentliche Flächen zurückzieht und den gesamten Vorbereich des Hamburger Hauptbahnhofs an die Deutsche Bahn privatisiert, der muss sich die Frage gefallen lassen, wo er noch Verantwortung trägt. Da ist es nur konsequent von der Mehrheitsfraktion in diesem Hause, einen solchen Antrag abzulehnen, um nur nicht selber Verantwortung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in dieser Stadt übernehmen zu müssen.
Für die Menschen in dieser Stadt bleibt festzustellen, dass der Senat sich nicht für ihre Probleme zu interessieren scheint, sie werden mit ihren Problemen alleingelassen. Ein wirklich wichtiges Instrument, um diese Probleme anzugehen, hätten wir heute beschließen können.
Die SPD-Fraktion hat sich dann aber überlegt, dass es so ganz ohne auch nicht geht, und schnell noch einen Entschließungsantrag eingebracht. Bemerkenswert finde ich immer, wenn Anträge im Vortext gut drei- bis viermal so lang sind wie in dem Teil, der eigentlich beschlossen werden soll.
Besonders bemerkenswert und ganz fantastisch finde ich es, wenn man Punkte auf den Markt wirft, die vorher überhaupt nicht Gegenstand der Sachdebatte gewesen sind. Ihre vier Punkte sind weder Gegenstand unseres Antrags, noch waren Sie seitens der SPD-Fraktion so mutig, sie in der Expertenanhörung auf den Tisch zu legen und zu sagen, liebe Kollegen von der CDU, wir haben eine ganz andere Meinung, also haben wir auch etwas vorgeschlagen, fragen wir doch einmal die Experten, ob sie der Meinung sind, dass unsere Vorschläge gut sind. Aber nein, so weit ging der Mut nicht. Also hat man lieber abgewartet, bis alles durch ist, und sich dabei einiges sagen lassen müssen – auch das ist eine Fußnote, die man noch einmal erwähnen sollte. Von der SPD wurden zwei Experten benannt, von denen einer, der Oberbürgermeister einer Stadt in Baden-Württemberg, unseren Gesetzentwurf ausdrücklich gelobt hat. Das passte nicht
Dann kommt man zu einem Entschließungsantrag, der mit einem Mal die Zielgruppen total verändert. Da wird stundenlang – ich weiß nicht, ob das parlamentarisch ist, ich bleibe bei dem unverfänglichen Wort – darüber geredet, dass wir junge Menschen viel mehr ansprechen müssten und dass das Jugendschutzgesetz nicht ausreichen würde. Die Quintessenz, die sich dem Leser aufdrängen soll, ist, dass das Problem, das wir mit Alkoholmissbrauch auf öffentlichen Plätzen und der daraus resultierenden Kriminalität haben, ein Jugendkriminalitätsproblem ist. Aber das, liebe Kollegen von der SPD, geht an der Realität in dieser Stadt weit vorbei. Wir müssen nicht über Jugendschutzgesetze reden, wir müssen darüber reden, was auf manchen öffentlichen Plätzen in Harburg und anderswo passiert.
Und dann will natürlich die SPD zu den ganz harten Maßnahmen greifen. Sie möchte Gespräche führen mit der betroffenen Wirtschaft, um gemeinsam zu schauen, ob die entsprechenden Damen und Herren die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen nicht vielleicht besser anwenden könnten. Noch einmal: Hängen bleibt, dass die Probleme in dieser Stadt offensichtlich nur junge Menschen machen. Das ist eine unzulässige und zutiefst falsche Art von Stigmatisierung.
Weil man aber auch ein bisschen konstruktiv sein will und schon einmal davon gehört hat, dass in Baden-Württemberg – damals noch unter einer CDU-Regierung – einiges ausprobiert wurde, was man dann im Rahmen der Expertenanhörung leider vergessen hat zu problematisieren, kommt man jetzt auf die Idee, einmal nachzufragen, wie denn dort der Erfolg der Maßnahme, den öffentlichen Verkauf von Alkohol ab einer bestimmten Zeit gänzlich zu verbieten, ist. Das finde ich eine sehr interessante Idee. Natürlich muss man sich einmal anschauen, welche Erfolge oder Misserfolge Baden-Württemberg mit dieser Maßnahme hatte. Allerdings kann ich mich gut daran erinnern, welche verbalen Prügel wir vor acht Monaten von den anderen Fraktionen kassieren durften, als uns gesagt wurde, ein zeitlich und örtlich beschränktes Alkoholverbot an bestimmten Kriminalitätsschwerpunkten sei Teufelswerk.
Aber jetzt zu sagen, der Verkauf von Alkohol solle in Hamburg grundsätzlich ab 22 Uhr verboten werden, das ist in Ordnung. Ehrlich gesagt, scheint das mir in vielen Dingen ausgesprochen unausge
goren. Ich glaube, der Hintergrund für diesen von der SPD eingereichten Antrag ist Ihr eigener Dissens. Sie wissen, dass Sie etwas tun müssen, aber Sie können sich nicht einigen und kommen dann letztlich mit diesem Entschließungsantrag, der viel lauwarme Luft produziert, aber den Menschen in dieser Stadt nicht helfen wird.
Wenn Sie den Menschen in dieser Stadt helfen wollen, dann beschließen Sie heute Abend das Gesetz, das wir vorgeschlagen haben, und lehnen Sie diesen Ausschussbericht ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Voet van Vormizeele, wir haben die Einleitung so lang gehalten, weil es sonst immer einige gibt, die nicht verstehen, was wir wollen.
Leider muss ich feststellen, dass es immer noch zu kurz war, Sie haben es immer noch nicht verstanden. Sie haben nicht verstanden, dass die Auswirkungen des übermäßigen Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit ein großes Problem darstellen. Wahr ist auch, dass es für dieses komplexe Problem keine einfachen Lösungen gibt. Deswegen müssen wir diesen Alkoholmissbrauch, die Problemlagen und die Ursachen differenzierter betrachten.
Worauf Sie abzielen, sind diese sogenannten Trinkergruppen, die sich in den Großstädten häufig an Verkehrsknotenpunkten aufhalten. Diese Leute suchen ihren Trost im Alkohol, und es ist wirklich tragisch, wie die teilweise unterwegs sind. Sie sagen, das bekommen wir schnell gelöst, wir schreiben einen Gesetzentwurf, lassen ihn in der Bürgerschaft beschließen, und dann arbeiten wir mit Vertreibung. Das machen wir nicht mit.
Gerade die Expertenanhörung im Innenausschuss hat gezeigt, dass einem Alkoholkonsumverbot nicht nur erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen, sondern dass es bestehende Missstände nur verschiebt und nicht behebt. Wir lehnen Ihr Vorhaben deshalb nach wie vor ab.