Protocol of the Session on October 24, 2012

Auf die Einführung direkter Wahlen haben wir verzichtet, dafür waren die Erfahrungen in den anderen Bundesländern zu schlecht, aber wir wollen die Demokratie auf anderem Wege stärken. Wir wollen die Organisationen und Gruppen, die Delegierte benennen können, weit öffnen und sehr viel breiter definieren, und wir wollen Vertretungsmöglichkeiten für ältere Menschen schaffen, die sich nicht in Organisationen und Einrichtungen wiederfinden. Seniorinnen und Senioren zeigen dieselben Ansprüche an bürgerschaftliches Engagement wie andere Generationen auch. Sie engagieren sich themenbezogen, sie engagieren sich immer weniger in Organisationen und auch nicht lebenslang, sondern zeitlich begrenzt. Auch diesen Menschen wollen wir die Möglichkeit geben mitzuwirken, deshalb die Regelung, mit Unterstützung von 20 Menschen aus dem Bezirk Delegierter werden zu können.

Der Gesetzentwurf bietet ein breites Spektrum an gesetzlich geregelten Mitwirkungsmöglichkeiten für die Seniorenbeiräte. Eines der wichtigsten Instrumente ist das künftige Rederecht und Mitarbeitsrecht in den Ausschüssen der Bezirksversammlung. Manchem ging das nicht weit genug, aber wer sonst hat dieses Recht in der parlamentarischen Demokratie, außer die Abgeordneten selbst? Mir ist es wichtig, dass das Gesetz die Verwaltungen in die Pflicht nimmt. Die Ziele des Gesetzes sind durch die Hamburger Verwaltungen, durch alle Behörden aktiv zu fördern, ohne dass es der Initiative der Seniorenbeiräte bedarf. Der Gesetzentwurf enthält außerdem aus meiner Sicht ein gutes Gleichgewicht aus Selbstbestimmung, bürgerschaftlichem Engagement und Unterstützung durch die Verwaltung. Deshalb bin ich überzeugt, dass wir ein modernes Gesetz schaffen können, das den veränderten Lebenswirklichkeiten der älteren Generation Rechnung trägt und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten deutlich verbessert. Ich hoffe, dass diese Möglichkeit der Einmischung in Zukunft

(Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks)

kräftig genutzt wird, denn wir brauchen diese Mitwirkungsmöglichkeit, wir brauchen die Expertise der älteren Menschen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung über den Bericht des Gesundheitsausschusses.

Wer möchte sich Ziffer 1.1 der Ausschussempfehlung anschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das einstimmig angenommen.

Wer möchte sich den Ziffern 1.2 und 1.3 der Ausschussempfehlung anschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das mit Mehrheit angenommen.

Wer möchte die Ziffern 2.1 und 2.9 der Ausschussempfehlung annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das einstimmig angenommen.

Wer sich den Ziffern 2.2, 2.3, 2.6 und 2.7 anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das mehrheitlich angenommen.

Wer möchte sich der Empfehlung aus Ziffer 2.4 anschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das mehrheitlich angenommen.

Wer möchte Ziffer 2.5 folgen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Wer möchte Ziffer 2.8 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch das mehrheitlich angenommen.

Damit ist das Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in der Freien und Hansestadt Hamburg aus Drucksache 20/3866 mit den soeben beschlossenen Änderungen in erster Lesung beschlossen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das sehe ich nicht.

Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig angenommen. Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 59 auf, das ist die Drucksache 20/5510, Antrag der SPD-Frak

tion: Aufrechterhaltung der Beteiligungskultur der Studierenden nach der Abschaffung der Studiengebühren ab dem Wintersemester 2012.

[Antrag der SPD-Fraktion: Aufrechterhaltung der Beteiligungskultur der Studierenden nach der Abschaffung der Studiengebühren ab dem Wintersemester 2012 – Drs 20/5510 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 20/5605 ein Antrag der GRÜNEN Fraktion vor.

[Antrag der GRÜNEN Fraktion: Ausgleichszahlung für Studiengebühren: Studierende müssen über Verwendung mitbestimmen – Drs 20/5605 –]

Wird hierzu das Wort gewünscht? – Herr Kühn, Sie haben es.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum aktuellen Semesterstart gibt es an den staatlichen Hochschulen in Hamburg keine Studiengebühren mehr.

(Beifall bei der SPD – Präsidentin Carola Veit übernimmt den Vorsitz.)

Die entfallenen Einnahmen werden trotz knapper Haushaltsmittel mit insgesamt 39 Millionen Euro vollständig ausgeglichen. Die Hochschulen erhalten davon für das Jahr 2012 8,95 Millionen und ab dem Jahr 2013 jährlich 37,8 Millionen Euro. Die restlichen 1,2 Millionen Euro erhält das Studierendenwerk Hamburg, um damit vom schwarz-grünen Vorgängersenat beschlossene Kürzungen zumindest in Teilen zurücknehmen zu können.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollten eigentlich in der Aktuellen Stunde über das Thema Wohnungssituation der Studierenden sprechen; wir werden das morgen nachholen. Ich möchte aber trotzdem an dieser Stelle auf den Aspekt der allgemeinen Situation auf dem Wohnungsmarkt, im Speziellen in Bezug auf die Hamburger Studierenden, eingehen, denn wir leisten mit der Abschaffung der Studiengebühren auch vor diesem Hintergrund – die prekäre Situation vieler Betroffenen ist in den Medien hinlänglich beschrieben worden – einen ganz wichtigen Beitrag. Hamburg kann stolz sein, dass es die Bereitschaft und die finanziellen Mittel für diesen Kraftakt mobilisiert hat.

(Beifall bei der SPD)

Nun ist das Thema Studiengebühren und Abschaffung der Studiengebühren in diesem Hause nicht unumstritten, gerade aufseiten der CDU. Ich will mich deshalb zum Einstieg in diese Debatte auf die

(Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks)

Entwicklungen beziehen, die aktuell auch anderswo im Bundesgebiet stattfinden. In Bayern beispielsweise hat die Diskussion durch die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts ganz neu an Dramatik gewonnen. In Vorbereitung auf diese Debatte habe ich mir am gestrigen Tage sehr interessiert einen Artikel in "Der Welt" durchgelesen, die weiß Gott nicht dafür bekannt ist, eine Zeitung zu sein, die pausenlos Artikel im Sinne der deutschen Sozialdemokratie verfasst, in dem Folgendes zu lesen war:

"Denn Studiengebühren sind ein Auslaufmodell. Nur Niedersachsen und Bayern erheben noch die Beiträge. […] Auf dem Parteitag am Wochenende hatte Seehofer die CSU als Partei der 'kleinen Leute' dargestellt. Er zweifelte bereits vernehmbar, ob die Studiengebühren richtig eingesetzt werden."

Meine Damen und Herren von der CDU in Hamburg, was Ihre Kollegen in Bayern begriffen haben, sollten auch Sie endlich nachholen.

(Beifall bei der SPD)

Mit der Rücknahme der Studiengebühren ermöglichen wir in Hamburg wieder mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit, denn Studiengebühren, das ist oft betont worden, sind sozial ungerecht, sie stellen eine unzumutbare finanzielle Belastung dar. Jungen Menschen muss unabhängig von ihren finanziellen Mitteln der Zugang zu Hochschulen ermöglicht werden. Deshalb ist die Abschaffung der Studiengebühren ein zentraler und elementarer Schritt.

(Beifall bei der SPD)

Mit der Einführung der Studiengebühren haben viele Hamburger Hochschulen, durchaus auch, weil sie durch das Gesetz dazu verpflichtet wurden, eine Kultur der Beteiligung der Studierenden bei der Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel entwickelt. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten und für den Hamburger Senat ist wichtig, das, was an sinnvoller Beteiligungskultur an den Hamburger Hochschulen gewachsen ist, auch über die Abschaffung der Studiengebühren hinaus bei der Entscheidung über die Verwendung der Kompensationsmittel zu erhalten.

(Beifall bei der SPD)

Um hierfür einen möglichen verbindlichen Weg aufzuzeigen, hat die SPD-Fraktion diesen Antrag, der Ihnen zur Beschlussfassung vorliegt, formuliert, und ich will sehr eindringlich für das Petitum werben. Worum geht es im Einzelnen? Es geht darum, dass alle Gruppen an den Hochschulen in geeigneter Weise in die Entscheidungsprozesse über Maßnahmen zur Verbesserung von Studium und Lehre einzubeziehen sind. Dabei soll insbesondere darauf hingewirkt werden, dass die an

den Hochschulen erreichte Beteiligungskultur zwischen den Allgemeinen Studierendenausschüssen und den Hochschulleitungen zukünftig gewahrt und sichergestellt bleibt. Wichtig war uns in diesem Kontext, dass wir eine gewisse Verbindlichkeit im Berichtswesen erreichen. Deshalb will ich ausdrücklich auch den zweiten Punkt unseres Petitums hervorheben, der die Hochschulen verpflichtet, in ihren Jahresabschlüssen künftig die Verwendung der Kompensationszahlungen für die Verbesserung von Studium und Lehre klar, transparent und für das Parlament nachvollziehbar darzustellen.

Zum Schluss möchte ich auf den Zusatzantrag der GRÜNEN eingehen. Einer seiner Hauptaussagen ist, dass die Kompensationszahlungen für alle Zeiten kapazitätsneutral bleiben sollten. Diesen Punkt muss man dem Plenum ein wenig genauer erklären, insbesondere wenn Sie mit ihm ausdrücken wollen – falls ich Sie richtig verstehe, Frau Dr. Gümbel –, dass in der Vergangenheit alle Einnahmen aus Studiengebühren ausschließlich in die Verbesserung von Lehre und Studium geflossen seien. Das war mitnichten so, das ist auch in der Sitzung des Haushaltsausschusses letzte Woche noch einmal sehr deutlich geworden, denn auch die Hamburger Hochschulen haben aus Studiengebühren Rücklagen gebildet. Ob diese Kompensationsmittel, die nun Teil der Globalzuweisung werden, künftig kapazitätslastig werden sollten, ist eine Diskussion, die in zwei, drei oder vier Jahren zu führen sein wird. Im Moment steht sie nicht an, denn jetzt sind die Mittel noch kapazitätsneutral. Ob das aber auch künftig so bleiben soll und bleiben muss, diese Diskussion sollte sich das Parlament offen halten. Deshalb ist dem Petitum der GRÜNEN aus unserer Sicht nicht zuzustimmen. Ich bitte Sie also um große Zustimmung für den Antrag der SPD-Fraktion. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Debatte.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat nun Herr Kleibauer.

(Jan Quast SPD: Ja, ich stimme zu, oder?)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Man muss bei diesem Thema bei Ihnen immer aufpassen, dass sich keine Legenden entwickeln. Ursprünglich hatten Sie doch einmal gesagt, es werde großzügige Kompensationszahlungen geben; das hat auch Frau Stapelfeldt immer so vertreten. In den Beratungen im Haushaltsausschuss und im Wissenschaftsausschuss ist aber klar geworden, dass die Kompensation der Studiengebühren für die allermeisten Hochschulen ein Minusgeschäft ist.

(Jan Quast SPD: Wo haben Sie das denn her?)

(Philipp-Sebastian Kühn)

Das haben Ihnen einige Hochschulen konkret vorgerechnet,

(Dora Heyenn DIE LINKE: Alle! – Jan Quast SPD: Das habe ich bei der Kanzlerin der Universität ganz anders vernommen!)