Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wir GRÜNE sind in Sorge um die Zukunft der Musikclubs in dieser Stadt, und diese Sorge hat sich auch im ganzen Land breit gemacht. In Mecklenburg-Vorpommern, wo man nicht gleich vermuten würde, dass es da sehr viele Musikclubs gibt, gab es auch eine Resolution des Landtags, das Berliner Abgeordnetenhaus hat sich einstimmig dafür ausgesprochen. Und um
nichts anderes geht es hier, dass wir insofern Partei nehmen als Politiker für eine Sache, die sich in der Schlichtung befindet.
Die GEMA hat die Tarife veröffentlicht, sie sind strittig. Insofern kann man jetzt nicht auf der Seite der GEMA sein, denn sie hat sich schon durchgesetzt. Jetzt geht es doch darum, ob wir bei den strittigen Tarifen, die tatsächlich in vielen Fällen zu einer Existenzbedrohung für kleinere und mittlere Clubs führen würden, und das nicht nur in Hamburg, in der Schlichtung einen Kompromiss finden können. Ich glaube, man kann dem nicht widersprechen, dass die Musiklandschaft in Hamburg unmittelbar mit dem Antlitz der Stadt verbunden ist. Wir haben das gerade am Wochenende beim Reeperbahnfestival erlebt. Es wird inzwischen nicht nur deutschlandweit wahrgenommen, sondern man kann ohne große Übertreibung sagen, dass es europaweit sicherlich eines der ganz großen Musikfestivals ist. Und wir haben ein großes Interesse daran, dass die Reeperbahn in dieser Frage weiter Bestand hat.
Es geht nicht allein darum, dass wir als Senat und als Bürgerschaft immer wieder über den Haushalt beschließen oder einen Teil der GEMA-Gebühren für die Livemusikclubs erstatten, um die jetzt schon hohen Kosten ein wenig zu mildern, sondern es geht auch darum, die anderen Clubs und auch die Clubs, die eine Mischfinanzierung haben – das sind die meisten, das wurde heute schon erwähnt –, zu unterstützen. Natürlich hat ein MOLOTOW-Club an der Reeperbahn Livekonzerte, aber es ist auch eine Diskothek. Das machen die aber nicht zum Spaß, sie würden am liebsten nur Livemusik machen, aber das können sie sich nicht leisten. Sie verdienen nämlich nichts über den Eintritt oder was da verzehrt wird, sondern sie verdienen im Wesentlichen mit dem anderen Bereich, nämlich der Diskothek.
Wenn diese Querfinanzierung aber nicht ad absurdum geführt werden soll, muss es unser Interesse sein, die Clubs in dieser Frage vonseiten des Parlaments nicht allein zu lassen. Ich bin Herrn Wankum dankbar, dass er am Ende doch gesagt hat, dass er dem Petitum zustimmen werde; das ist das Wichtige daran. Ich glaube auch, dass die Mehrheit im Hause sich nicht daran aufhängen möchte, was die DEHOGA gemacht hat und ob sie klug verhandelt hat. Darüber kann man lange reden und streiten, darum geht es aber jetzt nicht.
Wir sind auf alle Fälle in einer Situation, in der es darum geht, ein Stück Hamburger Antlitz mit in die Waagschale zu werfen. Da hoffen wir, dass die Senatorin sich auch in die Schlichtungsverhandlungen einbringen wird. Hier muss ein Kompromiss ausgehandelt werden, denn so, wie es bisher von der GEMA geplant ist, geht es nicht. Es gibt viele einzelne Bereiche, die heute schon dargestellt wurden, bei denen die Tarife einfach nicht greifen, bei
denen die kleinen und schwachen Musikveranstalter und auch die nicht-kommerziellen Musikveranstalter einfach hinten runterfallen. Das wollen wir in Hamburg nicht, und ich bin auch froh, dass wir hier eine große Einigkeit haben.
Wir sollten uns auch nicht darin versteigen, die Künstler gegeneinander auszuspielen. Es ist bekannt – deswegen ist da auch überhaupt keine Schere, wenn man die Diskussion auf der Reeperbahn und St. Pauli mitbekommt –, dass die Künstler Seite an Seite mit den Clubbetreibern stehen, denn es ist ihre einzige Möglichkeit, ihre Musik einem Publikum zu präsentieren. In den gleichgeschalteten Radiosendern findet diese Musik nämlich noch nicht statt. Da kommen sie erst hin, wenn sie einen Hit gelandet haben. Aber bevor sie das geschafft haben, müssen sie sich schließlich irgendwo vorstellen, und dafür sind die Livemusikclubs und all die anderen Musikclubs eben da.
Insofern haben wir ein großes Interesse daran, dass hier ein gerechter Kompromiss gefunden wird. Ich freue mich, dass wir das einstimmig erreichen. Wir haben übrigens auch noch Unterschriften von den Clubs bekommen bei der Demonstration vor Ort, und vielleicht können Herr Schmidt und ich die kurz einmal der Senatorin übergeben. Dann haben sie auch gewissermaßen ihren Empfänger erreicht. Herr Schmidt, kommen Sie doch mit, dann geben wir der Senatorin die Unterschriften. Sie sind an den Hamburger Senat gerichtet von sämtlichen Hamburger Musikclubs. Dann ist das dort abgegeben, und wir haben mit unserem Beschluss den Senat beauftragt, hier handeln zu können. – Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Nach diesem netten Auftritt machen wir weiter. Ich stelle fest, dass die Diskussion über die neue Gebührenordnung der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz gesagt GEMA, in den letzten Monaten sehr emotional und teilweise auch unsachlich geführt wurde. Worum es im Kern geht, hat Herr Schmidt dankenswerterweise schon recht gut erläutert. Deswegen gestatten Sie mir nur einige Bemerkungen.
Erstens: Die Einflussmöglichkeiten der Hamburgischen Bürgerschaft sind in diesem Fall sehr begrenzt. Das wissen alle, die sich mit diesem Fall befasst haben. Der vorliegende Antrag ist daher neben der Aufforderung an den Senat auch eher ein grundsätzlicher Appell an beide Verhandlungsseiten, im aktuellen Tarifstreit verbal etwas abzurüsten und aufeinander zuzugehen.
Zweitens: In der Tat würde die von der GEMA nun vorgelegte und festgesetzte Gebührenordnung viele Veranstalter, Clubs und Diskotheken erheblich belasten. Ob die Horrorszenarien allerdings, die von einigen Veranstaltern skizziert wurden, wirklich eintreten würden, ist doch eher ungewiss, denn gleichzeitig wissen alle Beteiligten, dass diese Gebührenordnung so niemals in Kraft treten wird. Um die gescheiterten Verhandlungen in einen sinnvollen Verfahrensweg zu überführen, war die Festsetzung unabdingbar. Sie war sogar Grundlage für das nun laufende Schiedsgerichtsverfahren.
Drittens: Dass eine Einigung nicht unmöglich ist, das haben verschiedene Vereinbarungen der GEMA mit anderen Tarifpartnern wie etwa dem Bund des Deutschen Karnevals in den letzten Monaten schon gezeigt. Die Signale, die derzeit zu vernehmen sind, stimmen mich jedenfalls zuversichtlich, dass eine Einigung noch in diesem Jahr möglich ist.
Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft unterstützt diesen Antrag, weil ein schnelles und gütliches Ende des Verfahrens auch für Hamburg von großem Interesse ist. Die bestehende Szene aus Clubs, Diskotheken und vielen Veranstaltern braucht verlässliche Rahmenbedingungen, die auch wirtschaftlich akzeptabel sind. Die Szene prägt nicht nur einzelne Stadtteile, sondern die ganze Stadt, und sorgt dafür, dass unzählige Touristen unsere Stadt besuchen und das vielfältige Angebot genießen.
Gleichzeitig muss die Tarifvereinbarung aber auch die berechtigten Interessen der Urheber, von denen sich viele glücklicherweise in Hamburg befinden, ausreichend schützen. Deshalb ist auch das Petitum in 2. c), das eine transparente und gerechte Tarifregelung fordert, ein wesentlicher Bestandteil dieses Antrags.
Wir alle wissen, dass der vorliegende Antrag die Welt nicht verändern wird, er wird auch das Verfahren nicht beschleunigen. Vielleicht können wir mit diesem Beschluss heute jedoch etwas sensibilisieren. Aber eines ist der Antrag ganz gewiss: Er ist ein klares Bekenntnis der Stadt zu ihrer lebendigen Musikszene. Das ist gut so und das findet die Unterstützung der FDP-Fraktion. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, das wäre eher eine Debatte für den Kulturausschuss gewesen. Da hätte es gut hineingepasst, statt das Plenum an diesem Punkt doch etwas zu überfordern.
Es ist ein wichtiges Argument, dass die Urheber gestärkt werden müssen, das ist keine Frage, das ist bei allen Digitalisierungsprozessen ein wichtiges Moment. Aber die GEMA ist auf jeden Fall nicht die Selbstorganisation der Urheberrechte im musikalischen Bereich. Das ist sie nämlich nicht, und deswegen muss da strukturell etwas verändert werden. Das werden wir in Hamburg höchstens mit Appellen machen können. Dementsprechend werde ich mich darauf beschränken. Ich wünsche auch, dass dieser Prozess vielleicht irgendetwas in Gang setzt, und übergebe gern auch irgendwelche Unterschriftenlisten und winke in die Mikrofone. – Tschüss.
Wenn keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen und vielleicht auch keine Unterschriftenlisten mehr zu verteilen sind, dann können wir zur Abstimmung kommen.
Wer einer Überweisung der Drucksache 20/5257 an den Kulturausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? –Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt.
Wer den Antrag der Fraktionen der SPD, der GRÜNEN, der FDP und der LINKEN aus der Drucksache 20/5257 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen.
Wir kommen zu Punkt 15, Drucksache 20/5111, Senatsantrag: Einbürgerungsinitiative und Fortsetzung der Zusammenarbeit mit Mecklenburg-Vorpommern bei der Erstaufnahme von Asylbewerbern und Duldungsantragstellern sowie Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 29. März 2012.
[Senatsantrag: Einbürgerungsinitiative und Fortsetzung der Zusammenarbeit mit Mecklenburg-Vorpommern bei der Erstaufnahme von Asylbewerbern und Duldungsantragstellern sowie Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 29. März 2012 (Drucksache 20/3662) – Drs 20/5111 –]
ordnungspunkt über zwei Themen zu sprechen. Das eine ist ein sehr angenehmes, das andere könnte zu unterschiedlichen Auffassungen führen. Ich möchte mit dem angenehmen Thema beginnen.
Dieser Erfolg hat Folgen. Die Anzahl der Anträge ist um 36 Prozent gestiegen, die Anzahl der notwendigen Beratungsgespräche ist um 55 Prozent gestiegen. Das bedeutet, dass es einen ganz klaren Mehrbedarf an Personal in den entsprechenden Abteilungen der Ausländerbehörde gibt. Da obendrein die Umsetzung der Optionspflicht ebenfalls zu einem höheren Bearbeitungs- und Beratungsaufwand führt, ist es notwendig, dass wir diesem Mehraufwand an Personal auch nachkommen. Die Finanzierung ist insofern auch gesichert, als die 400 000 bis 500 000 Euro pro Jahr aus dem Einzelplan 9.2 kommen und dann diese Umsetzung des Mehrbedarfs an Personal ermöglichen. Von daher bitte ich Sie, diesen Erfolg nicht zu gefährden, die Bearbeitungsdichte in der Ausländerbehörde diesbezüglich zu erhöhen und diesem Antrag des Senats zuzustimmen.
Es gibt auch andere steigende Zahlen. Die Zahl der Asylbewerber stieg von 713 im Jahr 2006 auf 2024 im Jahr 2011. Das heißt, es gibt einen deutlich höheren Bedarf an Unterkünften, sowohl an Erstaufnahmeunterkünften als auch an Folgeunterbringungen, die dann in Hamburg zu erfolgen haben. Um diesen Bedarf zu decken, soll der Vertrag mit Mecklenburg-Vorpommern über die Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf, der zum 30. September dieses Jahres, also am Sonntag dieser Woche, ausläuft, erneuert werden. Es wurde ein neuer Vertrag ausgehandelt, über den wir nunmehr zu beschließen haben.
Den dauerhaften Bedarf an Plätzen in dieser Erstaufnahmeunterkunft in Nostorf schätzen wir auf ungefähr 300 Plätze. In Hamburg ist es nahezu unmöglich, solche Plätze weiter zu schaffen, denn hier ist es erst einmal notwendig, die Folgeunterbringung sicherzustellen. Darum möchte ich Sie auch ausdrücklich alle einladen, bei den Bemühungen, solche Plätze zu finden, mitzuwirken, damit wir, nachdem die Erstaufnahmeunterkunft nach drei Monaten beendet ist, adäquate Plätze in der Folgeunterbringung in Hamburg zur Verfügung stellen können. Diese hat für uns in Hamburg Priorität.
Von daher möchten wir von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Vertrag mit Mecklenburg-Vorpommern über Nostorf zu erneuern und fortzusetzen. Das geschieht allerdings nicht unter denselben Bedingungen wie bisher, sondern sie ändern
sich deutlich. So gibt es schon seit Februar dieses Jahres – und das ist dann auch vertraglich weiterhin abgesichert – Bildungsangebote für Kinder.
Diese Bildungsangebote beginnen mit einer Sprachstandsfeststellung und leiten vor allen Dingen über zu Deutschunterricht. Dieser Unterricht ist dort im Unterschied zu Hamburg auch in Ferienzeiten gesichert, das heißt, er unterscheidet sich ganz entscheidend davon, Kinder in Hamburg in Regelschulen unterzubringen. Da die Unterkunft in Nostorf auf maximal drei Monate beschränkt ist, ist das ein nicht unerheblicher Aspekt, der zu berücksichtigen ist und der dazu führt, dass dieser Unterricht auch in Ferienzeiten stattfindet. Von daher bedeutet dies eine deutliche Verbesserung im Vergleich zu allem, was in den letzten Jahren stattgefunden hat.
Es finden dort weiterhin strukturierte Freizeitmaßnahmen für die Kinder statt, angeleitet von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Es gibt eine Kooperation mit dem Hamburger Schulinformationszentrum, um einen raschen Übergang ins Hamburger Schulsystem zu sichern nach dem Transfer nach Hamburg, also nach Ablauf von maximal drei Monaten.
Wenn Kinder den Anforderungen des Regelschulsystems schon entsprechen, so soll sichergestellt werden, dass sie mit ihren Eltern möglichst bald nach Hamburg übersiedeln, sodass sie dann auch in dieses Regelschulsystem in Hamburg aufgenommen werden können.