Protocol of the Session on June 13, 2012

Darüber werden wir jetzt noch debattieren, Herr Hesse.

Erstens: Jede Veränderung des Passivraucherschutzgesetzes wird immer dazu führen, dass es zu einer weiteren Einschränkung der Rauchmöglichkeiten kommt. Ein Zurück hinter das, was im Sinne des Nichtraucherschutzes erreicht ist, wird es mit uns jedenfalls nicht geben.

(Beifall bei der SPD)

Daher haben wir, ausgehend vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar dieses Jahres, dort, wo es erforderlich ist, Änderungen vorgenommen, und obendrein überall dort, wo bisher weitere Erlaubnisse existierten, diese so weit wie irgend möglich eingeschränkt. Nur noch in ganz bestimmten Ausnahmen – jedem Mann und auch jeder Frau einsehbar – lassen wir es noch zu, wie beispielsweise in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzug und dergleichen mehr. Alle anderen Ausnahmeregelungen haben wir abgeschafft. Von daher stellt dieser Vorschlag, den wir jetzt unterbreiten, ganz klar eine Einschränkung des Rauchens in der Öffentlichkeit und damit eine Verbesserung des Nichtraucherschutzes in der Öffentlichkeit dar.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben im Verlauf der Debatten darüber, sowohl im Ausschuss als auch an den Tagen danach, Vorschläge vonseiten der LINKEN, was das Rauchverbot in Spielhallen anbelangt, als auch vonseiten der CDU berücksichtigt, die uns darauf aufmerksam gemacht haben, dass die Raucherräume, die jetzt wieder zulässig wären, wenn dieses Gesetz so beschlossen wird, in Gaststätten nicht größer sein dürfen als der restliche Gastbereich. Das haben wir selbstverständlich übernommen. Beides ist sinnvoll und richtig. Von daher war es keine Frage, dass wir das noch einmal aufnehmen werden.

Was aber nicht geht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ist eine Ausweitung des Nichtraucherschutzes in der Weise, wie Sie es in Ihrem Zusatzantrag jetzt wieder fordern. Im Übrigen wäre diese Regelung unserer Überzeugung nach auch schlicht verfassungswidrig. Die zugelassenen Ausnahmen sind nämlich ganz klar in den Urteilen definiert. Daran halten wir uns und gehen nicht wieder über sie hinaus mit dem Risiko, dass es dann wieder zu Ungleichbehandlungen führen würde.

(Beifall bei der SPD)

(Vizepräsidentin Barbara Duden)

Beim Antrag der GAL weiß ich nicht so recht, was ich dazu sagen soll. Er hat mir schlicht und ergreifend die Sprache verschlagen. Unter der Überschrift, dass Sie ein totales Rauchverbot in der Öffentlichkeit wollen, erreichen Sie, wenn wir diesen Antrag so nehmen, genau das Gegenteil. Sie würden weiterhin zulassen, dass geraucht werden darf unter anderem in Behörden der Landes- und Bezirksverwaltung, in Hochschulen und anderen Einrichtungen der Erwachsenenbildung, in Sporthallen, Hallenbädern und sonstigen Räumen, in denen Sport ausgeübt wird, in Einrichtungen, die der Bewahrung, Vermittlung, Aufführung und Ausstellung künstlerischer, unterhaltender oder historischer Inhalte und Werke dienen, und in Einkaufszentren. Das mag verstehen, wer will. Genau diese Dinge haben wir ausgeschlossen, wir wollen sie auch ausschließen und sie nicht wieder hereinlassen.

(Jens Kerstan GAL: Das sind ja Neben- schauplätze!)

Nebenbei bemerkt haben Sie auch die Spielhallen vergessen. Sie waren doch damit einverstanden, dass wir dort ein Rauchverbot einführen. Sie wollen es wieder zulassen. Das mag verstehen, wer will. Wir verstehen es nicht und werden dem deswegen auch beim besten Willen nicht zustimmen können.

(Beifall bei der SPD)

De facto belässt unser Gesetzesvorschlag es draußen in der Stadt weitestgehend so, wie es war, allerdings unter Berücksichtigung der Maßgaben, die aus Karlsruhe vorgegeben wurden.

(Jens Kerstan GAL: Bloß in Gaststätten nicht, das ist doch klar!)

Von daher ist dieser Vorschlag sozusagen minimalinvasiv. Er lässt alles draußen, so wie es gewohnt ist und wie es auch zu Zufriedenheit in der Stadt geführt hatte. Wir bitten Sie daher, sich diesem schlicht vernünftigen Vorschlag anzuschließen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Das Wort bekommt Herr Stemmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In vielen Punkten kann ich mich Herrn Schäfer anschließen. Wir werden sicherlich nicht mehr eine Aufweichung des Nichtraucherschutzes machen, sondern, wenn überhaupt, die Gesetze so präzisieren, dass sie vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben. Wir halten dennoch den SPD-Antrag nicht in allen Punkten für zielführend.

Insbesondere die Verordnung, die die SPD gleich mit angehängt hat, halten wir für überzogen, und, da sie dieses Gesetz aus unserer Sicht konterkariert, auch für angreifbar. Damit bekämen wir dann doch wieder eine erneute Diskussion, die Sie nicht wollen.

Aber auch der GAL-Antrag, das hat Herr Schäfer eben schon aufgeführt, hat Pferdefüße. Mir ist insbesondere ein Pferdefuß aufgefallen: Sie wollen den Absatz 5 in Paragraf 2 streichen. In diesem Paragraf 2 Absatz 5 ist das Rauchverbot auf Schulhöfen geregelt und auch bei außerschulischen Veranstaltungen. Wenn dieser Absatz gestrichen wird, darf zukünftig auf Schulhöfen geraucht werden. Das kann nicht im Sinne des Passivraucherschutzgesetzes sein.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Wer den FDP-Antrag geschrieben hat, weiß ich nicht, aber mit dem komme ich überhaupt nicht klar. Die FDP möchte Ziffer 1.5 aus dem Petitum des Gesundheitsausschusses ändern. Was die FDP ändern will, wäre aber gar nicht an dieser Stelle, sondern bei Ziffer 1.3 zu ändern. Von daher halte ich den FDP-Antrag auch für ablehnenswert.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Wie wird jetzt die CDU abstimmen?

(Heiterkeit im Plenum– Jens Kerstan GAL: Das weiß die CDU auch noch nicht!)

Es freut mich, dass ich zur Erheiterung beitragen kann, und noch viel mehr freut mich natürlich, dass wir dieses Thema vor nahezu vollem Haus diskutieren.

Wir haben von Anfang an dafür plädiert, dass zwei gegenläufige Anträge zur Abstimmung kommen. Das kommt jetzt mit dem Grünen-Antrag und dem SPD-Antrag auch einigermaßen hin, wobei ich ausgeführt habe, warum ich den Grünen-Antrag für merkwürdig halte. Wir haben dafür plädiert, dass die Abstimmung freigegeben wird, und wir haben sie in unserer Fraktion freigegeben.

Einige aus unserer Fraktion werden den SPD-Antrag ablehnen, weil sie für ein totales Rauchverbot sind, einige werden ihn ablehnen, weil sie wegen des Punkts mit der Verordnung massive Bedenken haben, und einige werden ihm zustimmen, weil sie in dem Grundsatz des SPD-Antrags den richtigen Weg sehen; zur letzten Gruppe gehöre ich. Wir beantragen zudem die ziffernweise Abstimmung, nämlich in der Form, dass einmal der Gesetzesantrag abgestimmt werden kann und einmal der Passus zur Verordnung. Den werden wir dann ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SDP)

Das Wort bekommt Frau Fegebank.

(Dr. Martin Schäfer)

(Dr. Andreas Dressel SPD: Was habt Ihr denn da gemacht? – Dirk Kienscherf SPD: Eine neue jugendpolitische Initiative fordern! – Dr. Andreas Dressel SPD: Wo?)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich dachte, nach der hitzigen Debatte vor zwei oder drei Wochen in diesem Hause seien eigentlich alle Argumente ausgetauscht und wir würden heute nach kurzer Debatte klar unserer jeweiligen Partei- oder Fraktionslinie folgend in die Abstimmung gehen. Jetzt scheint es aber doch noch einige Irritationen zu geben. Deshalb würde ich gern die Gelegenheit nutzen zu begründen, warum wir heute unsere Linie von vor zwei Wochen und eine Linie, die wir schon seit Längerem folgen, nämlich ein absolutes Rauchverbot zu fordern, heute noch einmal unterstützen, indem wir unseren alten Antrag, der auch schon im Ausschuss diskutiert und abgelehnt wurde, noch einmal eingebracht haben. Unter anderem deshalb, um heute den Abgeordneten der CDU, aber auch anderen, die sich angesprochen und bemüßigt fühlen, eine Wahlfreiheit zu lassen, nämlich die Wahlfreiheit, zwischen einem nach wie vor sehr kuddelmuddelartig aufgesetzten Antrag der SPD, der auf Ausnahmeregelungen setzt und der mit Sicherheit auch wieder Klagen nach sich ziehen wird, und unserem Antrag, der auf ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie setzt.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Nur in der Gastronomie, woanders nicht? Das hätte man doch längst machen können!)

Herr Schäfer, das heißt nicht, dass wir die anderen Regelungen, die Sie in Ihrem Antrag beschreiben, nicht unterstützen. Genauso haben wir es auch im Ausschuss besprochen, und deshalb verstehe ich nicht, dass Sie immer wieder auf diesem einen Punkt herumreiten.

(Beifall bei der GAL – Dr. Martin Schäfer SPD: Das steht in Ihrem Antrag!)

Das Verfassungsgerichtsurteil hat sich ausdrücklich bezogen auf die Ausnahmetatbestände in der Gastronomie. Daraufhin haben wir diesen Antrag zusammengesetzt, der sich auf Ausnahmeverbote in der Gastronomie beschränkt. Und wir haben die anderen Punkte auch ausdrücklich nicht aufgenommen, wir unterstützen diese Forderungen nach Rauchverboten in öffentlichen Räumen und Institutionen. Das Thema dieser Debatte und auch das, was die Gemüter hat hochschlagen lassen in den letzten Wochen, ist aber ein anderes. Da bezog es sich auf Gastronomie und das sollten wir heute zum Thema machen. Alles andere ist ein Herumlavieren, das von Ihrem Murksvorschlag ein bisschen die Aufmerksamkeit ablenken soll.

(Beifall bei der GAL und bei Kai Voet van Vormizeele CDU)

Es ist für uns ganz klar, dass wir für ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie stehen, weil es rechtlich die sicherste und solideste Lösung ist, weil es sich besser auf Gesundheitsschutz bezieht als alle anderen und weil es auch wirtschaftlich und gesundheitspolitisch die beste Lösung ist. Das ist Klarheit, das ist kein Kuddelmuddel, und deshalb stehen wir heute zu dem Antrag, den wir schon einmal eingebracht haben und der schon einmal abgelehnt wurde, um heute auch vielleicht dem einen oder anderen in Ihren Reihen die Möglichkeit zu geben, sich dafür auszusprechen.

(Beifall bei der GAL und bei Kai Voet van Vormizeele CDU)

Dann habe ich noch eine Frage, was Ihren Parteitagsbeschluss angeht, Herr Schäfer.

(Dirk Kienscherf SPD: Sehr gut!)

Da lese ich, dass sich die SPD-Fraktion heute Ihrem Nichtraucherschutzgesetzantrag anschließen wird, wenn es einen interfraktionellen Konsens gibt. Vielleicht haben wir unterschiedliche Auffassungen darüber, was ein Konsens ist.

(Anja Hajduk GAL: Nein, das ist eindeutig!)

Die Debatte vorhin war ein eindeutiger Konsens, alle Fraktionen haben sich klar für das Transparenzgesetz ausgesprochen, das dann einstimmig verabschiedet wurde. Ein Konsens hier erscheint mir im Moment zwischen großen Teilen Ihrer Fraktion und möglicherweise – ich weiß es nicht 100-prozentig – auch der Links-Fraktion zu bestehen. So, wie ich es im Moment bewerte und beurteile – Herr Schinnenburg wird sich gleich wahrscheinlich auch noch entsprechend elanvoll einbringen –, wird die SPD dem Antrag nicht zustimmen. Die Abstimmung in der CDU ist freigegeben und wir widersprechen Ihrem Antrag.

Erläutern Sie mir doch noch einmal, inwiefern Sie heute Ihrem Parteitagsbeschluss – und man sollte Parteitagsbeschlüssen großen Respekt zollen und diese auch umsetzen – Rechnung tragen wollen und wie Sie das Abstimmungsverhalten der anderen Fraktionen vor dem Hintergrund begründen.

(Beifall bei der GAL)

Ich fasse noch einmal zusammen: Als Grüne stehen wir heute nochmals für eine klare Kante statt Kuddelmuddel, für ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie,

(Dr. Andreas Dressel SPD: Und Rauchen in Einkaufszentren!)