Protocol of the Session on March 29, 2012

Das Hochschulgesetz ist wichtig, da muss einiges gemacht werden, das ist unstrittig. In manchen Punkten sind wir wahrscheinlich auch nah beieinander, in vielen Punkten werden wir das nicht sein. Aber die Frage ist doch, wie das Gesetz aussieht und wie die Wirklichkeit an den Hochschulen aussieht.

Einen Punkt möchte ich da auch noch einmal erwähnen, das greift Herr Dr. Schinnenburg auch in seinem Antrag auf. Wie gehen wir mit den Zielund Leistungsvereinbarungen um, über die man sehr viel regeln kann und über die die Behörde doch eine Art Steuerung für die Hochschulen vornimmt, denn es ist schon bezeichnend, Frau Dr. Stapelfeldt, dass die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die ersten, die unter Ihrer Amtszeit mit den Hochschulen für das Jahr 2011 abgeschlossen worden sind, im Januar 2012 unterzeichnet worden sind. Ich billige Ihnen zu, dass Sie erst im März gestartet sind, dass Sie sicherlich mit Haushaltsberatungen, Einarbeitung et cetera auch ein bisschen beschäftigt waren, aber es ist doch nicht der Grundgedanke, dass die Ziel- und Leistungs

(Philipp-Sebastian Kühn)

vereinbarungen erst nach Abschluss des Jahres unterzeichnet werden.

(Beifall bei Roland Heintze CDU)

Das kann es nicht sein, und wenn solche Sachen nicht funktionieren, dann müssen wir hier auch gar nicht lange über die gesetzlichen Grundlagen reden.

(Beifall bei der CDU)

Wir müssen die Hochschulen weiter stärken, wir müssen die Flexibilität an den Hochschulen weiter stärken, wir dürfen da nicht den Rückwärtsgang einlegen, und dazu gehören auch das Thema Autonomie und das Thema Personalautonomie. Das ist in der Tat ein komplexes Thema, Herr Kühn, da gibt es unterschiedliche Auffassungen, aber ich glaube schon, dass man im Bereich der personellen Autonomie auch über das hinausgehen kann, was jetzt in den Hochschulvereinbarungen geregelt ist. Das ist ein erster Schritt, aber das ist bei Weitem noch nicht das, was uns die Hochschulrektorenkonferenz – das wird auch von Hamburger Hochschulvertretern unterstützt – zum Thema personelle Autonomie aufgeschrieben hat.

Ein weiterer Punkt: Ich finde es gut, Herr Kühn, dass Sie erkannt haben, dass die Struktur der Hamburger Hochschulen unterschiedlich ist. Wir haben sechs staatliche Hochschulen – im Übrigen gelten auch für die staatlich anerkannten Hochschulen und die privaten Hochschulen große Teile des Hochschulgesetzes –, die sehr unterschiedlich sind in ihrer Größe. Was ich auch in der letzten Legislaturperiode von der SPD-Fraktion gehört habe, war alles angeknüpft an die große Universität, die sicherlich viel Aufmerksamkeit auf sich zieht. Aber Sie können von Verfahren, die vielleicht in der Universität nicht optimal laufen, nicht immer darauf schließen, dass auch Änderungsbedarf für andere Hochschulen besteht. Das ist ein richtiger Punkt, die Hochschulen sind unterschiedlich und auch die jetzige Struktur funktioniert in den Hochschulen unterschiedlich. Insofern begrüße ich, dass Sie dieses Thema erkannt haben.

Ich freue mich auf die weitere Diskussion zu diesem Thema im Ausschuss. Wir müssen aus meiner Sicht auch nicht darauf warten, dass der Senat etwas vorlegt. Wir können den Punkt gerne vorher auf die Tagesordnung nehmen, das ist auch bei anderen Anträgen nicht unüblich, aber vielleicht erzählt uns Frau Stapelfeldt noch, wie weit sie aus jetziger Sicht mit ihrem Gesetzentwurf ist. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Dr. Gümbel, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe mich über den FDPAntrag gefreut, weil er uns Gelegenheit gibt, im Plenum wieder einmal über Hochschulpolitik zu diskutieren. Ich teile natürlich das Bestreben nach Autonomie, was den Hochschulen zugesichert wird, aber nur auf der Grundlage einer ausreichenden Finanzierung. Das Einzige, was wir in der Hochschulpolitik bisher erlebt haben, sind die Vertragsschlüsse mit der Universität und jetzt mit der Technischen Universität und den künstlerischen Hochschulen, in denen zugesichert wird, dass eine faktische Kürzung vorgenommen wird, indem die Steigerungen bei 0,88 Prozent liegen. Wir haben darüber schon hinlänglich diskutiert und insofern ist es vor dem Hintergrund der Unterfinanzierung der Hochschulen dann auch nicht sinnvoll, die Hochschulen in weitere Autonomie zu entlassen, um sie mit ihrem Geldproblem alleine zu lassen. Das halte ich für keine gute Idee. So viel zum Antrag, der uns in seiner ganzen Detailfülle hier vorliegt, und ich finde es richtig und gut, ihn im Ausschuss zu besprechen.

Der Antrag spricht das Problem an, dass nämlich unsere Hochschullandschaft immer noch mit einem Hochschulgesetz zu kämpfen hat, das auf den alten CDU-Senat und den alten Hochschulsenator Herrn Dr. Dräger zurückgeht. Mittlerweile sind alle Fraktionen in diesem Haus der Überzeugung, dass dieses Gesetz an entscheidenden Punkten verbesserungsbedürftig ist. Evaluiert, das hat der Kollege Kleibauer angesprochen, ist es schon längst, es liegt ein Bericht der Evaluationskommission vor. Was nicht vorliegt, ist ein entsprechender Entwurf der SPD zu diesem Thema – und das nach einem Jahr Regierung und nach gemeinsamer Einschätzung darüber, wie wichtig und drängend dieses Problem ist. Das ist ein großes Versagen der Wissenschaftspolitik und ich hoffe sehr, dass der Antrag, aber auch die weitere Befassung im Ausschuss dazu beitragen wird, dass wir vielleicht doch bald einen entsprechenden Entwurf der Senatorin vorliegen haben.

Ich will es

(Arno Münster SPD: Kurz machen!)

noch einmal ganz deutlich sagen. Wenn wir uns die Einjahresbilanz anschauen, dann sehen wir, dass die SPD-Senatorin Frau Dr. Stapelfeldt am Anfang ihrer Regierungszeit die guten Ideen, die es in der Wissenschaftslandschaft gab, abgeräumt hat, aber keine neuen Ideen an die Stelle gesetzt hat, und das finde ich nach einem Jahr Regierung wirklich verheerend.

(Beifall bei der GAL)

Ich würde mir sehr wünschen, dass wir hier sozusagen wieder ins Tun gelangen und die offensichtlich bei der SPD liegenden Schwierigkeiten in der Einschätzung überwinden. Ich gebe Ihnen recht,

(Thilo Kleibauer)

Herr Kühn, Sie haben die Situation recht treffend beschrieben. Die Hochschulen sind unterschiedlich und die Probleme auch. Natürlich ist es deshalb auch sehr kniffelig, einen gemeinsamen gesetzlichen Rahmen zu fassen. Aber das wissen Sie nicht erst seit gestern, sondern das wissen wir alle miteinander schon sehr lange und die Lösungen liegen vor.

(Beifall bei der GAL)

Insofern wünsche ich Ihnen weiterhin gute Gespräche mit der Senatorin und mit den Hochschulen, nur seien Sie so gut, tun Sie uns den Gefallen und legen Sie doch auch Ergebnisse vor.

(Beifall bei der GAL)

Frau Heyenn, Sie haben das Wort.

Herr Kleibauer, Sie vergessen immer zu erwähnen, dass das Hochschulgesetz der CDU in Teilen für verfassungswidrig erklärt worden ist. Sie fordern hier immer vollmundig alles Mögliche von der Regierung und das unterschlagen Sie immer. Insofern brauchen wir auf jeden Fall ein neues Hochschulgesetz, und ein SPDVorschlag, da gebe ich allen recht, ist überfällig. Unter diesen Rahmenbedingungen ist es natürlich zu begrüßen, dass die FDP hier einen Vorschlag gemacht und einen Antrag gestellt hat. Aus unserer Sicht fehlte allerdings Existenzielles.

Wenn wir uns einmal anschauen, was in der Evaluation gestanden hat, dann sind – Herr Kühn hat es angesprochen – die Zuständigkeiten und die Machtfülle der Hochschulräte kritisiert worden. Dazu finden wir hier gar nichts. Es ist deutlich gemacht worden, dass die Mitbestimmungsrechte an den Universitäten im Hamburger Hochschulgesetz unzureichend sind, dass da nachgebessert werden muss und dass die Gremien mehr Mitspracherecht bekommen haben. Dazu finden wir hier auch gar nichts. Herr Schinnenburg, Sie haben gesagt, Bildung sei für Sie ein Wert an sich. Für uns ist ganz wichtig, dass die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gewährleistet ist. Und wir befürchten, dass da mit ihren Vorschlägen ein Angriff erfolgt, und sehen einen sehr starken Einfluss der Wirtschaft. Das fängt damit an, dass aus der Universität heraus Unternehmen gegründet werden können sollen und dass die staatlichen Hochschulen Mitglied im Arbeitgeberverband sein sollen. Das geht uns entschieden zu weit.

Wir haben große Probleme mit dem Begriff Deregulierung. Die Deregulierung auf dem Arbeitsmarkt war der Anfang vom Elend und wir fürchten, dass es auch an diesem Punkt in Richtung Rechtlosigkeit und Prekarisierung geht. Wenn Sie von Flexibilität des Personals sprechen, dann schimmert für uns immer durch, dass die Mitarbeiter deswegen

flexibel sein müssen, weil sie befristete Beschäftigungsverhältnisse bekommen, weil sie mobil sein müssen, weil sie auch an alle möglichen Universitäten wechseln müssen, und das ist genau der Punkt, den wir kritisieren. Im Unterschied zu amerikanischen Universitäten zum Beispiel sind an den deutschen Universitäten, auch in Hamburg, 10 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse unbefristet und 90 Prozent befristet.

(Präsidentin Carola Veit übernimmt den Vor- sitz.)

Das nennen wir prekäre Beschäftigung und deswegen haben wir ganz große Probleme mit Ihrer Forderung nach Flexibilität.

(Beifall bei der LINKEN)

Sie haben eine Menge Vorschläge gemacht und deshalb ist es auch sicherlich sinnvoll, dass das im Wissenschaftsausschuss diskutiert wird. Wir sehen in den einzelnen Punkten auch riesengroße Widersprüche. Wenn Sie in Punkt 1 g) zum Beispiel fordern, den staatlichen Hochschulen sämtliche Verantwortung für die Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden zu übertragen, und dann im letzten Satz sagen, dass dafür ein angemessener Kompensationsbetrag im jährlichen Globalbudget einzustellen sei, dann reden wir hier von Milliarden. Ich weiß nicht, wo Sie das herholen wollen, das ist mir ein Rätsel.

Dann haben Sie eben ganz vollmundig gesagt, Herr Schinnenburg, dass Sie gegen Schattenhaushalte seien. Herr Kühn hat schon darauf hingewiesen, wenn man sich den Punkt 1 h) anschaut, dass die Hochschulen selbst Kreditgeschäfte machen können, dann ist das ein Schattenhaushalt. Und wenn Sie davon sprechen, Sie wollten mehr Freiheit, und ich mir den Punkt 1 h) bis zum Ende angucke, wo drinsteht, aus Kreditgeschäften der staatlichen Hochschulen solle die Freie und Hansestadt Hamburg nicht verpflichtet werden können, dann heißt das für mich, dass die Hochschulen dann die Freiheit haben, pleitezugehen. Das kann es doch wohl nicht sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Dann muss Ihnen wohl Ihre Kollegin Koch-Mehrin aus dem Europaparlament richtig in die Glieder gefahren sein. Ich finde es wirklich abenteuerlich, wenn Sie unter 1 j) fordern, dass jemand, der bei einer Prüfung an der Universität oder bei sonstigen dort abzuliefernden Arbeiten bewusst täuscht, 50 000 Euro zahlen soll. Das geht nun wirklich ein bisschen weit, darüber muss man noch einmal genauer reden. Insgesamt sind da einige Ansätze, aber die Diskussion im Ausschuss wird sicherlich sehr kontrovers werden. Ich hoffe, dass das so nicht angenommen wird.

(Beifall bei der LINKEN)

(Dr. Eva Gümbel)

Meine Damen und Herren! Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/3551 an den Wissenschaftsausschuss zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig an den Wissenschaftsausschuss überwiesen.

Wir kommen zu Punkt 3, den Drucksachen 20/3367, 20/3368 und 20/3369, Berichte des Eingabenausschusses.

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drs 20/3367 –]

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drs 20/3368 –]

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drs 20/3369 –]

Ich beginne mit Bericht 20/3367. Hierin sind nur einstimmige Empfehlungen enthalten.

Wer möchte diesen folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig.

Nun zum Bericht 20/3368, zunächst zu Ziffer 1.

Wer schließt sich der Empfehlung an, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 581/11 abgegeben hat? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig.

Wer möchte der Empfehlung folgen, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 708/11 abgegeben hat? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist dann einstimmig der Fall.

Wer möchte sich der Empfehlung anschließen, die der Eingabenausschuss zu 709/11 abgegeben hat? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Ebenfalls einstimmig.

Wer schließt sich der Empfehlung zu den übrigen Eingaben an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das war einstimmig.