Ich würde es als eine gute Unterstützung empfinden, wenn die Bürgerschaft dieses als ihre Haltung noch einmal zitierfähig beschließt.
Der zweite Punkt betrifft die Wiedererhebung der Vermögensteuer. An dieses Thema wollen derzeit nur die SPD-geführten sogenannten A-Länder heran. Ich habe zwar den Verdacht, dass einige CDUFinanzminister es genauso sehen, sich aber nicht trauen, es zuzugeben. Insofern blockieren CDU und FDP diesen Vorschlag. Aber wir wissen eben nicht, wie lange diese Blockade im Bundestag noch besteht, und deshalb ist es wichtig, jetzt einen guten Vorschlag zu erarbeiten, der drei Punkte umfasst.
Die künftige Vermögensteuer muss erstens verfassungsgemäß sein, sie muss zweitens die richtigen Vermögen erfassen und genug in die Kasse bringen, und drittens muss sie mit geringem Aufwand für die Steuerverwaltung umsetzbar sein. Darin liegt die Kunst.
Eine wichtige Sache ist dabei die Bewertung des Grundvermögens, für die verschiedene Modelle vorgeschlagen werden.
Sie sind zwar noch nicht ganz durch mit dem Punkt, aber eine Rückfrage möchte ich stellen, und zwar, ob Sie darstellen können, dass sich zumindest die Länder, die Große Koalitionen haben, in einer gewissen Weise an einer Diskussion um die reformierte Vermögensteuer beteiligen? Ist das jetzt ausschließlich der A-Länderkreis, oder wie weit kann man den Kreis beschreiben, der daran interessiert mitarbeitet?
Da gibt es ein Missverständnis, Herr Heintze, es gibt leider keine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, sondern eine länderübergreifende Arbeitsgruppe. Dies ist aber keine formelle Veranstaltung, sondern es ist, auf Initiative der SPD zusammengerufen, eine Arbeitsgruppe aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und – auf meinen besonderen Wunsch – auch aus Hamburg, die sich auf der Ebene der technischen Steuerverwaltungen mit der Frage beschäftigt, wie man einen plausiblen Vorschlag für die Wiedereinführung der Vermögensteuer machen kann. Wenn man so will, sind es vier politisch befreundete Bundesländer,
und auch das Amt 5 der Hamburger Finanzbehörde ist daran beteiligt. Das freut uns sehr, Herr Wersich.
Vielleicht kann sich der Bund einmal an konstruktiven Vorschlägen beteiligen, wie man zu einer pragmatischen Umsetzung kommen kann.
Diese ganzen Hinweise, dass es früher so gewesen sei, dass ein großer Anteil der Einnahmen letztlich für die Verwaltung wieder ausgegeben wurde, stimmten damals schon nur ungefähr und sie stimmen heute auf keinen Fall. Es gibt hier auch sorgfältigste Beurteilungen dieser Fragestellung. Man kann es machen, man muss es nur pragmatisch und klug anstellen und daran arbeiten wir.
Ein weiterer Punkt in den Ersuchen ist die Verbesserung der Arbeit der Steuerverwaltungen im Allgemeinen und der Betriebsprüfung im Besonderen. Dazu haben wir einige Dinge in unseren Mitteilungen an die Bürgerschaft aufgeschrieben. Ich möchte hierzu einmal Folgendes sagen: Die Hamburger Steuerverwaltung hat einen sehr guten Ruf. Das liegt nicht am neuen Senat, das war schon vorher so. Wenn wir über dieses Thema sprechen, dann sollte das auch so im Protokoll stehen. Es liegt ein wenig an ihrer Organisation und an anderen Dingen, vor allem aber an der Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das wiederum liegt an der Qualität der Auswahl und der Ausbildung des Nachwuchses. Denn man muss sich immer vor Augen halten, dass die Steuerverwaltung ein besonderer Teil der Hamburger Verwaltung ist mit einer ganz speziellen Ausbildung, die nur die Stadt selbst durchführt. Wir können also niemanden irgendwoher engagieren, abwerben und einstellen. Deshalb ist es gut, dass wir vor zwei bis drei Jahren in der Bürgerschaft mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen haben, die Ausbildungskapazität an der Akademie für Finanzen zu
erhöhen. Wir brauchen das für einen guten Nachwuchs, um die Pensionierungen in den folgenden Jahren auszugleichen, und auch für eine effiziente Betriebsprüfung, denn gerade Betriebsprüfung ist Steuerverwaltung für Fortgeschrittene, für die man neben besonderen persönlichen Voraussetzungen viele Jahre Ausbildung, Fortbildung und Erfahrung benötigt.
Wir werden über diese Fragen noch im Haushaltsausschuss beraten, aber so viel wollte ich Ihnen heute schon einmal als Einschätzung von meiner Seite mitgeben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben das Thema zur Debatte angemeldet, weil uns die Steuergerechtigkeit und die Einnahmesicherung wichtige Themen sind. Die Stärkung der steuerlichen Betriebsprüfung ist ein wichtiges Anliegen. Herr Heintze, ich weiß nicht, woher Sie Ihre Daten nehmen, in der Drucksache habe ich sie nicht entdeckt, Steuerprüfer führen zu Mehreinnahmen; das ist Fakt.
Das mag gar nicht daran liegen, dass Unternehmen, die geprüft werden, Steuern hinterziehen wollten, es liegt natürlich auch an Bewertungsfragen. Aber auch diese Bewertungsfragen, die geklärt werden müssen, führen unterm Strich dazu, dass die Stadt höhere Einnahmen hat. Und deswegen ist es wichtig und gehört auch zur Steuergerechtigkeit dazu.
Die Drucksache zeigt verschiedene Wege auf, was man tun kann, um die steuerliche Betriebsprüfung zu verbessern. IT-Verfahren oder Bewertungsfachprüfer sind alles Dinge, die wir im Haushaltsausschuss weiter diskutieren wollen, denn wir wollen vom Konjunktiv wegkommen und auch hier in die Offensive gehen.
Herr Petersen hat schon Einiges ausgeführt zur reformierten Vermögensteuer. Der Weg ist richtig, und ich denke, auch hier im Hause ist sich eine Mehrheit darüber einig, dass dieser Weg gegangen werden muss. Wir wollen uns regelmäßig berichten lassen über das, was die länderübergreifende Arbeitsgruppe an Ergebnissen hat, um dann auch bei der Ausgestaltung mitzuwirken.
Natürlich wäre es schön, wenn am Ende die Erhebungskosten in einem anderen Verhältnis zu dem stehen, was als Ertrag dabei herauskommt, aber gleichwohl hat Vermögensteuer etwas mit Einnahmesicherung und Steuergerechtigkeit zu tun. Des
Aber wir warten nicht auf die anderen, wir handeln auch in Hamburg. Und dazu gehört es, dass wir uns für die Ausgabenseite konkrete Ziele gesetzt haben. Herr Heintze, Ihre Mär von den Mehrausgaben, die nun geleistet würden aus den Einnahmen vom Bund zur Grundsicherung im Alter, sollten Sie langsam einstellen. Es ist oft genug diskutiert worden und auch die Drucksache, die Sie immer wieder heranziehen, führt deutlich aus, dass es darum eben nicht geht. Eine 1-Prozent-Ausgaben-Grenze ist notwendig, um die Schuldenbremse 2020 zu erreichen, und diesen Weg verfolgen wir mit aller Konsequenz.
Die Situation des Hamburger Haushalts, auch im Hinblick auf die Schuldenbremse, erfordert erhebliche Anstrengungen. Deswegen helfen auch keine Sparprogramme, wie sie in den letzten Jahren – und nicht nur in den letzten zehn Jahren, sondern auch schon davor – immer wieder aufgelegt worden sind.
Stimmen Sie mir zu, dass in der Senatsdrucksache zur mittelfristigen Finanzplanung zu den Mehreinnahmen der Satz steht:
"Wenn dagegen – was kurz- und mittelfristig wahrscheinlich ist – die Ausgaben auf der kommunalen Ebene verbleiben und die Entlastung in Form höherer Bundeserstattungen erfolgt, [was der Fall ist], so wäre nach den unter 3.1 dargelegten Grundsätzen die Ausgabenlinie entsprechend anzupassen."
Herr Heintze, ich stimme Ihnen zu, wenn Sie es richtig vorgelesen haben, was dort steht, aber es ist im Konjunktiv formuliert ein Hinweis, was unter den Aspekten, die Sie geschildert haben, möglich wäre. Aber das tun wir nicht und das ist das Entscheidende. Das dürfen Sie jetzt zur Kenntnis nehmen, ich habe Ihre Frage beantwortet.
Sie haben mich bei einem wichtigen Punkt unterbrochen. Sparprogramme, glaube ich, helfen nicht mehr weiter. Um die Aufgaben zu erfüllen, die vor uns liegen, ist es erforderlich, dass sich jeder, ob in Senat, Bürgerschaft oder Verwaltung, bei jeder Aufgabe, die er zu erledigen hat, die Frage stellt, ob sie nötig ist und ob man sie so oder auch effektiver und effizienter durchführen kann.
Das gilt für alle Bereiche, gerade wenn es um die Frage von Effizienz und Effektivität geht. Deswegen ist unser Masterplan der Haushaltskonsolidierung der Haushaltsplan-Entwurf 2013/2014.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Quast, ich teile Ihre Auffassung, dass eine Einnahmesicherung für den Stadtstaat natürlich sehr viel mit Steuergerechtigkeit zu tun hat.
Am 17. Januar dieses Jahres hat der Bundesrechnungshof einen Prüfbericht vorgelegt und daraus geht hervor, dass der Vollzug der Steuergesetze in Deutschland massive Probleme aufwerfe. Dies hat er massiv kritisiert. Und entgegen der Drucksachen, die in diesem Tagesordnungspunkt aufgeführt werden, kommt der Bundesrechnungshof zu einem völlig anderen Ergebnis. In der Drucksache 20/2562 steht auf Seite 2 zur Verbesserung des Steuervollzugs – ich zitiere –: