Protocol of the Session on January 25, 2012

(Finn-Ole Ritter FDP: Also nicht zustande gekommen!)

Nehmen wir nun an, es stimmen auch 16 Prozent mit Ja, aber es stimmen 5 Prozent mit Nein, dann ist er zustande gekommen, obwohl es hier eigentlich mehr gibt, die dagegen sind. Das ist ein merkwürdiges Ergebnis und deswegen sagen alle, die sich mit dieser Materie über viele Jahre beschäftigt haben, dass ein Beteiligungsquorum die falscheste Entscheidung ist, die man treffen kann. Wenn man in dieser Hinsicht etwas macht, dann braucht man ein Zustimmungsquorum und kein Beteiligungs

quorum. Deswegen ist dieser Punkt so auch nicht vernünftig.

(Beifall bei der SPD)

Britta Ernst und ich hatten damals einen Vorschlag gemacht – Farid Müller weiß es, die Verhandlungen führen wir schon etwas länger –, den wir auch nach wie vor für eine sehr ausgewogene Regelung halten. Wir hatten nämlich gesagt, dass ein 20-prozentiges Zustimmungsquorum geeignet wäre, aber gekoppelt mit einer Verbindlichkeitsregelung für Bürgerentscheide. Bisher ist es in der Tat so, wenn es am Donnerstag einen Bürgerentscheid gibt, dann kann am Freitag die Bezirksversammlung sagen, was stört mich der Bürgerentscheid von gestern und etwas völlig anderes beschließen. Das ist auch nicht wirklich im Sinne von bezirklicher Demokratie. Deswegen war das unser Vorschlag, der damals in der Runde keinen Konsens fand, aber eigentlich ein ganz guter Kompromiss ist zwischen diesen divergierenden Interessen.

Er steht jetzt aus den genannten Gründen nicht in unserem Antrag, aber diese Frage wird mit dem heutigen Tage nicht beendet sein. Wir haben jedenfalls für uns gesagt, dass wir dies weiter beobachten. Wir wollen uns im Verfassungsausschuss die Einführung dieses neuen Gesetzes ansehen und die Praxis, die sich dadurch entwickelt, ob sich auch eine neue Beteiligungskultur vor Ort entwickelt. Wir schließen es ausdrücklich nicht aus, dass wir dann zu einer anderen Bewertung kommen. Aber heute ist es sinnvoll, das, was jetzt vereinbart ist, Gesetz werden zu lassen. Insofern danke ich auch, dass alle Fraktionen, trotz unterschiedlicher Auffassungen im Detail, dazu stehen. Das ist in diesem Sinne auch ein guter Tag für die parlamentarische Kultur in diesem Haus. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Trepoll, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erst einmal möchte ich mich dem Dank von Herrn Dressel anschließen. Ich möchte mich dafür bedanken, dass es gelungen ist, eine umfassende Neuerung des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheids zu erreichen und damit Verbesserungen für alle Beteiligten herbeizuführen. Mehr Rechtssicherheit und Klarheit für das gesamte Verfahren ist der gemeinsame Erfolg.

Herr Müller und Herr Heinemann haben damals, noch unter Schwarz-Grün, die Notwendigkeit erkannt, aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre Schlüsse zu ziehen und die Gespräche angestoßen. Herr Dressel hat diese Initiative dann mit Beginn der neuen Legislaturperiode aufgenommen, auch dafür gilt ihm mein Dank. Das hat er fair

(Dr. Andreas Dressel)

gemacht in den Verhandlungen. Es ist auch nicht alltäglich, dass man einen Fraktionsvorsitzenden bei der Kärrnerarbeit in einem Sachthema erlebt. Von daher, Herr Dressel, vielen Dank für die gute Zusammenarbeit.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD und bei Christiane Schneider DIE LINKE)

Das soll es jetzt aber gewesen sein mit dem Lob und dem Dank.

Wir sind natürlich nicht ganz zufrieden mit dem erreichten Kompromiss. Wir haben aus unserer Sicht noch nicht alle Aspekte geklärt, die regelungsbedürftig sind. Völlig ausgespart wurde in den Gesprächen, sich auch über eine Quorenregelung beim Bürgerentscheid Gedanken zu machen. Bisher gibt es lediglich das Quorum des Bürgerbegehrens, bei dem 2 Prozent – bei großen Bezirken 3 Prozent – der Wahlberechtigten ihre Unterschrift unter ein Vorhaben setzen müssen, aber beim Entscheid gibt es dann kein Quorum. Wir hätten gern mit allen Beteiligten über diese Frage der Quoren gesprochen. Wir hätten uns austauschen können über ein Zustimmungsquorum, über ein Beteiligungsquorum und über flexible Quoren anhand der Wahlbeteiligung. Wir hätten auch einmal die Idee von Stadtteilquoren für kleinteilige Entscheidungen diskutieren können. Das war nicht möglich mit der Initiative und das bedauern wir ausdrücklich.

(Beifall bei der CDU, der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Ich glaube, das ist dann auch die berechtigte Kritik an der Mehrheitsfraktion. Ich halte das für kein redliches Verhalten, Herr Dressel, dass Sie durch die Stadt gehen und sagen, das sei in Ordnung, Sie hätten einen Kompromiss, aber in diesem Punkt sähen Sie das ganz anders, haben aber nicht den Mut, hier dann so zu votieren. Das ist ein taktisches Verhalten von Ihnen, Sie wollen abwarten, bis die veröffentlichte Meinung weiter umschwenkt und weiter in die Richtung geht, wie es sich jetzt andeutet, dass das mit wesentlich mehr Skepsis gesehen wird.

Deshalb möchten wir Ihnen heute anbieten – Sie sprechen doch immer von den 90 Prozent –, das abzukoppeln. Dann wird sich die CDU-Fraktion dazu entschließen, diesen Antrag zu einem späteren Zeitpunkt in einigen Wochen wieder aufzurufen, und dann können wir gemeinsam in diese Richtung fortschreiten. Durch die neue Umfrage können Sie vor Kraft kaum laufen, dann müssen Sie aber auch einmal beweisen, dass Sie in dieser Stadt etwas durchsetzen wollen. Dann werden wir Sie beim Wort nehmen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Wir glauben, ein Bürgerentscheid braucht eine Quorenregelung, er braucht eine Mindestlegitimation.

Dass die Möglichkeit des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheids eingeräumt werden muss, darüber sind wir uns alle einig, jedoch nur dann, wenn es um mittel- und langfristige Ziele geht. Wir müssen auch offen über die Probleme, Risiken und Nebenwirkungen von Bürgerentscheiden diskutieren. Nicht jede Laune, nicht jeder Wunsch ist immer dem Gemeinwohl zuträglich.

Wie sieht es zum Beispiel bei dem Thema fehlende Verantwortlichkeit aus? Wenn sich eine Partei für ein Thema einsetzt und sich für einen Bereich engagiert – wir haben das heute bei der FDP erlebt, die leidenschaftlich für eine Stärkung des Hotelgewerbes kämpft, ob das nun bei der Verhinderung der Kulturtaxe oder bei der Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes ist –, dann muss sie sich auch irgendwann wieder dem Votum der Wähler stellen und die Konsequenzen ihres Handelns tragen.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Das kommt bei der FDP auch!)

Das erleben wir bei Bürgerentscheiden nicht, da ist die Initiative dann einfach verschwunden und trägt nicht mehr die Verantwortung für die Dinge, die umgesetzt wurden.

Ich will auch das soziale Argument erwähnen. Den Angehörigen bildungsnaher oder wohlhabender Schichten fällt es leichter als anderen Schichten, sich zu organisieren und zu artikulieren, wenn sie unmittelbar von den Folgen politischer Maßnahmen betroffen sind. Als Beispiel lassen Sie mich den Volksentscheid zur Schulreform nennen. Da hatten wir in Nienstedten eine Wahlbeteiligung von 60,3 Prozent und in Billbrook von 12,5 Prozent. Wir sehen auch bei anderen Bürgerentscheiden, wie unterschiedlich von diesem Recht Gebrauch gemacht wird.

(Wolfgang Rose SPD: Fragen Sie doch mal Herrn Scheuerl!)

Ohne Quoren gibt es eine Tendenz zur Stimmungsdemokratie. Hamburg ist das einzige Bundesland, das auf kommunaler Ebene auf Quoren verzichtet. Unsere Meinung ist: Das kann so nicht sein.

(Beifall bei der CDU)

Oft dominieren professionelle Akteure wie Gewerkschaften, Verbände oder auch Parteien dieses direkt-demokratische Verfahren. Man muss bedenken, dass der gesamtgesellschaftliche Querschnitt oft nicht abgebildet wird. Umso mehr müssen wir unser Augenmerk darauf richten, mit einer Quorenregelung zumindest eine Mindestbeteiligung und damit eine höhere Abbildung der Gesellschaft zu

erreichen, um tatsächlich die Interessen und Belange der Mehrheit abzubilden.

Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird jedem Versuch, das parlamentarische Regierungssystem als minderwertige Form der Demokratie abzuqualifizieren und die sogenannte direkte Demokratie als ausschließlichen Ersatz dafür einzuführen, entschieden entgegentreten. Wir sehen aber keinen Widerspruch zwischen Parlament und Bürgerbeteiligung als Ergänzung unseres Systems. Für uns bedeutet der Ruf nach mehr Demokratie eben auch mehr Einsatz in den Parlamenten. Wir sind deshalb der Meinung, ein Bürgerentscheid sollte nur dann erfolgreich sein, wenn er eine Mehrheit erreicht und ihm 20 Prozent der Stimmberechtigten zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Müller, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

(Präsidentin Carola Veit übernimmt den Vor- sitz.)

Wir sprechen heute im Plenum über einen Gesetzentwurf, der nicht in den Ausschüssen war, von der Komplexität normalerweise dort gewesen wäre und heute zur Verabschiedung kommen soll. Es ist gut, dass wir uns die Mühe machen, das auch zu etwas späterer Stunde noch einmal zu debattieren. Ich danke der Mehrheitsfraktion, dass sie dies zur Debatte angemeldet hat. Man kann natürlich auch über die Medien erfahren, was wir heute beschließen. Aber für uns Abgeordnete ist bei der Frage, was wir heute regeln, das Bewusstsein wichtig, dass es um die kommunale Demokratie geht. Die Auswirkungen und Praxisanwendungen werden die Bezirksabgeordneten vor Ort mitmachen und nicht unmittelbar wir.

Wir sollten uns vor Augen halten, dass das Gesetz, das wir heute ergänzen und fortschreiben, die Hamburger Bürgerinnen und Bürger 1998 beschlossen haben. Hintergrund war das Gefühl vieler Menschen, dass die Bezirkspolitik nicht ausreichend auf die Belange und Probleme in den Stadtteilen reagiert hat. Deswegen gab es ein starkes Bedürfnis seitens der Hamburgerinnen und Hamburger, vor Ort mitzureden. Dieses Gesetz hat 1998 in einem Volksentscheid ausreichend Stimmen bekommen. Wenn wir heute als gewählte Vertreterinnen und Vertreter an diesem vom Volk beschlossenen Gesetz weiterarbeiten, sollten wir den Respekt vor dem Volkswillen von vor zwölf Jahren im Hinterkopf haben. Das heißt nicht, dass vom Volk beschlossene Gesetze nicht weiterentwickelt oder verändert werden dürfen – das sollen sie und das können wir auch als Bürgerschaft –, aber man

sollte gerade bei Fragen, die die direkte Demokratie betreffen und über die direkte Demokratie installiert wurden, besonders sensibel sein. Ich habe den Eindruck, dass wir das geschafft haben, weil wir den Gesetzentwurf so konstruiert haben, dass die Rechtsposition der Volksinitiative von damals – auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht – mit dem heutigen Beschluss nicht berührt wird, sodass wir praktisch ein Ausführungsgesetz des damaligen Gesetzes beschließen. Das finden wir als die fünf Fraktionen, die hier zusammenkommen, richtig. Am Ende bedeutet das auch Respekt vor dem Volksgesetzgeber von 1998.

Wenn man sich die bisherigen Redebeiträge angehört hat, macht sich die Hamburger Bürgerschaft etwas klein gegenüber diesem Gesetz, das wir heute beschließen, denn es ist tatsächlich ein sehr großer Wurf in der Frage, wie wir die kommunale Bürgerbeteiligung in Hamburg organisieren. Ich habe in verschiedenen Medienanfragen gesagt, dass es aus meiner Sicht das beste Gesetz für Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene ist. Das sollten wir nicht gering schätzen. Die Debatte über möglichst frühe und faire Bürgerbeteiligung ist nicht nur in Hamburg, sondern momentan im ganzen Land präsent. Sie ist nicht nur mit der Frage des Wutbürgers und Einzel- und Egoismus-Interessen verknüpft, so wie die Debatte manchmal in Hamburg geführt wird.

Wir wollen mit diesem Gesetz auch auf die Feststellung reagieren, dass das damalige Gesetz von 1998 gewissen Realitäten nicht mehr gerecht wurde. Wir erinnern uns alle an die große Streitfrage, ob IKEA nach Altona kommen soll, und dass es damals zwei gegenläufige Bürgerbegehren gab. Der Investor drohte, sich zurückzuziehen, bevor das Volk überhaupt zu einer Entscheidung gelangt wäre. Wir haben damals alle gesagt, dass nicht sein kann, dass über Verfahrenstricks oder geschicktes Ausnutzen dieses Gesetzes am Ende die Entscheidung des Volkes vorweggenommen wird. Deswegen war es ein Arbeitsauftrag an uns, das Gesetz in diese Richtung weiterzuentwickeln, sodass es ein faires Miteinander von Pro und Contra gibt, der Volkswille am Ende steht und nicht Verfahrenstricks entscheiden. Das haben wir mit diesem Gesetz hinbekommen.

Die Bezirksversammmlung wird gestärkt. Sie kann mehrere Bürgerbegehren gegebenenfalls an einem Termin zusammenführen, sie kann selbst einen Bürgerentscheid auf den Weg bringen und ihn auch formulieren und die Bürgerbegehren, die schon zu diesem Thema unterwegs sind, zusammenfassen. Das ist eine Stärkung der Bezirkspolitik und der gewählten Vertreter, aber auch der Volkswillen im Bezirk wird ernst genommen, wenn man bei einem wichtigen Thema nicht monatelang wartet, bis es zu einer Entscheidung kommt, sondern sagt, wir wollen die Entscheidung im Bezirk. Das ist ein gutes Verfahren, was wir gewählt ha

(André Trepoll)

ben, und wir hoffen, dass es sich in der Praxis bewährt. Das war der eine wichtige Punkt, den die Arbeitsgruppe aus den Erfahrungen in Altona mitgenommen hat.

Der andere Punkt war, dass wir nicht wieder erleben wollen, dass über einen Gegenstand abgestimmt wird, von dem eigentlich klar ist, dass er unzulässig ist. Es ist eine Verballhornung des Volkswillens, dass über etwas abgestimmt wird, worüber gar nicht abzustimmen ist. Das wollen wir nicht, und wir haben mit diesem Gesetz die Lösung gefunden, dass die Zulässigkeitsprüfung, ob der Abstimmungsgrund überhaupt zulässig und rechtlich vereinbar ist, ganz früh erfolgt. Spätestens bei der Abgabe eines Drittels der Unterschriften muss der Senat oder der Bezirk sagen, ob über diesen Gegenstand abgestimmt werden kann. Und das ist richtig, wir müssen frühzeitig wissen, woran wir sind.

Die anderen Punkte, die wir eingeführt haben, zielen darauf ab – das hat Herr Dressel sehr gut beschrieben –, dass wir den Bürgerentscheid eigentlich als Ultima Ratio sehen. Wir verbessern die Moderationsfähigkeit, verlängern die Fristen und wollen, dass Kompromisse gefunden werden. Man kann nicht behaupten, dass das nicht schon stattgefunden hätte. Von praktisch 80 Bürgerbegehren, die angefangen wurden, sind nur zehn zu einem Bürgerentscheid gekommen. Diese Quote ist niedrig und zeigt, dass der Kompromisswille der Bezirkspolitik vorhanden ist und zu einem Ergebnis geführt hat.

Vor diesem Hintergrund verstehen wir diese etwas überzeichnete Debatte über Quoren und Hürden bei der Bürgerbeteiligung nicht. Wenn wir zehn Bürgerentscheide von 79 Bürgerbegehren haben, von denen es, wenn man das Quorum 20 Prozent Zustimmung nimmt, wie es im Raum steht, vier geschafft hätten und sechs nicht, dann führt so eine Bürgerbeteiligung nicht ganz ins Leere.

Unsere Bezirke sind Verwaltungsbezirke, und die Bürgerbeteiligung in den anderen Kommunen hat eine ganz andere Bedeutung in der Frage der Verbundenheit mit dem kommunalen Gebiet. Dass wir Probleme in einem Stadtteil haben, der weit weg von einem anderen Stadtteil im Bezirk ist, und diese Probleme dort gar nicht verstanden werden und vielleicht auch nicht sehr interessieren, müssen wir hinnehmen.

(Wolfgang Rose SPD: Warum müssen wir das hinnehmen?)

Unsere Bezirke sind, mit Ausnahme von Bergedorf und Harburg, eher einer Verwaltungseinheit geschuldet, als dass man von einer großen Identifikation mit dem Gemeinwesen des Bezirks Hamburg-Mitte sprechen könnte; das wissen wir alle. Deswegen müssen wir ein bisschen vorsichtig sein, wenn sich insgesamt nicht so viele beteiligen,

ob das tatsächlich die Bürgerbeteiligung und den Willen im Stadtteil widerspiegelt. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir deswegen eine große Kompromissbereitschaft in der Bezirkspolitik haben, weil wir keine Quoren haben. Wenn klar wäre, dass da ein Stadtteilproblem ist, dieser Stadtteil klein ist, vielleicht Finkenwerder, dann sagt man in Wilhelmsburg: Das ist nicht unser Problem, was die Finkenwerder haben, da beteiligen wir uns nicht, das interessiert uns auch nicht. Das Gleiche gilt zum Beispiel für Horn. Deswegen ist es gut, dass wir bei diesem Gesetzentwurf keine Hürden aufbauen, sondern uns darum kümmern, dass die vorhandenen Neuregelungen so greifen, dass diese Probleme, die manche sehen, wie ich heute gehört habe, nicht wirklich Probleme sind.

(Jan Quast SPD: Sie sollten jetzt besser zum Schluss kommen! Hat Frau Möller auch gesagt!)