Protocol of the Session on December 14, 2011

Die SPD-Fraktion möchte die Drucksache an den Verfassungs- und Bezirksausschuss überweisen und die GAL-Fraktion wünscht die Überweisung mitberatend an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss. Wer wünscht das Wort? – Herr Niedmers, Sie haben es.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir nähern uns allmählich dem Höhepunkt des heutigen Abends,

(Heiterkeit bei der SPD)

aber in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit werde ich hier die Kurzfassung meiner Rede präsentieren.

(Beifall bei Jens-Peter Schwieger SPD)

In seiner Regierungserklärung am 23. Mai dieses Jahres versprach Bürgermeister Olaf Scholz vollmundig, er werde Hamburg zur kinder- und famili

enfreundlichsten Stadt Deutschlands machen – sehr ambitioniert. Die Realität nach fast neun Monaten SPD-Alleinregierung sieht allerdings etwas anders aus. Ungeachtet der Gefährdung kleiner Kinder durch herumliegende Zigarettenstummel, halbvolle Alkoholflaschen oder Glassplitter konnte sich der Senat bisher nicht zur Einführung eines hamburgweiten einheitlichen Rauch- und Alkoholverbots auf Kinderspielplätzen durchringen. Das ist insbesondere deshalb sehr schade, weil Frau Senatorin Prüfer-Storcks bereits im Mai über die Presse hat verlauten lassen, dass sie sich mit Senatorin Blankau einigen wolle.

(Glocke)

Verzeihung, Herr Abgeordneter. Ich weiß gar nicht, was dieser Aufruhr hier soll. Es ist die letzte Debatte, wir sind gleich am Ende.

Es ist ein sehr bewegendes Thema.

Es ist sicher ein sehr kontroverses Thema.

Das gilt übrigens auch für den Senat. Vielleicht können wir dort auch das Herumstehen in den Ecken und das Gerede auflösen.

Herr Niedmers, bitte fahren Sie fort.

Frau Präsidentin, haben Sie recht vielen Dank.

Die beiden Damen konnten sich nicht einigen und auch die Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU ergab nichts weiter Erhellendes. Stattdessen herrscht in Hamburg weiter ein Regelungswirrwarr, und wir können schon einen echten Schildbürgerstreich dahinter vermuten.

Im Bezirk Harburg gilt ein Alkohol- und Rauchverbot auf allen Spielplätzen. Im Bezirk HamburgNord gilt seit Juni dieses Jahres ebenfalls ein Alkohol- und Rauchverbot für alle Kinderspielplätze. Auf drei einzelnen Kinderspielplätzen durfte jedoch schon seit 2007 nicht mehr geraucht werden, obwohl das Alkoholtrinken erlaubt war. In Bergedorf – lassen Sie mich kurz fortfahren – gibt es ein Rauchverbot, jedoch kein Alkoholverbot. In den Bezirken Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel und auch Wandsbek gibt es kein generelles Rauchund Alkoholverbot auf den Spielplätzen, mit Ausnahme einiger ausgesuchter Spielplätze, auf denen das Rauchen dann doch verboten ist.

(Andy Grote SPD: Individuelle Lösung nennt man das! Maßgeschneidert!)

Der Leitspruch der SPD, "Wir schaffen das moderne Hamburg" – übrigens auch geklaut bei Willy Brandt –, lässt sich so nicht umsetzen.

(Dr. Wieland Schinnenburg)

(Beifall bei der CDU)

Dieser Regelungswirrwarr sorgt natürlich nicht im Entferntesten für Rechtssicherheit. Es ist den Spielplatzbesuchern nicht vermittelbar, warum sie in einem Bezirk rauchen dürfen und in einem anderen nicht. Das Gleiche gilt für den Alkoholkonsum. Diese Sache gehört dringend klargestellt auf ein einheitliches Fundament.

Dies führt zu der paradoxen Situation, dass in der angeblich kinder- und familienfreundlichsten Stadt Deutschlands seit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes am 1. Januar 2008 zwar nicht mehr in Gaststätten, Diskotheken, Behörden oder Gefängnissen geraucht werden darf, das Rauchen auf einem Großteil der Kinderspielplätze aber weiterhin erlaubt bleibt. Das Trinken ist in Bussen und Bahnen des HVV verboten, und wir dürfen weiterhin auf einigen Kinderspielplätzen erleben, dass Alkohol und Zigaretten konsumiert werden dürfen.

(Dirk Kienscherf SPD: Aber nicht mehr auf Rutschen!)

Ich rufe Sie daher alle auf, diesen Antrag der CDU zu unterstützen. Wir haben mitbekommen – das ist ein erster Lichtstreif am Horizont –, dass auch die SPD-Fraktion der Überweisung federführend an den Verfassungsausschuss zustimmen möchte. Damit verbindet die CDU-Fraktion, die sowohl die Überweisung an den Verfassungsausschuss unterstützen wird als auch den Überweisungsantrag der GAL an den mitberatenden Familienausschuss, aber nicht, dass hier der Versuch unternommen wird, eine erstklassige Beerdigung dieses so wichtigen Anliegens im Ausschuss vorzunehmen, sondern wir erwarten ganz klar, wenn diese Anträge an die beiden Ausschüsse überwiesen werden, dass es hier in absehbarer Zeit zu greifbaren Ergebnissen kommt. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Nun hat Frau Domres das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann meine Rede noch etwas kürzer machen als Herr Niedmers. Herr Niedmers, Sie haben es gesagt, es gibt verschiedenste Vorfälle auf den Kinderspielplätzen, es liegen Glasscherben durch Alkoholgebrauch herum und es werden Zigarettenkippen in Sandkisten gefunden. Insofern besteht ein grundsätzliches Bedürfnis in der Bevölkerung, ein einheitliches Rauch- und Alkoholverbot auf Spielplätzen zu regeln. Grundsätzlich kann man sich auch ein einheitliches Rauchund Alkoholverbot vorstellen, insbesondere unter den Aspekten des Gesundheitsschutzes und auch der Prävention und der Vorbildfunktion der Eltern, die teilweise ebenfalls am Rande der Kinderspielplätze sitzen und rauchen.

Es gibt zwei Wege, um ein einheitliches Verbot zu regeln. Zum einen ist es die Änderung der Verordnung zum Schutze der Grün- und Erholungsanlagen, in der eine einheitliche Regelung festgelegt werden kann, oder eben eine Anordnung nach Paragraf 3 Absatz 2 des Gesetzes für Grün- und Erholungsanlagen, dass eine solche Anordnung vorgenommen wird. Und da möchte ich Ihnen widersprechen: Es gibt in Hamburg keinen Regelungswirrwarr. Es gibt in den verschiedenen Bezirken, die nämlich für einzelne Spielplätze oder auch insgesamt von ihrer Anordnungsbefugnis Gebrauch gemacht haben, entsprechende Regelungen, teilweise für ein Rauchverbot, mehrheitlich aber auch für ein Rauch- und Alkoholverbot. Insofern gibt es keine unterschiedlichen Regelungen in Hamburg, sondern es gibt Regelungen in verschiedener Regelungstiefe in den meisten Bezirken.

(Dietrich Wersich CDU: Jeder hat seine ei- gene Regelung!)

Jeder hat seine eigene Regelung, jeder Bezirk hat seine Anordnungsbefugnis, aber die gehen in die gleiche Richtung. Es gibt nicht völlig unterschiedliche Richtungen.

Insofern gibt es für die Mehrheit der Spielplätze zurzeit bereits eine Regelung und man muss sich wirklich gut überlegen, ob die Notwendigkeit einer landesgesetzlichen Regelung in diesem Fall besteht.

(Beifall bei der SPD)

Der Senat hat in der Schriftlichen Kleinen Anfrage, die im August beantwortet wurde, bereits zugesagt, dass es zwischen BGV und BSU zu prüfen sein wird, ob es einer solchen landeseinheitlichen Regelung bedarf.

(Roland Heintze CDU: Es wird jetzt aber län- ger und nicht kürzer!)

Diese Prüfung läuft und man muss jetzt sehen, ob diese Prüfung ergibt, dass diese landesgesetzliche Regelung tatsächlich zu einer handhabbaren und auch rechtssicheren Umsetzung führt, denn auch heute schon gibt es die abstrakte Möglichkeit, bei Verschmutzung von Spielplätzen, beispielsweise mit Kippen oder Glasflaschen, und auch beim Belästigen von Kindern tätig zu werden. Man muss ebenfalls prüfen, ob es nicht ausreichend wäre, wenn die Bezirke von ihrer Anordnungsbefugnis Gebrauch machen und selbst eine bezirkseinheitliche Regelung durch ihre Anordnungsbefugnis erstellen. In diese Prüfung müssen dringend die bezirklichen Erfahrungen, die bisher in den Bezirken, die solche Verbote haben, gemacht worden sind, einbezogen werden, insbesondere die Frage, was die Verbote bisher bewirkt haben und wie man sie durchsetzen kann.

Die Prüfung läuft und ich möchte abschließend nur sagen, dass mich dieser Antrag etwas wundert,

(Ralf Niedmers)

weil es in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord, Herr Wersich, einen Antrag der SPD-Fraktion gab, dort ebenfalls für die Spielplätze ein Rauch- und Alkoholverbot einzuführen. Er wurde damals von der CDU abgelehnt, weil die CDU die Auffassung vertrat, man könne die Kontrolle nicht sicherstellen. Wenn die CDU der Meinung ist, dass man das in Hamburg-Nord nicht sicherstellen kann, dann frage ich mich, wie Sie eigentlich darauf kommen, dass man es durch eine landesgesetzliche Regelung sicherstellen kann. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei Kersten Artus DIE LINKE)

Das Wort hat Frau Schmitt.

Ich habe noch 31 Minuten, wie mir unsere parlamentarische Geschäftsführerin gerade sagte. Ich werde sie knapp unterbieten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mein erster Gedanke beim Lesen des CDU-Antrags war, ähnlich wie Frau Domres das jetzt schon für die SPD geäußert hat, ob wir hier tatsächlich einen Regelungsbedarf auf Bürgerschaftsebene haben. Rauch- und Alkoholverbote gelten bereits auf den meisten Hamburger Spielplätzen, und die Bezirke haben sich offensichtlich des Themas angenommen und nehmen ihre Regelungskompetenz auch wahr. In Ihrem Antrag, Herr Niedmers, begründen Sie äußerst schwach, warum diese Regelungskompetenz den Bezirken jetzt entzogen werden soll. Einheitlichkeit ist schließlich kein Wert an sich.

(Beifall bei der GAL und der FDP)

Ihre eigene Anfrage hat ergeben, dass die Bezirke sehr unterschiedliche Erfahrungen mit den Verboten machen. Eine hamburgweite Regelung wird kaum geeignet sein, auf diese unterschiedlichen Erfahrungen zu reagieren. Und mit der Frage wirksamer bezirklicher Kontrollen beschäftigen Sie sich in Ihrem Antrag erst gar nicht.

Ein Rauch- und Trinkverbot auf Spielplätzen wird innerhalb unserer Fraktion kontrovers diskutiert. In Gaststätten, wie Sie sicherlich wissen, befürworten wir das absolute Rauchverbot.

(Glocke)

Verzeihung, Frau Abgeordnete. – Hier finden offenbar auch ganz viele kontroverse Diskussionen statt. Vielleicht könnten wir, bis auf die Abgeordneten mit Rückenproblemen, das Herumstehen in den Ecken hinten auflösen. Im Übrigen wäre es wunderbar, wenn Sie noch einmal zuhörten. – Frau Schmitt, fahren Sie fort.

Wie Sie sicher wissen, befürworten wir in Gaststätten das absolute Rauchverbot, weil es sich um geschlossene Räume und Arbeitsstätten handelt. Es geht uns eben nicht darum, wie es uns manchmal vorgeworfen wurde, in erzieherischer Manier das Rauchen zu verbieten, sondern es geht uns um den Gesundheitsschutz derjenigen, die sich in verrauchter Luft aufhalten müssen; es geht uns um den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens.

Herumliegende Kippen auf Spielplätzen sind natürlich auch ein Problem und eine Gesundheitsgefahr für Kinder, auf das sich aber auch anders reagieren lässt als mit einem absoluten Rauchverbot. Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme muss unserer Meinung nach hinterfragt werden.

(Beifall bei der GAL und bei Kersten Artus DIE LINKE)

Dass die SPD nun lediglich den Verfassungsausschuss mit dem Thema befassen will und somit fachliche Fragen…