Ralf Niedmers
Appearances
Last Statements
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass wir heute direkt nach der letzten Plenarsitzung erneut die Qualität der frühkindlichen Bildung in der Aktuellen Stunde debattieren, spricht für sich. Wie bedeutsam die Angelegenheit ist, zeigt die Kita-Demonstration vom vergangenen Donnerstag. Rund 4000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer demonstrierten für mehr Personal in der Kinderbetreuung. Der Widerstand wächst von allen Seiten, von den Erziehern, den Verbänden und ganz besonders auch vonseiten der Elternschaft.
Gemeinsam mit den anderen Oppositionsfraktionen wollte die CDU an dieser Demonstration teilnehmen und hatte deshalb beantragt, den Beginn der zeitgleich stattfindenden Sitzung des Familienausschusses um eine Stunde – eine Stunde – zu verschieben. Doch die SPD, der die Kritik offenbar ein Dorn im Auge ist, hat unser Anliegen verhindert.
Sie stimmte mit ihrer Mehrheit gegen eine Terminverlegung. Haben Sie so etwas wirklich nötig?
Dabei sind dem Senat und der SPD durchaus bewusst, dass Hamburg das traurige Schlusslicht aller westdeutschen Bundesländer in der Betreuungsqualität von Krippenkindern ist. In keinem anderen westlichen Bundesland muss eine Erzieherin für mehr Kinder zeitgleich sorgen als bei uns. Zur Erinnerung: 1:6,2 ohne Berücksichtigung etwaiger Fehlzeiten. Dies ist die bittere Wahrheit nach dreieinhalb Jahren SPD-Senat. Hieran muss sich etwas ändern. Satt und sauber allein reicht nicht, gute frühkindliche Betreuung und Bildung ist mehr als Bildungsempfehlungen mit sinnvollen Zielsetzungen, die in der Praxis oftmals aus zeitlichen Gründen keine Berücksichtigung finden.
Alle Experten, die sich mit frühkindlicher Bildung und Betreuung beschäftigen, sehen in Hamburg dringenden Handlungsbedarf; darauf hat der Kollege Ritter auch schon hingewiesen. Deshalb fordern die Verbände, Erzieher und Eltern auch 25 Prozent mehr Personal für eine bessere Bildung unserer Kinder und für bessere Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen, die derzeit unter der täglichen Last fast zusammenbrechen. Aber was macht der Senat? Anstatt die berechtigte Kritik endlich ernst zu nehmen und die notwendigen Verbesserungen der Betreuungsschlüssel zumindest anzugehen, weist er die Forderungen als unbezahlbar zurück. Er rühmt sich lieber mit der Einlösung seiner Wahlversprechen, vor allem aber der eingeführten Beitragsfreistellung. Das ist es, was Sie tun. Senator Scheele, Sie drücken sich vor Ihrer Verantwortung, indem Sie verlangen, dass die Kita-Träger dringend erforderliche Verbesserungen aus eigenen Mitteln bestreiten, und sehen den Bund in der Pflicht. Den Kita-Trägern wird immer mehr aufgebürdet, aber der Bund hat die Länder bis 2014 bereits mit 4,5 Milliarden Euro beim Ausbau und den Betriebskosten unterstützt. Allein Hamburg hat 61,6 Millionen Euro erhalten und wird nochmals 13,6 Millionen Euro erhalten, insgesamt also 75 Millionen Euro. Das ist viel Geld, was Sie sinnvoll in die Betreuung frühkindlicher Erziehung investieren können.
Meine Damen und Herren! Selbst der LEA war bereit, die Beitragsfreistellung aufzuschieben, um das Geld für bessere Betreuung zu nutzen.
Aber der Erste Bürgermeister und Senator Scheele haben dieses vernünftige Angebot leichtfertig ausgeschlagen, damit sie ihre kurzsichtigen Wahlversprechen einlösen können. Gutes Regieren sieht aus Sicht der Christdemokraten anders aus.
Letzte Woche haben wir im Familienausschuss gemeinsam mit den anderen Oppositionsfraktionen eine öffentliche Anhörung durchgesetzt. Wir wollen damit allen Erzieherinnen und Erziehern, den KitaEltern und der interessierten Öffentlichkeit eine öf
fentliche Plattform geben, ihre berechtigten Anliegen direkt vorzutragen.
Der SPD-Senat muss sich mit diesen konkreten Forderungen endlich auseinandersetzen. Das Motto "Hauptsache billig" schadet unseren Kindern nachhaltig. Wir Christdemokraten fordern den Senat auf, endlich sein Augenmerk auf die Qualität der frühkindlichen Erziehung und Bildung zu richten. Hamburg darf nicht länger Schlusslicht der westdeutschen Bundesländer bleiben.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Rose, das war heute schon ein Fortschritt, nämlich etwas weniger Klassenkampf in Ihrer Rede.
Etwas weniger Klassenkampf, habe ich gesagt. Man muss auf die semantischen Feinheiten achten. Für die CDU-Fraktion kann ich schon einmal feststellen, dass Sie auf einem guten Weg sind – damit meine ich Herrn Rose, wir wollen nichts verwechseln.
Ich kann heute nahtlos an das anknüpfen, was ich bereits in meiner Rede am 26. März zu diesem Gesetzentwurf feststellte. Wir diskutieren hier nicht über die Frage, wie viel Mitbestimmung wir in der öffentlichen Verwaltung wollen, denn es ist unstrittig, dass es die geben muss, sondern vielmehr über die Frage, wie gut ein Mitbestimmungsgesetz sein muss. Oder anders herum, in diesem Fall eher, wie schlecht ein Mitbestimmungsgesetz sein darf.
Nach der Einbringungsdebatte in der Bürgerschaft haben wir am 26. Mai eine Expertenanhörung zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf durchgeführt. Die Anhörung war übrigens sehr spannend und sehr konstruktiv, sie dauerte über fünfeinhalb Stunden. Das zeigt, dass sich alle Parlamentarier, die Interesse an diesen Lebenssachverhalten haben, intensiv mit der Thematik beschäftigt haben. Dabei wurde von einigen anwesenden Experten auch deutliche Kritik an der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs geübt. Es spricht Bände über das Selbstverständnis des Senats,
dass die SPD trotz dieser zutage getretenen Unzulänglichkeiten bisher jegliche Nachbesserung an ihrem Entwurf ablehnt.
Und auch die SPD tut das, denn alles, was die SPD bis zum heutigen Tag geboren hat, ist ein Antrag mit extrem viel Buchstaben, aber völliger Inhaltsleere. Das ist sehr schade. Nach wie vor sind deshalb die faktischen Auswirkungen der Neuregelung nicht klar zu entnehmen. Der Entwurf beinhaltet aus Sicht der CDU-Fraktion weiterhin handwerkliche Fehler, Ungenauigkeiten und irreführende Begrifflichkeiten, von denen ich einige einmal beispielhaft anführen möchte.
Erstens: Der zentrale Maßnahmenbegriff als Anknüpfungspunkt der Allzuständigkeit ist leider immer noch unscharf konturiert.
Zweitens: Die Definitionen der Erheblichkeit der Maßnahme, die der Mitbestimmung unterliegen soll, widersprechen sich.
Drittens: Die Paragrafen zur Einschränkung der Allzuständigkeit sind irreführend formuliert.
Viertens: Die Dauer der Schlichtungs- und Einigungsverfahren ist weiterhin unbestimmt. Verfahren können beliebig in die Länge gezogen werden.
Bleiben Sie ganz ruhig, Frau Sudmann.
Fünftens: Die Letztentscheidung des Senats im Einigungsstellenverfahren führt in einigen Fällen zu verfassungsund europarechtlichen Konflikten. Ohne Nachbesserungen sind mit diesem Entwurf Rechtsstreitigkeiten gleichsam vorprogrammiert.
– Es ist super, dass Frau Sudmann für mich aufgestanden ist, aber später vielleicht.
Dieser Umstand ist auch dem Senat bekannt. In der Antwort auf eine meiner Schriftlichen Kleinen Anfragen zu dem Gesetzentwurf heißt es dann auch:
"Fragen zur Auslegung eines Gesetzentwurfs
[…] werden erforderlichenfalls im Vollzug nach Inkrafttreten der Neuregelungen zu klären sein. Die verbindliche Auslegung des dann geltenden Rechts obliegt im Übrigen der Judikative."
Na toll, viel klarer kann der Senat nicht mehr schreiben, dass auch er mit Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung dieses Gesetzes, wenn es denn heute so beschlossen wird, nach seinem Inkrafttreten rechnet.
Dennoch scheint der vorliegende Gesetzentwurf dem Anspruch des Senats zu genügen. Die CDUFraktion ist hier allerdings anderer Meinung. Fast 100 000 Arbeitnehmer sind von dem neuen Personalvertretungsgesetz betroffen. Das ist für uns Grund genug, höchste qualitative Ansprüche an den Gesetzentwurf und das spätere Gesetz zu stellen.
Von daher haben wir uns heute auch die Mühe gemacht, einen schwergewichtigen Änderungsantrag einzureichen, der drei grundsätzliche Ziele verfolgt.
Erstens: Klarstellung der irreführenden Definitionen und Begrifflichkeiten. Insbesondere die Definition des Begriffs der Maßnahme in Paragraf 80 ist in
der von uns vorgelegten Form viel eindeutiger als im Entwurf der SPD beziehungsweise des Senats.
Zweitens: Streichungen von verfassungsrechtlich bedenklichen Vorschriften. Die Unabhängigkeit des Rechnungshofs und des hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit werden in unserer Fassung explizit in Paragraf 82 verankert. Die Originalfassung tut dieses nicht und wirft somit verfassungsrechtliche Fragen auf.
Drittens: Straffungen von Verfahrensabläufen und Beschleunigungen von Verwaltungshandeln. Insbesondere bei den Vorschriften zu den Schlichtungs- und Einigungsstellen in den Paragrafen 81 und 82 haben wir zum einen eine Angleichung an das Bundespersonalvertretungsgesetz vorgenommen und zum anderen für eine Beschleunigung der Verfahren gesorgt. Das macht aus Sicht der CDU-Fraktion einen tiefen Sinn.
Wir bitten Sie also, noch einmal in sich zu gehen – es kommen nachher noch ein paar andere Redner, die vortragen werden, Sie können also die Zeit sinnvoll nutzen – und noch einmal darüber nachzudenken, ob Sie nicht doch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion heute unterstützen. In der derzeitigen Form kann nämlich der Gesetzentwurf zu einer Belastungsprobe für eine effektive Personalratsbeteiligung werden. Ohne diese Änderungen, das muss ich für die CDU-Fraktion sagen, ohne die in dem Antrag der CDU-Fraktion perpetuierten Änderungen kann und wird die CDU-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht ihre Zustimmung erteilen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Endlich ist wieder einmal Stimmung im Saal, wenn der Gewerkschaftsfunktionär Rose Vollgas gibt.
Aber jetzt wissen wir alle, woher der Gesetzentwurf stammt, nämlich aus der DGB-Zentrale Nord und nicht aus dem SPD-Senat.
Das hat Herr Rose doch nun unmissverständlich klar gemacht. Nur ein Tipp an Sie: Als Sozialdemokrat, der den großen Max macht und Mitbestimmung fordert, sollten Sie sich erst einmal dafür einsetzen, dass die öffentlich Bediensteten vernünftig und angemessen bezahlt werden.
Wir können nicht immer etwas vorgaukeln, wie Sie es versuchen zu tun, Mitbestimmung hin, Mitbestimmung her, und wenn es um die Bezahlung geht, dann heißt es wieder, wir haben kein Geld. Das geht doch wohl auch nicht.
– Später vielleicht.
Die CDU-Fraktion ist denn auch sehr überrascht, dass die SPD/DGB ihren Entwurf für ein neues Hamburgisches Personalvertretungsgesetz bereits heute zur Debatte angemeldet hat, denn erst vori
ge Woche wurde der Gesetzentwurf an den Unterausschuss Personalwirtschaft und öffentlicher Dienst überwiesen.
Ganz ruhig bleiben, Herr Dr. Dressel.
Zudem wurde auf Antrag der CDU-Fraktion eine Expertenanhörung beschlossen, und zwar einstimmig. Das halten wir für sehr sinnvoll, denn es drängen sich doch eine Menge Fragen auf. Warum wartet die SPD-Fraktion zunächst nicht einmal die Ergebnisse der Expertenanhörung ab? Sollen durch diese Behandlung im Plenum noch vor der Expertenanhörung vielleicht schon Tatsachen geschaffen werden?
Oder rechnen etwa der SPD-Senat und die SPDFraktion mit viel zu vielen kritischen Stimmen seitens der geladenen Experten und möchten sich daher heute etwas Rückenwind für die weitere Debatte verschaffen? Überraschen würde das die CDU wirklich nicht.
Wenn wir uns den Gesetzentwurf einmal genauer anschauen, dann diskutieren wir nicht mehr die Frage, wie viel Mitbestimmung wir in der öffentlichen Verwaltung wollen. Vielmehr drängt sich die Frage auf, wie gut ein Mitbestimmungsgesetz sein muss, oder in diesem Fall eher, wie schlecht ein Gesetz sein darf.
Knapp 100 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung wären von dem neuen Personalvertretungsgesetz betroffen. Das ist aus Sicht der CDU-Fraktion Grund genug, höchste qualitative Anforderungen an dieses Gesetz zu stellen.
Ein Expertengutachten aus dem vergangenen Jahr stellt dem hier vorliegenden Gesetzentwurf jedoch ein bedauerlicherweise schlechtes Urteil aus. Der Entwurf sei – ich zitiere einmal –:
"… handwerklich schlecht gemacht. Seine Begrifflichkeiten sind unscharf, seine Regelungen widersprüchlich, seine Begründung gar irreführend. Rechtsstreitigkeiten sind damit vorprogrammiert."
Weiter heißt es in diesem Rechtsgutachten:
"Einzelne Aspekte der Reformen verstoßen außerdem gegen Landes-, Verfassungsund Europarecht."
Des Weiteren wird ausgeführt – auch das sind Zitate aus dem Gutachten –:
"Es besteht die Gefahr, dass der Entwurf in wichtigen Punkten die verfassungsrechtlichen Grenzen überschritten hat."
Zusammenfassend heißt es im Gutachten:
"Der Gesetzentwurf kann eine Belastungsprobe für effektive Personalratsbeteiligung werden."
Dass der Gesetzentwurf nach dieser deutlichen Kritik der gutachterlichen Stellungnahme nicht grundlegend verändert wurde, ist im Übrigen bezeichnend für das Selbstverständnis unserer sozialdemokratischen Freundinnen und Freunde und auch des SPD-Senats. Auch diverse Schriftliche Kleine Anfragen an den Senat haben nicht die erhoffte Transparenz gebracht, denn unglücklicherweise waren die Senatsantworten auf meine Schriftlichen Kleinen Anfragen leider von der gleichen handwerklichen Qualität wie der Gesetzentwurf.
Auf Fragen, ob konkrete Sachverhalte künftig der Mitbestimmung unterliegen würden, heißt es beispielsweise, gegebenenfalls könne eine Mitbestimmung in Betracht kommen, oder, hiermit habe sich der Senat bislang auch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nicht befasst. Die aktuelle Senatsantwort stellt dann tatsächlich eine Offenbarung dar: Fragen zur Auslegung des Gesetzentwurfs werden erforderlichenfalls im Vollzug nach Inkrafttreten der Neuregelung zu klären sein; die verbindliche Auslegung des dann geltenden Rechts obliegt im Übrigen der Judikative.
Ach nee.
Aber man kann doch wohl erwarten, dass man sich mit den aufgeworfenen Fragen auch im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens dezidiert auseinandersetzt. Auch Sie als Volljurist müssten das kapiert haben.
Viel klarer kann der Senat auch nicht mehr schreiben, dass er im Übrigen viele Themen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wohl nicht bearbeiten möchte und dann später diese Klärung den Gerichten überlassen will. Das ist auch ein Weg, Regierungspolitik zu machen.
Eine weitere potenzielle Ursache für Rechtsstreitigkeiten stellt die im Entwurf festgeschriebene Allzuständigkeit des Personalrats dar. Ob diese überhaupt verfassungsrechtlich zulässig ist, ist nicht nur in der Rechtsliteratur hoch umstritten.
Wir erwarten daher von der Expertenanhörung insbesondere Klarheit zu folgenden Fragen: 1995 erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass einige Punkte des Mitbestimmungsgesetzes SchleswigHolsteins gegen das Demokratieprinzip verstoßen; daher war dieses Mitbestimmungsgesetz verfassungswidrig. Herr Rose hat es freundlicherweise schon erwähnt, 2005 hat dann der CDU-geführte Senat eine Neuordnung des Hamburgischen Personalmitbestimmungsrechts veranlasst. Es gab dann eine verfassungskonforme Regelung und eine Beschleunigung von Verwaltungshandeln. Die Frage, die sich also heute wieder stellt, ist, ob sichergestellt ist, dass das Hamburgische Personalvertretungsgesetz in allen Punkten tatsächlich verfassungskonform ist. Das heißt, es betrifft vor allen Dingen die Frage, ob die Einführung einer Allzuständigkeit verfassungskonform ist. Ist die Einführung des umfassenden Initiativrechts des Personalrats verfassungskonform? Ist die vorgesehene Zusammensetzung von Schlichtungsstellen im Übrigen auch verfassungskonform?
Es gibt einen weiteren wichtigen Punkt, der noch gar nicht erwähnt wurde. Sie alle wissen es vielleicht, es gibt einen Arbeitgeberverband der öffentlich-rechtlichen Unternehmen. Spannend wäre es, einmal in diesem Hause und auch im Ausschuss zu hören, welche Meinung der Arbeitgeberverband für die öffentlichen Unternehmen in Bezug auf den vorliegenden Gesetzentwurf vertritt. Da wird sich dann möglicherweise auch wieder ein Sozialdemokrat zu einem sozialdemokratischen Gesetzentwurf äußern. Tatsache ist aber auch, dass das UKE aus genau diesem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeberverband ausgetreten ist und einen neuen Arbeitgeberverband für Krankenhäuser gegründet hat.
Es gibt eine weitere Stellungnahme des ehemaligen Chefs des UKE. Er antwortete auf die Frage, ob die Reform dieses weltbekannten Krankenhauses überhaupt so möglich gewesen sei, wenn es ein Personalvertretungsrecht in der von den Sozialdemokraten geplanten Dimension gegeben hätte, ganz klar mit Nein, dann hätte man das UKE nicht wieder an die Spitze führen können. Das ist zumindest ein Thema, das im Gesetzgebungsverfahren auch dezidiert erörtert werden muss.
Gibt es drittens die Möglichkeit, innerhalb dieses Gesetzes zwischen unmittelbarer Staatsverwaltung
und marktorientierten, öffentlich-rechtlichen Unternehmen zu differenzieren? Was nämlich auch nicht passieren darf, ist, dass die öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmen, die marktorientiert sind, in irgendeiner Form benachteiligt werden, denn das hätte am Ende auch der Steuerzahler zu finanzieren.
Wie Sie sehen, gibt es eine Vielzahl spannender Fragen, die nicht mit Polemik, sondern inhaltlicher Tiefe beantwortet werden können und beantwortet werden müssen. Dazu soll auch die vorgesehene Expertenanhörung beitragen. Die CDU-Fraktion wird sich im Anschluss an die Expertenanhörung an die Auswertung machen, die gewonnenen Erkenntnisse beraten und dann final eine Festlegung treffen, wie man mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf umzugehen hat. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben hier einen fast etwas reißerischen Antrag der FDP zu einem überaus wichtigen und komplexen Thema vorliegen. Man sollte aber den Worten von Herrn Tabbert Folge leisten, diesem Thema nur mit Ruhe, Gelassenheit und inhaltstiefen Argumenten vernünftig zu begegnen.
In Ihrem Antrag heißt es:
"Das Grundrecht auf Privatsphäre zu schützen, muss im digitalen Zeitalter oberste Priorität eines Staates sein."
Oberste Priorität? Das ist dann doch ein wenig dick aufgetragen. Tatsächlich ist solch eine pauschale Aussage für diesen Themenkomplex gar nicht möglich. Die Wahrheit ist doch, dass in dieser Frage eine sorgfältige Abwägung des Rechts auf Freiheit und des Rechts auf Sicherheit aller Bürger notwendig ist. Dabei ist das Recht der Sicherheit des Staates nicht zu schwach zu beurteilen. Es muss ein Gleichgewicht gefunden werden zwischen bestmöglichem Schutz der persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und dem größtmöglichen Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Verbrechen und möglichen Terroranschlägen auf der anderen Seite. Da hilft es auch nicht, wenn Sie in Ihrem Antrag mit dem Skandal um die Ausspähungen durch inner- und außereuropäische Nachrichtendienste argumentieren, denn schließlich geht das, was die NSA und andere Geheimdienste in der Vergangenheit gemacht haben, weit über die bloße Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten hinaus, und nur darum geht es hier. Sowohl in Quantität und Qualität der ausgespähten Daten als auch in der Qualität der zum Einsatz gekommenen Mittel unterscheidet sich das, was NSA und andere gemacht haben – und auch weiterhin machen –, fundamental von dem, was die Vorratsdatenspeicherung beinhalten soll.
In einem Punkt haben Sie allerdings recht: Stimmen und Argumente gegen die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung gibt es viele, vor allem natürlich, wen wundert es, aus dem liberalen Lager. Eine Vorratsdatenspeicherung wird allerdings auch immer wieder in der öffentlichen Debatte gefordert, zum Teil vehement. So hat unter anderem das Bundesverfassungsgericht, das auch Herr Tabbert eben schon zitiert hat, im Jahr 2010 klargestellt:
"Eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen ist daher für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung."
Die Bundesverfassungsrichter haben sich also mit dieser Thematik intensiv beschäftigt und sind zu
diesem Abwägungsergebnis gekommen. Auch die Mitglieder des Deutschen Juristentags haben sich auf ihrer 69. Versammlung für eine Einführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Und sogar der in Ihrem Antrag zitierte EuGH-Generalanwalt stellt fest, dass die Vorratsdatenspeicherung zum Zweck der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung schwerer Straftaten durchaus erforderlich ist, was die Kolleginnen und Kollegen der FDP in ihrem Antrag wohl vergessen haben zu erwähnen – schade.
Der Hauptkritikpunkt in dem genannten Gutachten ist die Unverhältnismäßigkeit der bisherigen Richtlinie, die zum Teil unnötig lange Mindestspeicherfristen festsetzt. Und genau das ist in den Augen der CDU-Fraktion der Punkt, an dem wir alle gemeinsam ansetzen müssen. Es ist also Aufgabe, ein Gesetz zu schaffen, das die Sicherheitsbehörden bei ihrem erforderlichen Kampf gegen schwere Kriminalität unterstützt und gleichzeitig unter diesen Voraussetzungen ein höchstmögliches Datenschutzniveau einhält. Dazu gehören zum einen möglichst niedrig angesetzte Speicherungsfristen der erhobenen Daten – da besteht auf Bundesebene zwischen den Koalitionären schon erste Einigkeit –, zum anderen, und das ist noch wichtiger, muss sichergestellt werden, dass die Daten dezentral gespeichert und mit besonderen Maßnahmen auf dem aktuellsten Stand der Technik gesichert werden. Wie schwer das ist, wissen wir alle. Das ist aber eine Herausforderung, der sich die Bundesrepublik Deutschland im 21. Jahrhundert stellen muss und die sie mit großer Sicherheit auch wird bewerkstelligen können. Des Weiteren muss die Einsicht der Daten durch die Behörden streng reglementiert werden und auf exakt spezifizierte Fälle schwerster Kriminalität und schwerer Gefahren beschränkt bleiben. Das ist in unseren Augen der einzig gangbare Weg, nicht jedoch ein kompletter Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung. Die CDU-Fraktion wird daher – wen wird es wundern nach dem, was ich vorgetragen habe – dem Antrag der FDP nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind uns einig, dass das Ziel richtig ist, wir sind uns aber nicht einig über den Weg, den wir beschreiten. Anders gesagt: Der von der Sozialdemokratie gestellte Senat hat hier ein Beispiel dafür abgeliefert, wie man das Kind mit dem Bade ausschüttet.
Ich möchte das an vier Punkten verdeutlichen.
Erstens: Zunächst einmal ist das Instrument der Deckelung von Mieterhöhungen absolut richtig; da besteht, glaube ich, auch Konsens im gesamten Haus. Es ist aber auch wichtig – das gehört zur Wahrheit dazu – zu erwähnen, dass der Deutsche Bundestag auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Ländern ein Instrument an die Hand gegeben hat, das es ihnen ermöglicht, Mieterhöhungen stärker als bisher zu deckeln, was dem Grunde nach vollkommen richtig ist. Insoweit besteht Einigkeit im Haus. Dieses Instrument ist auch sehr sinnvoll und gut für eine soziale Stadtentwicklung, die wir hoffentlich auch alle gemeinsam wollen.
Zweitens: Die Umsetzung der Verordnung ließ zu lange auf sich warten. In unserem CDU-Antrag vom 18. Dezember 2012, Drucksache 20/6349, haben wir schon im Dezember des letzten Jahres eine rasche Rechtsverordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen verlangt. Der Senat brauchte jedoch sechs Monate. Das halten wir für zu lange, das hätte man auch schneller erledigen können.
Ein dritter Kernpunkt: Die Verordnung ist unserer Auffassung nach zu pauschal und verhindert damit Neubautätigkeit. Trotz der Warnung aus der Immobilienwirtschaft sehen Sie von einer Differenzierung der einzelnen Stadtteile ab und wenden die Rechtsverordnung gleichsam auf das gesamte Stadtgebiet an. Aus unserer Sicht ist das das Prinzip der Gießkanne statt einer klugen, besonnenen Stadtentwicklungspolitik. Die CDU hält diesen Ansatz für falsch.
So ist denn auch in Ihrer Drucksache zu lesen – ich zitiere –:
"Die bei auslaufenden Sozialbindungen besonders wirksame Mietbegrenzung kann eine Belastung für das künftige Engagement der Investoren im sozialen Wohnungsbau darstellen."
Sie haben also sechs Monate gebraucht, um eine komplett undifferenzierte Verordnung zu verabschieden, die das Schanzenviertel mit dem Alstertal und Eppendorf mit Billstedt gleichstellt und somit neue potenzielle Hemmnisse für den Wohnungsbau aufstellen kann.
Meine Damen und Herren! Der SPD-Senat braucht wirklich viel zu lange, um dann diese Verordnung mit heißer Nadel zu stricken.
Viertens: Wohnungsneubau ist das beste Instrument zum Drücken der Mietpreise, das müsste allen hier bekannt sein. Die SPD ist mit dem Versprechen angetreten, 6000 Wohnungen neu zu bauen, oder besser gesagt, zumindest die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass pro Jahr 6000 Wohnungen bezugsfertig hergestellt – so heißt das – werden. Sie liegen weit unter diesem Ziel. 2011 waren es nur 3729 neue Wohnungen, 2012 waren es auch nicht viel mehr, nämlich nur 3793 und lediglich 25 Baugenehmigungen im sogenannten zweiten Förderweg. Das ist aus Sicht der CDU einfach zu wenig. Wir brauchen also mehr Wohnungsneubau. Grundsätzlich lassen sich steigende Mieten nämlich nur dann effektiv bekämpfen, wenn wir neue Wohnungen bauen, und zwar ausreichend.
Von daher lassen Sie Ihren Worten einfach einmal Taten folgen. Schaffen Sie die Voraussetzungen, dass wir gemeinsam 6000 Neubauwohnungen pro Jahr schaffen. So und nur so werden wir unangemessene Mietpreissteigerungen langfristig in dieser Stadt wirksam und wirkungsvoll verhindern können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war doch nur ein Test. Diese Aussage des Kollegen Tabbert und des Senats hat das Potenzial zum Satz des Monats: Wir wollten doch nur spielen, war doch alles nicht so gemeint. Lieber Senat, auch ein Test muss den üblichen Vorgaben und gesetzlichen Grundlagen entsprechen.
Außerdem ist die Erstellung von Panoramaaufnahmen ein heikles Thema, was grundsätzlich sensibel behandelt werden muss. Und nicht zuletzt, das haben auch die Vorredner schon ausdrücklich erwähnt, erinnert uns das Ganze an die Kontroverse um das Thema Google "Street View". Hier haben viele Bürger gezeigt, dass sie Grenzen in der Erfassung ihrer persönlichen Daten fordern. Auch der Senat muss diese Grenzen einhalten, und zwar ohne Wenn und Aber.
Der Senat muss bei der Erstellung solcher Aufnahmen auch dafür Sorge tragen, dass die Verfahrensabläufe gewährleistet sind. Das heißt, erstens müssen die betroffenen Anwohner im Vorwege informiert werden, und zweitens sollte auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte eingebunden werden. Warum ist das hier nicht geschehen? Auf Nachfrage stellt der Senat daraufhin lediglich lapidar fest, dass für eine Unterrichtung der Bevölkerung und des Hamburgischen Datenschutzbe
auftragten aufgrund des Testcharakters des Projekts keine Notwendigkeit bestehe. Auch ein Testprojekt kann die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen verletzen. Der Verweis auf den Testcharakter ist unzureichend und kann so nach Ansicht der CDU-Fraktion nicht hingenommen werden.
Das Vorgehen des Senats ist nach Auffassung der CDU-Bürgerschaftsfraktion auch rechtlich fragwürdig. Das Hamburgische Transparenzgesetz sieht in Paragraf 3 Absatz 2 Nummer 9 für Geodaten eine Veröffentlichungspflicht vor. Dieses Versäumnis muss im Ausschuss – das ist unsere feste Überzeugung – auch noch einmal ausführlich von den Senatsvertretern erläutert werden.
Gleichwohl setzt die FDP-Fraktion unserer Meinung nach einen falschen Schwerpunkt in ihrem Antrag.
Es besteht oftmals ein Spannungsfeld zwischen den Erfordernissen der Informationsfreiheit auf der einen Seite und des Datenschutzes auf der anderen. Daher müssen wir gerade bei der Erhebung und Bereitstellung öffentlicher Informationen stets sorgfältig abwägen. Ziel sollte deshalb sein, eine größtmögliche Transparenz zu erreichen. Nur wenn ein Bürger genau weiß, erstens wann, zweitens wo, drittens zu welchem Zweck und viertens in welchem Umfang Daten erhoben werden, kann er persönlich auch abwägen, ob er sich in seinen Rechten beeinträchtigt sieht oder nicht. In dem vorliegenden Fall ist also nicht der Schutz der Daten selbst das Hauptproblem, sondern insbesondere die Intransparenz der Arbeit von Behörden oder Landesbetrieben. Der Bürger erfährt gar nicht erst, dass diese Aufnahmen gemacht werden. Allein damit schränkt der Senat die Rechte der betroffenen Bürger ein.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Professor Caspar hat auf einer Bundestagung zur Informationsfreiheit im September eine interessante grundsätzliche Aussage zu dieser Problematik formuliert. Er hat in einem Fachvortrag gesagt:
"In der Demokratie als der Regierungsform, die auf der Herrschaft des Volkes gründet, muss das Wissen zum Volk kommen. […] Der Zugang zu Informationen, die im Besitz der öffentlichen Verwaltung sind, vermittelt erst die Möglichkeit einer qualifizierten demokratischen Teilhabe."
Demnach eignet sich auch dieses Thema für eine grundsätzliche Debatte über Informationsfreiheit. Dass der Senat Nachhilfe genau in dieser Frage benötigt, ist allen Beteiligten in diesem Hause hin
länglich bekannt. Nicht umsonst bemängelt das Parlament ständig, dass der Senat Schriftliche Kleine Anfragen nur unzureichend beantwortet, ein Missstand, der abgeschafft gehört.
Auch die 32 Rügen der Bürgerschaftspräsidentin an den Senat innerhalb der ersten zwei Jahre der SPD-Alleinregierung sprechen eine deutliche Sprache. Die CDU-Fraktion unterstützt daher den Antrag auf Überweisung an den Rechtsausschuss, um sich sodann im Unterausschuss für Datenschutz und Informationsfreiheit dieses Themas noch einmal ausführlich annehmen zu können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Senatsantwort auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion verdeutlicht eines schlaglichtartig. Wer glaubt, beim SPD-geführten Senat Führung und konzeptionell-intellektuell Hochleistung abrufen zu können, der wird bitter enttäuscht.
Es ist bekannt, dass die demografische Entwicklung für eine zunehmende Zahl von Versorgungsempfängern im Vergleich zu den aktiv Beschäftigten und damit auch zu deutlich höheren Beihilfeausgaben führt. Das hat Herr Ritter plakativ und ausführlich erläutert. Hinzu kommen natürlich allgemeine Kostensteigerungen im Gesundheitswesen durch aufwendigere und teurere apparative Medizintechnik und eine Steigerung der Arzneimittel- und Hilfsmittelpreise sowie der Pflegekosten. Wer nun glaubt, dass der SPD-Senat sich darüber entsprechende Gedanken gemacht hat, der irrt. Besonders deutlich wird diese Offenbarung im Bericht über den Haushaltsverlauf 2012. Dort schreibt der Senat unter Ziffer 2 auf Seite 105, Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung:
"Die wirkungsgleiche Umsetzung von kostendämpfenden Maßnahmen im Gesundheitswesen in das Beihilferecht haben in den vergangenen Jahren der sich aus den Rahmenbedingungen ergebenden kontinuierlichen Steigerung der Kosten für Beihilfeleistungen entgegengewirkt."
Na toll, kann ich dazu nur sagen, inhaltsärmer geht es wirklich nicht.
Die CDU fordert den Senat hiermit nochmals auf, endlich ein Konzept vorzulegen. Das ist auch der Grund, warum es unserer Meinung nach besonders sinnvoll wäre, diese Drucksache an den Haushaltsausschuss zu überweisen. Falls Sie das ablehnen, was Sie schon angekündigt haben, sehr geehrter Kollege, würden wir das aus fachlicher Sicht ausdrücklich bedauern. Gleichwohl gibt es die Möglichkeit, Anhörungen, gleich welcher Form, auch im Rahmen einer entsprechenden Beschlussfassung in den dafür zuständigen Ausschüssen, namentlich im Haushaltsausschuss, zu machen. Wir halten das Thema jedenfalls für so
bedeutungsvoll und auch haushalterisch nachhaltig relevant, dass wir der Meinung sind, dass man sich mit diesem Thema sehr, sehr intensiv im Haushaltsausschuss oder einem der nachgeordneten Ausschüsse des Haushaltsausschusses befassen sollte. In diesem Sinne noch einmal unser Appell an Sie: Stimmen Sie einer Überweisung dieser wichtigen Drucksache an den Haushaltsausschuss zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Schmidt, der wichtigste Hinweis in Ihrer Rede war der zur Großen Koalition. Es ist wirklich ein spannendes Denkmodell, das sollten wir gegebenenfalls einmal in Hamburg diskutieren.
Aber kommen wir schnell zum eigentlichen Kern des heutigen Antrags. Herr Schmidt hat blumig hin und her formuliert, um was es denn gehen könne. Ich will mich auf die harten Fakten konzentrieren. Zurzeit ist jeder von Ihnen, wenn Sie zu Hause einen WLAN-Router in Betrieb nehmen, der Gefahr ausgesetzt, auf Unterlassung verklagt zu werden, sofern von einem Dritten über Ihren Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Der BGH hat im Urteil vom 12. Mai 2010 – das ist der Kern dieses Antrags – eine Schadensersatzforderung einer Rechteinhaberin gegen den Besitzer eines WLAN-Routers, über den ein Dritter illegal Musik verbreitet hatte, abgelehnt. Zugleich bestätigte aber der BGH den Unterlassungsantrag und die Klage auf Erstattung von Abmahnkosten.
Gemäß dieser Rechtssprechung kann demnach jeder Betreiber eines WLAN-Anschlusses in Haftung genommen werden, wenn sein nicht ausreichend
gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Um vor der sogenannten Störerhaftung geschützt zu sein, heißt es in der Urteilsbegründung des BGH unter anderem, müsse der Anschluss erstens ausreichend gesichert sein, dann die zum Kaufzeitpunkt marktüblichen Sicherungen haben, die wirksam eingesetzt werden, und es müsse durch den Besitzer geprüft werden, ob der Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen hinreichend dagegen geschützt ist, von außenstehenden Dritten für die Begehung von Rechtsverletzungen missbraucht zu werden.
Rechtssicherheit sieht meiner Meinung nach anders aus. Der BGH hat damit den Ball zurück an den Bundesgesetzgeber gespielt, und die Hamburger Sozialdemokraten wollen heute eine Initiative ergreifen, um den Bundesgesetzgeber zu motivieren, in dieser Richtung, die der BGH schon vorgegeben hat, tätig zu werden. Es spricht aus Sicht der CDU nichts dagegen, diese Rechtssicherheit zu schaffen und die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Störerhaftung gesetzlich zu verankern. So wüssten Bürger, Unternehmen, Vereine et cetera künftig genau, welche konkreten Vorkehrungen sie im Einzelfall zu treffen haben, um zu verhindern, dass sie für die Taten anderer in Anspruch genommen werden. Wichtig ist der CDU hierbei insbesondere, dass die Rechte und Rechtsverfolgungsmöglichkeiten der Inhaber der Urheberrechte und die Funktionsfähigkeit der Strafverfolgung gewährleistet bleiben. Da das Petitum hierauf ausdrücklich hinweist, wird die CDU-Fraktion den SPD-Antrag unterstützen. Das Thema ist der CDUFraktion aber so wichtig, dass wir beantragen, den Antrag, nachdem er denn gleich hoffentlich mit großer Mehrheit beschlossen wird, nachträglich an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen. Ich meine, sehr verehrte Damen und Herren von den Sozialdemokraten, Sie sollten sich dieser Überweisungsbitte nicht verschließen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ist Ihnen, meine Damen und Herren von der Hamburger Sozialdemokratie, eigentlich klar, was Sie dem Stadtteil Jenfeld zumuten?
Dieser Stadtteil ist stigmatisiert und hat ohnehin eine Vielzahl von Problemen. Wir alle wissen, dass in Jenfeld nicht jeden Tag die Sonne scheint
und möchten dort bessere Entwicklungen auf den Weg bringen. Unter anderem soll auf dem Gelände der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne eines der größten Wohnungsbauprojekte des Hamburger Ostens stattfinden, und Sie hören nicht auf, den Stadtteil Jenfeld zu stigmatisieren.
Sie glauben allen Ernstes, wenn Sie die Unterbringung an diesem Standort realisieren, dann wird man den Standort durch Entwicklungen weiter voranbringen können. Suchen Sie bitte die Investoren, die sich dann in diesem Stadtteil noch betätigen wollen.
Warum also Jenfeld? Diese Frage stellt sich mir als Wahlkreisabgeordnetem aus Wandsbek, in dessen Teil Jenfeld liegt, ganz besonders. Dieser Stadtteil ist dicht besiedelt, und Sie wollen eine Unterbringung mitten in einem Wohngebiet. Haben Sie sich vielleicht für Jenfeld entschieden, weil Sie darauf spekuliert haben, dass in diesem Teil Wandsbeks aufgrund der soziodemografischen Strukturdaten mit nur wenigen Protesten zu rechnen ist? Das ist möglicherweise der Punkt, warum Sie diese Entscheidung gegen Jenfeld treffen und durchsetzen wollen.
Bleiben Sie ganz ruhig, Herr Kienscherf.
Auf die Frage, weil wir der ganzen Angelegenheit im Ausschuss, der vorhin tagte, auf den Grund gehen wollten, nach den Alternativstandorten und deren Untersuchungen, Auflistungen, Bekanntmachungen und Veröffentlichungen an die Abgeordneten wurde nicht richtig geantwortet. Wir sind nicht vollumfänglich informiert worden und sollen mit diesem Informationsdefizit Entscheidungen unterstützen. Das geht nicht, die CDU unterstützt so etwas nicht.
Zum Thema Kommunikationspolitik – desaströse Kommunikationspolitik sollte man das besser nennen – muss noch ein weiteres Kapitel hinzugefügt werden. Nachdem das Kind nun in den Brunnen gefallen ist, schreibt Staatsrat Kleindiek hübsche Einladungen an Wahlkreisabgeordnete, und auf einmal werden schnell alle zu einer Sitzung am 19. Dezember im Bürgermeisterzimmer im Bezirksamt Wandsbek eingeladen. Super – erst die Karre in den Dreck fahren, die Sache scheitern lassen, und dann wendet man sich an die zuständigen Abgeordneten vor Ort
und will versuchen, formal ein Gespräch mit ihnen zu führen, um anschließend seine Entscheidung besser rechtfertigen zu können. Das ist unredlich.
Abschließend ein Tipp an die Sozialdemokraten,
da sie mit der Sicherheitslage möglicherweise nicht alles im Griff haben. Sorgen Sie erst einmal dafür, dass der BOD in der Lage ist, die Flugblätter richtig zu verteilen. Es ist ein Skandal, dass Ihre Leute vor Ort, die auf Geheiß der regierungsverantwortlichen Behörden Flugblätter verteilen sollten, nicht einmal in der Lage waren, diese rechtzeitig zu verteilen. Und bitte versuchen Sie in Zukunft, einen Kommunikationsplan aufzustellen und die Leute zeitnah und rechtzeitig zu informieren, sodass man sich darauf einstellen kann. Dann werden Sie möglicherweise eine Situation herbeiführen können, dass Oppositionsabgeordnete einen Gesamtplan der Regierung unterstützen – so jedenfalls nicht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir nähern uns allmählich dem Höhepunkt des heutigen Abends,
aber in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit werde ich hier die Kurzfassung meiner Rede präsentieren.
In seiner Regierungserklärung am 23. Mai dieses Jahres versprach Bürgermeister Olaf Scholz vollmundig, er werde Hamburg zur kinder- und famili
enfreundlichsten Stadt Deutschlands machen – sehr ambitioniert. Die Realität nach fast neun Monaten SPD-Alleinregierung sieht allerdings etwas anders aus. Ungeachtet der Gefährdung kleiner Kinder durch herumliegende Zigarettenstummel, halbvolle Alkoholflaschen oder Glassplitter konnte sich der Senat bisher nicht zur Einführung eines hamburgweiten einheitlichen Rauch- und Alkoholverbots auf Kinderspielplätzen durchringen. Das ist insbesondere deshalb sehr schade, weil Frau Senatorin Prüfer-Storcks bereits im Mai über die Presse hat verlauten lassen, dass sie sich mit Senatorin Blankau einigen wolle.
Es ist ein sehr bewegendes Thema.
Frau Präsidentin, haben Sie recht vielen Dank.
Die beiden Damen konnten sich nicht einigen und auch die Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU ergab nichts weiter Erhellendes. Stattdessen herrscht in Hamburg weiter ein Regelungswirrwarr, und wir können schon einen echten Schildbürgerstreich dahinter vermuten.
Im Bezirk Harburg gilt ein Alkohol- und Rauchverbot auf allen Spielplätzen. Im Bezirk HamburgNord gilt seit Juni dieses Jahres ebenfalls ein Alkohol- und Rauchverbot für alle Kinderspielplätze. Auf drei einzelnen Kinderspielplätzen durfte jedoch schon seit 2007 nicht mehr geraucht werden, obwohl das Alkoholtrinken erlaubt war. In Bergedorf – lassen Sie mich kurz fortfahren – gibt es ein Rauchverbot, jedoch kein Alkoholverbot. In den Bezirken Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel und auch Wandsbek gibt es kein generelles Rauchund Alkoholverbot auf den Spielplätzen, mit Ausnahme einiger ausgesuchter Spielplätze, auf denen das Rauchen dann doch verboten ist.
Der Leitspruch der SPD, "Wir schaffen das moderne Hamburg" – übrigens auch geklaut bei Willy Brandt –, lässt sich so nicht umsetzen.
Dieser Regelungswirrwarr sorgt natürlich nicht im Entferntesten für Rechtssicherheit. Es ist den Spielplatzbesuchern nicht vermittelbar, warum sie in einem Bezirk rauchen dürfen und in einem anderen nicht. Das Gleiche gilt für den Alkoholkonsum. Diese Sache gehört dringend klargestellt auf ein einheitliches Fundament.
Dies führt zu der paradoxen Situation, dass in der angeblich kinder- und familienfreundlichsten Stadt Deutschlands seit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes am 1. Januar 2008 zwar nicht mehr in Gaststätten, Diskotheken, Behörden oder Gefängnissen geraucht werden darf, das Rauchen auf einem Großteil der Kinderspielplätze aber weiterhin erlaubt bleibt. Das Trinken ist in Bussen und Bahnen des HVV verboten, und wir dürfen weiterhin auf einigen Kinderspielplätzen erleben, dass Alkohol und Zigaretten konsumiert werden dürfen.
Ich rufe Sie daher alle auf, diesen Antrag der CDU zu unterstützen. Wir haben mitbekommen – das ist ein erster Lichtstreif am Horizont –, dass auch die SPD-Fraktion der Überweisung federführend an den Verfassungsausschuss zustimmen möchte. Damit verbindet die CDU-Fraktion, die sowohl die Überweisung an den Verfassungsausschuss unterstützen wird als auch den Überweisungsantrag der GAL an den mitberatenden Familienausschuss, aber nicht, dass hier der Versuch unternommen wird, eine erstklassige Beerdigung dieses so wichtigen Anliegens im Ausschuss vorzunehmen, sondern wir erwarten ganz klar, wenn diese Anträge an die beiden Ausschüsse überwiesen werden, dass es hier in absehbarer Zeit zu greifbaren Ergebnissen kommt. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der GAL-Fraktion, am 28. November 2010 – ausgerechnet an meinem Geburtstag – telefonisch mit uns vorübergehend Schluss gemacht haben,
hätten Sie wissen müssen, dass es mit dem Passivhausstandard auf absehbare Zeit vorbei ist. Jetzt versuchen Sie, in Antragsform Krokodilstränen zu vergießen, die hier eigentlich gar nicht hergehören.
Nun fordern Sie ein Konzept unter Beteiligung des Rechnungshofs, wie man Nichtwohngebäude energieeffizient bauen soll. Das weckt bei mir die Assoziation: Wenn ich nicht mehr weiter weiß – das kennen wir alle aus der Politik –, dann gründe ich eben einen energieeffizienten Arbeitskreis. Das führt uns aber in der Sache nicht weiter, denn wir haben mit der EnEV 2009 einen gesetzlich normierten Baustandard auch für Nichtwohngebäude und Sie versuchen nun, diesen Standard, auf den sich im Wesentlichen alle Marktteilnehmer geeinigt haben, wieder zu toppen. Entweder wollen Sie, dass der EnEV-2009-Standard um 30 Prozent überboten wird, oder Sie holen alternativ schnell wieder den Passivhausstandard aus der Kiste. Das funktioniert so nicht, denn wir müssen uns fragen, wer baut und wer Investor ist.
Da haben wir in Hamburg zum einen die städtischen Investoren, sprich die städtischen Gesellschaften. Dort wird sich natürlich vermehrt die Frage stellen: Wie teuer kann ich bauen? Wie viele Schulräume kann ich zum Beispiel bauen, wenn ich in einem angemessenen energetischen Stan
dard baue, im Vergleich zu einem weit überhöhten Standard, der baukostenverzehrend ist? Wir müssen uns fragen, was unterm Strich dabei herauskommt. Will ich mehr gut ausgestattete Schulgebäude oder will ich wenige High-End-Gebäude haben? Da müssen Sie dann auch Farbe bekennen; ich denke, das wird eine spannende Diskussion.
Zum anderen haben wir private Investoren, die dann auch als Vermieter auftreten; die Stadt mietet von privaten Investoren errichtete Gebäude. Die haben ein unmittelbar eigenes elementares Interesse daran, die Nebenkosten solcher Gebäude, insbesondere wenn es sich um große Mietungen handelt, so gering wie möglich zu halten. Das betrifft beispielsweise die Kosten für Heizenergie, denn unterm Strich lassen sich langfristig viel höhere Renditen aus dem Objekt erzielen, wenn der Mieter dauerhaft möglichst geringe Heizkosten in diesem Gebäude hat.
Das heißt im Klartext, auch die freie Wirtschaft, die als Investor auftritt, hat ein elementares Interesse daran, energetisch optimiert zu bauen. Es ist eigentlich schon Standard in Deutschland und Sie versuchen, dieses Thema künstlich zu überhöhen. Mit dem Ausstieg aus der Atomenergie kommt Ihnen jetzt ein wichtiges Thema abhanden. Möglicherweise werden Sie die Gebäudeenergieeffizienz als neues federführendes Thema entdecken und es dann richtig beackern.
Sie werden es zumindest versuchen.
Abschließend noch ein wichtiger Hinweis. Gestern war ich in Berlin. Es ist auch immer toll, sich dort politisch weiterzubilden. Ich habe die Information mitgebracht – und das ist endlich wieder einmal eine wichtige Landmarke –, dass die CDU-geführte Bundesregierung das CO2-Gebäudesanierungsprogramm für die Bundesrepublik Deutschland über die KfW-Förderbank auf 1,5 Milliarden Euro aufstocken möchte. Das ist schon ein sehr guter Ansatz, das ist effektive Marktgestaltung und fördert das energieeffiziente Bauen und Sanieren ganz gewaltig.
Darüber hinaus, und auch das ist ein wichtiges Tool, will die Bundesregierung das energieeffiziente Bauen steuerlich wieder stärker fördern. Das sind nach Meinung der CDU die richtigen Alternativen. Anstatt wieder von oben über Konzepte etwas zu verordnen, wollen wir die Marktteilnehmer animieren, ihren Beitrag zum energieeffizienten Bauen zu leisten.
Gleichwohl stimmt die CDU-Fraktion einer Überweisung dieses Antrags an den Haushalts- und den Umweltausschuss zu. – Vielen Dank.