Protocol of the Session on December 14, 2011

(Beifall bei der FDP)

Erstens: weniger Geld. Statt 15 Millionen Euro sind es nur noch 11 Millionen Euro. Es findet noch nicht einmal ein Inflationsausgleich statt, Frau Gümbel wies auf die 0,88 Prozent hin. Wenn Sie das bis 2020 hochrechnen, dann bekommt die Forschung allein dadurch real 25 Prozent weniger.

Zweitens: Ab 2016 weitgehende Blockade der Mittel für nur zwei Exzellenzcluster. 2020 werden nur noch 3,6 Millionen Euro für alle anderen Projekte zur Verfügung stehen, für die bisher 11 beziehungsweise 15 Millionen Euro zur Verfügung standen. Wenn Sie beide Faktoren zusammenrechnen – die reale Abwertung und die Entziehung von Geld –, dann haben Sie im Jahr 2020 gerade noch ein Viertel der Gelder, die jetzt zur Verfügung stehen. Da hätten Sie das auch gleich ganz abschaffen können. Das ist die komplette finanzielle Auszehrung der Forschungsförderung – welch ein Unterschied zu anderen Standorten. Weltweit gibt es Investitionen in Forschung. Zu Recht wurde selbst von Herrn Tode gesagt, dass bundesweit durch die schwarz-gelbe Bundesregierung mehr Geld für die Forschungsförderung da ist, wovon auch Hamburg etwas abbekommt.

(Dr. Eva Gümbel)

(Beifall bei der FDP)

Nur in Hamburg blutet die Forschungsförderung aus. Das ist ein katastrophales Zeichen für den Forschungs- und Hochschulstandort Hamburg, ein weiterer Schritt von den vielen Punkten, die in wenigen Monaten manches kaputt gemacht haben und weiterhin machen werden.

Nächster Punkt, mehr Bevormundung. Wir erleben hier nichts anderes als die Verstaatlichung der Forschungsförderung. Über mindestens zehn Jahre war es unter Wissenschaftspolitikern fast Konsens, zumindest deutschlandweit, dass wir mehr Autonomie für Forschung und Wissenschaft brauchen. Hier passiert das Gegenteil. Die Forschungsförderung wird an das Gängelband der Behörde gelegt.

Bisher gab es im Kuratorium der Wissenschaftsstiftung – ich habe es nachgelesen – drei von der Bürgerschaft gewählte Mitglieder, fünf Vertreter der Wissenschaft und zwei Vertreter der Wirtschaft. Durch diese externe Lösung gab es gesicherte Qualität, da überwiegend Personen, die die Wissenschaft und deren Bedeutung für die Arbeitswelt kennen, bestimmt haben. Jetzt wird eine Entscheidung durch die Behörde getroffen. Es gibt zwar noch eine Beratung durch den Beirat, aber raten Sie mal, wer den Beirat besetzt – richtig, die Behörde. Wir haben am 25. Oktober im Wissenschaftsausschuss nachgefragt, ob sich der Senat oder die Behörde schon Gedanken darüber gemacht haben, wer in diesen Beirat kommen sollte. Die Antwort: gremienerfahrene Personen. Welch ein nettes Wort für roten Filz.

(Beifall bei der FDP und der GAL)

Diejenigen, die sich bisher im Sinne der Senatorin in den Gremien bewährt haben, sollen sie nun gleich auch noch beraten, damit sie sie, sollte sie wieder Erwarten einmal etwas falsch machen, darauf aufmerksam machen können. Der Fall ist klar: Hier wird nach rotem Filz vorgegangen.

Nun gibt es natürlich – Herr Tode hat das komischerweise nicht erwähnt, aber es steht in der Drucksache – eine Begründung, warum man so verfährt – ich zitiere –:

"[…] die Budgethoheit der Bürgerschaft und die politische Verantwortung des Senats [soll] wieder hergestellt [werden]."

Trotz Weihnachtsstimmung: Das ist nichts anderes als eine Verhöhnung. Wenn bisher drei Vertreter der Bürgerschaft im Kuratorium waren und jetzt die Behörde alleine entscheidet, dann ist das nicht mehr Macht für die Bürgerschaft, sondern schlicht und einfach weniger.

(Beifall bei der FDP und bei Jens Kerstan GAL)

Die Bürgerschaft hat weniger Einflussmöglichkeiten und nicht mehr. Das ist das Gegenteil von dem, was der Senat in seiner Begründung behauptet.

Auch ein zweiter Punkt wurde nicht erwähnt – auch er gehört zur Bevormundung oder man könnte auch sagen, zur sozialdemokratischen Ideologie –, der Ausschluss der privaten Hochschulen. Es steht gleich drei- oder viermal in der Drucksache, dass es Geld aus diesem neuen Topf nur für die staatlichen Hochschulen geben wird.

(Dora Heyenn DIE LINKE: Nein, vorrangig steht hier!)

Nicht vorrangig, ausschließlich. Wir haben im Wissenschaftsausschuss nachgefragt, Frau Heyenn, das ist nur für die staatlichen Hochschulen. Sie fanden das doch gerade toll, denn Sie mögen die privaten Hochschulen ja nicht.

Derselbe Senat, der sich gern mit der Bucerius Law School und der HSBA schmückt, schließt diese beiden Hochschulen von vornherein kategorisch von jeder Forschungsförderung aus. Das ist doppelzüngig, das ist unfair und das gibt es mit der FDP nicht.

(Beifall bei der FDP)

Erstens gibt es weniger Geld, zweitens mehr Bevormundung. Diese Drucksache ist ein Gruselkabinett. Dazu sagt die FDP zweimal Nein. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Frau Heyenn, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn man nach Ihnen spricht, Herr Schinnenburg, dann weiß man wieder, wo der Kampfesmut herkommt.

Die GAL hatte eine Idee, sie wollte eine Wissenschaftsstiftung für Hamburg gründen. Dazu sollte ein ordentliches Stiftungskapital gehören, nämlich 1 Milliarde Euro. Das war, bevor sie in die schwarz-grüne Koalition eintrat. Die schwarz-grüne Koalition hat dann tatsächlich eine Wissenschaftsstiftung beschlossen. In allen Zeitungen stand: Schwarz-grüner Senat steckt 375 Millionen Euro in die Wissenschaftsförderung. Das war aber eine Luftbuchung. Wenn Sie sagen, Herr Kleibauer, das sei eine erfolgreiche Stiftung gewesen, dann kann ich nur sagen, dass das eine Finanzblase war. Es wurden Reallasten eingetragen, also nicht einmal Hypotheken, die ständig von irgendwelchen öffentlichen Gebäuden gewechselt werden konnten. Man hat über den Haushalt 15 Millionen Euro in die Forschungsförderung gegeben und so getan, als seien diese 15 Millionen Euro die handelsüblichen Zinsen. So ist man dann auf diese wahnsinni

(Dr. Wieland Schinnenburg)

ge Summe gekommen, dass 15 Millionen Euro Zinsen angefallen wären bei einem Stiftungskapital von 375 Millionen Euro – das gab es aber überhaupt nicht. Deshalb sind wir von der LINKEN froh, dass diese Nicht-Stiftung abgeschafft wird. Das finden wir ausgesprochen gut.

(Beifall bei der LINKEN)

Es war auch der schwarz-grüne Senat, der die Summe von 15 Millionen auf 11 Millionen Euro gesenkt hat. Sie haben zwar versprochen, die Summe wieder zu erhöhen, aber das war nur ein Versprechen. Auch insofern kann man nicht von erfolgreich sprechen.

Als die Stiftung 2009 gegründet wurde, gab es zudem anfangs die Hoffnung auf immense Zustiftungen. Tatsächlich ist es bei einer Zustiftung in Höhe von 1 Million Euro geblieben, und das ist wirklich der Rede nicht wert.

(Dr. Eva Gümbel GAL: Na, na!)

Wir begrüßen es sehr, dass die Vergabegremien abgeschafft werden und Bürgerschaft und damit auch der Senat die Mittelvergabe jetzt wieder in Hoheit verwalten. Ich möchte gern einmal wissen, warum es eine Bevormundung ist, wenn die Bürgerschaft und die Wissenschaftsbehörde darüber beschließen, welche Mittel in welche Wissenschaftsförderungen gehen, es aber keine Bevormundung ist, wenn ein Gremium darüber beschließt. Diese Logik kann ich nicht verstehen.

Sie haben darauf hingewiesen, dass bisher drei Mitglieder des Vergabegremiums aus der Bürgerschaft, zwei aus der Wissenschaftsbehörde und zwei aus der Wirtschaft gekommen sind. Wenn wir das auf unser heutiges Parlament übertragen würden, dann kämen die drei Bürgerschaftsabgeordneten doch auch aus der Regierungsfraktion. Was ist denn da der Unterschied? Dann ist es doch wirklich besser, die ganze Bürgerschaft beschließt darüber und hinterher die Behörde, als irgendein sogenanntes unabhängiges Expertengremium, das es sowieso nicht gibt.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die staatlichen Hochschulen bevorzugt behandelt werden. Ich sage es Ihnen gerne noch einmal, Herr Schinnenburg: Eine private Hochschule wie die Bucerius Law School, die pro Trimester 3000 Euro Studiengebühren nimmt, ist mit Sicherheit nicht so sehr auf Forschungsförderung angewiesen wie die HAW, die HFBK, die Uni Hamburg und die TUHH. Deswegen begrüßen wir es ausgesprochen, dass die Förderung hauptsächlich an die staatlichen Hochschulen geht, denn diese brauchen das Geld dringend.

Wir kritisieren, dass die unter Schwarz-Grün vorgenommene Absenkung der Fördermittel von 15 Millionen auf 11 Millionen Euro fortgesetzt wird und

appellieren an die Mehrheitsfraktion und den Senat, diese Absenkung zu beenden. Langfristig hoffen wir, dass deutlich mehr Geld in die Landesforschungsförderung fließt, denn das brauchen die Hamburger Universitäten und Hochschulen. Wir werden nicht locker lassen und das immer wieder einfordern.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Senatorin Dr. Stapelfeldt, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wissenschaft und Forschung haben für die Entwicklung einer Metropole wie Hamburg eine herausragende Bedeutung, und aus diesem Grund ist eine besondere Förderung der Forschung in Hamburg durch die Stadt über die gemeinschaftsfinanzierte Förderung hinaus aus meiner Sicht auch unerlässlich. Deshalb debattieren wir heute über die Neuausrichtung der Landesforschungsförderung und die damit verbundenen organisatorischen Veränderungen. Es hat vorhin eine Geschäftsordnungsdebatte über die Frage gegeben, ob es heute eine zweite Lesung geben sollte oder nicht. Wir haben einige Argumente gehört, ich will einige von ihnen aufgreifen.

Der Senat hat die Drucksache zur Neuordnung der Landesforschungsförderung am 13. September beschlossen und der Bürgerschaft unverzüglich zugeleitet. Das ist jetzt drei Monate her und Sie können mir nicht erzählen, dass es in diesen drei Monaten ein Verfahren gegeben hat, das die Beratungen erschwert hätte, sondern im Gegenteil. Dieses Gesetz ist keinesfalls in einem übereilten Verfahren beraten und entschieden worden. Ich glaube auch nicht, dass die CDU-Fraktion vorhatte, wenn es jetzt nicht zu einer zweiten Lesung kommen würde, eine weitere Beratung, in welchem Ausschuss auch immer, durchzuführen. Das kann also kein schlüssiges Argument sein.

Aber worum geht es denn, wenn die zweite Lesung verweigert werden soll? Es geht doch schlicht darum, dass dann das Gesetz in der bisherigen Form gelten und damit genau das eintreten würde, was eben schon beschrieben worden ist, dass nämlich noch in diesem Jahr Reallasten in einer Größenordnung von 5 Millionen Euro auf Grundstücke der Hochschulen eingetragen werden müssten. Diese Reallasten werden nach dem Gesetz in die Stiftung eingelegt und diese Mittel können dann auch eingefordert werden. Das ist der eigentliche Grund, um die Änderung vor dem Jahreswechsel zu verhindern. Ich wäre der Bürgerschaft sehr verbunden, wenn die zweite Lesung tatsächlich morgen stattfinden könnte,

(Dr. Andreas Dressel SPD: Ist schon be- schlossen!)

(Dora Heyenn)

um genau diese Übertragung von Mitteln nicht möglich zu machen.

Warum ist diese Drucksache neben der inhaltlichen Neuordnung der Landesforschungsförderung notwendig gewesen? Im November 2009 hat es einen Beschluss des letzten Senats gegeben, mit dem die Mittel für die Stiftung von 15 Millionen auf 11 Millionen Euro abgesenkt worden sind. Was bedeutet das eigentlich? Wir haben in der Bürgerschaft Anfang Januar 2009 eine Drucksache zur Errichtung der Wissenschaftsstiftung erhalten – ich kann "wir" sagen, weil ich damals noch dazugehörte –, im April ist die Errichtung der Stiftung beschlossen worden und sieben Monate später hat der damalige Senat die Mittel von 15 Millionen Euro um 4 Millionen auf 11 Millionen Euro reduziert. Er hat diesen Beschluss insoweit wirksam gemacht, als dass der Etat für den Haushalt 2011/2012 abgesenkt worden ist, aber es hat in der Folge daraus keine gesetzlichen Veränderungen gegeben. Das haben wir wunderbarerweise geerbt und mussten es in diesem Jahr umsetzen. Das heißt, weder der Haushaltsplan noch die mittelfristige Finanzplanung sahen das vor, was hier vielfach eingefordert worden ist, nämlich statt 11 Millionen Euro 15 Millionen Euro möglich zu machen. Da muss man auch an dieser Stelle bitte einigermaßen solide in der Argumentation bleiben.

(Beifall bei der SPD)

Ideengeber der Stiftung war Willfried Maier von der GAL. Wir können uns noch gut an die Diskussionen hier im Haus erinnern. Die Errichtung der Stiftung war immer mit der Idee verbunden, dass das Volumen ganz sicher vor dem Zugriff der Bürgerschaft sein sollte. Ich habe eben ausgeführt, dass es schon sieben Monate nach Errichtung der Stiftung anders gekommen ist. Dieses mehrfach vorgebrachte Argument zieht also wirklich nicht mehr. Wir haben gesehen, dass auch kurzfristige Sparentscheidungen des letzten Senats die Mittel verringert haben.

Jetzt wird die Bürgerschaft ihr Budgetrecht zurückerhalten, weil das fragwürdige Finanzierungskonstrukt der Wissenschaftsstiftung abgelöst wird. Man sollte meinen, dass es bei einer Stiftung ein Stiftungskapital gäbe, dessen Erträge für die Zwecke der Stiftung genutzt werden. So war aber die Wissenschaftsstiftung nie aufgebaut; sie war nie eine selbstständig lebensfähige Stiftung, sondern es ging immer nur um die Umleitung von Finanzmitteln aus dem Haushalt.

(Präsidentin Carola Veit übernimmt den Vor- sitz.)