Dorothee Stapelfeldt
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hamburg ist einer der führenden Wissenschaftsstandorte in Deutschland. Das ist so und das sollte auch nicht kleingeredet werden. Wir haben in Hamburg mit unseren Hochschulen einen Riesenschatz, wie man erst letzte Woche wieder sehen konnte, als Professor Chapman von der Universität zu den Leibniz-Preisträgern gehörte. Auf diesen Schatz können wir stolz sein.
Wissenschaft ist einer der wichtigsten Faktoren für die soziale, die wirtschaftliche und die kulturelle Entwicklung großer Städte. Wir brauchen kompetente und kluge Köpfe. Wir brauchen attraktive und leistungsfähige Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Das wird unsere Zukunft bestimmen.
Meine Damen und Herren! Wir sind in einer Haushaltsdebatte unterschiedlicher Auffassung; das ist wenig überraschend. Aber schauen wir uns doch einmal an, was in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht worden ist und worauf wir wirklich stolz sein können.
Wir haben die Studiengebühren abgeschafft und die für die Hochschulen wegfallenden Einnahmen voll aus dem Haushalt kompensiert, Jahr für Jahr rund 40 Millionen Euro. Wir wollen Chancengleichheit, und wir wollen nicht, dass die soziale Herkunft über die Bildungschancen entscheidet. Das ist auch ein Thema der Gerechtigkeit für die Zukunft.
Wir haben die entscheidenden Rahmenbedingungen geschaffen, auch gesetzlich, um prekäre Beschäftigungen an den Hochschulen zu reduzieren. So haben wir mit den Hochschulen in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Gewerkschaften einen Code of Conduct vereinbart.
Das ist von erheblicher Bedeutung für die Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses. Damit sind wir in Deutschland und übrigens auch europaweit, wie gerade eine Konferenz in London gezeigt hat, führend.
Mit dem neuen Hamburgischen Hochschulgesetz haben wir nach einem intensiven Beteiligungsverfahren unter anderem die demokratischen Partizipationsrechte von Hochschulmitgliedern und Hochschulgremien gestärkt. Wir haben die besondere Profilbildung in exzellenter Forschung in den Exzellenz-Clustern, die übrigens in der letzten Legislaturperiode nicht ausfinanziert waren, in der Strukturforschung – weltweit sichtbar –, der Klimaforschung, der Medizin, der Infektionsforschung und den Geisteswissenschaften gestärkt.
Die Bauvorbereitungen für das neue Max-PlanckInstitut für Struktur und Dynamik der Materie sind auf einem guten Weg. Wir investieren in die Bauten der Hochschulen und der Forschungseinrichtungen. In dieser Legislaturperiode werden wir 475 Millionen Euro in Bauten und technische Infrastruktur geben, und für die nächste Legislaturperiode sind schon heute rund 440 Millionen Euro geplant. Das ist eine knappe Milliarde in diesem Jahrzehnt.
Wir geben den Hochschulen mit den Hochschulvereinbarungen eine langfristige Planungssicherheit: heute rund 640 Millionen Euro und 2020 rund 670 Millionen Euro, zu denen die Mieten für die neuen und sanierten Gebäude noch hinzukommen werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schon an dieser kurzen Auflistung wird deutlich, dass Wissenschaft Priorität hat.
Natürlich ist die finanzielle Situation der Hochschulen, sind die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel von großer Bedeutung für die Entwicklungsperspektiven der Hochschulen. Die finanzielle Ausstattung ist zentral, aber gleichsam von Bedeutung ist auch, dass jeder an seiner Stelle Verantwortung übernimmt; wir tun das.
Deshalb haben wir den Hochschulen über einen Zeitraum von acht Jahren im Rahmen der Hochschulvereinbarungen eine verlässliche und solide Finanzierungsgrundlage gegeben. Eine solch langfristige Festlegung der Stadt ist keine Selbstverständlichkeit. Die Hochschulen erhalten 2015 642 Millionen Euro und 2016 647 Millionen Euro. Das macht nach der doppischen Betrachtungsweise 82 Prozent der liquiden Mittel dieses Einzelplans aus. Das ist eine wichtige Kraftanstrengung für die Stadt.
Will man die finanzielle Situation der Hochschulen richtig einschätzen, muss man berücksichtigen, dass die Hochschulen darüber hinaus im kommenden Jahr mehr als 55 Millionen Euro und 2016 sogar knapp 79 Millionen Euro aus dem Hochschulpakt erhalten werden.
Mit dem Hochschulpakt fließen 2016 bis 2020 rund 400 Millionen Euro an die öffentlichen staatlichen Hochschulen. Das bringt der künftigen Generation Bildungschancen und den Hochschulen Geld und Planungssicherheit. Deshalb spricht der HRK-Präsident, Professor Hippler, von einer Entscheidung für die Hochschulen und für die künftigen Studierenden.
Ich bin übrigens der Meinung, dass diese großartige Ausbildungsleistung der deutschen Hochschulen nach 2020 verstetigt werden muss.
Für ein vollständiges Bild der finanziellen Situation der Hochschulen lohnt darüber hinaus ein Blick auf die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Hochschulen – man muss sie natürlich auch verstehen, Herr Schinnenburg. Dabei ist zweierlei zu berücksichtigen: Die finanziellen Reserven der Hochschulen haben sich nicht gleichförmig entwickelt, die finanzielle Situation ist also sehr differenziert zu betrachten. Natürlich ist die Liquidität zu einem bestimmten Stichtag eine Momentaufnahme, aber die Kassenbestände der Hochschulen und der Staats- und Universitätsbibliothek sind seit Ende 2010 von knapp 200 Millionen Euro auf jetzt 333 Millionen Euro gestiegen. Die finanziellen Reserven haben sich in diesem Zeitraum sogar fast verdoppelt, nämlich von 142 Millionen Euro auf 275 Millionen Euro. Diese Rücklagen sind weder,
liebe Frau Gümbel, komplett verplant, noch sind sie, wie wir von der Universität genau wissen, jetzt schon ausgegeben.
Ich will an dieser Stelle vielleicht noch einmal einen Blick auf die Universität Hamburg richten. Bei einem Budget von 289 Millionen Euro hat sie eine Liquidität von 213 Millionen Euro und finanzielle Reserven von 170 Millionen Euro, die in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind und nach unseren aktuellen Hochrechnungen bis zum Ende des Jahres wahrscheinlich auf 190 Millionen Euro ansteigen werden. Wie Sie wissen, halte ich viel von einem breiten Engagement der Hochschulen und ihrer Mitglieder. Ich würde es mir aber dreimal überlegen, vor diesem Hintergrund menschenwürdige Zustände an der Universität infrage zu stellen.
Die Hamburger Hochschulen verfügen insgesamt über eine finanzielle Handlungsfähigkeit, doch stellt sich das Bild für die einzelnen Hochschulen sehr unterschiedlich dar. Das haben wir im Wissenschaftsausschuss und auch im Haushaltsausschuss auch deutlich gemacht. Natürlich verfügen alle über Rücklagen, aber nicht in gleichem Maße. Das betrifft insbesondere die kleinen, künstlerischen Hochschulen, die HafenCity Universität und die Technische Universität Hamburg Harburg, die sich mit eigenen Mitteln am Ausbau des Ostflügels, und zwar nur an diesem, beteiligt und dafür auch ihre Rücklagen genutzt hat. Trotzdem ist nicht zu bestreiten, dass die Hochschulen Prioritäten setzen und verantwortungsvoll wirtschaften, wie im Übrigen alle Behörden, Körperschaften, Zuwendungsempfänger und Betriebe dieser Stadt.
Insgesamt werden die Hochschulen somit im Zeitraum des Doppelhaushalts, also 2015 und 2016, über ausreichend finanzielle Mittel verfügen und in der Lage sein, ihrem Bildungsauftrag und ihren Aufgaben in Lehre und Forschung in den kommenden Jahren nachzukommen. Herausforderungen, etwa im Hinblick auf die hohen Studierendenzahlen oder die immer noch notwendigen Veränderungen im Bachelor-Master-System, können mit diesen Mitteln bewältigt werden, ebenso die Aufgaben im Bereich der Forschung, wo es gilt, die Profile weiter zu schärfen.
Neue Vorhaben in der Lehre fördern wir zusätzlich. Es geht zum Beispiel darum, einen nachhaltigen Prozess an den Hochschulen zu implementieren, mit dem die Qualität der Lehre durch die Entwicklung und Nutzung unterschiedlicher digitaler Formate weiter verbessert wird. Hamburg kann hier eine Vorreiterrolle in Deutschland spielen. Wir unterstützen die staatlichen Hochschulen initial mit 3,5 Millionen Euro bei ihrem Vorhaben, ein umfassendes und nicht nur deutschlandweit vorbildliches Konzept digitalen Lehrens und Lernens zu ent
wickeln. Das wird nicht nur die Studienbedingungen in Hamburg verbessern, sondern auch den Zugang zu den Hochschulangeboten allgemein weiter öffnen, und das ist gut.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hervorragende Forschung benötigt ebenso wie hervorragende Lehre moderne Gebäude. Wir wissen alle, dass das nicht in allen Hamburger Hochschulen gegeben ist. Nach Jahren des relativen Stillstands – man muss sagen, dass es während der CDU-Regierungszeit zu einem Ende der Sanierungen für die Universität gekommen ist – treiben wir die bauliche Modernisierung der Hochschulen voran. Wir werden in den kommenden Jahren allein am naturwissenschaftlichen Campus Bundesstraße der Universität mehrere Hundert Millionen Euro investieren. Das erste Vorhaben, das neue Gebäude für die Klimawissenschaften, ist hier schon beschlossen worden, ebenso der Neubau für das CHYN in Bahrenfeld. Durch Ihren Beschluss heute kommt hoffentlich noch die Sanierung der Trautwein-Gebäude der Musikhochschule hinzu. Nur für diese drei Projekte werden wir insgesamt 270 Millionen Euro ausgeben, und es werden weitere Bauvorhaben dazukommen. Es seien nur einige genannt: selbstverständlich das neue MIN-Forum am neuen naturwissenschaftlichen Campus der Universität, der Neubau für die Informatik und die Sanierung des Geomatikums. Der Neubau der Kinderklinik ist hier im Frühjahr beschlossen worden; Baustart ist im Frühjahr des nächsten Jahres. Dazu kommt für das UKE der Neubau für die Forschungstierhaltung, die Sanierung des Gebäudes in der Harburger Schloßstraße für die Technische Universität, die Ersatzlösung für das sanierungsbedürftige E-Hochhaus der Hochschule für Angewandte Wissenschaften, integriert in das neue Raum- und Funktionsprogramm für den Standort der HAW am Berliner Tor, und schließlich die Innensanierung des Philosophenturms, wofür die Bürgerschaft heute voraussichtlich Planungsmittel zur Verfügung stellt. Dafür möchte ich mich bei Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ganz herzlich bedanken.
Zum einhundertjährigen Jubiläum der Universität im Jahr 2019 sollten zwei Gebäude neu erstellt beziehungsweise saniert sein: der Neubau am Geomatikum und der Philosophenturm. Das sind wichtige Zeichen für die Universität und für die Wissenschaftsmetropole Hamburg. Die Hamburger Universität muss nicht auferstehen aus Ruinen, sie wird im Jahre ihres 100-jährigen Bestehens eine herausragende Rolle für unsere Stadt spielen, und das sind unser Ansporn und unsere Verpflichtung zugleich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben die Forschungs- und Transferlandschaft institutionell weiter vorangebracht. So ist schon mehrfach der Campus Bahrenfeld mit dem mittlerweile naturwissenschaftlichen Kristallisationsfeld der Hamburger Forschungspolitik erwähnt worden. Er ist weltweit sichtbar und hat internationales Renommee, und Forscherinnen und Forscher aus aller Welt kommen hierher.
Wir haben das erreicht, indem wir über viele Jahre, selbstverständlich parteiübergreifend, in diesen Standort investiert haben – in den letzten zehn Jahren waren es rund 1,8 Milliarden Euro, nicht nur durch die Stadt Hamburg, sondern auch durch den Bund –, und das werden wir auch weiterhin tun. Wir haben DESY gestärkt, XFEL und CFEL angesiedelt und natürlich auch die Universität mit der Physik am Standort Bahrenfeld gestärkt. Hinzukommen wird neben den vorhandenen Gebäuden ein Forschungsbau für den Exzellenzcluster der Physik an der Universität. Selbstverständlich ist ein wissenschaftlicher Meilenstein genau dort in Bahrenfeld die Neugründung des Max-Planck-Instituts für Struktur und Dynamik der Materie, das wir mit 37 Millionen Euro für das Gebäude unterstützen.
Schließlich – das hat auch mit Bahrenfeld zu tun – steht heute die Drucksache zur Gründung des Innovationszentrums Bahrenfeld zur Abstimmung. Wir hoffen sehr, dass mit diesem Inkubator in Bahrenfeld, mit dem Energiecampus in Bergedorf und dem InnovationsCampus für grüne Technologien in Harburg sukzessive ein Netz von anwendungsorientierten Forschungszentren, Inkubatoren und Forschungs- und Innovationsparks aufgebaut werden kann. Unser Ziel ist es, im Umfeld von vorhandenen Wissenschaftseinrichtungen die angewandte Forschung voranzubringen und natürlich auch innovative Unternehmen anzusiedeln. Ein Teil dieser Strategie ist auch die häufig diskutierte FraunhoferStrategie mit den drei Einrichtungen, die wir dazu in Hamburg haben.
Darüber hinaus – das will ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen, und damit höre ich auch auf, über die Forschung zu reden – wollen wir die Geisteswissenschaften, die unverändert mit ihrem breiten Fächerspektrum ein bundesweites Alleinstellungsmerkmal haben, auch im Bereich der Forschung stärken; dort haben sie ihre Schwerpunkte in der Manuskriptforschung und bei der Mehrsprachigkeit. Wir haben sie insbesondere über die Landesforschungsförderung gefördert. Außerdem werden wir vier besondere geisteswissenschaftliche Forschungsvorhaben mit insgesamt knapp 1 Million Euro aus dem Strukturfonds finanzieren und fördern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hamburg ist ein bundesweit führender Wissenschaftsund Forschungsstandort und ist exzellent. Wir sollten unsere Einrichtungen auch weiterhin darin un
terstützen, dass sie exzellente Schwerpunkte bilden können. Was wir in dieser Stadt gut gebrauchen können, ist deutlich mehr Selbstbewusstsein hinsichtlich der Stärken von Forschung und Lehre.
Davon gibt es nämlich erheblich mehr, als die öffentliche Diskussion bisweilen erkennen lässt. Was wir nicht brauchen, ist, den Wissenschaftsstandort und Forschungsstandort Hamburg schlechtzureden aus egoistischen Motiven.
Und was wir nicht brauchen, ist, ihn kleiner zu machen, als er wirklich ist. Was wir aber brauchen, ist eine gemeinsame Kraftanstrengung, und dazu lade ich Sie alle herzlich ein.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den noch vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes von heute sind zum Wintersemester 2014/2015 rund 2,7 Millionen Studierende in Deutschland eingeschrieben, in Hamburg sind es 97 000. Das ist ein neuer Rekord. Wenn diese Studierenden angemessen leben und konzentriert studieren wollen, dann brauchen sie eine vernünftige Unterkunft, also eine bezahlbare Wohnung oder ein preisgünstiges Zimmer. Hier wollen wir einen Schritt vorankommen. Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass zusätzliche Studierendenwohnheime gebaut werden können. Die Stadt wird deshalb, Ihre Zustimmung vorausgesetzt, dem Studierendenwerk zwei preiswerte Grundstücke in Neuallermöhe und in Wilhelmsburg zur Verfügung stellen. Zusammen
mit einem Wohnheim in der HafenCity, das bereits in der konkreten planerischen Umsetzung ist, können so 600 weitere Wohnheimplätze für Studierende in Hamburg entstehen. Es ist auch wichtig, das in Relation zu sehen, denn mit dieser Zahl könnte Hamburg der heute aufgestellten Forderung des Deutschen Studierendenwerks nachkommen und seinen Anteil an den bundesweit geforderten 25 000 neuen Wohnheimplätzen fast vollständig erbringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit den genannten 600 Plätzen schafft die Stadt bezahlbare Wohnmöglichkeiten für internationale Studierende, für Studierende, die auf BAföG angewiesen sind, oder solche mit geringem Einkommen. Wir wissen nicht erst durch die Sozialerhebungen des Deutschen Studierendenwerks, dass Wohnen in Hamburg teuer ist, natürlich insbesondere für einkommensschwächere Menschen. Studierende mit einem durchschnittlichen Einkommen von 971 Euro im Monat gehören selbstverständlich dazu.
Wir haben viel zu geringe Wohnungsbauzahlen in den vergangenen Jahren gehabt und mit dem Wohnungsbauprogramm eine Wende geschafft. Ich bin froh darüber, dass wir bereits im vergangenen Jahr mehr als 6400 neue Wohnungen fertiggestellt haben, und 2014 wird es auch gut aussehen, insbesondere, wenn man sich zum Beispiel vorhält, dass SAGA GWG gerade erklärt haben, dass sie die angepeilte Marke von 1000 neuen Wohnungen geschafft haben; im Jahre 2010 waren es noch null. Auch wenn wir auf diesem Wege eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt haben werden, bleibt doch die Notwendigkeit bestehen, spezielle preiswerte Angebote für Studierende vorzuhalten. Das bedeutet ausreichende Angebote in Wohnheimen, wie sie vor allem das Studierendenwerk und natürlich auch die gemeinnützigen Träger anbieten.
Das Studierendenwerk bietet derzeit 3950 Wohnheimplätze an, dazu kommen 1530 Plätze in den Wohnheimen gemeinnütziger Träger. Das ist schon ein gutes Angebot, aber der Bedarf ist, wie wir wissen, größer. Deswegen soll es ausgeweitet werden. Wir schaffen durch die Bereitstellung günstiger Grundstücke die Voraussetzungen für 600 zusätzliche Wohnheimplätze, aber natürlich gehört auch die schon erfolgte Erweiterung des Wohnraumförderprogramms der IFB dazu. Ich glaube, wir sollten neben den neuen Wohnheimplätzen nicht vergessen, dass es auch wichtig ist, sanierungsbedürftige Studierendenwohnheime tatsächlich zu sanieren. Das passiert mit vielen kleineren Maßnahmen, aber auch in größerem Umfang bei den 330 Plätzen im Gustav-RadbruchHaus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesem Bereich gibt es einiges anzupacken. Wenn die Drucksache heute eine breite Unterstützung dieses
Hauses erhält, dann werden wir mit zwei guten Grundstücken für das Studierendenwohnheim das Platzangebot für Studierende in Hamburg deutlich ausweiten können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können, liebe Frau Gümbel, an verschiedenen Stellen divergierender Auffassung sein; das finde ich gut, das muss man ausdiskutieren. Eine Frage aber würde ich nicht so stellen, wie Sie sie gestellt haben: Wodurch gibt es Erfolge in der Wissenschaft? Erfolge in der Wissenschaft gibt es nicht durch die eine oder die andere Partei, sondern durch die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die vor Ort forschen und lehren und das Bestmögliche tun. Sie sind es, die die Rahmenbedingungen nutzen können. Sie sind es, die die Wissenschaft nach vorne bringen.
Das sind nicht wir und das ist auch keine Partei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir uns der Thematik sachlich nähern wollen, stellen sich doch vor allen Dingen drei Fragen. Erstens: Sind die staatlichen Hochschulen in Hamburg ausreichend finanziert? Zweitens: Werden in unserer Stadt Prioritäten bei Bildung und Wissenschaft gesetzt? Und drittens: Werden Wissenschaft und Forschung in Hamburg ausreichend gewürdigt? Das heißt, wird die Bedeutung von Wissenschaft und Forschung für die Entwicklung unserer Stadt von den Institutionen, von den Bürgerinnen und Bürgern hinreichend wahrgenommen?
Zum ersten Punkt: Mit den Hochschulvereinbarungen haben wir eine klare Priorität bei den Hochschulen gesetzt. Die Hochschulen erhalten eine langfristige Planungssicherheit, und sie erhalten in diesem Jahr 636 Millionen Euro, die bis 2020 jedes Jahr um knapp 1 Prozent erhöht werden sollen. Hier geht es um Steigerungen,
es geht nicht, wie in anderen Ländern, um reale Budgetkürzung. Das gilt im Übrigen auch für die universitäre Forschungsförderung, die in den vergangenen Jahren auch erhebliche Steigerungen gehabt hat. Die mit den Hochschulen abgeschlossenen Vereinbarungen werden umgesetzt und gelten für den Senat uneingeschränkt. Das betrifft auch die sogenannte Revisionsklausel, über die hier schon gesprochen worden ist. Liebe Frau Heyenn, Sie haben sie gerade eben vorgetragen, deswegen brauche ich es nicht zu wiederholen. Was bedeuten sie aber und wie sind sie zu bewerten? Für die Jahre 2013 und 2014 liegen die Tarifabschlüsse um 0,65 Prozent beziehungsweise 0,95 Prozent über dieser 2-Prozent-Marke. Von einem langfristigen und deutlichen Abweichen von der 2-Prozent-Marke kann man deshalb heute nicht sprechen. Die Voraussetzungen für das Greifen der Nachbesserungen in den Hochschulvereinbarungen sind im Moment nicht gegeben.
Wären sie das, würden wir darüber verhandeln, das ist aber im Moment nicht gegeben.
Nun zu den Mitteln, die den Hochschulen zur Verfügung stehen. Sie erhalten nicht nur mehr als 630 Millionen Euro von der Stadt, eine Summe, die gesteigert wird, sondern darüber hinaus seit vielen Jahren erhebliche Mittel aus dem Hochschulpakt, der zum Glück den Hochschulen in Deutschland insgesamt zugutekommt. In diesem Jahr sind das mehr als 65 Millionen Euro. Somit sind es nahezu 700 Millionen Euro, die an die Hamburger Hochschulen gehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Neubau am Geomatikum und dem Neubau für das CHYN setzen wir zwei starke und sichtbare Zeichen für die Universität Hamburg.
Wir werden dem Campus an der Bundesstraße und dem Campus Bahrenfeld und damit der Universität Hamburg einen ganz erheblichen Schub geben. Konkret stärken wir vor allem die beiden Exzellenzcluster in der Klimaforschung und in der Strukturforschung, das sind zwei der Schwerpunktbereiche der Hamburger Wissenschaft. Wie Sie wissen, haben wir uns entschieden, als erstes wichtiges Projekt zur Verbesserung der baulichen Infrastruktur der Hamburger Hochschulen den MIN-Campus der Universität an der Bundesstraße zu modernisieren. Wir fangen dort an mit dem Neubau am Geomatikum für die Klima- und Geowissenschaften.
Es wurde schon gesagt, was dort passiert. Deswegen brauche ich das an dieser Stelle nicht zu wiederholen, sage aber noch einmal – eine kleine Anmerkung an Sie, Herr Dr. Schinnenburg –, dass es mit dem Neubau am Geomatikum nicht um überwiegend Büroflächen geht. Es geht hier um einen hochkomplexen Laborbau, der insbesondere für die Geo- und die Klimaforschung notwendig ist und selbstverständlich ganz besonders für den Exzellenzcluster, für die Klimaforschung.
Das ist jetzt ein erster wichtiger Schritt für die Universität und zeigt sehr deutlich, dass wir unser Versprechen ernst nehmen, den Hochschulen gute
und moderne Gebäude für gute Lehre und Forschung zur Verfügung zu stellen.
Wenn diese Drucksache beschlossen wird, dann kann der Realisierungsträger GMH in Kürze mit den Ausschreibungen beginnen. Und Baubeginn, das haben wir auch in den Ausschüssen besprochen, wird dann Anfang des kommenden Jahres sein.
Der Neubau am Geomatikum ist zugleich der erste Teil des neuen MIN-Campus. Als weitere Baumaßnahmen sind der Neubau für ein MIN-Forum und die Informatik sowie abschließend die Modernisierung des Geomatikums geplant. Auch die Verwirklichung des Projekts MIN-Forum und Informatik geht mit großen Schritten voran. Noch vor Weihnachten sollen die Vorplanungen für die beiden Neubauten abgeschlossen werden, und Ende Februar erwarten wir das Angebot der GMH für die Realisierung, sodass dann hoffentlich im Herbst des kommenden Jahres der Bauantrag eingereicht werden kann. Das ist gut für die Universität Hamburg.
Es ist hier die Dauer der Verfahren angesprochen worden. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, Frau Gümbel und auch Herr Kleibauer, ich bin mit ganz anderen Erwartungen in diese Legislaturperiode gegangen und habe gedacht, dass es tatsächlich schneller gehen könnte. Aber vielleicht muss man sich einfach noch einmal Folgendes vor Augen führen: Die Diskussion um die Verlagerung der Universität auf den Kleinen Grasbrook ist beendet worden im Juni 2010 mit der Regierungserklärung des Ersten Bürgermeisters von Beust, dass kein Haushalt vorgelegt werden könne, weil es ein strukturelles Defizit von 500 Millionen Euro gegeben habe. Seitdem sind die Verfahren also erst auf den Weg gebracht worden. Wir haben dann erst den Wettbewerb gehabt und tatsächlich auch eine hochkomplexe und aufwendige Diskussion um das Mieter-Vermieter-Modell; das sage ich ausdrücklich. Wir gehen aber davon aus, dass wir mit der Ihnen vorliegenden Drucksache und dem MieterVermieter-Modell eine solide Grundlage geschaffen haben, und hoffen, dass das wegweisend ist für die weiteren Projekte, die wir nach dem gleichen Verfahren realisieren wollen.
Ein letzter Punkt. Ich glaube, dass an dieser Stelle der Hinweis auf die Kinderklinik nicht besonders gut ist. Wenn ich daran erinnern darf: Trotz der Beschlussfassung in diesem Haus im Dezember 2010 hat uns der Rechnungshof gesagt, dass dieses Projekt im Prinzip nicht etatreif war. Das heißt, wir haben es über längere Zeit nacharbeiten müssen. Aber wie dem auch sei, ich bin froh, dass das auf den Weg gebracht worden ist.
Das zweite Projekt ist das Forschungsgebäude für das CHYN, das Center for Hybrid Nanostructures, das noch einmal ganz wesentlich den Forschungscampus Bahrenfeld stärkt; auch das ist schon gesagt worden. Wir bauen in unmittelbarer Nachbarschaft zu DESY und dem neuen Max-Planck-Institut für Struktur und Dynamik der Materie und stärken diesen Standort ausdrücklich. Es ist mir ganz wichtig, an dieser Stelle zu betonen, dass der Campus Bahrenfeld über viele Jahrzehnte gestärkt und ausgebaut worden ist, und zwar über alle Parteigrenzen hinweg und in großem Einvernehmen. Wir haben – selbstverständlich ist es richtig, das zu erwähnen – eine Finanzierung nicht nur aus Hamburger Mitteln, sondern auch aus Bundesmitteln gehabt. Wenn man sich das vor Augen führt, dann heißt das, dass wir in den letzten zehn Jahren ungefähr 1,7 Milliarden Euro aus verschiedenen Finanzierungsquellen in Bahrenfeld investiert haben. Das ist nicht nur Ausdruck dafür, wie bedeutend dieser Campus ist, sondern auch dafür, wie groß die Kraftanstrengung von Hamburg, aber auch von Bund und Ländern gewesen ist.
Herr Kleibauer, Sie haben angesprochen, dass es eine Bundesmitfinanzierung gibt. Ich glaube, man muss sich vor Augen führen, dass das überhaupt nichts Neues ist. Glücklicherweise ist nach der Abschaffung des Hochschulbauförderungsgesetzes die gemeinsame Finanzierung von Forschungsbauten geblieben. Wenn man sich anschaut, wie in der Bundesrepublik Deutschland Hochschulen im Hinblick auf ihre bauliche Infrastruktur gefördert worden sind, dann war das seit den Siebzigerjahren und bis vor einem Jahrzehnt nur durch die gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern möglich. Das ist nichts Besonderes, das ist nichts Neues, das ist zum Glück so. Nur so sind die großen Forschungsvorhaben hier in Hamburg oder auch in Bayern möglich gewesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in dieser Legislaturperiode Investitionen in einem Volumen von rund 475 Millionen Euro in die bauliche Infrastruktur, in Gebäude und technische Infrastruktur getätigt. Das ist eine große Kraftanstrengung. Im Zeitraum 2015 bis 2019 werden wir Investitionsvorhaben in einem ähnlichen Volumen auf den Weg bringen, und ich hoffe sehr, dass auch dafür Ihre Unterstützung da sein wird. Ich darf noch einmal sagen, dass ich es ausdrücklich begrüße, für solche großen Bauvorhaben – in diesem Fall ein Investitionsvolumen von rund 240 Millionen Euro – die Unterstützung der GRÜNEN und der CDU-Fraktion zu bekommen. Dafür bedanke ich mich sehr. Ich hoffe in diesem Fall auf ein gutes Zeichen für die Universität Hamburg.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor fast einem Jahr, das ist schon gesagt worden, haben wir über das neue Kapazitätsgesetz debattiert. Das Gesetz ist dann mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP beschlossen worden. Heute geht es um die Umsetzung. Mit dem Kapazitätsgesetz haben wir uns bewusst für einen völlig neuen Weg in der Festlegung der Aufnahmekapazitäten an den Hamburger Hochschulen entschieden, indem wir das sogenannte Vereinbarungsmodell gewählt haben. Wir alle wissen, das bisherige rigide System mit Mustercurricula und sogenannten Curricularnormwerten ist kompliziert, es ist fehleranfällig und lässt den Hochschulen kaum Freiräume. Deshalb schaut schon ganz Deutschland auf Hamburg und auf die Erfahrungen, die wir mit diesem Modell sammeln werden, denn wir haben als erstes der 16 Länder das Kapazitätsrecht grundlegend reformiert und mit dem überholten bisherigen System gebrochen. Was sind die wesentlichen Ziele des neuen Kapazitätsrechts?
Erstes Ziel ist es, an den staatlichen Hochschulen qualitativ hochwertige Studienbedingungen zu ge
währleisten, die ein hohes Ausbildungsniveau und einen guten Studienerfolg ermöglichen.
Zweitens soll natürlich zugleich den Hochschulen Gestaltungsraum für autonome Schwerpunktsetzung in der Lehre und auch in der Profilierung der Studienangebote eingeräumt werden. Statt wie bisher die Zulassungszahlen der Hochschulen in den einzelnen Studiengängen einseitig durch Rechtsverordnung festzulegen, werden die hochschul- beziehungsweise fakultätsweiten Gesamtzahlen nun von der Behörde und der jeweiligen Hochschule gemeinsam vereinbart. Die Festlegung in den einzelnen Studiengängen obliegt in diesem Rahmen dann der Hochschule selbst. Das ist eine bedeutende Stärkung der Hochschulautonomie,
selbstverständlich auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel in dem Rahmen, wie wir sie in den mit den Hochschulen vereinbarten Hochschulvereinbarungen festgelegt haben. Die Hochschulen erhalten im kommenden Jahr 642 Millionen Euro für ihre Grundfinanzierung. Das ist, ich habe das schon vor zwei Wochen hier gesagt, erhebliches Geld, das die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dieser Stadt den Hochschulen zur Erfüllung ihrer wichtigen Aufgaben in Lehre und Forschung zur Verfügung stellen.
Meine Damen und Herren! Die Hochschulen haben bis 2020 Planungssicherheit, und das bedeutet auch, dass sie sich auf die Situation einstellen, dass sie Prioritäten setzen und verantwortungsvoll wirtschaften. Und das haben sie getan. Ich möchte das gern am Beispiel der Universität wie folgt erläutern.
Erstens: Das Jahresergebnis der Universität Hamburg ist seit einem Fehlbetrag im Jahr 2010 immer im Plus. Im Durchschnitt sind es jährlich 5,4 Prozent der Gesamterträge, pro Jahr circa 22 Millionen Euro.
Zweitens: Die Liquidität, also die Zahlungsfähigkeit, hat sich seit 2010 von einem bereits hohen Niveau von circa 130 Millionen Euro auf mehr als 200 Millionen Euro Mitte des Jahres 2014 erhöht.
Drittens: Die finanziellen Reserven der Universität sind seit 2010 kontinuierlich gestiegen, in viereinhalb Jahren von rund 61 Millionen Euro auf heute rund 170 Millionen Euro. Eine finanzielle Notlage ist nicht nur nach meinem Verständnis mit deutlich anderen Wirtschaftsdaten verbunden.
Ich habe das nur am Beispiel der Universität erläutert, weil insbesondere diese von Ihnen angesprochen worden ist. Die Situation an den anderen Hochschulen ist natürlich differenziert. Wir werden das sicherlich in den Haushaltsberatungen in der
nächsten Woche und auch darüber hinaus erörtern.
Natürlich profitieren die Hochschulen nicht nur von diesen Zuweisungen, sondern auch, und zwar sehr erheblich, davon, dass der Investitionsstau überwunden wird und zahlreiche große und kostspielige Bauprojekte für die Hochschulen vorangetrieben werden. Wir haben schon über den Neubau am Geomatikum und auch über das Forschungsgebäude CHYN für die Universität Hamburg mit einem Investitionsvolumen von 240 Millionen Euro gesprochen. Natürlich werden weitere Bauvorhaben hinzukommen. Es geht um das MIN-Forum Hamburg und die Informatik an der Bundesstraße und natürlich auch um die Sanierung des Geomatikums. Es geht um die Innensanierung des Philosophenturms und den Neubau für den Exzellenzcluster in der Physik und natürlich um die Sanierung der Musikhochschule und auch um Sanierung oder Neubauvorhaben für die Hochschule für Angewandte Wissenschaften in den kommenden Jahren. Die Entlastung durch den Bund wird uns helfen, diese großen Herausforderungen, vor denen wir stehen, zu schultern. Dafür können wir tatsächlich dankbar sein.
Die Diskussion ist im Moment überwiegend nicht sachorientiert; das passiert bisweilen. Trotzdem will ich noch einmal etwas zum Papier über die strategischen Perspektiven für die Hochschulen sagen, das im Juni an die Hochschulen gegangen ist. Es ist eine Diskussionsgrundlage für die Hochschulen, es geht um einen offenen Dialog mit den Hochschulen, wie sich diese in den kommenden Jahren inhaltlich und strategisch entwickeln werden. Und ein Dialog über Inhalte ist mir wichtig.
Ich komme nun auf das heutige Debattenthema und die Ihnen vorliegende Senatsdrucksache zurück. Die mit den Hochschulen vereinbarten Kapazitäten entsprechen den bisherigen Planungen und auch den im Haushaltsplan-Entwurf 2015/2016 enthaltenen Werten. Dass es dabei in den kommenden Jahren, und zwar insbesondere bei der Universität – bei den anderen sieht es differenziert aus, darauf sollte man bisweilen hinweisen – zu einer moderaten Verringerung kommt, ist nicht neu. 2013, also vor rund eineinhalb Jahren, wurde über die konkreten Planungen der Universität informiert; das haben Sie damals der Presse entnehmen können. Sie sind darüber hinaus im Jahresbericht der Universität zum Jahr 2012, wiederum im März vor eineinhalb Jahren, also 2013, vorgestellt worden, desgleichen im Jahresabschluss 2012 mit dem entsprechenden Lagebericht. Und Sie können die Studienanfängerkapazitäten, die wir planen und mit den Hochschulen verabredet haben in vielen Gesprächen nach dem Abschluss der Hochschulvereinbarung, nachlesen in dem Perspektivpapier,
das wir den Hochschulen vorgelegt haben. Auch da sind sie im Einzelnen enthalten, und es ist mitnichten so, dass mit dieser Drucksache, die Ihnen jetzt vorliegt, zum allerersten Mal über diesen Umstand informiert wird.
Auch mit der Universität Hamburg – auf die ist eben eingegangen worden – haben wir natürlich über die hochschulweiten Gesamtkapazitäten gesprochen. Die entsprechenden Zahlen – ich wiederhole das gern noch einmal – sind ebenfalls bereits im Haushaltsplan-Entwurf 2015 und 2016 enthalten und Ihnen damit auch bekannt. Vielmehr ist lediglich die genaue Aufteilung auf die Fakultäten noch nicht verbindlich fixiert, weil die Universität selbst ihre internen Planungen dazu noch nicht abgeschlossen hat. Selbstverständlich werden wir die fehlende Kapazitätsvereinbarung mit der Universität für diese beiden nachfolgenden Jahre nachreichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Resümee möchte ich insoweit festhalten, dass wir mit den Kapazitätsvereinbarungen den gesetzlichen Auftrag erfüllt und eine solide Grundlage für die Entwicklung der Hochschulen vorgelegt haben.
Ich möchte diese Gelegenheit auch nutzen und den Hochschulen für den konstruktiven Ablauf der Gespräche und die aktive Mitwirkung beim Erstellen der Kapazitätsvereinbarungen danken, denn ohne diese wäre das in keinem Fall möglich gewesen; und sie sind nicht per Oktroi vorgelegt und unterschrieben, sondern sie sind gemeinsam mit den Hochschulen in einem aufwendigen Prozess erarbeitet worden und liegen Ihnen jetzt vor. Das war auch für die Hochschulen und die Verwaltung mit einigen Anstrengungen verbunden, aber das Ergebnis hat die Mühen gelohnt.
Die Ihnen jetzt vorliegenden Kapazitätsvereinbarungen schaffen eine für die Bundesrepublik einmalige Transparenz in dieser Frage. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute über die Verwendung von über 30 Millionen Euro, um die Hamburg vom Bund entlastet wird. Nicht von ungefähr ist der entsprechende Passus im Koalitionsvertrag des Bundes nicht im Bereich Wissenschaft verortet, denn es handelt sich zunächst einmal um eine finanzielle Entlastung der Länder um 6 Milliarden Euro bis 2017, damit sie ihre Aufgaben in Bildung und Wissenschaft ordentlich wahrnehmen können. Diese 6 Milliarden Euro werden selbstverständlich dazu genutzt, um Hochschulen, Schulen und Kitas zusätzlich zu stärken. Und wir wissen alle, dass diesen Passus des Koalitionsvertrags und vor allen Dingen auch die weitere konkrete Umsetzung dieses Auftrags aus der Koalitionsvereinbarung ganz wesentlich Bürgermeister Scholz ausverhandelt hat.
Das ist mehrfach gut für Hamburg. Das ist gut für die Schulen, für die Wissenschaft und für die Kindertagesbetreuung. Hamburg hat dadurch Spielräume bekommen, um genau in diesen wichtigen Zukunftsfeldern zusätzliche Prioritäten zu setzen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass es nicht bei einer Entlastung in der bisherigen Höhe des Hamburger Anteils an den BAföG-Kosten bleiben wird. Vielmehr impliziert diese Vereinbarung, dass künftige BAföG-Erhöhungen, wie sie zum Beispiel zum Wintersemester 2016/2017 geplant sind, ebenfalls nicht mehr durch die Länderhaushalte aufzubringen sind. Auch dies ist eine Entlastung der Länderhaushalte und insoweit ein sehr positiver Effekt für die zukünftigen Etats von Wissenschaft und Bildung.
Es ist gut, Herr Wersich, dass die Große Koalition in Berlin zu den prioritären Themen unserer Gesellschaft, wie Menschen an Bildung teilhaben können, Fortschritte erzielt hat. Studierende werden eine höhere BAföG-Förderung erhalten, die Länder haben mehr Luft für ihre Aufgaben in Bildung und Wissenschaft, und weitere Spielräume entstehen durch die geplante Änderung von Artikel 91b des Grundgesetzes. Zukünftig können Bund und Länder aufgrund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Die Grundgesetzänderung ermöglicht es, die Hochschulen künftig durch Bundesmittel auch institutionell zu fördern, während dies derzeit nur über befristete Programme wie den Hochschulpakt oder die Exzellenzinitiative möglich ist, und auch dies ist ein guter und ein wichtiger Schritt.
Meine Damen und Herren! Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sieht vor, die durch die vollständige Übernahme der BAföG-Leistungen durch den Bund frei werdenden Mittel – ich zitiere –
"[…] zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Hochschule und Schule [zu] verwenden."
Der Senat hat entschieden, genau dies so umzusetzen für Bildung und Wissenschaft in unserer Stadt für die kommenden Generationen.
Unsere Prioritäten stehen. Unser Horizont geht über tagesaktuelle Debatten hinaus, was nicht bei allen Akteuren in diesem Zusammenhang der Fall ist
außerhalb des Parlaments.
Aber die Verantwortung für Bildung ist eine Zukunftsaufgabe, die Weitblick und Nachhaltigkeit braucht und nicht das schnelle reflexartige Heischen nach Schlagzeilen.
In den nächsten Jahren werden die frei werdenden Mittel nicht nur für die Erfordernisse der Bildung in den Schulen, sondern auch für die Finanzierung der dringend erforderlichen Verbesserungen der baulichen Infrastruktur an den Hochschulen verwendet. Sie wissen, dass wir den fahrlässig zugelassenen baulichen Stillstand an der Universität aufgelöst und den Neubau am Geomatikum für die Geowissenschaften und die Klimaforschung sowie den Forschungsbau für die Physik in Bahrenfeld, das CHYN, auf den Weg gebracht haben.
Das allein sind Investitionen von rund 240 Millionen Euro.
Und wir übernehmen noch mehr Verantwortung für die Hochschulen und nicht nur für die außeruniversitäre Forschungsförderung wie zum Beispiel mit dem Max-Planck-Institut für Struktur und Dynamik der Materie oder dem CSSB: die Neubauten für das MIN-Forum und die Informatik an der Bundesstraße, die Modernisierung des Geomatikums und die des Philosophenturms oder auch die Verbesserung der räumlichen Situation an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften durch Anmietung, Neubauten oder Sanierung, um nur einige Beispiele zu nennen. Nach dem Beschluss über den Neu
bau der Kinderklinik am UKE gibt es weitere notwendige Bauvorhaben, die wir finanzieren werden,
und mit einem großen Vorhaben beginnen wir im nächsten Doppelhaushalt.
Um die bauliche Infrastruktur unserer Hochschulen massiv voranzutreiben, werden uns die Entlastungen des Bundes helfen. Auch das ist ein positiver Effekt einer klugen Entscheidung der Großen Koalition in Berlin, lieber Herr Kollege Wersich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich kann man immer über Geld streiten,
und ich kann nachvollziehen, dass die Hochschulen es begrüßt hätten, wenn Teile der BAföGEntlastungen den Budgets der Hochschulen jetzt unmittelbar zugutegekommen wären und nicht erst in den kommenden Jahren, zumal die Hochschulen bedeutende Bildungsaufgaben für unsere Gesellschaft zu leisten haben. Sie bilden mehr Studentinnen und Studenten denn je aus – eine große Aufgabe, zumal die Hochschulen anders als die Einrichtungen der außeruniversitären Forschung bundesweit nicht einen Pakt für Forschung und Innovation mit Steigerungen von 5 Prozent in den letzten Jahren hatten. Bundesweit, das ist schon angesprochen worden, konstatieren wir auch Schließungen von Hochschuleinrichtungen.
Aber wie ist nun die tatsächliche Lage in Hamburg? Das von einigen gezeichnete Bild der finanziellen Situation entspricht nicht der Realität.
Die staatlichen Hamburger Hochschulen, das UKE und die Staats- und Universitätsbibliothek erhalten in diesem Jahr rund 700 Millionen Euro, davon auf der Grundlage der Hochschulvereinbarungen 636 Millionen Euro und circa 65,2 Millionen Euro aus dem Hochschulpakt zu den Hochschulvereinbarungen, die bis 2020 moderat steigen. Das ist nicht wenig Geld, und ich bin mir sicher, dass die Hamburger Hochschulen damit imstande sind, gute Lehre und gute Forschung zu betreiben.
Aus den Jahresabschlüssen, die Sie demnächst beraten werden, sehen wir zudem, dass die Hochschulen Überschüsse erwirtschaften. Ihre ohnehin bereits hohen liquiden Mittel wachsen seit Jahren
an. Am Ende des ersten Halbjahres 2014 waren das ohne Drittmittel rund 296 Millionen Euro.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Natürlich müssen die Hochschulen Prioritäten setzen und verantwortungsvoll wirtschaften. Genau dies geschieht bereits, wie die hohen Rücklagen der Hochschulen belegen. Ich bin froh, dass die Hochschulen diese Herausforderung angenommen haben, und ich bin auch zuversichtlich trotz der einen oder anderen Äußerung, dass das auch zukünftig so sein wird.
Wir sollten bei der Diskussion nicht vergessen, dass wir seit Jahrzehnten um die Metropolfunktion auch im Bereich der Hochschulen wissen. Hamburg erbringt in diesem Bereich außerordentliche Leistungen für Deutschland. Das spiegelt sich aktuell auch im sogenannten Länderfinanzbenchmarking von PricewaterhouseCoopers wider. Dort wird noch einmal explizit festgestellt – was wir aber wirklich schon seit Jahrzehnten wissen –, dass Hamburg von allen Ländern im Verhältnis zur Einwohnerzahl die höchsten Ausgaben für seine Hochschulen tätigt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! So wichtig die Finanzierung von Aufgaben ist: Priorität muss es zunächst sein, die Inhalte zu klären, also wie und in welche Richtung die Hochschulen sich in den kommenden Jahren entwickeln sollen. Diesen Dialog führen wir für gute Hochschulen,
gute Lehre und gute Forschung und für exzellente Wissenschaft als belastbare Grundlage für die positive Entwicklung unserer Freien und Hansestadt Hamburg. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt in dieser Stadt eine Diskussion über die Frage, ob das Studienfach Türkisch im Lehramt für Primar- und Sekundarstufe I weiterhin angeboten werden soll oder nicht. Dazu haben Sie sicherlich Zuschriften und Briefe erreicht, und auch die Diskussion, die in der Türkischen Gemeinde und weit darüber hinaus stattfindet, wird Ihnen nicht entgangen sein. Insofern finde ich es absolut richtig, dass an dieser Stelle über diese Frage diskutiert wird, die für einen Teil der Bevölkerung dieser Stadt eine hohe Bedeutung hat. Bei der heutigen Debatte muss man meiner Ansicht nach mehrere Dinge, nämlich drei, unterscheiden.
Erstens: Welchen Bedarf an Lehrkräften gibt es, um Türkisch in den Hamburger Schulen in den verschiedenen Facetten anzubieten?
Zweitens: Wie kann dieser Bedarf befriedigt werden, und braucht es dazu auch das Studienangebot Türkisch im Lehramt an der Universität Hamburg?
Und drittens natürlich die von einigen schon aufgenommene Frage, ob auf die Universität Hamburg eingewirkt werden kann oder sollte, damit dieser Studiengang wie bisher fortgeführt wird.
Um auf diesen dritten Aspekt als allererstes einzugehen, möchte ich betonen, dass die Universität im Rahmen der Hochschulautonomie eigenverantwortlich über die Lehramtsausbildung, Unterrichtsfach Türkisch, entscheidet und auch in den Gesprächen, die ich geführt habe, sehr wohl darauf bestanden hat, dieses zu tun, genauso wie sie eigenverantwortlich beispielsweise über die Frage, wie es mit den Lateinamerikastudien weitergeht, entscheidet. Die Universität Hamburg hat die Entscheidung, zum Wintersemester 2014/15 keine
Studienanfänger aufzunehmen, vor dem Hintergrund einer sehr geringen Nachfrage nach Studienanfängerplätzen und entsprechend geringen Studierendenzahlen getroffen. Keine Studienanfänger aufzunehmen, heißt nicht, das Studienangebot einzustellen. Diese Diskussion läuft an der Universität; dazu gibt es auch unterschiedliche Positionen.
Die Zahlen sind Ihnen schon vorgetragen worden, und es ist auch bereits mehrfach auf die Zahlen, die wir Ihnen im Rahmen von Schriftlichen Kleinen Anfragen im Hinblick auf die Anfängerplätze aus den Angaben der Universität dargestellt haben, hingewiesen worden. Das heißt, es gibt eine sehr geringe Nachfrage nach diesen Anfängerplätzen. Insofern sind die Studienplatzkapazitäten in diesem Fach an der Universität bei Weitem nicht ausgelastet.
Daraus ergeben sich nun aber trotzdem zwei Fragen, die Sie aufgeworfen haben und auf die ich gern eingehen will. Die erste Frage lautet: Ist eine Weiterführung dieses Studienfachs verbunden mit der Frage nach der Finanzierung der Universität Hamburg? Sie ist es nicht, unter gar keinen Umständen. Es geht hier um eine W2-Professur und eine weitere Stelle im Bereich der Fachdidaktik. Man muss wirklich sagen, mit ihren nicht nur 289 Millionen Euro in diesem Jahr, sondern auch erheblichen Rücklagen, die gerade im Haushaltsausschuss diskutiert worden sind, ist die Universität in der Lage, sich für die eine oder andere Alternative zu entscheiden.
Zweiter Punkt, der dazu angesprochen worden ist: Der hohe Numerus clausus. Hier ist argumentiert worden, dass insbesondere für Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund dieser NC eine zu hohe Hürde sei. Weiter ausgeführt würde das doch bedeuten, dass besondere Privilegien bei der Zulassung zu diesem Fach geschaffen werden müssten, also Privilegien gegenüber anderen Lehramtsstudiengängen, anderen Fächern und auch anderen Bewerbergruppen. Das ist eine Frage, die in der Universität diskutiert wird und die sie auch entscheiden muss; im zweiten Schritt dann im Hinblick auf die Zulassungszahlen zusammen mit der Behörde. In allererster Linie aber ist es eine Diskussion, die an der Universität geführt wird und auch inhaltlich, sachlich und fachlich genau dorthin gehört.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe schon eingangs darauf hingewiesen, dass die hier behandelte Thematik eine sehr sensible ist. Ich erwähnte beispielsweise die Türkische Gemeinde, die dieser Entscheidung der Universität sehr kri
tisch gegenübersteht. Eine endgültige Entscheidung der Universität wird erst in der kommenden Woche fallen. Ich kann deren Befürchtungen insoweit nachvollziehen, als es wichtig ist und gewährleistet werden muss, an Hamburger Schulen bilingualen und herkunftssprachlichen Unterricht zu halten sowie Türkisch im Wahlpflichtbereich als zweite oder dritte Fremdsprache anzubieten. Seitens der Schulbehörde – ich kann nicht unmittelbar für diese sprechen – wird betont, dass durch die Entscheidung der Universität Hamburg kein Mangel an ausgebildeten Lehrkräften zu erwarten ist. So ergibt sich demzufolge der Bedarf an Türkischlehrkräften in Hamburg selbstverständlich aus dem Nachfrageverhalten der Schülerinnen und Schüler zu diesen Unterrichtsangeboten. Das zurzeit feststellbare Angebot an Türkischunterricht in den selbstverantworteten Schulen hat sich nach Aussage der Schulbehörde aufgrund dieser Nachfrage entwickelt. Es ist bedarfsdeckend und zurzeit stabil. Der Bedarf an Lehrkräften könne auch zukünftig gedeckt werden, wie die Schulbehörde deutlich macht, auch durch die Möglichkeiten, die es an anderer Stelle in Deutschland gibt. Insofern ist gewährleistet – und ich glaube, das ist wichtig festzuhalten, sowohl für die Diskussion als auch hinsichtlich der Befürchtungen, die es möglicherweise mehr in den türkischsprachigen Elternhäusern gibt –, dass dieser Türkischunterricht an Hamburger Schulen in den verschiedenen Facetten stattfinden kann. Ich glaube, das ist die wichtigste Botschaft, die von der heutigen Debatte ausgehen sollte. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor gut einem Jahr habe ich den Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts in den Senat eingebracht. Daraufhin hat es ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren gegeben. Dabei war mir von Anfang an wichtig, dass es einen offenen, transparenten und im Dialog gestalteten Beteiligungsprozess gibt. So ist selbstverständlich den Gewerkschaften und den Berufsverbänden im Rahmen des gesetzlichen Beteiligungsverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Darüber hinaus wurden gleichzeitig die Hochschulen und auch die Landeskonferenz der Hamburger Asten,
die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Frauen- und Gleichstellungsbüros sowie die Handels- und die Handwerkskammer im Rahmen eines schriftlichen Beteiligungsverfahrens um Stellungnahmen gebeten. In diesem Zuge sind etwa 50 Stellungnahmen eingegangen, der überwiegende Teil davon aus den Hochschulen. Mit Beginn des letzten Wintersemesters haben wir eine vierwöchige moderierte Online-Diskussion des Gesetzentwurfs gestartet. In dieser Zeit haben über 2500 Personen die Seite besucht und fast 200 von ihnen Kommentare und Beiträge geleistet. Im Oktober 2013 hat die Wissenschaftsbehörde eine ganztägige Arbeitskonferenz organisiert mit 100 Repräsentanten der Studierenden und anderer Gruppen aus den Hochschulen und der LaKoG. In den vier Arbeitsgruppen wurden alle wesentlichen Aspekte des Hochschulgesetzes bearbeitet. Die schriftlichen Stellungnahmen und natürlich auch die Online-Beiträge und die Ergebnisse der Arbeitskonferenz sind alle im Internet zugänglich gemacht worden. Sie sind auch in der Drucksache, die Ihnen als Senatsmitteilung vorliegt, dargestellt. In dieser Drucksache wurde transparent dargestellt, welche Einwände und Vorschläge es gegeben hat und welche Vorschläge aus welchen Gründen nicht übernommen wurden. Selbstverständlich, liebe Frau Heyenn, haben wir uns in dem Prozess der Meinungsbildung zu diesem Gesetz im Senat sehr intensiv mit allen Vorschlägen, auch denen aus der Sachverständigenanhörung, auseinandergesetzt.
Das ist bei einem Gesetzgebungsvorhaben eine Selbstverständlichkeit. Wenn man Beteiligungsverfahren durchführt, dann muss man offen dafür sein, gute und überzeugende Änderungsvorschläge aufzunehmen, und diese Offenheit haben wir gehabt, denn das haben wir getan.
Was sind nun die wesentlichen Ziele des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs? Mit dem Gesetzentwurf sollen die hamburgischen Hochschulen in ihrer Leistungsfähigkeit in Forschung und Lehre gestärkt werden. Das Hochschulrecht wird an die Rechtsprechung zur gesetzlichen Ausgestaltung der Hochschulorganisation, insbesondere den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010, angepasst. Die Differenzierung sowie die Profilbildung der hamburgischen Hochschulen und deren Kooperationen und Vernetzungen sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gefördert werden. Der Senat verbessert zudem die Partizipation der Hochschulmitglieder an den hochschulinternen Entscheidungsprozessen. Der Gesetzentwurf fördert und fordert auch eine Austauschkultur innerhalb der Hochschulen ein und schafft klare Verantwortlichkeiten.
Eine hochschulübergreifende Planung muss den Bedarfen und Aufgaben des Staats gerecht werden, sodass Planung, Steuerung und Kontrolle ausgewogen und mit Rückkopplungsmöglichkeiten versehen sein müssen. Deshalb nimmt der Senat mit dem Entwurf seine politische Verantwortung für die Schaffung einer Infrastruktur zur Weiterentwicklung der Wissenschaft in Hamburg ernst. Wir haben für die beiden großen Hochschulen, die Universität und die Hochschule für Angewandte Wissenschaften, die Handlungsfähigkeit der Fakultäten in Lehre und Forschung verbessert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass die Hochschulen mit diesem Entwurf vor einer Bewältigung alter und neuer Aufgaben stehen und teilweise auch vor Strukturveränderungen, aber ich bin zuversichtlich. Ich weiß aus vielen Gesprächen mit Mitgliedern der hamburgischen Hochschulen, dass Veränderungen für eine besser sichtbare Lehr- und Forschungsinfrastruktur notwendig sind. Der Senat stellt sich mit diesem Entwurf seiner politischen Verantwortung. Er justiert zwischen Freiheit der Hochschulen und Verantwortung für das Studium, für eine gute Lehre und Forschung sowie der erforderlichen Transparenz neu.
Zur Organisation der Hochschulen: Das Präsidium, das schon angesprochen worden ist, bleibt als kollegiales Leitungsorgan erhalten, jedoch mit einer gestärkten Richtlinienkompetenz des Präsidenten oder der Präsidentin. Wir ermöglichen da – ganz wichtig –, wo sie gewollt ist, eine sogenannte dritte Ebene und führen die in der Wissenschaft etablierte Urorganisationsform der Institute wieder ein.
Durch neue Berichtspflichten von Präsidium und Dekanat sorgt der Gesetzentwurf für mehr Transparenz gegenüber den akademischen Gremien in Finanzangelegenheiten. Bei der Entscheidung über die Verwendung freier oder frei werdender Stellen der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen wird es ein gestuftes Verfahren geben. Es beginnt mit der Anhörung der Fakultätsräte, danach erfolgt die Erörterung im erweiterten Präsidium, wo Präsidium und Dekane diskutieren, und dann erfolgt die Entscheidung des Präsidiums.
Meine Damen und Herren! Auch für Studium und Lehre enthält der Gesetzentwurf Verbesserungen. So führen wir für beruflich Qualifizierte eine flexibilisierte Quote bei der Hochschulzulassung ein. Als Basis wird die Quote für beruflich Qualifizierte auf 3 Prozent festgelegt. Durch frei werdende Plätze in der Härtefall- oder Sportlerquote kann diese allerdings auf bis zu 10 Prozent ansteigen. Damit, und das ist wirklich ganz wichtig, eröffnen wir den Hochschulzugang für Menschen mit vielfältigen Bildungsbiografien und reagieren auch auf die ge
wachsenen Qualifikationsbedarfe auf dem Arbeitsmarkt.
Auf Anregung der Studierenden haben wir eine flexibilisierte Regelung für den Übergang vom Bachelor- zum Masterstudiengang aufgenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein übergeordnetes und großes Anliegen ist dem Senat und insbesondere mir die Gleichstellung. Noch immer gibt es zu wenig Professorinnen und vor allem auch zu wenig Hochschullehrerinnen in Leitungsfunktionen. Deshalb wird auch zukünftig die Frauenförderung als Aufgabe der Hochschulen ausdrücklich im Hochschulgesetz erwähnt.
In Übereinstimmung mit dem gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm des Senats wird es für alle Selbstverwaltungsgremien der Hochschulen sowie den Hochschulrat eine vierzigprozentige Geschlechterquote geben. In puncto Diversität stellen die Hochschulen ein diskriminierungsfreies Studien-, Lehr-, Forschungs- und Arbeitsumfeld für alle Hochschulmitglieder sicher.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Verbesserungen der Situation wissenschaftlicher und künstlerischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir alle wissen – hier auch mehrfach diskutiert –, dass es an den Hochschulen vielfältige Formen prekärer Beschäftigungsverhältnisse gibt. Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben gerade in jener Lebensphase, in der wichtige Entscheidungen getroffen und zum Beispiel auch Familien gegründet werden, in vielen Fällen keinerlei mitteloder gar langfristige Planungssicherheit, und das wollen wir ändern.
Zusammen mit den Gewerkschaften, Personalräten und Hochschulvertretern hat die Wissenschaftsbehörde deshalb einen Prozess zum Abbau dieser prekären Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft durchgeführt. Die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Code of Conduct hat Vorschläge für die Änderung des Hochschulgesetzes erarbeitet, die in den Gesetzentwurf eingeflossen sind. Das sind beispielsweise folgende Punkte: Für Promovenden wird die Dauer der befristeten Arbeitsverhältnisse von höchstens drei auf grundsätzlich drei geändert. Der Beschäftigungsumfang wird von regelhaft einer halben Stelle auf mindestens eine halbe Stelle geändert. Für Habilitanden ist die Verlängerung der Stelle nach drei Jahren zukünftig nicht mehr optional, sondern zwingend, wenn bestimmte Qualitätsvoraussetzungen erfüllt werden. Für Funktionsstellen in der Wissenschaft, zum Beispiel Laborleiter oder Dozenten, gilt fortan der Grundsatz, dass Daueraufgaben auf Dauerstellen erledigt werden sollen. Mit diesen Regelungen
stellt sich Hamburg an die Spitze der Länder, wenn es darum geht, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern und Sicherheiten in der weiteren Qualifizierungsphase zu geben.
Ich möchte gerne noch auf zwei Punkte des Gesetzentwurfs eingehen, die besonders diskutiert worden sind, auf die Transparenzklausel für Drittmittelvorhaben und die Exmatrikulation. Zunächst zur Transparenzklausel. Grundsätzlich gilt für Hochschulen als Ort der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung, dass die Freiheit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Auswahl der Forschungsgegenstände sowie der Drittmittelgeber Grundvoraussetzung für die wissenschaftliche Innovationskraft ist.
Gleichzeitig geht mit der Freiheit der Forschung eine große Verantwortung der Wissenschaft einher. Insbesondere muss eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der Forschung, die an den staatlichen Hochschulen erfolgt, möglich sein. Eine aus öffentlichen Mitteln geschaffene Infrastruktur für die Forschung und auch aus öffentlichen Mitteln finanzierte Forschung sollte deshalb keinen Diskurs scheuen. Voraussetzung für die gesellschaftliche Auseinandersetzung ist also Transparenz, und die wird mit der neuen Regelung geschaffen.
Ich glaube, dass wir damit eine kluge Balance gefunden haben.
Zur Exmatrikulationsregelung: Es hat dazu viele Gespräche mit einzelnen von Ihnen gegeben, aber selbstverständlich auch in der Behörde, und es war ein großes Thema sowohl in der öffentlichen Anhörung, in der sich die Studierenden zu Wort gemeldet haben, als auch in der Sachverständigenanhörung. Es ist mir deswegen ganz wichtig, noch einmal auf folgende Aspekte hinzuweisen, die bei der Interpretation des Gesetzes und seiner Anwendung berücksichtigt werden sollten. Zunächst einmal ist die oft verwendete Bezeichnung Langzeitstudierende eigentlich irreführend, denn es geht gerade nicht um Menschen, die tatsächlich studieren, das heißt, einen Studiengang zielgerichtet verfolgen, sondern es geht um solche Menschen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht mehr studieren. Die Regelung erfasst nur Personen, die ihr Studium für einen längeren Zeitraum nicht mehr betreiben. Um diese offene Formulierung zu konkretisieren, nennt das Gesetz zwei Beispielfälle: das Überschreiten der doppelten Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester – und darüber hinaus haben wir eine Härtefallklausel eingebaut – und wenn vier Semester lang kein Leistungsnachweis erbracht wurde. Diese Beispielfälle begründen zunächst nur die Vermutung, dass das Studium für einen längeren Zeitraum nicht betrieben wird. Diese Vermutung kann im Einzelfall entkräftet werden.
Sofern nachgewiesen wird, dass ein Studium wieder betrieben wird, ist eine Exmatrikulation unzulässig. Um es noch einmal zusammenzufassen: Wer vier Semester lang keine Leistungsnachweise erbracht hat oder die doppelte Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester überschritten hat, aber inzwischen wieder ernstlich studiert, kann daher nicht exmatrikuliert werden.
Auch heute ist behauptet worden, das Gesetz sei verfassungswidrig. Das ist es nicht. Das Rechtsgutachten des renommierten Hochschulrechtlers Professor Knopp hat bestätigt, dass das Gesetz verfassungskonform ist – die Verbesserungsvorschläge von Professor Knopp haben wir aufgenommen –, und auch die Sachverständigen hatten keine grundsätzlichen Bedenken. Deswegen sage ich, dass wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2010 ausreichend umsetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist in dem Diskussionsprozess gewachsen, und ich sage an dieser Stelle ausdrücklich all denjenigen, die sich in der Hochschulöffentlichkeit, der darüber hinausgehenden breiteren Öffentlichkeit und im Parlament beteiligt haben, Dank für ihre Beiträge. Ich hoffe sehr auf Ihre Unterstützung des Gesetzes, das wir Ihnen vorgelegt haben. – Herzlichen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Klaus von Dohnanyi, Wolfgang Peiner und Willfried Maier haben eine Initiative ergriffen und uns alle aufgefordert, die Bedeutung von Wissenschaft und Forschung für die Entwicklung und die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt stärker zu erkennen.
Angesprochen sind Bürgerschaft und Senat, die Parteien, aber natürlich auch die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und ebenso die Öffentlichkeit, also die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, und – da bin ich ganz bei Ihnen, Frau Heyenn – das betrifft nicht nur einen kleinen Teil, sondern das muss alle angehen. Ich bin mir mit dem Bürgermeister einig, dass dies eine sehr gute und wichtige Initiative ist,
eine Initiative, mit der die Bedeutung von Wissenschaft und Forschung stärker in das Bewusstsein unserer Stadt gerückt werden kann. Gefragt ist eine gemeinsame Anstrengung, und Hamburg muss eine positive Haltung zu Wissenschaft und Forschung entwickeln. Der zentrale Stellenwert von Wissenschaft und Forschung für die Perspektive einer Metropole wie Hamburg ist in diesem Haus sicherlich unstrittig. Wohlstand, soziale Gerechtigkeit und die Bewältigung der wichtigen Zukunftsaufgaben Hamburgs hängen entscheidend von der Entwicklung der Hochschulen und der Forschungseinrichtungen in dieser Stadt ab.
Die Akademisierung des Arbeitsmarktes schreitet voran. Wir brauchen deshalb gut gebildete und ausgebildete junge qualifizierte Hochschulabsolventen. Mittlerweile erlangen mehr als 50 Prozent eines Jahrgangs die Hochschulreife, und in Großstädten wie Hamburg ist der Wunsch zu studieren besonders hoch. Gute Lehre für eine große Zahl an Studierenden, in Hamburg sind es über 91 000, ist deshalb eine vordringliche Aufgabe der Hochschulen. Diese Leistung für die Gesellschaft wird doch von den Hamburger Hochschulen – und ich sage hier ausdrücklich, von öffentlichen und privaten Hochschulen – ganz überwiegend gut erbracht. Das Profil der Hochschulen muss sich zukünftig nicht nur über ihre Forschung, sondern auch über die Exzellenz ihrer Lehre definieren. Das ist ganz wichtig.
Der Appell, den die drei Autoren verfasst haben, sollte im Prinzip parteiübergreifend sein – so habe ich das jedenfalls gelesen. Das heißt, die Initiative ist parteiübergreifend und auf die Stadt bezogen. Deswegen macht es für Sie in der Aktuellen Stunde sicherlich ab und zu Sinn, aber nicht für die Stadt, manchmal auch zu verschiedenen Formen von – wie soll ich sagen? – Klamauk zu greifen. Ich würde davon allerdings absehen.
Man muss eine Sache wirklich einmal festhalten. Das politische Kurzzeitgedächtnis ist, wie wir wissen, weit ausgeprägt. Dass es aber permanent so weit ausgeprägt ist, dass Sie vollständig hintenangestellt haben, was für den Jahreswechsel 2010/ 2011 hier in der Stadt vorhanden war, das finde ich schon beachtlich. Erinnern wir uns daran, dass über 470 Millionen Euro an Aufgaben im Haushalt nicht ausfinanziert waren und davon auch ein Teil im Bereich von Wissenschaft und Forschung. Natürlich haben wir das übernommen und natürlich haben wir dafür gesorgt, dass die Exzellenzcluster ausfinanziert werden, und das hat dann zu den Konsequenzen geführt, über die Sie, Frau Gümbel, gerade gesprochen haben, und zwar kritisch. Ich darf vielleicht auch festhalten und das dann auch darauf begrenzen: Was war zufällig mit den Hoch
schulen in dieser Zeit? Was hat Schwarz-Grün in den Hochschulhaushalten gemacht in diesem Haushaltsjahr 2010/2011? Für 2012 war schon der Voranschlag da. Wo waren denn die Steigerungsraten? Genau das Gegenteil war der Fall.
Wir konnten noch nicht einmal alle Kürzungen, die Sie wollten, zurücknehmen. Nichtsdestotrotz haben wir mit den Hochschulvereinbarungen dafür gesorgt, dass die Hochschulen eine verlässliche Perspektive, Planungssicherheit und einen moderaten Aufwuchs haben.
Ja.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Neubau der Kinderklinik ist das herausragende Projekt des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf für die kommenden Jahre. Die große Kraftanstrengung dafür, sowohl vom UKE als auch von der Stadt, ist notwendig. Es soll eine Kinderklinik entstehen, die ihre Aufgaben auf dem Gebiet der universitären Kinder- und Jugendmedizin insbesondere bei komplexen und seltenen Erkrankungen auf höchstem Niveau erfüllen kann. Die herausragenden Leistungssegmente der Universitätskinderklinik genießen nationale und auch internationale Reputation. Die Kinderklinik ist
im Übrigen auch sehr forschungsstark. Mit dem Neubau und der Herrichtung ihres Bestandsgebäudes wird das UKE auch den heutigen gestiegenen Anforderungen und Erwartungen der jungen Patientinnen und Patienten und ihrer Eltern gerecht werden können.
Um auf das einzugehen, was eben infrage gestellt worden ist: Es gibt einen großen Konsens, ein großes Einvernehmen zwischen UKE und der Behörde beziehungsweise dem Senat darüber, was an medizinischer Versorgung in diesem universitären Bereich notwendig ist, also auf dem Niveau einer universitären Versorgung, und was auch in weiterer Zukunft notwendig sein wird. Es gibt bei uns keine Zweifel, dass es berechtigt ist, genau diesen Ausbau mit dieser Bettenkapazität in den verschiedenen Versorgungsformen vorzunehmen.
Der Handlungsbedarf ist offensichtlich. Derzeit ist die Universitätskinderklinik auf zahlreiche und zum Teil viel zu kleine, teilweise mehr als 100 Jahre alte Gebäude verteilt. Notwendige Sanierungen sind nicht immer oder nur zum Teil durchgeführt worden und medizinische und betriebliche Abläufe häufig nicht optimal. Der geplante Neubau ist also dringlich und vonnöten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass es in der Bürgerschaft, wie wir gehört haben, eine große Zustimmung für dieses Bauvorhaben gibt, und bitte Sie auch heute bei dieser endgültigen Abstimmung noch einmal um Ihre Unterstützung für dieses Projekt. Ich bin aber auch zugleich sehr froh und dankbar, dass dieses Bauvorhaben von privaten Spendern großzügig finanziell unterstützt wird. Namentlich möchte ich hier die Werner Otto Stiftung und die Deutsche KinderKrebshilfe nennen. Das ist übrigens bekannt, steht in der Drucksache und ist überhaupt nicht neu. Danken möchte ich auch den kleineren Spendern, die bereits rechtsverbindliche Spendenzusagen abgegeben haben, und ich möchte auch jene ermuntern, die sich mit einem solchen Gedanken tragen und vor einer endgültigen Zusage noch den Beschluss der Bürgerschaft abwarten wollen.
Ich erwähne es an dieser Stelle noch einmal, auch wenn Herr Hackbusch das in diesem Moment nicht versteht: Von Beginn an ist die Kinderklinik vom UKE mit potenziellen Spendern zusammen geplant worden; das heißt, es gab von Beginn an das Konzept, eine Kinderklinik zu erstellen, die aus privaten Spenden und den Mitteln der Stadt und des UKE finanziert wird. Insofern ist es auch gut, dass das passiert.
Ich glaube im Übrigen, dass dieses großzügige private Engagement vorbildlich ist, und es ist natürlich bedeutend für die Realisierung. Ich hatte eben schon gesagt, dass von Anfang an eine Mischfinanzierung aus privaten Spenden, Haushaltsmitteln und dem Eigenbeitrag des UKE geplant worden ist. Diejenigen, die zu der Zeit schon Mitglied in diesem Parlament waren, möchte ich daran erinnern, dass wir mit der "Großen Bepackung" im Dezember 2010 genau das so beschlossen haben. Und daran ist in den Jahren danach nichts verändert worden, sondern schon dort war auch der Eigenbeitrag des UKE einkalkuliert. Insofern kann man nicht davon ausgehen, dass es eine Kostenteilung zwischen privaten Spendern und der Stadt gewesen wäre.
Aber, und das möchte ich für Sie noch einmal in Erinnerung rufen, damals hat es keine Kostenunterlage Bau gegeben. Es gab einen Beschluss der Bürgerschaft nur über 17,4 Millionen Euro. Erst im Haushalt danach ist dann – auch weil ich es für richtig gehalten habe – der Betrag auf 20 Millionen Euro aufgestockt worden. Man kann mitnichten davon ausgehen, dass zu dem Zeitpunkt die Kosten überhaupt schon klar gewesen wären, sondern sie sind im Gegenteil erst danach erarbeitet worden. Es hat damals also überhaupt erst einen Kostenrahmen gegeben, der allerdings 2010 auf wenig fundierten Annahmen und Prognosen basierte, und noch einmal: Es gab keine HU Bau. Jetzt erst haben wir eine solide Grundlage dafür geschaffen.
Gerne.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! "Die Mitspracherechte der Personalräte als Vertretung der Beschäftigten sollen durch eine Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes verbessert werden." Das ist ein indirektes Zitat, zu finden im Arbeitspro
gramm des Senats. Und so ist es auf vielen Personalversammlungen wiederholt worden.
2012 konnte der Senat nach frühzeitig begonnenen Gesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes und dbb Hamburg Eckpunkte vorstellen. Die Gespräche waren intensiv, und die Vorstellungen lagen durchaus auseinander. Aber wir haben uns geeinigt, die Mitbestimmung zu erweitern, die bekanntlich in den Jahren 2005 und 2006 – es ist schon dargestellt worden – ausgedünnt worden ist. Nicht zuletzt darauf beruhte das Ersuchen dieses Hauses vom 14. April 2011: "Mitbestimmung im öffentlichen Dienst wieder stärken"; ferner Individualrechte von Beschäftigten sowohl gegenüber den Personalräten als auch gegenüber den Dienststellen zu stärken – hierzu werden den Beschäftigten Anhörungs- und Informationsrechte eingeräumt –; drittens, aber eigentlich erstens, die Gleichstellung von Frauen und Männern im Personalvertretungsrecht – das betrifft die Zusammensetzung der Personalräte und auch ihre Befugnisse, denn sie sollen sich um Gleichstellungsfragen kümmern – und viertens zentrale personalvertretungsrechtliche Verfahren besser auszugestalten. Das Personalamt hat auf dieser Grundlage den erforderlichen Gesetzentwurf erarbeitet, und seit dem 11. Februar liegt er Ihnen vor. Die versprochene Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes findet noch in dieser Legislaturperiode statt.
Sehr gern zitiere ich aus dem Entwurf:
"Nur Beschäftigte, die in die sie betreffenden Entscheidungsprozesse einbezogen werden, können die Ziele ihrer Organisation mittragen. Den Personalvertretungen kommt hierbei […] eine besondere Bedeutung zu. Die Mitbestimmung dient auch der Qualität des Verwaltungshandelns."
So ist es. Und wir reden über ein wichtiges und spannendes Thema, auch wenn manchmal der Drucksachentext hier und da ein wenig sperrig ist – Zitat –:
"Ablösung der einzelfallbezogenen Mitwirkungstatbestände durch eine innerdienstliche Allzuständigkeit der Personalvertretung."
Aber die genau ist ein Erfolg. Dass die Personalvertretungen jetzt grundsätzlich ein Wort in allen innerdienstlichen Angelegenheiten mitzureden haben, stärkt alle. Denn um wessen Entfaltungsmöglichkeiten geht es zum Besten der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg? Es geht um diejenigen, die für die Stadt arbeiten. Wählerinnen und Wähler können sich noch so klug entscheiden – schon bald werden sie dazu wieder die Gelegenheit haben –, und die gewählten Politikerinnen und Politiker können sich noch so viel ausdenken und be
schließen, es nützte wenig ohne eine engagierte und leistungsfähige Verwaltung, ohne engagierte und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die hat Hamburg, und mit ihnen kann die Stadt auch den kommenden Jahren optimistisch entgegensehen.
Umso wichtiger ist es, die Beschäftigten aller hamburgischen Dienststellen – ich darf das einmal postmodern formulieren – dort abzuholen, wo sie sind, und sie nicht am Streben nach einer zufrieden machenden beruflichen Laufbahn zu hindern. Arbeit strukturiert den Alltag, Arbeit ist ein wichtiger Faktor für die persönliche Entwicklung, ein Lebensschwerpunkt, dem wir ein Drittel unseres Lebens widmen. Und sie kann Sinnstifter sein, erst recht die Arbeit im öffentlichen Dienst. Dienst für die Öffentlichkeit ist in besonderem Maße verantwortungsvoll, und zwar in zweierlei Hinsicht: weil wir für und auch über andere entscheiden und weil wir von den Steuern der Bürgerinnen und Bürger bezahlt werden und darum auch zuallererst ihnen verpflichtet sind. Dies schließt die Pflicht zur Leistung, zur steten Selbstkritik und zur Weiterentwicklung ein. Dies geht aber nur im selbstbewussten Dialog miteinander, auch mit der Personalvertretung und den Tarifpartnern.
Meine Damen und Herren! Mit dieser Novelle betreten wir in Hamburg durchaus personalvertretungsrechtliches Neuland. Dem Senat ist wohl bewusst, dass dies nicht uneingeschränkt auf Zustimmung stößt. Teils werden, wie eben schon, verfassungsrechtliche Zweifel erhoben, teils wird ein Mehraufwand erwartet. Aber was vielleicht sonst noch erhoben und erwartet wird, werden wir hören, und es wird hinreichend Gelegenheit bestehen, Bedenken im weiteren parlamentarischen Verfahren eingehend zu erörtern. Wie jede gute Rechtsetzung stellt das neue Personalvertretungsrecht den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit von Dienststellen und Personalräten dar. Entscheidend wird letztlich aber sein, die Chancen, die das neue Recht bietet, auf allen Seiten mit Leben zu erfüllen.
Ich möchte mich an dieser Stelle im Namen des Senats für die intensiven Gespräche, die ausgesprochen konstruktive Mitarbeit und die unerlässliche Kompromissfähigkeit ausdrücklich beim Deutschen Gewerkschaftsbund und beim dbb Hamburg bedanken
und ebenso den außerordentlich konstruktiven Input zahlreicher anderer Beteiligter hervorheben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mehr und mehr Bürgerinnen und Bürger erleben die Verwaltung als guten Service, und sie werden im per
sönlichen Kontakt und auch schriftlich mit Respekt und mit Wertschätzung angesprochen. Das neue Personalvertretungsrecht wird die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes befähigen, sich dieser Aufgabe mit noch breiterer Brust und auf einer sicheren Grundlage zu widmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Neben den Differenzen stimmen wir in grundsätzlichen Fragestellungen hoffentlich überein, und das hat die Debatte auch ergeben. Für die zukunftsfähige Gestaltung und Entwicklung unserer Gesellschaft und unseres Landes brauchen wir sehr gut gebildete und qualifizierte Hochschulabsolventinnen und -absolventen, eine exzellente Lehre und Forschung und den Transfer der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Die Hochschulen sind dabei selbstverständlich Kern und Motor einer solchen Entwicklung. Wir werden die Hochschulen in Hamburg stärken.
Wir haben mit den Hochschulvereinbarungen eine verlässliche und solide Finanzierungsgrundlage geschaffen. Sie ist mit einem hohen Maß an Hochschulautonomie verbunden. Die Hochschulen erhalten einen regelmäßigen Budgetaufwuchs, der ihnen über acht Jahre, das heißt also langfristig, Planungssicherheit gewährt und garantiert.
Meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, sehen die Vereinbarungen im Kern vor, dass die Mittel der Stadt für die Hochschulen ab 2013 jährlich um knapp 1 Prozent gesteigert werden – und das auf der Grundlage eines 2013 stark gesteigerten Globalbudgets. Mit anderen Worten: Die staatlichen Hamburger Hochschulen, das Universitätsklinikum Eppendorf und die Staats- und Universitätsbibliothek erhalten im Zeitraum 2013 bis 2020 Jahr für Jahr mehr Geld. In diesem Jahr sind es 636 Millionen Euro, und der Betrag steigt bis 2020 auf knapp 671 Millionen Euro. Daraus werden Betriebsausgaben, IuK-Baumaßnahmen, Bauunterhaltung und wissenschaftliche Geräte finanziert. Das ist verlässlich, sodass die Hochschulen ihre Planungen auf einer sicheren Grundlage aufbauen können. In einer Phase der Haushaltskonsolidierung mit dem Ziel eines ausgeglichenen Haushalts im Jah
re 2019, also ohne Kreditaufnahme, ist das keine Selbstverständlichkeit. Ich erinnere an die hamburgische Verfassung, die hier im Haus mit großer Mehrheit beschlossen worden ist. Zu dieser Haushaltskonsolidierung sind wir nach der hamburgischen Verfassung verpflichtet. Mit den Hochschulvereinbarungen und den Hochschulbudgets setzen wir allerdings im Haushalt eine Priorität für die Wissenschaft und die Hochschulen, und ich finde, das ist richtig.
Auch mit verlässlichen Budgetsteigerungen und Planungssicherheit stehen die Hochschulen selbstverständlich vor Herausforderungen, die denjenigen entsprechen, vor denen die gesamte Stadt steht. Veränderte Aufgabenstellungen, neue Entwicklungen in der Wissenschaft und Preis- und Tarifsteigerungen in dem beschriebenen Rahmen müssen bewältigt werden. Das ist für die Hochschulen nicht anders als für die gesamte Stadt. Es ist gut, dass wir Klarheit über die finanzielle Ausstattung haben und gemeinsam – Bürgerschaft, Senat und Hochschulen – in der Lage sind, langfristige Perspektiven zu entwickeln. Wir glauben, dass die Hochschulen mit dem so dotierten Budget in der Lage sind, eine hervorragende Arbeit in Forschung und Lehre zu machen.
Sie haben kurz über die Landesgrenzen geschaut, und es gibt Hochschulvereinbarungen auch in anderen Ländern. Man muss allerdings sagen, dass diese sehr unterschiedlich in ihrer Ausgestaltung sind. Die Hochschulvereinbarung mit der Universität von 2011 zielt auf acht Jahre, also bis 2020, und das ist auch bezüglich der langfristigen Planungssicherheit wirklich außergewöhnlich und einmalig in Deutschland. Noch einmal: Die anderen Vereinbarungen sind wirklich sehr unterschiedlich.
Nun zur Ausstattung der Hochschulen. Wie sieht diese aus und in welcher Situation und Lage befinden sich die Hochschulen? Zu den genannten Hamburger Mitteln, in diesem Jahr 636 Millionen Euro, kommen hohe Millionenbeträge aus dem Hochschulpakt von Bund und Ländern. Allein im vergangenen Jahr waren es 70 Millionen Euro, die an die Hamburger Hochschulen geflossen sind. 2012 waren es sogar noch mehr, nämlich 78 Millionen Euro, weil die Hochschulpaktzahlen so hoch waren. 2014 gehen wir bislang von 65 Millionen Euro aus, die zusätzlich kommen.
Außerdem ersehen wir aus den Jahresabschlüssen der Hamburger Hochschulen, dass die Hochschulen Überschüsse erwirtschaften – das zu dem Thema, sie seien seit den Siebzigerjahren unterfinanziert. Sie erwirtschaften Überschüsse, und so haben sie zum Beispiel im Jahr 2012 ihr Eigenkapital um rund 60 Millionen Euro erhöht und ihre Gewinnrücklagen gesteigert. Die ohnehin hohen liquiden Mittel wachsen seit Jahren an; Ende 2013
waren es ohne Drittmittel rund 300 Millionen Euro. Man sieht daran, dass die Hochschulen auf einer Basis stehen, die ihnen erlaubt, mit diesen Mitteln und mithilfe der Planungssicherheit auch strategisch eine gute Politik zu machen, die Hochschulen gut zu führen. Meiner Ansicht nach gibt es an dieser Stelle keinen Grund zu klagen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen eine angemessene Grundfinanzierung für die Hochschulen, und ich möchte gern auf die Koalitionsvereinbarungen, die Herr Kleibauer und andere angesprochen haben, und auf die einzelnen Positionen, die dort für die Wissenschaft beziehungsweise für die Hochschulen festgelegt worden sind, eingehen.
Sie wissen, dass 6 Milliarden Euro an Kitas, Schulen und Wissenschaft gehen sollen und dass zusätzlich 3 Milliarden Euro für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellt werden. Das ist gut, hat aber nach dem jetzigen Stand noch keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Hamburger Haushalt. Wir müssen uns länderseitig – und ich hoffe, wir bekommen das hier in der Bürgerschaft hin – darauf verständigen, wie das passiert, denn auf Bundesebene muss erst geklärt werden, ob und wie den Ländern mit dem Geld mehr finanzielle Gestaltungsspielräume ermöglicht werden. Solange es darüber keine Klarheit gibt, können wir in Hamburg nichts verteilen. Im Koalitionsvertrag wurde konkret festgelegt, dass der Bund außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative weiterfinanziert, und den Aufwuchs für die außeruniversitäre Forschung finanziert er in Zukunft allein. Die 3 Milliarden Euro stehen unter anderem dazu zur Verfügung.
Für die laut Koalitionsvereinbarung für die Hochschulen, Schulen und Kitas vorgesehenen 6 Milliarden Euro gilt Folgendes: Diese Mittel müssen den Ländern und den Hochschulen zweckbindungsfrei, abrechnungsfrei und kofinanzierungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Nur dann ergeben sich für die Länder überhaupt Möglichkeiten zur Verbesserung der Grundfinanzierung oder der Finanzierung ihrer Hochschulen; in keinem anderen Fall ist das möglich. Das ist die Entlastung, die mit der Koalitionsvereinbarung angesprochen ist und die noch umgesetzt werden muss. Ich hoffe sehr, dass wir uns aus Ländersicht darauf verständigen können, dass sie für die Länder so erfolgt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleiches gilt für die Gespräche zur Fortsetzung des Hochschulpakts, die in diesem Jahr erfolgen müssen, damit Ende 2014 klar ist, wie der Pakt nach 2015 weitergeht und ob insoweit Planungssicherheit für die Hochschulen hergestellt wird.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu den Studierendenzahlen sagen, Frau Gümbel. Das Argument, dass in Hamburg vorgesehen sei, die Studierenden- oder Studienanfängerzahlen um 2000 zu senken, wird immer wieder im Ausschuss oder im Plenum gebracht. Es gibt dazu Kennzahlen und für 2012 ein Ist, das sich aus den aus Landesmitteln und den aus dem Hochschulpakt finanzierten Studienanfängerplätzen zusammensetzt. Die Zielzahl war 2012 wegen des doppelten Abiturjahrgangs und der Aussetzung der Wehrpflicht besonders hoch. Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass 78 Millionen Euro aus dem Hochschulpakt an die Hochschulen geflossen sind; das war die Zahl 2012. Für 2016 gilt die Zielzahl nur für Studienanfängerplätze aus den Landesmitteln, weil der Hochschulpakt nicht feststeht. Daraus ergibt sich die Differenz, und deswegen ist Ihre Feststellung nicht zutreffend.
Sie sehen, wie wichtig es ist, dass wir in diesem Jahr die Koalitionsvereinbarung umsetzen und eine Entlastung der Länder und damit der Wissenschaft und Forschung erreichen und dass der Hochschulpakt über 2015 hinaus fortgesetzt wird. Wir brauchen diese Mittel für die Hamburger Hochschulen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wissenschaft ist die Grundlage für die Entwicklung einer demokratischen Zivilgesellschaft und für gesellschaftlichen Fortschritt. Wissenschaft findet in Deutschland überwiegend an den Hochschulen statt, und deswegen ist es von so besonderer Bedeutung, wie ein Hochschulgesetz geregelt ist. Schließlich wird dort geregelt, wie Lehre und Forschung an den Hochschulen organisiert werden und wie ihre Mitglieder in Körperschaften des öffentlichen Rechts daran mitwirken können. Dieses Mitwirkungsrecht zu stärken, ist ein zentrales Element des Gesetzentwurfs. Hochschulen sind eben keine normalen Verwaltungseinheiten und sie sind auch keine Unternehmen.
In diesem Sinne, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir ein sehr umfangreiches Beteiligungsverfahren durchgeführt. Dabei war von Anfang an klar, dass jede Anregung und jede Kritik ernsthaft geprüft wird und dass das auch mit der Bereitschaft geschieht, Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorzunehmen, was wir ja auch getan haben.
Auf das Beteiligungsverfahren ist schon mehrfach hingewiesen worden, deswegen will ich es sehr kurz machen. Wir haben über das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren hinaus die Hochschulen, die LandesAStenKonferenz und die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten um schriftliche Stellungnahmen gebeten und 55 Stellungnahmen erhalten, alleine 48 aus den Hochschulen. Darüber hinaus haben wir zu Beginn des Wintersemesters ein vierwöchiges Onlineverfahren gehabt und eine Arbeitskonferenz durchgeführt. An diesem Onlineverfahren haben sich 2500 Personen mit rund 200 Beiträgen beteiligt. An der Arbeitskonferenz Ende Oktober vergangenen Jahres haben 100 Vertreterinnen und Vertreter aus den staatlichen Hamburger Hochschulen und auch von der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten teilgenommen. Die schriftlichen Stellungnahmen, die Ergebnisse der Onlinediskussion und die Ergebnisse der Arbeitskonferenz finden Sie im Internet dokumentiert, wie im Übrigen auch das Gesetz. Dort war, sehr geehrter Herr Kleibauer, auch die alte Synopse eingestellt, und selbstverständlich wird die neue Synopse auch dort zu finden sein, um den Umgang mit diesem Gesetz zu erleichtern.
Im Übrigen, wenn ich das noch sagen darf: Das Beteiligungsverfahren ist ein Verfahren, das den Hochschulen und der Materie angemessen ist, dass aber darüber hinaus das Verfahren in der Bürgerschaft mit seinen eigenen Regeln stattfindet, ist auch klar.
Wir haben einige der Änderungsanregungen für unseren Gesetzentwurf aufgegriffen, darunter beispielsweise die Stellung der Präsidentin oder des Präsidenten. Hier bleibt es bei der Kollegialleitung
der Hochschulen. Allerdings soll die Rolle der Präsidenten und ihre Verantwortung durch die Neujustierung der Richtlinienkompetenz verdeutlicht werden.
Ein anderer Punkt, der in der öffentlichen Diskussion eine große Rolle gespielt hat, war das Thema Frauenförderung, das hier auch schon angesprochen worden ist. Es geht um eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen, selbstverständlich auch im Wissenschaftsbereich. Wenn man sich anschaut, dass über 50 Prozent der Studierenden Frauen sind, Frauen aber nur 25 Prozent der Professuren innehaben, dann sehen Sie, dass es Handlungsbedarf gibt. Deswegen geht es in dem Gesetz darum, dass es zu einem Abbau der geschlechtsspezifischen Nachteile und der Unterrepräsentanz von Frauen kommt. Darüber hinaus bleibt es dabei, dass für alle Selbstverwaltungsgremien, für die Berufungsausschüsse und die Hochschulräte eine vierzigprozentige Geschlechterquote eingeführt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns frühzeitig auch mit der Frage der Verfassungskonformität des Gesetzentwurfs beschäftigt
und dazu ein Gutachten eingeholt. Dieses Gutachten, das übrigens im Internet zugänglich ist,
also für Sie alle nachlesbar, hat die Verfassungsgemäßheit unseres Gesetzentwurfs im Grunde bestätigt. In dem Gutachten gab es Anregungen für Veränderungen, die wir aufgenommen haben. Welche das sind, werden wir Ihnen in den Ausschussberatungen gerne im Detail erklären.
Wir haben mit unserem Gesetzentwurf fünf politische Leitlinien umgesetzt. Wir stärken die demokratischen Strukturen und die Partizipation der Hochschulmitglieder. Die Hochschulpräsidenten werden vom Hochschulsenat gewählt, nicht vom Hochschulrat, sondern von diesem bestätigt. Der Hochschulsenat hat auch im Hinblick auf die Struktur- und Entwicklungsplanung eine substantielle Erweiterung seiner Befugnisse und Kompetenzen. Im Übrigen werden auch die Fakultäten anders, als es bislang vorgesehen ist, an der zentralen strategischen Struktur- und Entwicklungsplanung gesetzlich beteiligt. Wir schaffen zudem eine sogenannte dritte Ebene, indem wir die Möglichkeit schaffen, dass Institute auch mit Selbstverwaltungsgremien unterhalb der Fakultätsebene eingerichtet werden können. Wir ordnen die Verantwortlichkeiten in den Hochschulen klar zu, und wir stellen die politische Verantwortung für die Hochschulen sicher.
Hier möchte ich gerne auf einen Punkt eingehen, Herr Kleibauer, den Sie genannt haben. Sie haben davon gesprochen, dass dieser Gesetzentwurf deutliches Misstrauen gegenüber den staatlichen hamburgischen Hochschulen zeige. Herr Schinnenburg hat das erweitert im Hinblick auf die privaten hamburgischen Hochschulen. Das ist mitnichten der Fall; dieses Misstrauen gibt es gar nicht, sondern es gibt einen Anspruch auf Qualitätssicherung und selbstverständlich, bei der möglichst großen Hochschulautonomie, die im Sinne der Freiheit von Forschung und Lehre gewährt werden muss, auch einen Anspruch auf eine Verantwortungskultur an den Hochschulen. Im Übrigen eine, die Sie als Parlament selbst einfordern. Wenn wir den Hochschulen mehr als 630 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stellen, dann ist klar, dass mit diesen Globalzuweisungen und auch der Globalsteuerung ein verbessertes Berichtswesen einhergeht, das im Wesentlichen dazu dient, dass wir die Anforderungen, die Sie gestellt haben, erfüllen. Wir verbessern die Handlungsfähigkeiten der Fakultäten in Lehre und Forschung, und wir schaffen auch die Grundlage für effizientere Entscheidungsverfahren. Das sind die fünf Punkte, die wir als politische Leitlinien versprochen haben und die wir mit dem Gesetz einhalten.
Zum Schluss, meine Damen und Herren, möchte ich drei Themen ansprechen, die mir persönlich sehr wichtig sind. Das ist zum einen das auch schon angesprochene Thema der Transparenz in der Drittmittelforschung. Insbesondere geht es hier um militärische Forschung, was bundesweit diskutiert worden ist. Wir haben eine Regelung aufgenommen, wonach das Präsidium der Hochschulen künftig die Öffentlichkeit über die Forschungsvorhaben aus Mitteln Dritter informiert. Das ist auch die richtige Form, weil selbstverständlich die Verantwortung dafür, welche Forschungsvorhaben durchgeführt werden, bei den Hochschulen liegt und sie von allen Mitgliedern der Hochschulen diskutiert werden müssen.
Der zweite Punkt ist die Regelung für faire Arbeitsbedingungen für gute Wissenschaft. Sie wissen, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft für viele Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler eine enorme Belastung sind. Oftmals werden nur wenige Monate dauernde Arbeitsverträge abgeschlossen und immer wieder kurzfristig verlängert. Auf diese Weise sind Lebens- und Familienplanung kaum möglich. Das wollen wir ändern, und das tun wir sowohl mit diesem Gesetz in Paragraf 28 als auch mit dem Code of Conduct. Wir haben vor einem guten Jahr eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Hochschulen, Gewerkschaften, Verbänden, der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten und der Konferenz des akademischen Personals eingesetzt und haben dort einen Code of Conduct, also einen Verhaltenskodex entwickelt und uns ge
meinsam darauf verständigt, der jetzt in den Zielund Leistungsvereinbarungen zwischen der Behörde und den Hochschulen verabredet wird.
Genau, das ist ein sehr guter Gesichtspunkt, liebe Frau Heyenn, und ich glaube, dass wir Ihnen im Ausschuss sehr gut erklären können, dass das sehr wohl unter den jetzigen verlässlichen Rahmenbedingungen und der Planungssicherheit der Budgets auch realisierbar ist.