Die Verhandlungen über eine mögliche, erneute Vertragsverlängerung mit Bäderland müssten allerdings noch in diesem Herbst geführt werden, denn der Vertrag läuft zum Schuljahresende aus. Und er ist beim letzten Mal nur um ein Jahr verlängert worden, weil man sich offensichtlich darin täuschte, dass man längerfristige Perspektiven entwickeln könnte.
mentarantrag drauf. So verständlich die Assoziation ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Wasser und Schwimmen auch Reflexe im Elementarbereich auslösen, und so sinnvoll frühe Wassergewöhnung auch sein mag, so muss hier doch erst einmal geklärt werden, wie eine Finanzierung solcher ausgeweiteten Angebote entwickelt werden kann. Ich glaube, das geht an einen ganz anderen Adressaten, an eine ganz andere Behörde. Wir werden Ihren Antrag nicht ablehnen, obwohl er hier nicht ganz passt, sondern ebenfalls an den Schulausschuss überweisen mit der Bitte, Mitglieder anderer Ausschüsse hinzuzuziehen. Wir werden aber auch die Reihenfolge einhalten. Erst einmal muss das Schulschwimmen in trockenen Tüchern sein. Ich glaube nicht, liebe GAL, dass die Erwartung eines Senatsberichts zum 30. November realistisch ist. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kaesbach und Herr Lein, ich möchte, bevor ich in meine Gedanken einsteige, zumindest einige Randbemerkungen zu Ihren Debattenanteilen abgeben. Es ist nichts Schlimmes, sondern eher eine kritische Anmerkung an die teilweise einseitige Debattenrichtung im Hinblick auf die DLRG. Ich finde es bedauerlich, dass Sie Bäderland und die Leistungen Bäderlands in den letzten Jahren einfach nicht erwähnt haben.
Zu Herrn Lein würde ich liebend gern sagen, dass ich Sie gern coachen würde und Ihnen gern Anregungen geben würde, damit Sie aus der Oppositionsrolle ein wenig herauskommen. Ich vermisse nämlich ein wenig Anregungen – ich habe wahrgenommen, dass der Senator auch noch sprechen wird –, welche Lösungen Sie als Verbesserung für die Zukunft anbieten wollen.
Wir haben heute zwei Anträge vorliegen, die sich mit der Verbesserung der Schwimmausbildung unserer Kinder beschäftigen. Prinzipiell ist es ein gutes Anliegen, denn nichts ist so gut, dass es nicht noch verbessert werden könnte. Aber in den Anträgen der GAL und der FDP gibt es einige Forderungen und Schlussfolgerungen, die unserer Auffassung nach noch einiger Korrekturen bedürfen. Daher plädieren wir für eine einvernehmliche Überweisung an den Schulausschuss. Das, dies ist allen Beteiligten zu entnehmen, wird erfolgen. Wir danken Herrn Lein, dass dann die beteiligten Randressortbereiche ebenfalls mit eingeladen werden. Ich denke, das werden der Sportbereich und der Familienbereich sein. Ich freue mich dann auch
Zunächst aber zum Antrag der FDP-Fraktion. In Ihrer Begründung schreiben Sie, dass die Bäderland Hamburg GmbH angesichts der erschreckenden Zahlen und der Verschlechterung der Gesamtsituation verantwortlich sei. Falls Sie das nicht nachvollziehen können, es steht in der Antragsbegründung im vierten Absatz.
Dazu müssen wir aber einmal genau hinschauen, welche Bedingungen vorlagen. Herr Lein und auch Frau Kaesbach hatten einige Eckpunkte genannt, als Bäderland den Schwimmunterricht übernahm. Der Schwimmunterricht war damals im Bildungsplan der Klasse 4 verankert, genauso, wie er es auch heute noch ist. Zur Umsetzung des Schwimmunterrichts war es jedoch notwendig, dass es an den Schulen eine Sportlehrerin oder einen Sportlehrer gab, die oder der eine Zusatzausbildung zum Schwimmunterricht nachweisen konnte. Dies war besonders in kleineren Grundschulen nicht immer der Fall und so kam es in der Praxis nicht selten vor, dass an einigen Standorten überhaupt kein Schwimmunterricht erteilt wurde. Seit dem Schuljahr 2006/2007 – es wurde in der Debatte erwähnt – findet der Unterricht jetzt verlässlich durch die Bäderland Hamburg GmbH statt und hat somit zu einer Verbesserung der Gesamtsituation geführt. Wohlgemerkt, die Gesamtsituation ist verbessert, es ist nicht so, wie Sie es in der Antragsbegründung sagen.
Ich erinnere mich daran, dass unser jetziger Schulsenator Rabe in einer ähnlichen Debatte zu diesem Thema auch Ausführungen gemacht hatte. Wir hatten dort unterschiedliche Ansätze. Es wurde von Brutto- und Nettozeiten gesprochen – Herr Lein sprach es eben an –, von der Reduzierung von 45 Minuten auf 30 Minuten. Daraufhin gab es natürlich im Parlament Äußerungen darüber, dass man wirklich effektive Brutto- und Nettozeiten errechnet sollte. Am Ende der Debatte wurde die Schwimmfähigkeit an der Anzahl der Bronzemedaillen gemessen. Bäderland bietet übrigens ebenfalls Motivationsmedaillen an, wie Frau Kaesbach schon erwähnte. Das ist nämlich der "Pinguin" oder der "Junior Pinguin". Und alle Beteiligten in diesen Bereichen leisten ihre Arbeit. Der größte Schwachpunkt, den wir im Grunde genommen bei diesem Schulschwimmen haben, ist nicht die Versorgung in der vierten oder zweiten Klasse, sondern es ist die eigentliche Begleitung.
Was am Rande der Debatte als Sparmaßnahme erwähnt wurde, ist einfach auch eine fiskalische Überlegung, ob die teuren Lehrerstunden wirklich dafür genutzt werden sollten, die Schüler in das Schwimmbad zu begleiten, sie dort zu betreuen, die Anwesenheiten zu kontrollieren, aber gleichzeitig die Leistungen nicht beurteilen zu können. In
der Regel gehen mindestens 90 Minuten dabei verloren. Ich als Haushaltspolitiker sage dann aber stopp, denn hier müssen wir nachrechnen, ob dies in Zukunft nicht andere Kräfte anders regeln können.
Nun fordern Sie, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, in Ihrem Antrag den Senat ganz deutlich auf, sicherzustellen, dass jedes Kind – Frau Kaesbach sagte es – am Ende der Grundschulzeit schwimmen könne. Wenn dies das grundsätzliche Bildungscredo der FDP oder anderer Abgeordneter sein sollte, dann möchte ich es einmal etwas überzogen so formulieren: Dann müsste man vom Senat auch erwarten, dass er sicherstellt, dass am Ende der Grundschulzeit oder auch am Ende der Schulzeit jeder Schüler ein Musikinstrument spielen oder kochen kann. Noch überzogener formuliert, müsste der Senat sicherstellen, dass am Ende der Schulzeit grundsätzlich ein Abschluss vergeben wird. Das geht an der schulischen Realität ein wenig vorbei.
Auch die Bäderland Hamburg GmbH hat im Februar 2006 geäußert – es gab eine Anhörung im Schulausschuss –, dass sie durchaus in der Lage wäre, das Schulschwimmen auch in die zweite und dritte Klasse zu verlagern. Das haben auch andere Experten dort gesagt. Sie haben aber genauso das eigentliche Problem fokussiert. Das eigentliche Problem liegt nicht in der Schwimmfähigkeit, sondern in der Wassergewöhnung. Die Wassergewöhnung, könnte man durchaus sagen, ist ähnlich wie das Sprechenlernen oder die Ausdrucksfähigkeit zum Teil auch Aufgabe des Elternhauses. Es trifft auf bestimmte finanzielle Grenzen, Sie haben es erwähnt. Bestimmte Stadtteile sind mit Nichtschwimmer-Zahlen belegbar, die für uns als Parlament und in unserer politischen Aufgabe nicht tragbar sind. Es gibt Gebiete in der Stadt, in denen etwas nicht funktioniert, was in anderen Stadtgebieten funktioniert, und das macht sich markant an der Schwimmfähigkeit bemerkbar.
Zum Schluss möchte ich noch einmal an Folgendes erinnern: Die Expertin der Deutschen Schwimmjugend und Lehrerin für die Ausbildung der Fachangestellten für Bäderbetriebe stellte in der Anhörung im Februar 2006 fest, dass der Schwimmunterricht in Hamburg eigentlich sehr vorbildlich sei. Das heißt aber nicht, dass diese Ebene nicht ausbaufähig und verbesserungsfähig ist. Und damit wollen wir uns dann in den Beratungen im Schulausschuss auseinandersetzen. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hoffe, uns gelingt es noch, ein bisschen in dieses Schwimmthema einzusteigen, auch wenn wir kein Wasser zur Erfrischung haben.
Ich fange mit den Gemeinsamkeiten an, die wir alle sicherlich haben. Wir sind uns sicher alle einig darin, wenn ich sage, dass Schwimmen nicht nur ein Sport ist, sondern viel mehr, denn schwimmen können heißt unter Umständen auch, eigenes oder fremdes Leben retten zu können. Schwimmen können sollte deswegen so selbstverständlich sein wie das Laufen oder Sprechen. Es ist auch richtig, dass für viele dieser Grundfertigkeiten in erster Linie die Eltern zuständig sind, das ist völlig unbestritten. Auch sie sollten dafür sorgen, dass ihre Kinder schwimmen lernen.
Frau Kaesbach führte eben zu Recht aus, dass viele Eltern aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Kindern all das mitzugeben, was man auf dem Weg ins Leben braucht. In dieser Situation ist der Staat in der Verantwortung, und dies gilt auch für das Schwimmenlernen. Besorgniserregend sind in der Tat die Zahlen in den sozial benachteiligten Stadtteilen, wo eine hohe Anzahl von Kindern nicht schwimmen kann.
Wir haben heute zwei Anträge vorliegen, durch die diese Situation verbessert werden soll. Frau Kaesbach war so freundlich, den GAL-Antrag in verschiedenen Punkten detailliert vorzustellen. Dann brauche ich jetzt nicht alle Punkte einzeln vorzustellen. Ich komme später auf die, die Sie nicht vorgestellt haben, und werde mich nun mit dem FDP-Antrag beschäftigen.
Der FDP-Antrag gibt sich Mühe, konstruktive Vorschläge zu machen. Aber im Wesentlichen – das haben wir bei unseren Recherchen festgestellt – besteht er aus kaltem Kaffee. Die Aufnahme des Schwimmunterrichts in die zweite Klasse sowie die Einrichtungen von Schwimmlerncamps und Schwimmförderunterricht sind alles gute Sachen in sozial schwachen Stadtteilen. Das ist Beschlusslage von Schwarz-Grün und der Schulausschuss erwartet in Kürze die Berichterstattung. Es ist richtig, dass alles etwas schneller hätte gehen können mit diesem Thema, da stimme ich Ihnen durchaus zu, aber es liegt sicherlich daran, dass die FDP in der letzten Legislaturperiode hier nicht vertreten war. Trotzdem hätte man natürlich einmal nachschauen können, was gerade die geltende Beschlusslage ist.
Neue Aspekte gibt es hier jedoch bei den Punkten zur Wassergewöhnung im Vorschulalter. Da hat die FDP etwas vorgelegt und wir als GAL-Fraktion haben dazu einen eigenen Zusatzantrag gestellt.
Herr Lein, ich verstehe nicht so ganz, dass Sie sagen, das eine hätte mit dem anderen wenig zu tun. Aus unserer Sicht trägt es nämlich sehr wohl zum Schwimmenlernen aller Kinder bei, wenn die Kinder bereits im Vorschulalter ihr "Seepferdchen" machen oder die Wassergewöhnung. Es hat sehr wohl etwas miteinander zu tun, denn wir wissen alle, dass die Schwimmzeiten der Schulen sehr knapp sind. Es wurde eben schon ausgeführt, wie schnell die Zeit vergeht mit Umziehen und allem anderen. Wir wissen auch, wie viele Kinder Ängste vor dem Wasser haben und sich zunächst einmal an das Wasser gewöhnen müssen. Wenn wir diese Arbeit schon im Vorschulbereich und im Kita-Bereich machen, dann haben wir sehr viel mehr an Zeit gewonnen für das spätere Schulschwimmen. Darum ist ein früher Start in das Wasser der richtige Schritt, damit wir nämlich unser Ziel erreichen, dass alle Kinder schwimmen lernen. In der Tat spielen hier die Kitas als erste Bildungseinrichtung und als der Ort, wo die Kinder vor der Schule sind, eine entscheidende Rolle. Deswegen plädieren wir in diesem Zusammenhang für eine Aufnahme der Wassergewöhnung und des Frühschwimmens in die Bildungsempfehlungen.
Im selben Zuge – das ist mindestens genauso wichtig – wollen wir auch die Aufnahme in das Jahresprogramm der Fortbildungen für Erzieherinnen, denn es nützt schließlich wenig, wenn die Kitas schwimmen gehen und die Erzieherinnen oder Begleiter wissen gar nicht, was sie da eigentlich machen sollen.
Ja, Frau Kaesbach, der FDP-Antrag hatte auch diesen Ansatz, in die Bildungsempfehlungen diese Wassergewöhnung aufzunehmen. Aber genau den Unterschied, den Sie zitiert haben, nämlich eine verbindliche Vorschrift für einen Tag pro Monat, lehnen wir ab. Aus unserer Sicht sollte die Wassergewöhnung zunächst durch die Kitas individuell gestaltet werden. Eine Verpflichtung, das müssen wir uns alle klarmachen, ist mit der vorherrschenden Personalsituation in den Kitas und den knappen Wasserzeiten in den Bädern überhaupt nicht zu vereinbaren. Darum kommen wir nicht weiter, wenn die FDP-Fraktion hier schon detailliert etwas vorlegt.
Da sind wir dann auch gleich beim Kernproblem. Meine Fraktion sieht in den Wasserzeiten das Kernproblem, das gelöst werden muss. Schon jetzt gibt es in den Bäderland-Schwimmbädern keine ausreichenden Wasserzeiten, um allen Anforderungen gerecht zu werden. Dieses Problem ist auch von uns allen selbstgemacht, denn die Entwicklung hin zu immer mehr Wellness und immer mehr ruhigem Baden ist in den Bädern auf Kosten von Schwimmzeiten für die Kinder gegangen, die schwimmen lernen wollen, und dadurch wird das Problem zunehmend verschärft.
Deswegen müssen wir mutig sein und auch einmal neue und kreative Wege gehen. Dazu hat bisher keiner meiner Vorredner und Vorrednerinnen ein Wort gesagt. Wir wollen den Senat auffordern zu prüfen, ob nicht auch private Schwimmbäder, wie zum Beispiel in Fitness-Clubs, Hotels oder auch in Behinderteneinrichtungen, für Schwimmzeiten angemietet werden können. Das ist gar nicht so abwegig, weil diese Bäder zum Teil nicht voll ausgelastet sind. Ich bin davon überzeugt, dass es Zeiten gibt, in denen eine stundenweise Vermietung dieser privaten Bäder für alle Beteiligten Sinn machen kann.
Es hilft wenig, nach mehr Schwimmunterricht und früherer Wassergewöhnung zu rufen, wenn es dafür nicht ausreichend Wasserflächen gibt. Schwimmen lässt sich nicht auf dem Trockenen lernen und deswegen sind die Wasserzeiten für Kinder, die schwimmen lernen, das elementare Problem. Wenn wir uns für eine Ausweitung des erfolgreichen Projekts "Ab ins Wasser – aber sicher!" einsetzen – und das Projekt ist wirklich richtig gut –, dann müssen wir uns in erster Linie um die Ausweitung der Wasserzeiten bemühen. Nur so können wir erreichen, dass sich bei rund 1000 Kitas, die wir in Hamburg haben, auch mehr als 29 Kitas an dem Angebot beteiligen.
Die Anforderungen gehen noch weiter. In diesem Zusammenhang muss auch sichergestellt werden, dass die DLRG ausreichend Wasserzeiten erhält. Die besten Initiativen zum Schwimmenlernen nützen wenig, wenn daran keine ausgebildeten Rettungsschwimmer beteiligt sind. Das heißt, wir können unsere ganzen Initiativen zum Schwimmenlernen vergessen, wenn wir keine ausreichende Anzahl qualifizierter Rettungsschwimmer haben. Das gilt allerdings nur für die Bäder, in denen keine Rettungsschwimmer vor Ort sind; bei Bäderland ist das üblicherweise der Fall.
Dies ist ein ausgesprochenes Querschnittsthema. Ich bin froh, dass die SPD der Überweisung an den Schulausschuss zustimmt, sehe aber für den Sportbereich eine ebenso große Verantwortung, weil das Thema Vergabe der Wasserzeiten, wie wir der Antwort auf eine Anfrage entnehmen konnten, gerade neu bearbeitet wird. Das wird sicherlich noch für viele Diskussionen sorgen, weil die Wasserzeiten – so wurde unsere Anfrage beantwortet – möglicherweise den DLRG nicht so berücksichtigen wie früher, denn die Kinder, die schwimmen lernen, sollen Priorität haben. Das ist auch richtig so, aber es ist genauso wichtig, Rettungsschwimmer auszubilden, wie ich gerade ausführte. Die Wasserzeiten sind also im Sportbereich angesiedelt.
Wichtig ist auch die Diskussion im Familienausschuss, weil wir nicht erst in der Schule mit dem Schwimmenlernen anfangen können. Es ist sehr
wichtig, die Kinder schon im Vorschulalter an das Wasser zu gewöhnen und damit den ersten Schritt vorwegzunehmen, damit die Schule sich voll auf den Schwimmunterricht konzentrieren kann.
Darum ist es genauso wichtig, dieses Thema im Familienausschuss zu diskutieren. Nun haben wir alle Anträge mitberatend im Schulausschuss. Wir werden sehen, ob wir das gemeinsam hinbekommen. Es ist gut, dass wir alle zusammen über dieses so wichtige Thema reden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sind uns offensichtlich einig, dass wir die Anträge überweisen wollen. Über deren Qualität will ich jetzt gar nichts mehr sagen. Die Überweisung erfolgt an den Schulausschuss und es macht wirklich Sinn, dass andere Ausschüsse daran beteiligt werden. Es handelt sich hier in der Tat um ein Querschnittsthema, wie Frau Blömeke schon sagte. Dahinter steht auch, Frau Kaesbach, dass dies nicht einfach ein Problem ist, das vernachlässigt wurde, sondern dass es sich um ein chronisches Problem handelt. Da muss ich nicht unbedingt Herrn Lein in der Chronologie folgen, aber es ist klar, dass es seit mindestens anderthalb Legislaturperioden mit der Schwimmfähigkeit keinen guten Weg geht. Das hat nichts damit zu tun, dass wir Noten verteilen wollen, aber wir kommen so nicht weiter. Deshalb ist die gemeinsame Beratung nötig. Und, Frau Kaesbach, aus meiner Sicht war es in der letzten Legislaturperiode ein Erfolg – den Sie zu meinem Bedauern ziemlich gering schätzen –, dass alle Fraktionen wirklich mühsam daran gearbeitet haben, die acht Lehrschwimmbecken zu erhalten, denn die standen auch auf der Kippe.
Ohne diese Lehrschwimmbecken wäre die Situation, was die Schwimmfähigkeit angeht, noch wesentlich dramatischer. Insofern, Frau Blömeke, bin ich da wirklich skrupellos und prüfe jede Möglichkeit, Wasserflächen anzumieten. Ich bin nur ausgesprochen skeptisch, ob wir da weiterkommen.