Thomas Kreuzmann
Appearances
Last Statements
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dr. Oldenburg, Sie werden sich nicht wundern, dass wir natürlich Ihrem Antrag zustimmen werden. Ich gebe aber zwei Aspekte noch mit auf den Weg. Der eine Aspekt ist ein haushalterischer und der andere ein technischer, und hier möchte ich auf drei nicht große, aber wichtige technische Details hinweisen. Sie hatten "Digital Dark Age" angesprochen. Das möchte ich noch einmal näher erläutern.
Der haushalterische Aspekt ist für uns sehr deutlich. Wir haben in der morgigen Debatte ohnehin einen Antrag dazu auf der Tagesordnung, nachdem wir nämlich nach dem kostenstabilen Bauen auch ein kostenstabiles Programmieren fordern als Folge der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren, dass die Kosten für die gesamte IT-Hard-undSoftware-Struktur bis hin zum Rollout und den Folgekosten den gesamten Hamburger Haushalt seit gefühlten Ewigkeiten sehr stark belasten. Ich bitte aber, das an dieser Stelle schon einmal zu berücksichtigen.
Der zweite Aspekt, der technische Bereich, den ich hervorheben will, ist die Speicherung und Zur-Verfügung-Stellung der Daten unabhängig von den Formaten, die auch noch standardisiert werden müssen. Hier ist Ihre Forderung richtig, dass es keine Insellösungen in einzelnen Bundesländern geben soll. Die Angliederung an DIMAG ist durchaus berechtigt; das haben drei Bundesländer auch schon gemacht. Unsere Empfehlung geht sogar noch ein Stückchen weiter. 2006 hat das Bundesarchiv eine Projektgruppe ins Leben gerufen mit dem Ziel, Standards zu schaffen. Ziel war es damals, technische Standards im IT-Verfahren,
und zwar im Datenformat, zu finden. Auf die einzelnen heute standardmäßigen Datenformate will ich nicht eingehen; das würde den Rahmen – auch meinen zeitlichen Rahmen – sprengen. Das Bundesarchiv hat sich auf einen internationalen Standard berufen; er nennt sich OAIS. Das ist ein ISOStandard, der weltweite Anerkennung hat. Wenn wir also isolierte Sachen machen, dann erfassen wir nicht alle Bundesländer.
Damit kommen wir zu dem grundsätzlichen Problem in der Zukunft. Wir sind uns alle darüber im Klaren, dass Daten und Speichermedien von heute nicht in alle Ewigkeit überleben werden. Führende Universitäten und Wissenschaftler weltweit arbeiten grundsätzlich an diesem Problem der dauerhaften Datenspeicherung. So weit sind wir noch nicht. Es gibt Ansätze holografischer Speicherung, ähnlich einer Keilschrift, aber dort dann über Licht in Objekte eingebrannt. Den technischen Stand will ich an dieser Stelle nicht weiter vertiefen. Wir müssen uns eines vor Augen halten – Sie haben es angesprochen –: Geht Wissen verloren, geht Identität verloren. Geht alles Wissen verloren, geht unsere Vergangenheit verloren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Koeppen, Sie haben
versucht, uns mit vielen Zahlen zu erklären, weshalb die neuerliche Erhöhung der HVV-Tarife notwendig ist. Ich werde versuchen, Ihnen mit meinen Ausführungen etwas entgegenzusetzen, will aber vorab schon sagen, dass Sie uns mit diesen Zahlen auf jeden Fall nicht überzeugt haben. Für uns als CDU-Fraktion ist die erneute Erhöhung der Tarife
in dieser Höhe maßlos und unnötig.
Dazu komme ich noch.
Wie wir in der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der LINKEN lesen konnten, liegt die Hamburger Hochbahn AG – Frau Koeppen, Sie haben diesen Durchschnittswert von circa 71 Prozent Kostendeckungsgrad genannt – bei 90,2 Prozent. Noch vor wenigen Jahren lag der Kostendeckungsgrad der Hochbahn bei 84 Prozent; das ist eine deutliche Steigerung innerhalb von zwei bis drei Jahren. Die VHH PVG hat sogar einen noch höheren Kostendeckungsgrad, er liegt zurzeit bei 93,7 Prozent. Wenn ich diese Zahlen als Haushälter betrachte, dann freut mich das natürlich vordergründig. Schaue ich aber ein wenig hinter den Spiegel, dann muss ich doch annehmen, dass die Fahrpreiserhöhungen im ÖPNV in erster Linie zur Haushaltskonsolidierung beitragen sollen,
und das können wir als CDU-Fraktion nicht akzeptieren.
Herr Schäfer, das können Sie ganz deutlich sehen. Ohne Anhebung der Tarife wäre nämlich der geplante Haushaltszuschuss aus Steuermitteln – einer der Abgeordneten erwähnte das auch – bis heute nicht ausgeschöpft worden. Das ist ein eindeutiger Hinweis darauf, dass die Tariferhöhungen in dieser Größenordnung maßlos und nicht angebracht sind.
Unser Vorwurf der maßlosen Erhöhung erklärt sich mit einem Blick in die Vergangenheit.
Gemessen an der jeweiligen Inflationsrate wurden die Tarife in den Jahren 2008 bis 2012 in der Regel jeweils mit einem Aufschlag zwischen 0,4 und 0,5 Prozentpunkten auf die Inflationsrate angehoben. Die jetzt geforderten 3,2 Prozent liegen, wie
auch Frau Sudmann schon erklärte, 1,7 Prozent über der Inflationsrate. Mathematisch betrachtet sind das satte 213 Prozent mehr, und das betrachten wir als maßlos.
Skandal, Herr Ohlsen, richtig.
Während der Ausschussberatung erklärten die Vertreter des HVV, dass die Kunden im ÖPNV eher qualitätsbewusst als preisbewusst handeln würden – Frau Sudmann sagte es schon –
und bereit seien, für eine gute Qualität zu zahlen. Aber insgesamt gehen wir davon aus, dass man das Ganze nicht auf die Spitze treiben sollte; irgendwann ist die Schraube überdreht. Wenn man die Akzeptanz der Kunden erst einmal verloren hat, ist es schwer, sie zurückzugewinnen.
Wir halten, das haben meine Ausführungen deutlich gemacht, die Preiserhöhungen für stark überzogen
und die Tarifanpassung in diesem Maße für nicht gerechtfertigt und lehnen daher dieses Ansinnen des HVV ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf die Ausführungen von Frau Heyenn eingehen. Ich habe schon eine beachtliche Kritik an Ihrem – aus meiner Sicht wahrgenommenen – Demokratieverständnis, nämlich dass Sie im vorauseilenden Galopp vor einem Volksentscheid schon für Maßnahmen eintreten wollen, die überhaupt noch nicht relevant sind. Erst einmal soll doch der Bürger entscheiden, und anschließend werden wir uns parla
mentarisch mit Ihrem Ansinnen auseinandersetzen können – das zum einen.
Zweitens möchte ich zu einer Erhellung auf Ihrer Seite beitragen. Sie sagten, dass Gewinne in die Bereiche anonymer Aktionäre fließen würden. Aktionäre sind jedoch nicht anonym, Aktionäre haben Depots und die sind namensgeführt und damit sind Aktien auch namensgebunden.
Drittens: Sie ziehen immer die Stadtwerke München mit ihren Gewinnen heran. Die Stadtwerke München erhalten diese hohen Gewinnerträge auch aus ihrer 25-Prozent-Beteiligung an einem Atomkraftwerk, dem Vertrieb und der Durchleitung von Atomstrom von Isar 2.
Gehen wir weiter auf Ihren Antrag ein. Sie legen uns mit Ihrem Antrag in gewisser Weise etwas vor, das uns merken lässt, dass Sie sich prinzipiell noch nicht ganz von der Planwirtschaft verabschiedet haben und die Verstaatlichung öffentlicher Unternehmen anstreben. Aber eine VEB Netze oder VEB Versorgung wird es mit uns als CDU-Fraktion in keiner Weise geben. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Ich möchte liebend gern erneut auf Ihren Antrag eingehen. In der Begründung Ihres Antrags sprechen Sie im letzten Absatz von einem erforderlichen Konzept für mehr Transparenz und demokratische Kontrolle des Unternehmens HAMBURG ENERGIE. Wenn ich es richtig sehe, sind Sie auch im Ausschuss Öffentliche Unternehmen, und HAMBURG ENERGIE ist ein parlamentarisch kontrolliertes, öffentliches Unternehmen. Wo daran keine demokratische Kontrolle zu messen ist, sollten Sie uns als Parlament einmal erklären angesichts dessen, dass wir uns doch als demokratische Instanz innerhalb der Stadt in unserem Selbstverständnis sehen.
Weiterhin möchte ich zumindest noch einige Ihrer Irrwege in dem Antrag aufgreifen. Sie verbreiten mit Ihrem Antrag weiterhin den Irrglauben, dass man mit dem staatlichen Besitz der Netze Einfluss auf Energieerzeugung und Energiepreise nehmen könne. Das stimmt nicht, und das wissen Sie auch ganz genau. In Wirklichkeit müssen auch durch Leitungen in staatlicher Hand Atomstrom, Kohlekraftstrom und erneuerbare Energien durchgeleitet werden, wenn ein Kunde diese Stromart bestellt.
Hier sei nur das Stichwort diskriminierungsfreie Netze zu erwähnen. Das ist ein gesetzliches Regularium, an dem wir uns nicht vorbeibewegen können.
In der Logik Ihres Antrags müsste erst eine neue Gesellschaft gegründet werden – Sie erwähnen es im letzten Absatz Ihres Antrags, darauf werde ich gleich noch weiter eingehen –, um die Netze zu übernehmen. Nach dem EnWG kann HAMBURG ENERGIE aber nicht als Netzbetreiber auftreten, das wissen Sie ganz genau. Außerdem missachten Sie in Ihrem Antrag den Umstand, dass HAMBURG ENERGIE nicht die Funktion eines Grundversorgers in Hamburg hat. Den Grundversorger hat die SPD-Regierung seinerzeit mit der HEW verkauft.
Wir waren gezwungen, die Verträge, die Sie angestoßen haben als SPD-Senat, Herr Dressel, umzusetzen. Das war die Vertragsgrundlage.
HAMBURG ENERGIE ist angetreten – das ist hier mehrfach angeklungen –, um den Hamburgern, die den Wunsch haben, echten Ökostrom zu beziehen, ein Angebot zu machen. Alle Hamburgerinnen und Hamburger – das haben Sie in Ihrer Antragsbegründung auch geschrieben –, die 27 Jahre nach Tschernobyl, zwei Jahre nach Fukushima und nach den Vorkommnissen der letzten Tage in Fukushima den Wunsch nach erneuerbaren Energien haben, können sich bei HAMBURG ENERGIE als Kunde registrieren lassen und von dort ihren Strom beziehen.
Die demokratische Kontrolle hatte ich eben schon angesprochen. Der zweite Punkt in Ihrem Antrag ist die Gründung einer weiteren Firma. Wir haben mit HAMBURG ENERGIE 2009 ein Unternehmen geschaffen, das in den ersten Jahren einen Verlustvortrag von 6,4 Millionen Euro erwirtschaftet hat. Wenn Sie in Ihrer Begründung schreiben, dass jetzt ein Umsatz von 135 Millionen Euro erzielt wurde, von denen 800 000 Euro Gewinne sind, vergessen Sie aber, dass 6,4 Millionen Euro Verlustvortrag aus den Jahren 2009, 2010 und 2011 auch noch HAMBURG ENERGIE und dann den Hamburger Haushalt belasten.
Aber nicht in dem Sinne, dass es den Hamburger Steuerzahler und den Haushalt belastet. Das ist dann nicht mehr normal und das müssen wir parlamentarisch korrigieren.
Herr Kerstan, Sie sind gleich selbst dran, dann können Sie meine Äußerungen kommentieren.
Das neu zu gründende Unternehmen ist nach Einschätzung einiger Experten, wenn es denn so weit kommen sollte, aller Wahrscheinlichkeit nach mit zurzeit 40 Mitarbeitern, wenn es HAMBURG ENERGIE beziehungsweise eine Tochter davon wäre, nicht wettbewerbsfähig und müsste den strengen Regularien von Basel III unterworfen werden. Dann erfolgt es nach einem EU-Vergabeverfahren.
Aber bleiben wir jetzt erst mal ruhig und halten vor allem den Ball flach, lassen wir den Bürger am 22. September erst einmal entscheiden. Wir persönlich glauben nicht, dass die Mehrheit der Hamburger für eine völlig nutzlose Maßnahme 2 Milliarden Euro ausgeben will. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rechnungshof hat den Konzernabschluss für das Jahr 2011 geprüft. Dafür möchte ich den Mitarbeitern und, Frau Sudmann, den Mitarbeiterinnen des Rechnungshofs meinen Dank und meine Anerkennung für die geleistete Arbeit aussprechen.
Das Ergebnis ist allerdings eine Blamage für den Senat.
Auf 48 Seiten beschreibt der Rechnungshof die teils schlampige Buchführung und zeigt auf, dass knapp eineinhalb Jahre vor der Umstellung auf die staatliche Doppik die Systeme und Prozesse der Freien und Hansestadt Hamburg immer noch mängelbehaftet sind. Der Vorwurf der unzureichenden Buchführungsund Ordnungsmäßigkeitskultur zieht sich wie ein roter Faden durch den Bericht.
Sinn der doppelten Buchführung ist es, dass Buchungen auch immer die Reaktionen auf dem Gegenkonto aufzeigen und so Auswirkungen auf das Gesamtbild sichtbar gemacht werden.
Frau Dr. Schaal, Sie kommen auch noch dran.
Bei Ausgründungen ist dieses Prinzip nicht immer beibehalten worden. Im kameralen Haushalt gab es größeren Gestaltungsspielraum auf der Aufwandsseite, weil es keine Wertansätze beim abgebenden Haushalt gab. Bei der kaufmännischen Buchführung wirken bilanzpolitische Gestaltungen im ausgelagerten Bereich in den Kernhaushalt zurück.
Werden hier die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung missachtet, führt das zu Widersprüchen, die auch der Rechnungshof ganz deutlich dargestellt hat. Gerade im Bereich der Auslagerungen der Schulbauten wurden diese nicht eingehalten; darauf wird der Kollege Heinemann in der morgigen Debatte genauer eingehen.
Genauso fehlerhaft ist nach Einschätzung des Rechnungshofs der Abschluss der Hamburger Friedhöfe, eine Anstalt öffentlichen Rechts. Dort wurden zum 1. Januar 2011 die Grundstücke neu
bewertet, und der Bilanzansatz stieg von 700 000 Euro auf sage und schreibe 448 Millionen Euro. Der Senat hat diese fehlerhaften Werte unverändert in seinen Konzernabschluss übernommen. Diese Neubewertung ist aber ein Verstoß gegen das Anschaffungs-Kostenprinzip nach Paragraf 253 HGB.
Auch die Investitionszuschüsse, die die Freie und Hansestadt Hamburg an Dritte vergeben hat, wurden nicht richtig verbucht. Sie müssen nach Abschluss der Investitionen auf das Sachkonto umgebucht und dann abgeschrieben werden. Die Umbuchung erfolgte jedoch teilweise, und teilweise sogar um Jahre nach hinten verlagert, also dementsprechend erst viele Jahre später.
Herr Quast, Sie können sich gern auch noch melden, wenn Sie ergänzende Kommentare haben.
Damit ist der zeitgerechte Beginn der Abschreibungen nicht gewährleistet und die Bilanz fehlerhaft.
Der Bericht des Rechnungshofs zeigt durchgängig das Fehlen eines internen Kontrollsystems wie zum Beispiel Plausibilitätsroutinen.
Gäbe es so ein Kontrollsystem, hätte auffallen müssen, dass im Jahresabschluss die Stadt die Forderungen aus der Grundsteuer zu hoch ausgewiesen hat. So ist dementsprechend auch niemandem aufgefallen, dass eine Steigerungsquote von 3000 Prozent gegenüber dem Vorjahr hätte fehlerhaft sein müssen. Ohne Plausibilitätssystem war das nicht möglich.
Auch in einem weiteren Punkt entspricht die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.
Für die Prüfung der Aufwendungen hat der Rechnungshof Belege angefordert. Aus 165 000 Buchungen wurden nach mathematisch-statistischen Regeln 1462 Belege angefordert. Davon konnten jedoch nur 772 Belege vorgelegt werden. Und von diesen Belegen waren dann immerhin auch noch 8,4 Prozent fehlerhaft. Etwas mehr als die Hälfte der geforderten Belege wurde geliefert, und dabei tauchte noch ein Großteil an Fehlern auf. Hier wurde der Grundsatz der Belegbarkeit nach Paragraf 238 HGB verletzt.
Insgesamt zeigt der Bericht des Rechnungshofs, dass eineinhalb Jahre vor Ablösung der kameralen
Buchführung durch die staatliche Doppik die Verwaltung noch lange nicht bereit ist.
Es fehlt ein vollständig wirksames, internes Kontrollsystem. Die Übereinstimmung von Nebenbüchern und Hauptbuch ist noch nicht vollständig gewährleistet. Die Belegführung entspricht noch nicht in allen Bereichen den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung. Bilanzielle Wertberichtigungen für voraussichtlich nicht eingehende Zahlungen werden nur unzureichend vorgenommen, sodass die Forderungen im Ergebnis zu hoch ausgewiesen im Haushalt abgebildet werden.
Dem Antrag, dass die Stadt mehr Steuerprüfer ausbilden will, haben wir vorhin zugestimmt. Vielleicht sollten diese Experten zunächst in die Hamburger Verwaltung gehen
und dort die kaufmännische Buchführung ein wenig mehr kontrollieren – das sind Steuerprüfer –, und es war auch ein wenig fehlgeleitete Polemik. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Quast, das war ein rhetorischer Fehlversuch, bestimmte Aspekte dieser Bund-Länder-Vereinbarung gezielt auszublenden. Sie haben mit Ihren Argumenten in eine bestimmte Richtung gelenkt, die nach meinem Kenntnisstand nicht unbedingt der Sachlage entsprechen. Die Reaktion Bayerns und Hessens, auf die Sie hier mehrfach versucht haben, parlamentarisch einzuprügeln, ist eine Entscheidung, die einer Anregung aus Karlsruhe gefolgt ist, dass die Länder sich doch bitte einmal kritischer mit dieser Sache auseinandersetzen sollen. Das ist zumindest ein Teilaspekt, den Sie hier ausblenden, der aber ein wichtiger Sach- und Tatbestand ist, weshalb Bayern und Hessen diesen Schritt unter anderem gegangen sind. Und es sind nicht nur Bayern und Hessen, inzwischen ist im November auch Sachsen ganz kritisch mit den möglichen neuen Vereinbarungen umgegangen und hat sich – auch sachlich begründet und aus wissenschaftlicher und finanzpolitischer Sicht durchaus berechtigt – aus diesen avisierten Zielen erst einmal zurückgezogen.
Sie haben im Weiteren das Anliegen, das Parlament und seine Haushaltsautonomie zu stärken, völlig zu Recht unterstützt, und das unterstützen wir auch. Wir sind sehr dafür, dass das Budgetrecht der Parlamente nicht angetastet wird, sondern in Zukunft stärkere Berücksichtigung findet. Das muss sich aber letztendlich dann auch in einem Stimmrecht der Länder abbilden, was zurzeit noch nicht vereinbart worden ist. Das Engagement des Bürgermeisters als Vermittler haben Sie her
vorgehoben, das können wir auch begrüßen, denn Hamburg kennt beide Seiten des Länderfinanzausgleichs, einerseits als Geberland und dank der SPD-Regierung nun auch als Nehmerland.
Aber Ihre künstliche Aufregung über die Verfassungsklage von Bayern und Hessen ist, wie ich schon sagte, nicht unbedingt vollständig nachvollziehbar, denn im Bericht des Haushaltsausschusses kritisieren Sie, dass durch Entscheidungen im Bund und im EU-Parlament wegen der Schuldenbremse oder des Fiskalpaktes die Gestaltungsspielräume und damit die Budgethoheit der Landesparlamente eingeschränkt werden. Wenn aber Berlin als Stadtstaat beschließt, zum Beispiel ein Begrüßungsgeld für hineinziehende, sich anmeldende Studenten zu zahlen, dann müssen wir uns immer vor Augen halten, dass Bayern dafür unter anderem die Zahlungen übernimmt, und dann kann an dieser Stelle schon nicht mehr unbedingt von einer Budgethoheit des Bayerischen Landtags gesprochen werden.
Herr Albrecht, Sie sollten vielleicht im Haushaltsausschuss dann auch einmal Ihre Wortbeiträge zur Äußerung bringen und nicht als parlamentarische Zwischenrufe, die bei mir leider Gottes nicht angekommen sind.
Sie arbeiten daran, das hoffe ich.
Ich erinnere mich einige Jahre zurück an eine ziemlich ungute Stimmungslage, als in Hamburg eine erneute Olympiabewerbung diskutiert wurde und auch Berlin diese Absicht verkündete. Gleichzeitig berieten wir damals in der Hamburgischen Bürgerschaft über einen Nachtragshaushalt in Höhe von 295 Millionen Euro, die wir zusätzlich in den Länderfinanzausgleich einzahlen mussten. Ich wurde damals mehrfach von Bürgern auf der Straße mit der Frage angesprochen, ob wir damit unter anderem die Olympiabewerbung für Berlin mitfinanzieren wollten. Das ist die Stimme auf der Straße, und wir müssen uns dafür rechtfertigen und Argumente finden, wie wir dem Bürger solche Maßnahmen erläutern.
Ich gebe zu, und Herr Quast hat das auch angesprochen, dass die Länder natürlich untereinander solidarisch sein müssen und wir für gleiche Lebensbedingungen sorgen müssen. Aber es erschließt sich mir nicht unbedingt, dass ein Begrüßungsgeld, eine Olympiabewerbung oder ein kostenloses Mittagessen in der Kita etwas mit gleichen Lebensbedingungen zu tun haben muss. Das sind prinzipielle Extras, die man machen kann, wenn man sie sich leisten kann. Erfolg darf – das müssen wir bei allen Diskussionen immer berücksichti
gen – nicht bestraft werden. Wenn man bedenkt, dass die Verhandlungen für den zurzeit geltenden Länderfinanzausgleich sechs Jahre angedauert haben, dann kann man schon verstehen, dass die Zeit nun langsam drängt und Fortschritte in den Verhandlungen erzielt werden müssen, zum Beispiel das Stimmrecht, unmittelbare Länderbeteiligung und nicht nur Rederecht.
Meine Fraktion jedenfalls kann Verständnis für die Schritte Bayerns und Hessens aufbringen, und darum werden wir Ihrem Punkt 2 des Antrags nicht zustimmen. Auch der Punkt 3 findet nicht unsere Zustimmung, bei Deutschland-Bonds führen wir inzwischen die gleiche Diskussion wie bei EuroBonds. Das unterschiedliche Zinsniveau bei den Anleihen ist prinzipiell ein Indikator für die Leistungsfähigkeit und das Rating der Landeshaushalte. Risikozuschläge gibt es doch nur dort, wo die Hausaufgaben nicht gemacht werden. Würde dies vereinheitlicht werden, so wie es in der Planung ist, womöglich mit einer ersten Emission zum Sommer 2013, dann hätten die Schwachen keinen Anreiz mehr, besser zu werden, und die Starken würden bestraft. Dieses System ist prinzipiell leistungsfeindlich, und es darf in Zukunft nach unserem Dafürhalten keine finanzielle Hängematte mehr geben und keinen Selbstbedienungsladen, dessen Rabatte die Geberländer zahlen. Den anderen Punkten Ihres Antrags werden wir zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, bevor ich in meine Rede einsteige, zunächst einmal meinen Dank an alle Behördenmitarbeiter auszusprechen
für die Unterstützung in diesem Jahr.
Gleichzeitig möchte ich diesen Dank auch an die Mitarbeiter der Bürgerschaftskanzlei richten.
Entschuldigung, Mitarbeiterinnen, Frau Sudmann, natürlich.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung in diesem Jahr.
Der vom Senat vorgelegte Einzelplan zu diesen Haushaltsberatungen ist nicht nur ein Armutszeugnis, sondern, wenn man es ein wenig pathetisch formuliert, ein Scherbenhaufen und ein Totalausfall für den Umwelt- und Klimaschutz.
Trotz des steigenden Gesamtetats nimmt Senatorin Blankau die erheblichen Kürzungen in ihrem Einzelplan sang- und klanglos hin. Während der Gesamthaushalt in den nächsten beiden Jahren um circa 1 Prozent wächst, wird der Etat der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt rigoros um fast 20 Prozent zusammengestrichen. Bei den Investitionen wird deutlich mehr gekürzt. Hier liegen die Sparmaßnahmen bei einem erschreckenden Wert von über 40 Prozent. Natürlich weiß ich, dass ein Teil dieser Kürzungen mit der Ressourcenverlagerung in eine andere Behörde zusammenhängt und in Einklang zu bringen ist.
Trotzdem ist das ein Skandal. Diese Kürzungen sind beispiellos.
Herr Kerstan hatte in der Generaldebatte davon gesprochen, dass dieser SPD-Haushalt viele blinde Flecken hinterlässt. Ich füge hinzu, dass blinde Flecken doch generell der Ort sind, an dem die Erkenntnis einsetzt. Hier gibt es jedoch nur die Erkenntnis, dass dieser SPD-Haushalt viele schwarze Löcher hinterlässt, deren Sogwirkung die Umwelt erfasst hat und die nicht, wie Herr Dressel in der Generaldebatte mehrfach beklagt hatte, eine Erblast der CDU-Regierung darstellen, sondern, ebenfalls pathetisch formuliert, vielmehr der Beginn einer Erbsünde für die Umwelt durch den SPD-Senat sind.
Liebe Kollegen und Kolleginnen! Gegen Streichungen von uneffektiven Projekten und Maßnahmen haben wir keine Einwände. Umso schlimmer ist es, dass gerade sinnvolle und erfolgreiche Programme beziehungsweise deren Finanzierung durch die Senatorin gestrichen oder bis zur Unkenntlichkeit eingedampft werden.
Hier nur einige Beispiele. Die Titel für die Energieund Wassereinsparungen in öffentlichen Gebäuden wurden ersatzlos gestrichen. Die Stadt ist damit nicht mehr Vorbild. Neben den positiven Auswirkungen für die Umwelt sind doch gerade hier Investitionen ein Beitrag zur Senkung von Betriebs
ausgaben und damit auch ein Weg zu einem ausgeglichenen Betriebshaushalt.
Die Leitstelle Klimaschutz wird abgeschafft und damit eingespart. Klimaschutz wird damit nicht mehr zentral gesteuert, und es wird keine Möglichkeit geschaffen, Maßnahmen zu koordinieren. Das Klimaschutzprogramm wird um 30 Prozent gekürzt, das sind circa 7 Millionen Euro.
Viele Maßnahmen werden nicht mehr weitergeführt. Die Mittel zur Förderung von Energie- und Wassereinsparungen werden ebenfalls um 50 Prozent gekürzt. Aufklärungs- und Bildungsarbeit wird gestrichen. Den Senatsdrucksachen ist folgende Leitlinie zu entnehmen: Was nicht direkt nachweisbar und messbar eine C02-Einsparung bringt, wird gestrichen. Das heißt konkret, dass die Senatorin kein Geld mehr für die wichtige, notwendige Aufklärungs- und Beratungsarbeit im Bereich des Energiesparens ausgeben will. Die SPD-Fraktion hat hierzu zwar einen Änderungsantrag eingereicht, der den sogenannten Stromspar-Check der Caritas sichern soll. Allerdings bleibt die Finanzierungsforderung in Höhe von 50 000 Euro weit hinter dem Budgetbedarf, der für diese Maßnahme benötigt wird.
Das Verhalten des Senats ist in höchstem Maße kurzsichtig, da Aufklärungs- und Beratungsleistungen ihre Wirkung nicht sofort, sondern zeitverzögert entfalten.
Um diese Arbeit erfolgreich fortführen zu können, fordert die CDU-Fraktion in ihrem Antrag für das Projekt Stromspar-Check 320 000 Euro. Das ergibt eine Finanzierungslücke, ein Gap, in Höhe von 270 000 Euro, die Sie allerdings nicht für ein wichtiges Projekt, nämlich dieses, in den Haushalt einstellen wollen.
Frau Senatorin, auf nachhaltigkeitsorientierte Maßnahmen legt dieser Senat keinen Wert.
Wie intelligente, nachhaltige Politik aussieht, können Sie in unserem Antrag, Drucksache 20/6068, nachlesen. In diesem fordern wir ein Investitionsprogramm zur energetischen Sanierung, zum Beispiel für Fenster, Feuerungsanlagen und Dachdämmung von Kinder- und Jugendeinrichtungen in den Bezirken zur Einsparung von Heizkosten.
Das Programm würde in Bezug auf das Erreichen klimaschutzpolitischer Ziele weit über Hamburgs Grenzen hinaus Maßstäbe setzen. Ein anderer spürbarer Effekt wäre die Entlastung des Haushalts durch sinkende Betriebsausgaben.
Schon anhand dieser kurzen Ausführungen wird deutlich, dass wir gerade im Bereich Umweltschutz bei diesem Senat nicht nur von Stillstand, sondern von einem erheblichen Rückschritt sprechen müssen.
Erschwerend kommt hinzu, dass Senatorin Blankau noch nicht einmal ihr Ressort gegen den Bürgermeister verteidigt. Stattdessen stellen Sie, Frau Senatorin, in Sachen Umweltschutz ein demonstratives Desinteresse zur Schau. Ideen- und planlos akzeptieren Sie jede Streichvorgabe von Bürgermeister Scholz.
Dieser Haushaltsplan-Entwurf kommt einem Offenbarungseid gleich, einem Offenbarungseid darüber, was sozialdemokratische Umweltpolitik für Hamburg bedeutet: keine Ideen, keine Visionen und keine Problemlösungen. Aus diesem Grund sollte die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt das Wort "Umwelt" lieber aus ihrem Titel streichen.
Abschließend sei mir noch ein Gedanke gestattet, den der Senat, wenn er es denn für richtig hält, an den Bürgermeister weiterreichen kann. Nach unserem Dafürhalten ist eine rot-grüne Koalition, wie Peer Steinbrück sie angekündigt hat als mögliche Offerte in Berlin, ohnehin undenkbar und unter diesen umweltpolitischen Prämissen, die Sie in Hamburg setzen, erst recht unmöglich.
Ihre Haltung zeigt deutlich, dass es mit aller Sicherheit in Berlin nur zu einem möglichen umweltpolitischen Oppositionsbündnis kommen kann. Aus Ihrem "pay as you go", Herr Bürgermeister,
ist inzwischen ein "pay to go" geworden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als Mitglied im Haushaltsund Umweltausschuss unterstütze ich natürlich die Forderung, sich mit dem Thema Nachhaltigkeit und nachhaltige Beschaffung ausführlich zu beschäftigen. Darüber hinaus denke ich auch, dass eine nachhaltige Haushaltsaufstellung ebenso eine Relevanz hat, wie eine verantwortliche Nachhaltigkeit im Umgang mit der Umwelt umgehend umzusetzen ist. Wenn ich in den Antrag der GRÜNEN Fraktion hineinschaue, wird in der Antragstellung und in der Antragsbegründung zumindest der Runde Tisch erwähnt. Es wird der Deutsche Nachhaltigkeitskodex erwähnt, der bereits eingeführt wurde und als ein gewisser Standard schon zu transparenter Berichterstattung und Beschaffung beigetragen hat und außerdem in Unternehmen bereits überprüft wurde.
Wir von der CDU-Fraktion fragen uns, weshalb Sie den Runden Tisch, der schon mehrfach angesprochen worden ist, avisieren. Wir befürchten, dass Sie das Rad neu erfinden wollen, ohne auf die Kenntnisse aller bislang Beteiligten Rücksicht zu nehmen, und dass Sie zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen in Anspruch nehmen. Natürlich ist die Schaffung eines nachhaltigen Beschaffungssystems differenzierter zu betrachten. Mit großen Investitionen wie der Einführung einer neuen Software oder der Anschaffung von Büromobiliar muss sicherlich anders umgegangen werden als mit einer kleineren nachhaltigen Bereitstellung von Verbrauchsprodukten. Bei einer defekten Energiesparlampe muss es einem Mitarbeiter möglich sein, seine Lampe kurzfristig in einem Fachmarkt um die Ecke auszutauschen und nicht ein aufwendiges, von Formularen geprägtes Bestellwesen auszulösen, das nach meinem Dafürhalten in erster Linie dazu dient, einen Nachhaltigkeitsbericht aufzustellen, in dem dieses eine Produkt auftaucht. Insofern bin ich froh, dass wir dieses Thema im Ausschuss behandeln, in Zukunft mehr darauf zu achten, unsere Ressourcen in finanzieller und personeller Hinsicht weniger zu beanspruchen. Ich würde mich freuen, wenn wir dort zu ergiebigen Ergebnissen kommen würden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Freie und Hansestadt Hamburg ist in diesem Jahr Europäische Umwelthauptstadt. Darüber hinaus ist unsere Stadt von der Bundesregierung als eine von acht Modellregionen im Rahmen des nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität in Deutschland ausgewählt worden. Dieser Status ist Anlass genug, um mit unserer Großen Anfrage die weiteren Schritte des Senats abzufragen. Der CDU-Senat hat mit seiner erfolgreichen Clusterpolitik und dem Wasserstoffcluster sowie mit seinem Klimaschutzprogramm die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Hamburg als Modellregion ausgewählt wurde. In Hamburg fahren schon seit Jahren bei der Hochbahn Wasserstoffbusse, die mit Wasserstoff betankt werden, der mit regenerativem Strom erzeugt wird. 2008 wurde das erste Mal ein XXL-Hybridbus getestet. Mit Zufriedenheit konnten wir feststellen, dass die von uns begonnenen Projekte weitergeführt werden. Dort aber, wo es darum geht, die nächsten Schritte einzuleiten, bekommen wir vom Senat leider nur zur Antwort, dass er prüft oder sich mit der Thematik nicht befasst hat. Herr Senator, verpassen Sie nicht den Moment und vergeben Sie nicht die Chancen, die sich Hamburg in Zukunft bieten könnten.
Nach Expertenmeinung wird die Elektromobilität erst 2020 nennenswerte Zahlen erreichen. Deshalb ist es wichtig, dass die Stadt durch beispielhaftes Vorgehen das Image der Elektromobilität aufwertet. Frau Krischok hat am 11. Oktober im Hamburger Abendblatt gesagt – ich zitiere –:
"Hamburg soll ferner Modellregion für Elektromobilität werden."
Frau Krischok, ich gehe davon aus, dass Ihnen entgangen ist, dass Hamburg bereits Modellregion ist.
Das muss sie nicht mehr werden, aber die Zeit drängt, um nun den nächsten Schritt zu gehen, und die Anträge zur Schaufensterregion zu konzipieren und im Bund abzugeben. Hier muss Hamburg eine gute Bewerbung abliefern, damit wir den eingeschlagenen Weg erweitern und verstetigen. Große Städte wie Hamburg haben ein großes Potential für Elektromobilität. Die kurzen Wege kommen der Reichweite von Elektrofahrzeugen entgegen. Es ist wichtig, dass der Senat nun endlich die nächsten Schritte einleitet. In den bisherigen Projekten wurde die Elektromobilität im Wirtschaftsverkehr gefördert, als nächster Schritt müssen nun auch der Privatverkehr und die kleinen und mittelständischen Betriebe an die Elektromobilität herangeführt werden. Denkbar für den Privatbereich wäre eine Zweitwagenkampagne oder für die Jugendlichen eine Kampagne für E-Roller. Eine richtige, erfolgreiche Vermarktung ist genauso notwendig, um die neuen Zielgruppen zu erreichen.
Ich möchte mit einer kritischen Anmerkung in eine bestimmte Blickrichtung schauen. Zurzeit gibt es etwas mehr als fünfzig Ladestationen für schon vorhandene Elektrofahrzeuge, die aber ausschließlich an eine bestimmte Technologie gekoppelt sind, um nachzuladen. Ziel für die Zukunft muss aber sein, eine größere Bandbreite zu schaffen, um abseits der Ladestationen den Privatanwendern oder kleinen und mittelständischen Betrieben Möglichkeiten zum Nachladen der Fahrzeuge an der Hausversorgung zu bieten. Wenn wir den Umstieg in klimafreundliche Antriebe schaffen wollen, dürfen wir auf dem begonnenen Weg nicht stehen bleiben. Herr Senator, Stagnation und Stillstand ist Rückschritt. Jetzt ist nicht Prüfen, sondern Handeln angesagt. – Danke.
Herr Schmitt,
Ihre Fraktion zeigt mehr Leidenschaft mit dem Applaus als Sie mit Ihrer Rede.
Wir als Fraktion und ich als Wahlkreisabgeordneter für Steilshoop sind ganz froh, dass die SPD-Fraktion zumindest ihr Herz für diese Stadtteile entdeckt hat. Aber zu einem Herzen und für eine Initiative mit Herz gehört auch Leidenschaft. Die habe ich sowohl in der Debatte eben vermisst als auch in der Antragstellung.
Ein Stück mehr Leidenschaft könnte in Ihrem Antrag stecken, denn mit der Leidenschaft würden Sie ein Konzept präsentieren können. Herr Schmitt hat eben ausschließlich Worte über den Osdorfer Born verloren,
Steilshoop kam nur in zwei Randbemerkungen vor. Im Grunde genommen hätten Sie aus Ihrem Antrag Steilshoop herausnehmen und für Steilshoop einen Zusatzantrag stellen können.
Wir haben heute einen Antrag der SPD zur Verbesserung der Verkehrsanbindung von Großwohnsiedlungen vorliegen. Eigentlich ist das eine Forderung, der man zustimmen muss – aber nur eigentlich. Das grundsätzliche Problem Ihres Antrags, das erwähnte ich eben, ist offensichtlich, denn Ihr Antrag lässt nicht erkennen, mit welchem Konzept Sie die Verbesserungen der ÖPNV-Anbindungen erreichen wollen.
Darüber hinaus verweigern Sie seit Wochen die Diskussion über dieses Thema, nämlich die ÖPNV-Verbesserung – ob es die Busbeschleunigung ist, ein Gesamtkonzept ist oder was auch immer – im Verkehrsausschuss zu erörtern. Dann könnte man über ein sinnvolles, am Bürgerbedarf orientiertes Gesamtkonzept gemeinsam diskutieren und sich Gedanken darüber machen. Stattdessen debattieren wir über einen Window-Dressing-Antrag der SPD-Fraktion, in dem nur steht, dass alles besser werden solle, der aber keine Lösungsansätze anbietet und auch nicht erklärt, Herr Dressel, wie das formulierte Ziel erreicht werden soll.
Für die zu erwartenden Nutzerzuwächse wollte der schwarz-grüne Senat mit der Stadtbahn ein attraktives Angebot bereitstellen.
Dieses Verkehrsmittel wäre in der Lage, die Lücke zwischen Bus, U-Bahn und S-Bahn zu schließen. Bürgermeister Christoph Ahlhaus hatte die Planung vorläufig gestoppt,
um über die Trassenführung neu nachzudenken und um eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen. Es war Ihr Senat, der die Planungen nun endgültig eingestellt hat, ohne jedoch konkrete Alternativen zu nennen.
In Steilshoop ist der Busverkehr weitestgehend gut aufgestellt; das geht zumindest aus einem Schreiben der BSU aus dem Januar 2011 an das Stadtteilbüro Steilshoop hervor. Große Verbesserungen, sind dem Schreiben zu entnehmen, seien systembedingt und kaum noch möglich. In Steilshoop wird für den Busverkehr ein Fahrplanangebot im U-Bahn-Standard gemacht. Durch eine veränderte Bustrassenführung oder Taktung könnte ein maximaler Zeitgewinn von vier Minuten erreicht werden. Dieses würde die hohen Kosten für Haltestellenverlagerungen und weitere Baumaßnahmen nicht rechtfertigen.
Eine Verbesserung der Verkehrsanbindung in Steilshoop und am Osdorfer Born ist also nicht durch Einzelmaßnahmen zu erreichen, sondern nur in einem Gesamtkonzept mit systemübergreifender Betrachtung.
Diesem Denk- und Lösungsansatz verweigern Sie sich aber weiterhin beharrlich. Ich habe darauf hingewiesen, dass keine Verkehrsausschusssitzung mit irgendeiner Selbstbefassung diese Thematik auf der Tagesordnung gehabt hat. Auch ich möchte in meinem Wahlkreis eine Verbesserung der Verkehrsanbindungen erreichen, aber hierbei wirkliche Maßnahmen durchführen und keine SPD-Alibi-Maßnahmen, die nur darauf ausgerichtet sind, eine Stadtbahn in Zukunft dauerhaft zu verhindern.
Daher müssen wir Ihren Antrag ablehnen.
Wie lehnen ebenso den FDP-Antrag ab, der ausschließlich den Fokus auf ein schienengebundenes Verkehrsmittel hat
und ausschließt, dass wir an einem möglichen Gesamtkonzept arbeiten sollten. Stimmen Sie von der SPD-Fraktion unserem Zusatzantrag zu und beginnen Sie endlich die Diskussion im Verkehrsausschuss.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kaesbach und Herr Lein, ich möchte, bevor ich in meine Gedanken einsteige, zumindest einige Randbemerkungen zu Ihren Debattenanteilen abgeben. Es ist nichts Schlimmes, sondern eher eine kritische Anmerkung an die teilweise einseitige Debattenrichtung im Hinblick auf die DLRG. Ich finde es bedauerlich, dass Sie Bäderland und die Leistungen Bäderlands in den letzten Jahren einfach nicht erwähnt haben.
Zu Herrn Lein würde ich liebend gern sagen, dass ich Sie gern coachen würde und Ihnen gern Anregungen geben würde, damit Sie aus der Oppositionsrolle ein wenig herauskommen. Ich vermisse nämlich ein wenig Anregungen – ich habe wahrgenommen, dass der Senator auch noch sprechen wird –, welche Lösungen Sie als Verbesserung für die Zukunft anbieten wollen.
Wir haben heute zwei Anträge vorliegen, die sich mit der Verbesserung der Schwimmausbildung unserer Kinder beschäftigen. Prinzipiell ist es ein gutes Anliegen, denn nichts ist so gut, dass es nicht noch verbessert werden könnte. Aber in den Anträgen der GAL und der FDP gibt es einige Forderungen und Schlussfolgerungen, die unserer Auffassung nach noch einiger Korrekturen bedürfen. Daher plädieren wir für eine einvernehmliche Überweisung an den Schulausschuss. Das, dies ist allen Beteiligten zu entnehmen, wird erfolgen. Wir danken Herrn Lein, dass dann die beteiligten Randressortbereiche ebenfalls mit eingeladen werden. Ich denke, das werden der Sportbereich und der Familienbereich sein. Ich freue mich dann auch
auf eine konstruktive Auseinandersetzung in dieser Ausschussberatung.
Zunächst aber zum Antrag der FDP-Fraktion. In Ihrer Begründung schreiben Sie, dass die Bäderland Hamburg GmbH angesichts der erschreckenden Zahlen und der Verschlechterung der Gesamtsituation verantwortlich sei. Falls Sie das nicht nachvollziehen können, es steht in der Antragsbegründung im vierten Absatz.
Dazu müssen wir aber einmal genau hinschauen, welche Bedingungen vorlagen. Herr Lein und auch Frau Kaesbach hatten einige Eckpunkte genannt, als Bäderland den Schwimmunterricht übernahm. Der Schwimmunterricht war damals im Bildungsplan der Klasse 4 verankert, genauso, wie er es auch heute noch ist. Zur Umsetzung des Schwimmunterrichts war es jedoch notwendig, dass es an den Schulen eine Sportlehrerin oder einen Sportlehrer gab, die oder der eine Zusatzausbildung zum Schwimmunterricht nachweisen konnte. Dies war besonders in kleineren Grundschulen nicht immer der Fall und so kam es in der Praxis nicht selten vor, dass an einigen Standorten überhaupt kein Schwimmunterricht erteilt wurde. Seit dem Schuljahr 2006/2007 – es wurde in der Debatte erwähnt – findet der Unterricht jetzt verlässlich durch die Bäderland Hamburg GmbH statt und hat somit zu einer Verbesserung der Gesamtsituation geführt. Wohlgemerkt, die Gesamtsituation ist verbessert, es ist nicht so, wie Sie es in der Antragsbegründung sagen.
Ich erinnere mich daran, dass unser jetziger Schulsenator Rabe in einer ähnlichen Debatte zu diesem Thema auch Ausführungen gemacht hatte. Wir hatten dort unterschiedliche Ansätze. Es wurde von Brutto- und Nettozeiten gesprochen – Herr Lein sprach es eben an –, von der Reduzierung von 45 Minuten auf 30 Minuten. Daraufhin gab es natürlich im Parlament Äußerungen darüber, dass man wirklich effektive Brutto- und Nettozeiten errechnet sollte. Am Ende der Debatte wurde die Schwimmfähigkeit an der Anzahl der Bronzemedaillen gemessen. Bäderland bietet übrigens ebenfalls Motivationsmedaillen an, wie Frau Kaesbach schon erwähnte. Das ist nämlich der "Pinguin" oder der "Junior Pinguin". Und alle Beteiligten in diesen Bereichen leisten ihre Arbeit. Der größte Schwachpunkt, den wir im Grunde genommen bei diesem Schulschwimmen haben, ist nicht die Versorgung in der vierten oder zweiten Klasse, sondern es ist die eigentliche Begleitung.
Was am Rande der Debatte als Sparmaßnahme erwähnt wurde, ist einfach auch eine fiskalische Überlegung, ob die teuren Lehrerstunden wirklich dafür genutzt werden sollten, die Schüler in das Schwimmbad zu begleiten, sie dort zu betreuen, die Anwesenheiten zu kontrollieren, aber gleichzeitig die Leistungen nicht beurteilen zu können. In
der Regel gehen mindestens 90 Minuten dabei verloren. Ich als Haushaltspolitiker sage dann aber stopp, denn hier müssen wir nachrechnen, ob dies in Zukunft nicht andere Kräfte anders regeln können.
Nun fordern Sie, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, in Ihrem Antrag den Senat ganz deutlich auf, sicherzustellen, dass jedes Kind – Frau Kaesbach sagte es – am Ende der Grundschulzeit schwimmen könne. Wenn dies das grundsätzliche Bildungscredo der FDP oder anderer Abgeordneter sein sollte, dann möchte ich es einmal etwas überzogen so formulieren: Dann müsste man vom Senat auch erwarten, dass er sicherstellt, dass am Ende der Grundschulzeit oder auch am Ende der Schulzeit jeder Schüler ein Musikinstrument spielen oder kochen kann. Noch überzogener formuliert, müsste der Senat sicherstellen, dass am Ende der Schulzeit grundsätzlich ein Abschluss vergeben wird. Das geht an der schulischen Realität ein wenig vorbei.
Ich hatte gesagt, ich überziehe ein wenig, Herr Bischoff, Sie kennen mich doch.
Auch die Bäderland Hamburg GmbH hat im Februar 2006 geäußert – es gab eine Anhörung im Schulausschuss –, dass sie durchaus in der Lage wäre, das Schulschwimmen auch in die zweite und dritte Klasse zu verlagern. Das haben auch andere Experten dort gesagt. Sie haben aber genauso das eigentliche Problem fokussiert. Das eigentliche Problem liegt nicht in der Schwimmfähigkeit, sondern in der Wassergewöhnung. Die Wassergewöhnung, könnte man durchaus sagen, ist ähnlich wie das Sprechenlernen oder die Ausdrucksfähigkeit zum Teil auch Aufgabe des Elternhauses. Es trifft auf bestimmte finanzielle Grenzen, Sie haben es erwähnt. Bestimmte Stadtteile sind mit Nichtschwimmer-Zahlen belegbar, die für uns als Parlament und in unserer politischen Aufgabe nicht tragbar sind. Es gibt Gebiete in der Stadt, in denen etwas nicht funktioniert, was in anderen Stadtgebieten funktioniert, und das macht sich markant an der Schwimmfähigkeit bemerkbar.
Zum Schluss möchte ich noch einmal an Folgendes erinnern: Die Expertin der Deutschen Schwimmjugend und Lehrerin für die Ausbildung der Fachangestellten für Bäderbetriebe stellte in der Anhörung im Februar 2006 fest, dass der Schwimmunterricht in Hamburg eigentlich sehr vorbildlich sei. Das heißt aber nicht, dass diese Ebene nicht ausbaufähig und verbesserungsfähig ist. Und damit wollen wir uns dann in den Beratungen im Schulausschuss auseinandersetzen. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Bürgerschaft hat in der vergangenen Legislaturperiode Mittel bereitgestellt, um in den Jahren 2009 und 2010 zusätzliche Finanzanwärterinnen und -anwärter auszubilden. Diese Mittel wurden dann in Höhe von 562 000 Euro in den Haushalt eingetitelt und standen damit für die Ausbildung zur Verfügung. Die Ausbildung dauert fünf bis sechs Jahre, ehe die Betriebsprüfer sich dann spezialisiert auf Betriebsprüfung, Außenprüfung oder Steuerfahndung produktiv in das Geschäft begeben können. Dass aber die Prüfungen der neuen und zusätzlichen Betriebsprüfer nicht zu einer linearen Steigerung der Steuermehreinnahmen führen, habe ich schon im November 2009 hier dargestellt, da die Summe der Steuermehraufwendungen in der Regel in Großunternehmen ermittelt wird und diese Großunternehmen ohnehin regelmäßigen Anschlussprüfungen unterliegen. Trotzdem unterstützt dieser Antrag die Steuergerechtigkeit und ist eine sinnvolle und konsequente Weiterführung der CDU-Linie.
Ich kann es auch begründen
Herr Kienscherf, es gehört einige Aufmerksamkeit dazu, um dem langen Gedankengang folgen zu können –, denn es macht wenig Sinn, wenn man die teuer ausgebildeten Betriebsprüfer mit Aufgaben versieht, währenddessen die Spezialaufgaben von Spezialisten, die dort eingesetzt werden, zu höherer Effektivität und Effizienz führen würden.
Deshalb stimmen wir dem Antrag generell zu, er ist im Großen und Ganzen in Ordnung. Wir werden ebenfalls dem Zusatzantrag der FDP auf Überweisung und dem Antrag der SPD auf Überweisung an den Haushaltsausschuss zustimmen, wir werden aber darüber hinaus sehr gespannt auf das Konzept des Senats warten gegen Ende des Jahres, vielleicht zum Frühjahr nächsten Jahres.
Zum Ende des Jahres prüfen, Herr Quast, und dann werden wir das als Drucksache zu Beginn des nächsten Jahres haben; davon gehe ich erst einmal aus.
Wir werden uns dann im Detail kritisch mit dem Konzept auseinandersetzen. – Danke.
Frau Timmermann, wie Sie das für das Jahr 2012 zeitlich und haushalterisch realisieren wollen, das sollten Sie uns irgendwann noch einmal erklären. Wenn ich in den Haushaltsplan-Entwurf hineinsehe, kann ich zumindest nichts entdecken, was zu diesem Zweck zielführend wäre.
Nach der Langen Nacht der Museen, der Langen Nacht der Industrie, der Hamburger Theaternacht und der Nacht des Wissens gibt es nun eine neue Lange Nacht des Sports. Wenn ich, liebe Abgeordnete der SPD-Fraktion, in Ihren Antrag hineinsehe, dann kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieser Antrag zwar mit der Feder der SPD, aber mit der Tinte der CDU geschrieben ist.
Hamburg ist eine sportbegeisterte Stadt und, Frau Timmermann erwähnte das eben, wir haben beide gemeinsam am Sonntag hier auf den Rathausmarkt erlebt, wie 10 000 Menschen begeistert die Deutsche Meisterschaft des HSV Handball gefeiert haben.
Und nicht nur das. Im Juni finden in Hamburg die Europäischen Betriebssportspiele statt. Zu den European Company Sport Games werden zahlreiche
der Senator sagt gerade 7000 – Sportler aus ganz Europa nach Hamburg kommen und für vier Tage Sport treiben. Das unterstreicht nur noch einmal ganz deutlich, wie sportbegeistert Hamburg nicht nur ist, sondern dass dies auch die Unterstützung von allen Verbänden hat, was Frau Timmermann gerade ein wenig in Frage gestellt hat. Über 80 Prozent der Hamburgerinnen und Hamburger sind sportlich engagiert, über 60 Prozent davon treiben sogar regelmäßig Sport. Und wir wissen alle, dass der Sport die Umsetzung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben – Integration, Fitness, gesundheitliche Prävention oder auch die Förderung des Freizeitspaßes – unterstützt, vor allem in den Schulen, in den Verbänden, in den Vereinen und auch in den privaten Sportinitiativen.
Die Lange Nacht des Sports bietet eine gute Möglichkeit – das möchte ich unterstreichen und da widerspreche ich Ihnen auch gar nicht –, die Vorzüge des Sports und die vielfältigen Angebote in Hamburg noch mehr Hamburgerinnen und Hamburgern näherzubringen, denn die Lange Nacht des Sports findet gerade dort statt, wo die Menschen am ehesten anzutreffen sind, nämlich im Stadtzentrum. Sport im Herzen der Stadt, so lautet das offizielle Motto der Langen Nacht des Sports, hat bislang in München, in Erfurt, in Leipzig, in Dortmund, in Bochum und in Halle stattgefunden,
und zwar nicht nur einmalig, sondern regelmäßig seit einigen Jahren. Dort sind dann Sportlerinnen und Sportler aller Altersklassen, Freizeit- und Spitzensportler, unters Volk gegangen in dieser Langen Nacht, haben Spaß vermittelt und Sport im Herzen der Stadt betrieben.
Auch die CDU-Fraktion begrüßt diese Idee, von der die Sportstadt Hamburg sicherlich weiter nach vorne getragen wird.
Ich hoffe aber – und das war mit meinen kritischen Anmerkungen eingangs in Bezug auf den Haushalt gemeint und nur das ist für die CDU-Fraktion entscheidend –, dass nach der von Ihnen im Antrag formulierten Prüfung, insbesondere der Prüfung der finanziellen Voraussetzungen, die Idee auch umgesetzt und nicht vom Senat begraben wird. Anlässlich der geplanten Einsparungen in Höhe von 5 Millionen Euro für Sportgroßveranstaltungen ist dies zumindest zu befürchten. Die Lange Nacht des Sports ist eine Großveranstaltung, die Geld kostet, auch wenn in den anderen Städten für den
Großteil der Kosten Sponsoren herangezogen wurden. Vor diesem Hintergrund bekommt Ihr Antrag zumindest ein wenig den Beigeschmack, dass Sie damit möglicherweise von den eben genannten Einsparungen für Sportgroßveranstaltungen in Höhe von 5 Millionen Euro ablenken wollen.
Wie dem auch sei, eine Lange Nacht des Sports wäre gut für Hamburg. Aus diesem Grund wird unsere Fraktion diesem Antrag heute auch zustimmen. Wir beantragen aber eine nachträgliche Überweisung an den Sportausschuss, um diese Idee dort intensiv aufgreifen zu können. Frau Timmermann hat ein paar Eckdaten genannt. Wir wollen die verantwortlichen Akteure des Hamburger Sports nach den Möglichkeiten der Umsetzung der Langen Nacht des Sports befragen und mit ihnen darüber diskutieren, aber wir möchten auch die Erfahrungen der Städte, die diese Lange Nacht des Sports schon häufiger durchgeführt haben, in die Beratungen mit einfließen lassen. – Vielen Dank.