Protocol of the Session on February 4, 2015

Die Stadt hat in Wirklichkeit 243 Millionen Euro bekommen – die sind auch geflossen –, für sieben Häuser. Eines davon, Eilbek, wurde für 90 Millionen Euro weiterverkauft. Das ist der Skandal, der damals von Ihnen allein zu verantworten war; ein paar von denen, die damals die Hand gehoben haben, sitzen noch hier. Das ist immer noch ein Skandal.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Das sind aber die Verkaufsmodalitäten, wie sie damals waren. Nun haben Sie, Frau Heyenn, das Ganze mit der Beteiligung von 25,1 Prozent an den Netzen und dem Netzerückkauf verglichen. Das ist aber ein ganz gewaltiger Unterschied, denn die Verkaufsmodalitäten damals, so skandalös sie waren, gingen damit einher, dass der Stadt nahezu keine Einwirkungsmöglichkeiten bleiben, außer bei ganz bestimmten Dingen: die Verwendung der Gewinne beispielsweise, die Schließung von Häusern, Veräußerungen, Änderungen im Gesellschaftervertrag. Das sind die Dinge, bei denen die Stadt Mitwirkungsrechte hätte. Bei den Netzen wäre es ganz anders gewesen. Da waren die Mitwirkungsrechte viel breiter. Das war auch vereinbart. Deswegen hinkt dieser Vergleich auf beiden Beinen.

Zu den Krankenhausinvestitionen. Es ist richtig, dass die Stadt investiert und Zuschüsse zu Investitionen gibt. Sie ist dazu verpflichtet, die Investitionen in allen Planhäusern mitzufinanzieren. Umso wichtiger ist es aber, dass die Gewinne im Betrieb verbleiben und reinvestiert werden. Das ist nichts Schlimmes, im Gegenteil, das ist richtig. Hier muss die Stadt darauf achten, dass das weiter geschieht und die Gewinne nicht herausgezogen werden. Das wäre ein Fehler.

(Beifall bei der SPD)

Ich komme zu meinem letzten Punkt: Was kann man jetzt machen? Auch wenn die Art und Weise, wie diese Häuser damals verschenkt wurden, ein Skandal war, sie sind weg. 74,9 Prozent von ihnen gehören jemand anderem. Die gehören dem, und es gibt keinen Spalt in der Tür, in den man einen Fuß setzen könnte.

(Tim Golke DIE LINKE: Was ist mit Artikel 15 Grundgesetz?)

Bei den Netzen war es so, dass Konzessionen ausgelaufen sind und erneuert werden mussten. Hier gibt es so etwas nicht. Wenn Sie ein Auto haben, es verkaufen, drei Tage später den Verkauf bereuen, beim Käufer anrufen und sagen, sie hätten es gern zurück – die Handbewegung darf ich nicht machen. Das klappt nicht. Deswegen haben wir keine Chance, die Krankenhäuser per Zwang zurückzukaufen. Über eine Zahl könnte man natürlich reden. Aber das wäre dann ein noch größerer Skandal, wenn wir nach dieser Schenkung an Asklepios jetzt viel Geld in die Hand nehmen würden, um die Krankenhäuser zurückzukaufen. Das geht auch nicht. Ein Rückkauf der Häuser wird so nicht funktionieren. Deswegen sind wir der Meinung, dass man anders vorgehen muss.

Einen Grundstein haben wir im vorigen Dezember mit dem neuen Krankenhausgesetz gelegt. Man muss darauf dringen, dass die Qualität in den Krankenhäusern, und zwar in allen Krankenhäusern, hochgehalten wird. Es gibt die Möglichkeit, Häuser oder zumindest Abteilungen aus dem

Krankenhausplan herauszunehmen, wenn die Qualitätsvorgaben nicht eingehalten werden. Das gilt seit Dezember vergangenen Jahres; wir haben es hier verabschiedet. Das ist die Möglichkeit, darauf einzuwirken, dass die Qualität hochgehalten wird, und zwar in allen Häusern.

(Beifall bei der SPD)

Dass darüber hinaus jederzeit versucht werden muss, die von Ihnen angemahnten Beteiligungsmöglichkeiten auszubauen, ist richtig. Deswegen steht in unserem Antrag, dass Qualität und Patientensicherheit durch operative Maßnahmen stetig verbessert werden sollen, Beschäftigungsverhältnisse auf Dauer angelegt, sozialversicherungspflichtig und tarifgebunden sein sollen, Leiharbeit auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkt werden soll und so weiter. Auch sollte die Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens verbessert werden, sodass unsere Kontrollansprüche befriedigt werden können. Das ist alles richtig. Darauf soll der Senat auch hinwirken. Er kann aber nur darauf hinwirken, indem er mit dem jetzigen Eigentümer verhandelt. Dafür braucht er entsprechend Unterstützung von uns, dass wir das einfordern. Das ist alles richtig, aber es wird nicht möglich sein, auf Zwang etwas zurückzukaufen, was leider verkauft worden ist.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort bekommt Frau Stöver von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Schäfer, liebe Kollegen von der SPD, seit vier Jahren arbeiten Sie sich an der Vergangenheit ab, und das hört auch kurz vor der Wahl nicht auf. Das ist ein Skandal.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD und der LINKEN – Gerhard Lein SPD: Einer schlimmen Vergangenheit!)

Ein Blick nach vorn würde bedeuten, Verantwortung zu übernehmen. Meine lieben Kollegen von der SPD, dass ausgerechnet Sie das Verkaufen von Tafelsilber kritisieren, wo Sie selbst doch in der Vergangenheit mehrfach Tafelsilber verkauft haben, halte ich für absurd.

(Beifall bei der CDU)

Ich bemühe folgendes Beispiel: 1997/1998 haben Sie HEW und Hein Gas verkauft, ohne den Bürger zu fragen. Und das sind, wie es Frau Heyenn definiert hat, Betriebe der Daseinsvorsorge.

(Christiane Schneider DIE LINKE: Reden Sie mal über Asklepios!)

Wie konnten Sie das damals verantworten? Wie konnten Sie das damals tun? Die Antwort ist ganz einfach: weil die Stadt Geld brauchte.

(Dr. Martin Schäfer)

(Beifall bei Dietrich Wersich CDU)

Was den CDU-Senat und den LBK-Verkauf angeht, sollten insbesondere Sie von der SPD nicht mit zweierlei Maß messen. Zugegeben, auch ich ärgere mich bisweilen über die mangelnde Auskunftsfreude von Asklepios auf Schriftliche Kleine Anfragen von uns Abgeordneten. Der neue Strahlenskandal deckt für Hamburg wieder Handlungsoptionen auf, und im Bereich der Qualität muss dringend etwas getan werden. Aber einen Rückkauf rechtfertigt das nicht, er wäre für die Stadt schlicht und einfach zu teuer. Das hat Herr Schäfer schon gesagt. Aber Herr Schäfer, tun Sie nicht so, als ob Sie nichts tun könnten.

(Dora Heyenn DIE LINKE: Das haben wir schon mal gehört!)

In der 18. Wahlperiode hat Ihre Fraktion einen Antrag gestellt, mit dem Sie definitiv die Rückabwicklung des Verkaufs gefordert haben. Selbstverständlich könnten Sie etwas tun, Sie selbst haben gesagt, Sie könnten Geld in die Hand nehmen. Und das könnten Sie genauso tun, um auch hier den Rückkauf zu realisieren. Was Sie im Moment betreiben, ist billiger Stimmenfang.

(Beifall bei der CDU – Sylvia Wowretzko SPD: Das hat er doch gesagt!)

Hamburg ist und war mit seiner privaten Krankenhauslandschaft kein Exot in der Bundesrepublik. Sie vergessen in Ihrem Bericht absichtlich, Entwicklungen oder veränderte Rahmenbedingungen zu erwähnen. Das seit 1972 geltende Selbstkostenprinzip, nach dem ein Krankenhaus seine entstehenden Kosten ersetzt bekommt, wurde aufgrund der mangelhaften wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und des immer weiter fortschreitenden Verfalls ihrer baulichen Substanz fallengelassen.

1993 wurden mit dem Gesundheitsstrukturgesetz die Ansprüche der Krankenhäuser auf medizinisch leistungsgerechte Pflegesätze eingeführt: weg von krankenhausindividuellen Tagespauschalen hin zu einer allgemeingültigen sich an den durchschnittlichen Kosten aller Krankenhäuser orientierenden Fallpauschale. So konnten die Krankenhäuser erstmals Defizite, aber auch Gewinne erwirtschaften, so konnten Liegezeiten von Patienten reduziert und Betten abgebaut werden. Die Krankenhäuser wurden zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet, wenn sie im Wettbewerb überleben wollten. Qualität und Wirtschaftlichkeit schließen sich mitnichten nicht aus.

Der frühere Landesbetrieb der Krankenhäuser, LBK, war hoch verschuldet. Das wissen Sie auch, liebe Kollegen von der SPD.

(Dr. Martin Schäfer SPD: Wo sind die Schul- den jetzt? – Dirk Kienscherf SPD: Die sind bei der Stadt!)

Ganz genau, die Schulden sind im Haushalt der Hansestadt.

Aber der LBK stand kurz vor dem Kollaps. Die Privatisierung war ein gangbarer Weg, der damals beschritten wurde. Heute erbringen diese Krankenhäuser eine stationäre Krankenversorgung auf hohem Niveau und sind im Wettbewerb überlebensfähig.

Sie müssen sich immer wieder die damalige mangelnde Leistungsfähigkeit des LBK vor Augen halten. Von 1995 bis 2003 mussten 525 Millionen Euro Kredit aufgenommen werden, um die Verpflichtungen und die Investitionen zu tätigen. Der LBK hat im Jahr 2003 zur Sicherung seiner Zahlungsfähigkeit pro Woche – man höre und staune – fast 1,8 Millionen Euro von der Stadt Hamburg bekommen. Das allein machte im Jahr 2003 rund 100 Millionen Euro aus. DIE LINKE gibt in ihrem Antrag keinen Hinweis darauf, wie verhindert werden kann, dass dieser Zustand wieder eintritt. Ich kann für heute nur resümieren, dass die 2005 vollzogene Teilprivatisierung des LBK die Gesundheitsversorgung in Hamburg gestärkt und die Arbeitsplätze im LBK zukunftsfähig gesichert hat. Die Krankenhäuser sind als Kern eines starken Gesundheitswirtschaftsunternehmens erhalten worden. Das hat die CDU erreicht.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU – Dr. An- dreas Dressel SPD: Und was ist mit dem Volksentscheid gewesen?)

Welchen Unterschied macht es tatsächlich, ob Krankenhäuser privatwirtschaftlich oder staatlich betrieben werden? Zunächst ist festzuhalten – das hat Frau Heyenn auch schon gesagt –, dass die Patienten nicht aus dem einen Krankenhaus gesünder entlassen werden als aus dem anderen. Schauen Sie doch einmal nach Kiel und beantworten Sie mir, in welcher Trägerschaft sich das UKSH befindet, das aktuell mit den Todesfällen aufgrund multiresistenter Keime zu kämpfen hat. Im Prinzip sind auch die ökonomischen Herausforderungen unter dem gegenwärtig existierenden Finanzierungssystem der Krankenhäuser in allen Trägergruppen gleich. Ein markanter Unterschied zwischen privaten Krankenhausträgern sowie kommunalen und freien und gemeinnützigen Krankenhäusern besteht nicht.

Fazit: Unter ökonomischen, fachlichen und innovationspolitischen Gesichtspunkten hat sich die Teilprivatisierung gelohnt. Trotzdem gibt es auch heute noch Probleme, die angegangen werden müssen. Ich nenne die hohe Zahl an früheren LBK-Beschäftigten, die von ihrem Rückkehrrecht in die öffentliche Verwaltung Gebrauch gemacht haben, die nicht gerade glänzende Stimmung im Unternehmen und besonders den ausgebliebenen Börsengang, sodass aus dem Konzern kein über Hamburg hinaus wirkendes Gesundheitsunternehmen geworden ist. Der Zusatzantrag der SPD be

schäftigt sich dann doch endlich einmal mit einem Blick nach vorne. Deshalb werden wir diesem zustimmen. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort bekommt Herr Kerstan von der GRÜNEN Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Verkauf der städtischen Krankenhäuser an Asklepios war ein schwerer Fehler mit negativen Auswirkungen für die Steuerzahler und die Stadt als auch die Gesundheitspolitik. Frau Heyenn und Herr Schäfer haben ausführlich darüber gesprochen, dass das ein schlechtes Geschäft war; das brauche ich nicht zu ergänzen. Die Stadt hat noch nicht einmal den vereinbarten Kaufpreis bekommen, der aus unserer Sicht damals zu niedrig war. In gesundheitspolitischer Hinsicht sind all die versprochenen wunderbaren Dinge nicht eingetreten.

Wir GRÜNE haben den Verkauf damals scharf kritisiert und auf die Risiken hingewiesen und finden es sehr bedauerlich, dass die Entwicklung nun gezeigt hat, dass wir zusammen mit der LINKEN und der SPD recht behalten haben, denn die Rechnung für diesen falschen Verkauf zahlt die Stadt, zahlen die Patienten und das Klinikpersonal, während Asklepios mit seinen Millionengewinnen auf Shopping-Tour geht und Luxushotels kauft. Das ist die traurige Bilanz eines Deals, der so niemals hätte stattfinden dürfen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Aber in der heutigen Debatte geht es um die Rekommunalisierung, die DIE LINKE in den Raum stellt, und da stellt sich die Frage, ob das der richtige Weg ist. Ich glaube, das Entscheidende an der Debatte ist, dass es überhaupt keine Möglichkeit der Rekommunalisierung gibt, ob man sich das wünscht oder nicht. Denn letztendlich ist das Unternehmen verkauft, es sind keinerlei Fristen vereinbart worden, in denen man das wieder hätte rückgängig machen können. Unsere Rechtsordnung hat zudem die Hürden für eine Enteignung von Asklepios extrem hoch gelegt. Ich habe bisher noch kein einziges Argument gehört, das eine Enteignung von Asklepios rechtfertigen würde. Und da Asklepios nicht verkaufsbereit ist, frage ich mich, wozu wir über eine Rekommunalisierung von Asklepios reden sollen, wo doch jeder weiß, dass sie – egal, wie man dazu steht – nicht stattfinden wird.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Finn-Ole Ritter FDP: Weil Wahlkampf ist!)

Ich muss ehrlich sagen, dass ich diese Debatte, die wir heute führen, auch ein bisschen gespenstisch finde.

(Finn-Ole Ritter FDP: Richtig!)

Zu dem Wahlkampfgag, wir müssten rekommunalisieren: Herr Schäfer redet die ganze Zeit darüber, wie schlecht die Verträge vor vielen Jahren ausgehandelt wurden. Heute hat die Staatsanwaltschaft das Asklepios-Klinikum St. Georg im Zuge einer Ermittlung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar fahrlässiger Tötung durchsuchen und Patientenakten beschlagnahmen lassen. Darum stelle ich mir die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, darüber zu reden, wie es zu solchen Zuständen an einem Hamburger Krankenhaus, in dem diese Fälle aufgetreten sind, kommen konnte, anstatt eine gegenstandslose Debatte über eine Rekommunalisierung von Asklepios zu führen. Dazu möchte ich jetzt etwas sagen.

Ich wundere mich ein Stück weit, warum die SPD nur über die Vergangenheit redet, denn auch der jetzige Senat kann sich mit dem Verkauf keineswegs aus seiner Verantwortung für die Krankenhäuser stehlen. Es gibt eine SPD-geführte Gesundheitsbehörde, die die Aufsichtspflicht über Krankenhäuser hat. Von 2010 bis 2013 sind krebskranke Patienten am Klinikum St. Georg falsch behandelt worden, zu niedrig oder zu hoch dosiert worden, teilweise ohne jede Indikation, und von den zehn Patienten sind mittlerweile sieben verstorben. Ob das damit im Zusammenhang steht, wissen wir nicht. Das Problem ist aber, dass davon die Aufsicht in der Behörde all die Jahre nichts gemerkt und nichts dagegen unternommen hat. Darüber sollten wir heute reden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Fehler bei der Behandlung im Krankenhaus kommen vor, aber solche chaotischen Zustände, mit denen wir es jetzt zu tun haben – Chaos bei der Dokumentation, fehlende Patientenaufklärung vor Behandlungen in einer lebensbedrohlichen Situation, nachträgliche Manipulation von Dokumentationen –, darf es in einem Hamburger Krankenhaus nicht geben. Die Verantwortung, dies abzustellen beziehungsweise nicht zuzulassen, liegt bei der Aufsicht, nämlich der Gesundheitsbehörde. Deshalb sollten wir heute darüber reden, warum Sie und die Behörde nichts davon gewusst haben.