Protocol of the Session on September 15, 2010

Auch die Wiedereinführung der Langformschulen folgt mittelbar aus dem Ergebnis des Volksentscheids. Sie wird durch den Wegfall der Primarschule möglich. Die Primarschule wäre zwingend immer eine selbstständige organisatorische Einheit gewesen. Künftig können Grundschulen wieder Abteilung einer Stadtteilschule sein, so wie in der Vergangenheit die Gesamtschulen auch Grundschulabteilungen hatten.

Die Volksinitiative hat uns gegenüber die Sorge bekundet, Stadtteilschulen mit einer Grundschulabteilung könnten Gymnasien die Schüler abgraben, weil viele Kinder lieber auf ihrer Schule bleiben und von der Grundschule nicht auf das Gymnasium wechseln würden, sondern auf die Stadtteilschule. Der Gedanke ist theoretisch durchaus nachvollziehbar, gleichwohl teile ich diese Sorge nicht und, soweit ich es verstanden habe, gilt das auch für die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen. Man darf daran erinnern, dass wir in Hamburg bis zum Ende des vergangenen Schuljahres über 70 Langformschulen hatten und die Gymnasien darunter bislang nicht gelitten haben; im Gegenteil, wir hatten weiter steigende Anmeldezahlen auf den Gymnasien.

Im Übrigen zeigt auch diese Zahl von über 70 Langformschulen ganz deutlich, dass mit dem Schulgesetz keineswegs eine neue Schulform eingeführt wird, sondern ein bewährtes Modell. Diese bewährte Form der Langformschule ist so unumstritten gewesen, dass selbst "Wir wollen lernen!" sich mit jeder E-Mail für den Erhalt der Langformschule eingesetzt hat.

Insofern ist es aus unserer Sicht kein Widerspruch zum Volksentscheid, wenn die vielfach kritisierte Trennung der Langformschulen mit Verabschiedung des Gesetzes nicht notwendig wird, sondern diese Schulen – wie die Max-Brauer-Schule und die Reformschule Winterhude und andere – zusammenbleiben können, wenn sie es wollen; das setzt immer noch eine Entscheidung der Gremien voraus. Wenn wir diese mittelbare Folge des Volksentscheids heute nicht unverzüglich umsetzen würden, dann hätten wir allerdings keine Rechtsgrundlage für die Erhaltung der Langformschulen.

Mit dem Änderungsgesetz bestätigen wir auch noch einmal den Vertrauensschutz für die Kinder, die jetzt die 5. Klasse einer sogenannten Starterschule besuchen. Sie müssen es nicht, aber sie können ihre Schule bis zum Ende der 6. Klasse besuchen; für diesen Jahrgang gilt der Vertrauensschutz. Er gilt aber, das mögen manche bedauern, für keinen weiteren Jahrgang; eine Einführung der Primarschule durch die Hintertür ist diese Regelung sicherlich nicht.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Wenn Sie sich die Details der Gesetzesvorlage ansehen, dann sehen Sie auch noch weitere Änderungen, zum Beispiel beim Mitwirkungsrecht der Kinder in der Grundschule. Auch das ist eine mittelbare Folge des Volksentscheids, denn mit dem Wegfall der Primarschule brauchen wir neue Möglichkeiten für die Kinder in der Grundschule, ihre Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. Künftig werden alle Grundschulen dazu verpflichtet, Mitwirkungsmöglichkeiten auch für Kinder der ersten bis vierten Klassen einzurichten. Auch die Beteiligung in den Mitbestimmungsgremien der Langformschule wird neu geregelt; dies wird natürlich durch den Erhalt der Langformschule notwendig. Künftig wird sichergestellt, dass sowohl die Lehrerinnen und Eltern der Grundschulabteilungen als auch der Stadtteilschulabteilungen in den Mitbestimmungsgremien vertreten sind und nicht die eine Abteilung die andere aussticht.

Durch die Umstellung von der sechsjährigen Primarschule zur vierjährigen Grundschule passen wir auch die Notengebung an diese vierjährige Logik an. Es haben uns in der letzten Zeit viele gut begründete Ratschläge erreicht, Notenzeugnisse in der Grundschule komplett zu vermeiden. Ich selbst teile die Auffassung – das gilt sicherlich auch für viele in der GAL und viele Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fraktionen –, dass Berichtsformen eigentlich ein präziseres und differenzierteres Bild abgeben als Noten. Aber Noten sind natürlich eine vertraute Form und geben den Eltern Orientierung. Und gerade bei der Entscheidung des Übergangs von der vierten Klasse auf die weiterführende Schule ist diese Orientierung wichtig.

Die Auseinandersetzungen der letzten zwei bis zweieinhalb Jahre haben uns eines gelehrt: Nicht alles, was uns pädagogisch sinnvoll und gut begründet zu sein scheint, wird von Eltern, Schülern und Lehrern vertrauensvoll angenommen; im Gegenteil, wenn wir etwas ohne lange und gründlich vorbereitete Diskussionen durchsetzen, stoßen wir auf Misstrauen. Unser gemeinsames Ziel ist es, wieder wechselseitiges Vertrauen aufzubauen.

Dieses Vertrauen brauchen wir, um die Aufgaben und Herausforderungen, vor denen Hamburgs Schulen stehen, zu bewältigen. Mit der Stadtteilschule wird eine neue Schulform eingeführt, auch das braucht Ruhe und Vertrauen. Auch die Inklusion ist ein großes Thema, für das wir Vertrauen und Konsens brauchen und das wir in Ruhe umsetzen müssen; wir werden darüber später noch debattieren. Mit dem Übergang von der Schule in den Beruf steht ein weiteres wichtiges Thema an; auch die Sprachförderung ist immer noch nicht abschließend geregelt.

Das alles sind Themen, die wir in den nächsten Monaten und Jahren debattieren werden. Wir sind es Hamburgs Kindern und Jugendlichen schuldig

das sind immer noch dieselben wie vor dem 18. Juli –, weiter an einer gerechten und leistungsfähigen Schule zu arbeiten. Ich hoffe sehr, dass wir weiterhin einen übergreifenden parlamentarischen Konsens finden werden und in der gesamten Stadt zu einer fairen und sachlichen Diskussion in der Schulpolitik zurückkehren werden.

Wenn Sie alle heute dieses Gesetz annehmen, ist der Streit um die Primarschule beendet. Wir haben den Volksentscheid verloren und ich glaube, wir alle haben verstanden, welche Konsequenzen wir daraus ziehen müssen.

(Beifall bei der GAL, der CDU und der SPD)

Herr Freistedt, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nach den für uns alle sehr bewegenden letzten Wochen und Monaten – vielen, die sich mit Schulpolitik beschäftigen, mag diese Zeit wie eine Achterbahnfahrt vorgekommen sein – bringen wir nun wieder Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit in die Schulpolitik und in die Schulstruktur in Hamburg ein.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Das wird Frau Goetsch ja total gut finden, was Sie da sa- gen!)

Es ist, um das deutlich zu sagen, Herr Kollege, mehr als nur ein Wunsch. Wir haben die Absicht als CDU und GAL, auch nach dem Volksentscheid den Schülerinnen und Schülern, den Lehrern und den Eltern Verlässlichkeit und Rechtssicherheit zu geben. Das ist notwendig und es ist dringend geboten, dass wir das heute in der Abstimmung umsetzen.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Meine Damen und Herren! In den letzten Monaten haben wir die Primarschulpolitik aller in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen nicht erfolgreich durchsetzen können. Der Volksentscheid hat die Schulpolitik des Hamburger Senats und der Fraktionen der Bürgerschaft nicht bestätigt. Vielleicht haben wir die Sorgen und Ängste vieler Eltern unterschätzt und unsere pädagogischen Wünsche und Zielsetzungen überschätzt. Der Rückblick allein genügt aber nicht, jetzt heißt es für die Koalition und für die Bürgerschaft, zu handeln und ein gutes Schulgesetz zu beschließen.

In den zurückliegenden Tagen haben wir gemeinsam mit den Fraktionen und der Initiative "Wir wollen lernen!" intensiv das neue Schulgesetz beraten, nicht fahrlässig, nicht oberflächlich, sondern genau auf den Volksentscheid abgestimmt. Ebenso haben wir die Folgen für die weitere Gesetzesund Verordnungsarbeit beachtet. Doch was heißt

das genau? Mit der heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft nehmen wir einen neuen Anlauf und werden unter Beachtung der Vorgaben des Volksentscheids die richtigen und noch immer zeitgemäßen Ergebnisse der Enquete-Kommission umsetzen und die inhaltliche Ausrichtung der Schulen auf die individuelle Förderung realisieren.

Auch der Aufbau von Stadtteilschulen, die ein Bildungsangebot bis zum Abitur anbieten und damit eine wertvolle Ergänzung zum Gymnasium bilden, ist hier pädagogisch fachlich richtig geregelt. Einmal mehr wurden in teilweise strittigen Verhandlungen Positionen diskutiert und Standpunkte abgewogen. In einem Klima des Vertrauens zwischen den Koalitionspartnern – und dafür danke ich den Kolleginnen und Kollegen in der GAL – haben wir uns auf den vorliegenden Antrag zur Schulgesetzänderung geeinigt und damit die wesentlichen Eckpfeiler für die Schulpolitik der kommenden Jahre gesetzt. Nicht vergessen möchte ich die Diskussionen mit den Oppositionsparteien, die kritisch und engagiert ihre Sicht offen und ohne Polemik vorgetragen haben.

In der Hoffnung auf einen nun lange währenden Schulfrieden haben wir folgende Punkte niedergelegt: Es bleibt bei der Teilung der weiterführenden Schulen zwischen Gymnasium und Stadtteilschule. Die Prinzipien des individuellen Lernens und der differenzierten Förderung der Schülerinnen und Schüler gelten für beide Schulformen. Wie bisher geplant, werden die Klassenfrequenzen gesenkt und es werden künftig weniger Schülerinnen und Schüler in den Klassen sitzen. Wir haben das schon häufig erörtert, ich möchte auf die Gründe nicht eingehen. Das Gymnasium führt in acht Jahren zum Abitur und wird aufgrund des Elternwillens gewählt. Allerdings werden, im Gegensatz zu früher – mein Kollege Michael Gwosdz hat darauf hingewiesen –, den Eltern in ausführlichen Lernentwicklungsgesprächen, die mindestens zweimal im Jahr stattfinden, Lernstände und Kompetenzen ihrer Kinder so aufgezeigt, dass sie eine gute Grundlage für die Entscheidung Stadtteilschule oder Gymnasium haben. Es ist uns wichtig, dass eben nicht mehr nur ein einfaches Kreuz ausschlaggebend ist, denn es hat sich erwiesen, dass das bisherige Ankreuzverfahren unzulänglich war. Leistungsvermögen, Lernkompetenzen, überfachliche Kompetenzen, all das wird jetzt in die Entscheidung der Lehrer miteinbezogen. Die Schullaufbahn wird prognostiziert, aber die Eltern haben das Recht, frei zu wählen. Das ist ein Fortschritt, der sich sehen lassen kann. Wir gehen davon aus, dass dies auch Grundlage für eine verbesserte schulische Leistung aller Schülerinnen und Schüler ist.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Auch wenn die vergangenen Monate Verwirrung und Enttäuschung bei vielen Bürgern dieser Stadt

(Michael Gwosdz)

verursacht haben, hoffe ich, dass mit dem heutigen Gesetz erneut Vertrauen in die hamburgische Schulpolitik entsteht und bald Ruhe und Sachlichkeit in die Organisation der Schulen einkehren.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der GAL)

Gestatten Sie mir noch ein Wort zu einer wichtigen Formsache, die uns als CDU-Fraktion bewegt.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Ja, Formsachen bewegen Sie!)

Dieses ist von Bedeutung.

Wenn mich als Fraktionssprecher auch eine vernünftige und sachlich ausgerichtete Gesprächskultur mit Frau Heyenn von der Partei DIE LINKE verbindet, zu der Partei DIE LINKE, die sich, wie ich immer wieder lesen konnte, bundesweit als Nachfolgepartei der PDS und damit auch der SED sieht, halten wir als CDU auch im parlamentarischen Abstimmungsverfahren einen deutlichen Abstand. Das haben wir immer wieder klar gemacht,

(Wilfried Buss SPD: Bei der Schill-Partei habt ihr das deutlich gemacht!)

das ändert aber nichts an einer sachlichen Ausschussarbeit und einer interfraktionellen Beratung. Das unterscheiden wir sehr deutlich.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der schwarz-grüne Senat ist trotz des Volksentscheids weiterhin auf einem guten Weg. Wir werden das Klassenziel zur Verbesserung unserer Schullandschaft erfolgreich erreichen, daran haben wir keine Zweifel. Die Schulpolitik ist in guten Händen und wir sind gewillt, auch künftig einen hohen finanziellen Beitrag in die Bildung der Hamburger Schülerinnen und Schüler zu investieren. Das war das Ziel von Ole von Beust und das ist das Ziel von seinem Nachfolger Christoph Ahlhaus, der hier mit einer hohen Stimmzahl gewählt wurde, und der in dieser Schulpolitik ebenso unsere Unterstützung erhält wie Frau Senatorin Goetsch.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der GAL)

Das ist ehrlich und zukunftsweisend, und wenn Sie dem 14. Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes zustimmen, wird der Volksentscheid zügig umgesetzt.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend eines sagen – mein Kollege wies schon darauf hin –: Auch für die bisherigen Starterschulen gibt es Rechtssicherheit. Eltern können ihre Kinder die Klassen 5 und 6 der Starterschulen besuchen lassen, sie können ihre Kinder aber auch umschulen.

Wir sind auf einem Weg, auf dem wir der Bevölkerung zeigen, dass wir verstanden haben, was es

bedeutet, in Hamburg gemeinsam Schulpolitik zu machen, Politik und Bürger Hand in Hand, und das ist gut so. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Herr Rabe, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute setzen wir den Volksentscheid um. Trotz der zeitlichen Gerafftheit haben wir sorgfältig, pünktlich und einig gehandelt. Das ist ein gutes Signal für eine Schulpolitik im Konsens, und zwar nicht nur im Konsens des Parlaments – das hatten wir auch schon vorher –, sondern im Konsens mit vielen Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt.

Zu meiner Überraschung habe ich in den letzten Tagen und Wochen trotzdem immer noch E-Mails bekommen, in denen gefragt wurde, warum wir den Volksentscheid so schnell umsetzen würden, ob das nicht noch Zeit hätte, denn vielleicht gäbe es noch eine Chance, und ob man nicht noch weiterkämpfen könne. Daran erkennt man, welche emotionalen Verwerfungen mit diesem Schulkampf einhergegangen sind. Die Antwort, die das Parlament gibt, sollte so nüchtern wie klar sein. Sie lautet: Wir hätten uns ein anderes Ergebnis des Volksentscheids gewünscht, aber es nützt nichts. Deshalb darf die Politik hier nicht herumeiern. Ein Volksentscheid ist keine Umfrage, sondern eine klare politische Entscheidung, die sogar in der Verfassung verankert ist. Wir vertreten zwar das Volk nach bestem Wissen und Gewissen, aber wir sind nicht das Volk. Wir sind dem Volk verpflichtet und deshalb achten wir die demokratischen Spielregeln. Es ist ein schönes Zeichen, dass wir das heute in großer Einigkeit und gemeinsam tun.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der GAL)

Meine Partei freut sich, wenn es gelingt, dass der Volksentscheid schon heute umgesetzt werden kann. Es war unsere Idee, das Ganze um 14 Tage vorzuziehen. Der Grund ist ein einfacher, er wurde schon angedeutet: Nur durch diese frühe Entscheidung verhindern wir weiteres Durcheinander an den Schulen, denn noch gilt das alte Schulgesetz. Mit ihm sind viele umstrittene und schwierige organisatorische Veränderungen verbunden, die jetzt hätten umgesetzt werden müssen; ich nenne als Beispiele die Fusion von 100 bislang selbstständigen Grundschulen oder Grundschulstandorten oder die Trennung sämtlicher Langformschulen. Dabei wäre klar gewesen, dass diese Veränderungen nach wenigen Wochen hätten zurückgenommen werden müssen. Die Folgen wären absehbar gewesen. Es hätte erheblichen Ärger bei der Elternschaft und in den Kollegien und viel sinnlose Doppelarbeit gegeben, wenn neue Strukturen erst

(Marino Freistedt)

geschaffen und nach wenigen Monaten hätten zurückgefahren werden müssen. Möglicherweise wäre auch eine Reihe schwer zu reparierender Schäden an der Schulstruktur zurückgeblieben. Es ist noch nicht einmal zwei Wochen her, dass die Behörde in voller Fahrt auf dieses vermeidbare Szenario zusteuerte. Wir haben deshalb den Vorschlag gemacht, eine schnelle und pragmatische Lösung zu finden, und dieses Angebot wurde von allen Seiten dankbar und konstruktiv angenommen.

Wir alle sind sicher, dass wir mit unserer heutigen Entscheidung einen großen Schritt auf dem Weg zu einer Entspannung der Schulpolitik vorankommen. Wir brauchen diese Entspannung, und zwar nicht nur im Parlament, sondern vor allem an den Schulen und in der ganzen Stadt. Die Regelungen des neuen Schulgesetzes werden zu diesem Frieden beitragen. Selbstverständlich haben wir die klare Botschaft des Volksentscheids umgesetzt. Die Klassen 5 und 6 bleiben an den weiterführenden Schulen, das Gymnasium wird in seinem Bildungsauftrag nicht verändert und auch das Elternwahlrecht nach Klasse 4 bleibt bestehen. Das waren die drei wichtigen Punkte, die mit dem Volksentscheid verbunden waren.